Grundsteuererklärung die letzte Abgabefrist der von der Regierung und den Bundesländern geforderten Erklärung ist der 31. Januar 2023. Nur etwas mehr als 50 Prozent der Abgabepflichtigen sind bisher der Aufforderung nachgekommen. Wer die jetzt verlängerte Abgabefrist nicht beachtet, dem droht ein Verspätungszuschlag. Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag wird aber üblicherweise erst ab dem 15. Monat der Verspätung erhoben. 

Grundsteuererklärung - Neuberechnung der Grundsteuer - Abgabefrist 31. Januar 2023
Grundsteuererklärung – Neuberechnung der Grundsteuer – Abgabefrist 31. Januar 2023

Grundsteuererklärung – Abgabefrist 31. Januar 2023

Das Bundesfinanzministerium teilt mit: „Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sog. „Bundesmodell“ anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31. Januar 2023 verlängert. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022, Seite 1448).“

Grundsteuererklärung - Neuberechnung der Grundsteuer

Grundsteuererklärung – Neuberechnung der Grundsteuer

Das Grundsteuergesetz ermächtigt in Deutschland die Gemeinden, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben.

Der Focus titelte: „36 Millionen Deutsche betroffen vom Grundsteuer-Irrsinn! Die Wut der Hauseigentümer wächst. Die Wut auf die Grundsteuer-Reform wächst. Millionen Deutsche, Immobilien- oder Grundstückseigentümer, müssen in diesem Jahr eine Erklärung zur neuen Grundsteuer abgeben. Das bedeutet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand – sondern auch erhebliche Kosten. So berichten manche gar von einer Verzehnfachung ihrer Grundsteuer“.

Online-Petition gegen die neue Grundsteuer

AgrarHeute berichtet: Grundsteuer wird zum Fiasko – Hausbesitzer machen nicht mit – aktuell fehlen rund 20 Millionen Erklärungen. Oder umgekehrt: Erst 45 Prozent wurden überhaupt abgegeben. Eine Online-Petition gegen die neue Grundsteuer gibt es bereits. Die schlechteste Rücklaufquote gab es demnach in Mecklenburg-Vorpommern.

Das neue Grundsteuergesetz ab 202

Grundsteuer – noch bis Ende Januar 2023 läuft die Frist für die aktuelle Grundsteuererklärung, viele Bürger sind mit dem Ausfüllen der Unterlagen für ihre Immobilie oder Grundstücke überfordert. Zensus 2022: Gebäude- und Wohnungszählung mit Stand vom 15. Mai 2022 – zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Befragung der Eigentümer in Vorbereitung der neuen Berrechnungen. Das neue Grundsteuergesetz soll ab 2025 Gültigkeit erlangen, vorgesehen sind umfangreiche Änderungen.

Kann man die Grundsteuererklärung nachträglich ändern? Eine nachträgliche Korrektur einer bereits gesendeten Erklärung können Sie durchführen, indem Sie diese Steuererklärung korrigiert nochmals senden. Dazu stellen Softwareprodukte Funktionen wie Kopieren oder Datenübernahme zur Unterstützung bereit.

Grundsteuer in Deutschland – Grundsteuergesetz 2025 verfassungswidrig?

Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. -Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht – Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht, hält das neue Grundsteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland in Teilen für verfassungswidrig. Steuerberater Oliver Hagen rät gegen den Grundsteuerwertbescheid vorzugehen.

Feststellungserklärung

Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln. Diese Angaben übermitteln Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in einer Feststellungserklärung ihrem Finanzamt. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

(AH)