Globale Mindeststeuer – Ein Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die einen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit erzielen will. Voraussetzungen für mehr Steuergerechtigkeit, wären globale Mindeststandards zur Unternehmensbesteuerung. Die Globale Mindeststeuer – vorgesehen ist ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent – ist eine, im Herbst 2021 gestartete Initiative im Rahmen des OECD-Projekts gegen sogenannten schädlichen Steuerwettbewerb. Bisher haben 138 Länder dem Projekt zugestimmt – das ab 2026 eingeführt werden soll. Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wollen sich an deisem Projekt nicht beteiligen. In USA wurde erst kürzlich das Gesetz zur Verringerung der Inflation – Inflation Reduction Act – eingeführt, dass Unternehmen durch Zusagen und Unterstützungen veranlassen soll, zukünftige Investitionen in den USA zu tätigen und ihre Standorte in die Vereinigten Staaten von Amerika zu verlegen.
Globale Mindeststeuer – Mindeststeuersatz von 15 Prozent
Dem OECD-Projekt – Globale Mindeststeuer – haben sich bisher 138 Länder angeschlossen, die Umsetzung der Globalen Mindeststeuer müssen die Länder die sich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angeschlossen haben – individuell umsetzen. Der Start ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Deutsche Regierung erhofft sich deutliche Mehreinnahmen und zusätzliche Einnahmequellen. Der Finanzminister Lindner hofft auf ein zusätzliche Steueraufkommen von mehr als 900 Millionen Euro allein im ersten Jahr. Außerdem hofft der Finanzmister, dass durch die Globale Mindeststeuer eine Gewinnverschiebung in Steueroasen nicht mehr möglich ist.
Globale Mindeststeuer – welche Unternehmen sind betroffen
Wenn große, global agierende Konzerne kaum Steuern bezahlen, weil sie ihre Gewinne in Steueroasen verschieben, dann ist das in höchstem Maße ungerecht. Von der beschlossenen Globalen Mindeststeuer sind vorallem international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro betroffen. In Deutschland würden somit ca. 600 bis 800 Unternehmen von der geplanten Regelung betroffen sein. Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte im Gespräch mit dem Spiegel: “ .. das er hoffnungsfroh sei, dass ein Geschäftsmodell zum Ende kommt – .. Gewinne in Steueroasen zu verschieben.

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EU-Richtlinie über Mindestbesteuerung – Mindestbesteuerungsrichtlinie
Zur einheitlichen Umsetzung innerhalb der Europäischen Union haben sich die EU-Mitgliedstaaten zudem am 15. Dezember 2022 auf eine gemeinsame Richtlinie geeinigt. Diese Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umzusetzen.
Am 10. Juli 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen veröffentlicht. Nun gibt es die Möglichkeit zur Stellungnahme.
USA beteiligen sich nicht an der Globalen Mindeststeuer
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben der neuen Richtlinie der OECD nicht zugestimmt. In den USA gilt das Gesetz zur Verringerung der Inflation – Inflation Reduction Act. Ein Großteil der Maßnahmen des neuen Gesetzes hat mit kurz- und mittelfristiger Inflationsbekämpfung nichts zu tun, sondern soll strukturelle Probleme der amerikanischen Wirtschaft adressieren. Aus diesem Grund überlegen bereits einige Unternehmen aus Deutschland, zukünftig Investitionen in den USA zu tätigen, bzw. Betriebsteile dorthin zu verlegen.
EU-Richtlinie – Regelungen zur Missbrauchsvermeidung vermeiden
Berthold Welling, Geschäftsführer Nachhaltigkeit, Recht und Steuern im Verband der Chemischen Industrie (VCI), sagt dazu: „Der enorme Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen muss so weit wie möglich begrenzt werden. Es darf kein Bürokratiemonster entstehen – sonst drohen weitere Standortnachteile gegenüber den USA und China. Als Folge könnten weitere Investitionen aus Deutschland abfließen. Umso wichtiger ist es, die bestehenden nationalen Steuervorschriften mit der globalen Mindestbesteuerung zu harmonisieren. Aufwendige parallele Regelungen zur Missbrauchsvermeidung müssen dringend vermieden werden.“

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Olaf Scholz – der Architekt der Steuerreform
Das Handelsblatt schreibt: „Die Einführung der globalen Mindeststeuer ist eine der größten internationalen Steuerreformen überhaupt. Das Projekt wurde maßgeblich vom früheren Finanzminister und heutigen Kanzler Olaf Scholz (SPD) vorangetrieben“.
Klar ist: Milliardenschwere Mehreinnahmen, auf welche die Politik zwischenzeitlich gehofft hatte, wird es nicht geben. Hinzu kommt, dass die Einführung der Mindeststeuer auch Kosten verursacht.
Globale Mindeststeuer – Global Anti-Base Erosion Rules
Die IHK informiert: „Das neue Steuersystem wird nicht in das bestehende Unternehmenssteuerrecht (EStG/KStG) eingefügt, vielmehr wird mit dem „Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG)“ ein eigenständiges Besteuerungssystem geschaffen.
Die Umsetzung der GloBE in Deutschland stellt die betroffenen Unternehmen vor große Probleme, da sie bis zum 1. Januar 2024 die komplexen Prozesse zur Datenerfassung, -aufbereitung und Erklärung konzernweit implementieren müssen“.
(AH)