Das Bürgergeld kommt, das Bürgergeldgesetz 2023 wurde beschlossen – Der Streit um das um das Bürgergeld ist beigelegt. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld? Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Das bekommen die Bürger – Zum 1. Januar steigen die Bezüge in der Grundsicherung auf künftig 502 Euro pro Monat. Der Bund der Steuerzahler warnt: „Der Kompromiss fürs neue Bürgergeld berge Sprengkraft für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“.

Bürgergeld - Bürgergeld-Gesetz 2023 - 502 Euro bekommen die Bürger

Bürgergeld – Bürgergeld-Gesetz 2023 – 502 Euro bekommen die Bürger

Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld?

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Anspruchsberechtigt können auch Menschen sein, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Wieviel Bürgergeld bekommt man? Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro monatlich festgelegt. Unter 25-jährige, die noch bei den Eltern wohnen, erhalten monatlich 402 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind monatlich 420 Euro vorgesehen und für Kinder von sechs bis 14 Jahren gibt es 348 Euro. Kindern unter sechs Jahren bekommen 318 Euro monatlich. Erwachsene bekommen zusätzliche Unterstützung – für eine einjährige Übergangszeit – in dieser Zeit müssen sie die Kosten für ihre Unterkunft und Heizung nicht selbst tragen.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es tritt es an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Wie beim Hartz IV sind die Voraussetzungen ebenfalls an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die wichtigste Bedingung ist hierbei die festgestellte Bedürftigkeit.

Bürgergeld - Bedürftigkeit

 

Grundsicherung – Vermögen und Hinzuverdienstgrenze

Zukünftig ist ein Vermögen von 40.000 Euro für die erste Erwachsene Person, und 15.000 Euro  für jedes weitere „Haushaltsmitglid“ als Freibetrag festgelegt. Das angelegte Vermögen wird nicht angetastet. Eine vierköpfige Familie dürfte also 85.000 Euro unangetastet lassen und dennoch Bürgergeld beziehen. Eine private Altersvorsorge wird vollständig geschützt, unabhängig von der Karenzzeit.

Ebenfalls geändert wurde die Hinzuverdienstgrenze. Ab 01.01.2023 werden die Freibeträge – bei einem Einkommen von „Brutto“ 520 und 1.000 Euro von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Die bisherigen Freibeträge für Einkommen von Schülern, Studenten und Auszubildenden werden auf 520 Euro erhöht.

Sollte jemand ein geeignetes Jobangebot ausschlagen, soll ihm künftig zehn Prozent der Unterstützung abgezogen werden. Nach einer zweiten Ablehnung können demnach 20 Prozent, bei einer dritten Verweigerung 30 Prozent der Leistung gekürzt werden.

Die Linke hat dem neuen Bürgergeld den Kampf angesagt. „Wir werden im Deutschen Bundestag, über die linksregierten Länder im Bundesrat und durch unsere linken Landesregierungen alles dafür tun, um eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro„.

Bürgergeld in der Europäischen Union

Wie sieht es in der Europäischen Union aus – wieviel Bürgergeld bekommen die Menschen in den 27 Ländern?

Vereinigtes Königreich: Premierminister David Cameron hat ab 2013 einen massiven Umbau des Sozialsystems vorangetrieben. Sechs staatliche Leistungen, allen voran das Arbeitslosengeld, wurden im sogenannten Universal Credit zusammengefasst. Das Sozialsystem sollte gerechter, unkomplizierter und effizienter werden. Der ehemalige Premierminister Johnson hat – um den Staatshaushalt zu entlasten – den Universal Creditkürzen lassen. Für eine Million Haushalte bedeutet das den sofortigen Verlust von mehr als zehn Prozent ihres Einkommens. Viele gerieten durch Umstellung in finanzielle Not.

Frankreich: Die République française arbeitet aktuell an einer Reform der Grundsicherung. Die bisher geltenden Regelungen sollen massiv erschärft werden. Bisher bekommt das sogenannte „Revenue de Solidarité Active“ (RSA), wer mindestens 18 Jahre alt ist und entweder keinerlei Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben hat oder aber Arbeitslosengeld für eine maximale Dauer erhalten hat. In Zukunft sollen die, die das RSA bekommen, als Gegenleistung zwischen 15 und 20 Stunden pro Woche arbeiten oder eine Fortbildung im selben Stundenumfang durchführen.

Italien: Die neue italienische Regierung mit Regierungschefin Giorgia Meloni hat im Rahmen ihres Haushaltsgesetzes für 2023 beschlossen, das Bürgergeld weitgehend abzuschaffen. Bis Jahresende muss das Gesetz vom Parlament bestätigt werden – in beiden Kammern hat die Rechtsallianz unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Mehrheit. Ab 2023 soll Bürgern, die nach Maßgabe der Regierung in der Lage sind zu arbeiten, nur noch acht Monate lang das Bürgergeld ausgezahlt werden. Ab 2024 bekommen sie dann gar kein Geld mehr, wenn sie ein nach der Definition der Regierung „angemessenes“ Jobangebot ablehnen.

(AH)