Energiesicherungsgesetz im neuen Deutschland Tempo

26. Dezember 2022, 23:39 Uhr,

(Berlin 07.10.22) Ab heute ist es beschlossene Sache. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat sein Energiesicherungsgesetz – EnSiG 3.0 erfolgreich durch den Bundesrat gebracht, dieses wird stufenweise in den kommenden Monaten umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften will Habeck den Verbrauch von Gas und Strom mit Sparanreizen reduzieren und die „Erneuerbaren“ rasch ausbauen. Und das natürlich im neuen Deutschland-Tempo nach den Vorstellungen seines Chef’s Bundeskanzler Olaf Scholz – OWD! (OWD = Olaf will das = Internes Mitarbeiterkürzel aus Olaf Scholz‘ Zeit als Hamburger Oberbürgermeister. Es bedeutete soviel wie: Das Thema ist in Stein gemeißelt, weitere Diskussionen sind zwecklos!)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum Energiesicherungsgesetz 3.0 : „Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiemärkte verunsichert, genau darauf zielt Putin. Wir setzen dem aber konsequente Vorsorge entgegen und sichern die Energieversorgung. Wir haben früh begonnen, uns auf den Winter vorzubereiten, und das zeigt wichtige Erfolge. So sind wir seit Anfang September quasi unabhängig von den russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1. Trotz des Lieferstopps sind die Speicher schon gut gefüllt und steigen weiter an – auf Stand heute 93%. Wir treiben den Ausbau der Flüssiggasterminals voran. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen steigern wir kurzfristig die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, um noch mehr Gas zu sparen. Wir ermöglichen zusätzliche Einspeisung von Windenergie und Photovoltaik, streichen Begrenzungen und geben zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas. Wir beschleunigen den Netzausbau, um die Netze kurzfristig höher auszulasten und so die Transportkapazität zu steigern. Außerdem senken wir die Hürden für den Brennstoffwechsel. Alle Maßnahmen dienen dazu, unseren Gasverbrauch weiter zu senken und die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu festigen. Zudem stärken wir damit das Stromsystem.“

Energiesicherungsgesetz EnSiG 3.0

Mit dem Energiesicherungsgesetz 3.0 soll die Stromproduktion aus „Erneuerbaren“  kurzfristig erhöht werden, um die Stromerzeugung aus Erdgas im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 zu  reduzieren. Der Stromnetzausbau soll beschleunigt und die bestehenden Transportkapazitäten im Stromnetz rapide gesteigert werden. Die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Strom aus Windenergie an Land, Solaranlagen und Biogas sollen verbessert werden. Die Anbindung des Stromnetzes an Offshore-Windanlagen soll vereinfacht und beschleunigt werden.

Energiesicherungsgesetz: 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis 25 kW Leistung außer Kraft
Energiesicherungsgesetz: 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis 25 kW Leistung außer Kraft

 

Energiesicherungsgesetz: Energie aus Solaranlagen

  • Projekte für Freiflächensolaranlagen dürfen 2023 mit einer Leistung bis maximal 100 Megawatt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, vorher waren diese Ausschreibungen auf eine Leistung von maximal 20 Megawatt beschränkt 
  • die 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis 25 kW Leistung tritt mit Veröffentlichung des Gesetzes außer Kraft. Die Betreiber von PV-Anlagen bis 25 kW waren verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder diese Anlagen mit Steuerungseinrichtungen auszustatten
  • PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung können umgedrosselt betrieben werden

 

Energie aus Biogas-Anlagen

  • das Baugesetzbuch (BauBG) wurde geändert, bestehende Biogasanlagen dürfen ohne bauliche Veränderungen  kurzfristig (2022-2023) ihre Energieproduktion erhöhen. 
  • die bislang noch geltende Beschränkung von 2,3 Millionen Normkubikmeter bei der Biogas-Erzeugung wurde aufgehoben
  • für den Zeitraum 2022 – 2023 wurde eine Sonderregelung für die EEG – Förderung erlassen, um die Erzeugung von Energie durch Biogas zu fördern 
  • die EEG-Förderung wird bis 30.04.2023 auch bei Unterschreitung der vorgegebenen 30% Grenze Gülleanteil voll bezahlt

 

Energiesicherungsgesetz: Erleichterungen bei Schattenwurf und Geräuschwerten
Energiesicherungsgesetz: Erleichterungen bei Schattenwurf und Geräuschwerten

 

Energie aus Windenergie

  • Windparks dürfen bis 31.03.2023 von den behördlich vorgeschriebenen Werten bezüglich Schattenwurf und Geräuschwert abweichen
  • besonders zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens können die Betreiber die Leistung der Anlagen erhöhen und mehr Strom erzeugen
  • Änderungen zur Leistungssteigerung (z.B. Softwareupdates) sollen unbürokratisch umgesetzt werden

 

Energiesicherungsgesetz: Beschleunigung des Stromnetzausbaus

  • es wurde zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen
  • Offshore-Anlagen sollen schneller und effizienter an die Stromversorgung angebunden werden
  • besonders im Winter soll die Höherauslastung bestehender Stromleitungen ohne besondere behördliche Genehmigungen möglich werden (im Winter kann – bedingt durch Witterung – mehr Strom durch die Stromseile transportiert werden)

 

