Schuldenbremse – Finanzminister Lindner versuchte einen Trick und wollte ein „Sondervermögen“ aus dem Topf für Corona-Unterstützungen verschieben. Mit einem „geschickten“ Schachzug wollte Lindner 60 Milliarden aus dem Corona-Fonds das Sondervermögen in den Klimafonds – Klima- und Transformationsfonds (KTF) – verschieben. Jetzt das Hammer-Urteil Az. 2 BvF 1/22 des Bundesverfassungsgericht. Die Klage angestoßen, die letzendlich zur Entscheidung des BVerfG führte – haben 197 Abgeordnete der Unions-Bundestagsfraktion. Im zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 wurde das Sondervermögen das ursprünglich im normalen Haushalt zur Bewältigung der Coronapandemie vorgesehen waren – umgewidmet. SPD, Grüne und FDP wollten die Mittel nicht ungenutzt verfallen lassen, wie bereits im Koalitionsvertrag der Ampel abgestimmt.

Schuldenbremse - Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvF 1/22 stoppt die Regierung

Schuldenbremse – Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvF 1/22 stoppt die Regierung

Schuldenbremse – 60 Milliarden für andere Zwecke

Im Koalitionsvertrag verabredeten die Ampelparteien das die 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Corona-Krediten stattdessen für Klima- und Transformationsfonds (KTF) verwendet werden sollten. Die Partei Bündnis90/Die Grünen und die SPD drängte auf diese Vereinbarung die nicht benötigten Gelder für Klimaschutzmaßnahmen verwenden zu wollen. Als eine der ersten Handlungen hat Finanzminister Lindner verkündet die 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Corona-Krediten für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden. Lindner sagte: „Im Zuge der Koalitionsverhandlungen haben sich die drei Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf dieses Verfahren verständigt“.

Bundesfinanzminister Christian Lindner steht vor einer großen Herausforderung. 847 Milliarden Euro Neuverschuldung in gut drei Jahren. Die Schuldenuhr Deutschland (Stand am 15. November 2023 – 11.32 Uhr / Veränderung je Sekunde 3.817 Euro) = 2.502.375.358.252 = Zwei-Billionen–Fünfhundertzwei-Milliarden–Dreihundertfünfundsiebzig-Millionen–Dreihundertachtundfünzig-tausend–Zweihundertzweiundfünfzig (Verschuldung pro Kopf 29.620).

Habeck will Schuldenbremse weiter lockern

Grundgesetz (Artikel 109 und 115): Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant für seine stark auf staatliche Unterstützung ausgerichtete Industriepolitik die Schuldenbremse zu lockern. Habeck sagte: „Wir wollen Deutschland als starken Industriestandort in seiner ganzen Vielfalt erhalten“. Die Industrie sei nicht nur wirtschaftlich bedeutend, sondern trage auch „entscheidend zum sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei und auch zu ihrer demokratischen Stabilität“, so Habeck weiter. Sie sei Teil der Identität des Landes. „Wenn wir Wertschöpfungsketten diversifizieren und gleichzeitig Wertschöpfung in Deutschland und Europa erhalten und neu aufbauen, macht uns das unabhängiger von Autokratien in einer immer unsichereren Welt“ ergänzte Habeck. Es müsse daher viel Geld in die Hand genommen werden. Dafür sollte die Schuldenbremse weiter gelockert werden, das erfordert weitere Töpfe für Sondervermögen, wie die neuen Schulden heute bezeichnet werden. Das jetzige Urteil des BVerfG zieht Habeck, den Boden unter den Schuhen weg, die von der Regierung und unter Führung von Habeck verursachten Probleme sind kaum noch finanzierbar und der Wirtschaftsminister steht vor den Trümmern seiner Wirtschaftspolitik.

