Berichterstattung über Börsengänge – neue Vorschriften gefordert – Der Bundeswirtschaftminister Peter Altmaier wurde von einem Beratungsgremium aufgefordert, der Presse Vorschriften zur Berichterstattung über Börsengänge zu machen. Nachdem die Forderung bekannt wurde, hat sich der Bundeswirtschaftminister Altmaier davon deutlich distanziert.

Berichterstattung über Börsengänge - neue Vorschriften gefordert
Berichterstattung über Börsengänge – neue Vorschriften gefordert

Berichterstattung über Börsengänge – richtige Informationen

Das Bundeswirtschaftsministerium wird unter anderem vom Beirat Junge Digitale Wirtschaft beraten. Der Beirat hat aktuell in einem Positionspapier weitreichende Einschnitte in die Berichterstattung über Börsengänge gefordert. In dem vorgelegten Dokument wurde gefordert, dass die Presse dazu verpflichtet werden soll, auch über kleinere Börsengänge zu berichten. Zu den weiteren Punkten im Positionspapier hat der Beirat eine „Disziplinierung der Presse zu sachlicher, richtiger und vollständiger Information“ gefordert. Desweiteren wünschen sich die Autoren für Online-Foren eine Klarnamenpflicht und eine nicht näher ausgeführte Haftungsmöglichkeit für Blogger. Auf diese Art und Weise soll eine garantierte positive Berichterstattung begründet werden. Die aufs Börsenparkett drängenden Firmen sollen dann auf ihrer Website diese Berichte veröffentlichen können, „ohne dafür horrende Lizenzgebühren an die Urheber zu zahlen.“

Pressefreiheit ist Grundrecht

Das Handelsblatt berichtete in einem Artikel über das Positionspapier. Anschließend wurde deutliche Kritik laut. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) erklärte: „Die Forderungen des Beirats an die Adresse der Medien zeugen von völliger Unkenntnis des Journalismus und seiner Aufgaben in der Demokratie.“ Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bemühte sich daraufhin um Schadensbegrenzung und erklärte auf Twitter: „Pressefreiheit ist ein herausragendes Grundrecht, dessen Schutz wir verpflichtet sind.“ Altmaier war nach eigenen Angaben nicht bekannt, dass das Dokument auf der Website seines Ministeriums veröffentlicht wurde, und hat dessen Löschung angeordnet. Inzwischen ist das Positionspapier auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums nicht mehr abrufbar.

Teilkonzept des Positionspapiers

Nach Informationen des Magazin Spiegel hat sich ein Autor von kritisierten Passagen zu erkennen gegeben und seinen Rücktritt aus dem Beirat angeboten. Die Aussagen im Positionspapiers des Beirats stammten aus einem frühen Teilkonzept des Positionspapiers und seien durch einen handwerklichen Fehler in das veröffentlichte Dokument gelangt, so die Erklärung aus dem Beirat. (AH)