Ausbau von Flüssiggas-Terminals

  • Verfahrenserleichterungen bei der Genehmigung von LNG-Anlagen sollen den Betreibern den Bau und die Nutzung dieser Anlagen schneller und einfacher ermöglichen
  • auch ohne vollständige Bauunterlagen soll ein vorzeitiger Baubeginn solcher Anlagen möglich werden
  • am Standort Lubmin soll ein weiteres schwimmendes LNG-Terminal genehmigt werden

 

Energiesicherungsgesetz 3.0: Lastflexibilität industrieller Großverbraucher

  • Industriebetrieben mit hohem Energiebedarf können nicht genutzte Energie auf den Regelenergiemärkten problemloser anbieten können
  • nicht genutzte Energie kann nach dem Gesetz flexibel weiterverkauft werden und soll Sparanreize bei der Großindustrie setzen

 

Wir müssen davon ausgehen, dass es im Winter Blackouts geben wird
Wir müssen davon ausgehen, dass es im Winter Blackouts geben wird

 

Wird es im Winter einen Blackout geben?

Die Bundesnetzagentur sagt: „auf keinen Fall“. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) räumt ein, dass es in diesem Winter durchaus zu lokalen Stromausfällen kommen kann. Im Interview mit der „Welt am Sonntag“ sagte Ralph Tiesler, Chef des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

„Wir müssen davon ausgehen, dass es im Winter Blackouts geben wird. Damit meine ich eine regional und zeitlich begrenzte Unterbrechung der Stromversorgung.“

Das Risiko eines totalen, deutschlandweitem Blackouts schätzte Tiesler als gering ein. Regionale Abschaltungen werde es geben. Grund für Blackouts sollen nach seiner Auffassung der Erhalt der Stromnetze sein, die mit Abschaltungen kurzfristig vor Überlastungen geschützt werden sollen. Ralf Tiesler schätzt die Lage  der Stromversorgung bei Blackouts deutschlandweit unterschiedlich ein. Die Vorbereitungen und Maßnahmen seien unterschiedlich gut, einige Kommunen sind auf den Ernstfall nicht zufriedenstellend vorbereitet. Das Risiko von Blackouts sei nach seiner Ansicht in den Monaten Januar und Februar 2023 besonders hoch.

 

Wenn der Strom ausfällt…

„Erst wenn man etwas nicht mehr hat erkennt man den dessen Wert.“ 

Ein kurzer Stromausfall, meist sogar angekündigt vom Versorger, sorgt bei den meisten Menschen schon für panische Zustände. Kein Licht, das warme Wasser ist nicht mehr mehr warm und der Computer funktioniert auch nicht. Nur wenige Menschen machen sich im Alltag Gedanken über das Szenario, wenn ein Stromausfall über Stunden oder Tage das normale Leben lahmlegt. Im normalen Leben werden unvorhergesehene Stromabschaltungen binnen Stunden wieder behoben. Aber was passiert, wenn es dann mal länger dauert? Die gesamte Infrastruktur fällt aus. Kein Geldautomat zahlt mehr Geld aus, die Tankstelle kann keinen Sprit mehr fördern, die Supermarktkasse funktioniert nicht mehr, alle Ampeln sind auf einmal außer Betrieb. Das Handy hat keinen Empfang mehr, weil die Sendemasten nicht mehr versorgt werden, kein Internet. Ruhe. Das Leben steht auf einmal still. In diesem Moment merken wir, dass wir vom Medium Elektroenergie völlig abhängig sind. 

Erst wenn man etwas nicht mehr hat erkennt man den dessen Wert. 
Erst wenn man etwas nicht mehr hat erkennt man den dessen Wert.

 

Unsere Tipps bei Stromausfall

Ein Stromausfall kommt meist ohne Vorwarnung, aber das Szenario „Blackout“ im Winter 2022/23 ist vorhersehbar. Wenn man also dieses Risiko in Erwägung ziehen muss, kann und sollte man sich gut darauf vorbereiten. Wir geben Ihnen im Folgenden eine Checkliste an die Hand, mit der man einige Tage ohne Strom einen fast normalen Alltag überstehen kann.

Diese Dinge sollte man sich für den Notfall zulegen:

 

Beleuchtung

  • Taschenlampe mit Ersatzbatterien
  • Solarbetriebene Leuchtkörper
  • Kurbeltaschenlampe
  • Streichhölzer
  • Kerzen

 

Heizung

  • ausreichend Decken und wärmende Kleidung
  • Schlafsäcke
  • Vorrat mit Holz und Kohle (wenn man einen konventionellen Ofen besitzt)

 

Essen

  • Lebensmittel für 10 Tage
  • ausreichend Wasser (2 Liter pro Person/ Tag)
  • haltbare Lebensmittel (Konserven u.ä.)
  • Campingkocher (mit Ersatzkartuschen)
  • Grill (im Freien mit Holzkohle oder Gas)
  • gefüllte Wasserkanister zum Kochen
  • ggf. Tierfutter für einige Tage
  • bei Säuglingen: ausreichend Babynahrung

 

Hygiene

  • ausreichend Toilettenpapier und weitere Hygieneartikel
  • Trockenshampoo
  • Erste Hilfe-Set
  • notwendige Medikamente in ausreichender Menge

 

Kommunikation

  • batteriebetriebenes Radio (mit Ersatzbatterien)
  • Bargeld
  • geladene Powerbank

(HZ)

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