Haushaltstrick der Ampelregierung

Haushaltstrick der Ampelregierung

Durch die Maßnahmen bei der Corona-Pandemie wurde zur Schaffung von Corona-Notkrediten die Schuldenbremse ausgesetzt. Das ist laut Grundgesetz möglich im Falle von Naturkatastrophen wie einer Pandemie. Die Union hatte bei ihrer Klage argumentiert, die wirtschaftliche Katastrophe Corona sei vorbei und der für diesen Zweck aufgenommene Kredit müsse zurückgezahlt werden. Trotzdem wolle die Bundesregierung die 60 Corona-Milliarden behalten und erst später ausgeben. Jetzt ist die Ampelregierung gescheitert und fällt von eienr Krise in die nächste, weiterer Zoff ist vorprogrammiert.

Klima- und Transformationsfonds KTF

Die 60 Milliarden Euro Sondervermögen aus dem Corona-Fonds sind Teil der Rücklage des insgesamt 210 Milliarden Euro schweren Klima- und Transformationsfonds KTF.  Die Planung für diesen Fonds geht aktuell bis 2027. Die Gelder sind fest eingeplant zur sozialen Abfederung des Heizungsgesetzes, für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und die Förderung der Elektromobilität. Aus dem KTF fließt aber auch Geld für Förderung der Mikroelektronik, etwa Subventionen für die Ansiedlung der Chip-Fabrik in Magdeburg.

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Schuldenbremse – Föderalismusreform II

Auszug Bundestag: Mit der im Jahr 2009 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisiert. Unter anderem soll die Schuldenbremse dafür sorgen, dass Bund und Länder keine neuen Schulden machen. Ziel der Schuldenbremse ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu sichern. Dazu wird im Grundgesetz der Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts festgeschrieben. Beim Bund ist eine strukturelle Verschuldung nur noch in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zulässig. Eine konjunkturbedingte Erhöhung der Kreditaufnahme in Abschwungphasen muss in Aufschwungphasen auch wieder ausgeglichen werden.

Außerdem sichert eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen die notwendige Handlungsfähigkeit des Staates zur Krisenbewältigung. Drohende Haushaltsnotlagen sollen künftig durch den Stabilitätsrat schneller erahnt und so besser bekämpft werden.

Bundesverfassungsgericht ist gefordert

Rechtsprofessor Karsten Schneider, Bevollmächtigter der CDU/CSU, sagte dem Handelsblatt: „Das Bundesverfassungsgericht betritt bei der Bestimmung von Inhalt und Tragweite der Ausnahmeregelung verfassungsrechtliches Neuland.“ Demnach geht es vor allem um die Frage: Ist es erlaubt, notlagenbedingte Kreditermächtigungen erst nach Ablauf desjenigen Haushaltsjahres in ein Sondervermögen zu verlagern, für das der Bundestag eine Notsituation festgestellt hat?

Schuldenbremse – Urteil BVerfG – Az. 2 BvF 1/22

Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung des Urteils (Az. 2 BvF 1/22): „Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig,  Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse“. (Az. 2 BvF 1/22). Die Bild-Zeitung titelt: Ein politischer Finanz-Tsunami. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zu BILD: „Der Ampel fliegt ihre unseriöse Haushaltspolitik um die Ohren. Das Urteil ist eine gigantische Klatsche für die Ampel die jetzt ein 60-Mrd.-Loch im Haushalt hat. Sie haben Milliarden, die sie nicht hätten anrühren dürfen, genommen, um daraus ihre links-grünen Luftschlösser zu finanzieren. Gut, dass das oberste deutsche Gericht dem jetzt ein Ende gesetzt hat.“

Grüne wollen Reform für neue Schulden

Grünen-Chefin Ricarda Lang: „Das ist ganz klar, dass die Gelder, die im KTF veranschlagt sind, absolut gebraucht werden. Die werden gebraucht, weil wir uns vorgenommen haben, unsere Wirtschaft zu modernisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben“. Es gehe um die Frage, wer der erste klimaneutrale Wirtschaftsstandort werde“. Ricarda Lang hält ohnehin die Schuldenbremse nicht mehr für zeitgemäß. In der nächsten Regierungsbeteiligung der Grünen oder unter ihrer Führung sollte daher dringend eine eine Reform für neue Schulden beschlossen werden.