Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist wird er von seinen Angehörigen zu Grabe getragen. Wie Ihr Angehöriger die letzte Ruhe findet richtet sich meist nach den Wünschen des Verstorbenen. Auch geben die Gesetzlichkeiten des Bestattungsrechts der einzelnen Bundesländer bestimmte Regeln für eine Bestattung vor. Das Bestattungsrecht ist Ländersache und wird nicht vom Bund per Gesetz geregelt.
Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Bestattungskultur verändert, nicht zuletzt aus Kostengründen. Die traditionelle Erdbestattung im Sarg findet man heute eher selten, der Trend geht zur Feuerbestattung und anderen alternativen Bestattungsformen, die wir Ihnen heute im Einzelnen vorstellen möchten:

Bestattung – Mein letzter Wille
Der letzte Wille
In vielen Familien wird das Thema Tod tabuisiert, man spricht ungern darüber oder vermeidet dieses Thema gänzlich. Wenn es dann soweit ist und ein Familienmitglied verstirbt ist oft die Frage nach dem „Wie?“ nicht geklärt.
Einige Hinterbliebene meinen den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu kennen und entscheiden sich aufgrund dieser Informationen für die eine oder andere Form der Bestattung. Offen bleibt oft, ob das der Verstorbene wirklich wollte. Die Hinterbliebenen sind ihrer Entscheidung oft unsicher und entscheiden sich im Einzelfall dann für die günstigste Variante.
Möchte man sichergehen, dass die eigene Bestattung nach seinen persönlichen Wünschen stattfindet, dann sollte man zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfassen. Die Bestattungsverfügung ist nicht zu verwechseln mit der Sterbeverfügung.
In einer Bestattungsverfügung kann der Verfasser folgende Dinge schon vorher festlegen:
- Bestattungsart
- Trauerfeier
- Redner
- Musik
- Grabstelle
- Bestattungshaus (wenn schon bekannt)
Eine Bestattungsverfügung sollte auch von Zeugen unterschrieben sein. Noch besser ist es, sie notariell beglaubigen zu lassen (um spätere Zweifel an diesem Dokument auszuräumen). Angehörige sollte man über die Existenz einer solchen Verfügung informieren.
Möchte man zu Lebzeiten gründlich vorsorgen, kann man die Kosten der eigenen Beerdigung schon begleichen. Der einfachste und sicherste Weg ist eine Sterbeversicherung, die man zu Lebzeiten abschließt und die im Todesfall zur Auszahlung kommt. Diese Art Versicherung kann man auch mit einer Einmalzahlung aktivieren. Sie ist dann zweckgebunden, das Bestattungsinstitut kann als bezugsberechtigte Person eingesetzt werden. Der Bestatter rechnet mit der Versicherung direkt ab, ein mögliches Restguthaben wird an die Erben ausgezahlt. Bedingt durch Inflation und andere möglichen Preissteigerungen kann man die Kosten einer Beisetzung schlecht prognostizieren. Daher empfiehlt es sich den Auszahlbetrag der Sterbeversicherung etwas höher anzusetzen.