Gasheizung – Kommt die Austauschpflicht für Gasheizungen durch die Hintertür bereits ab 2035? Im Gesetzentwurf vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland – Robert Habeck wurde eine Klausel eingefügt. Die kann dazu führen, dass die Gasheizungen bereits viel früher ausgetauscht werden müssen. Die Politiker – vorallem der Grünen – haben bereits darauf hingewiesen, dass das Heizen mit Gas und Öl um ein vielfaches teurer würde und man die dann nicht mehr bezahlen könne. Business-Leaders informierte bereits über die Pläne zu Austauschpflicht der Gas- und Ölheizungen. Die beabsichtigten Verbote für Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024 sorgten bereits für heiße Diskussionen. Die Bundesregierung gab als Grund an, Deutschland müsse noch größere Anstrengungen unternehmen, um die weltweiten Klimaziele noch zu erreichen und eine Vorbildfunktion in der Welt einnehmen. Aber – Die geplanten Regeln gingen völlig an der Realität vorbei. Der Habeck Plan – der Wirtschaftsminister plante: „Ab 2024 dürfen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien herstellen“. Ein vollständiges und komplettes Verbot für alle Öl- und Gasheizungen sollte ab 2045 in Kraft treten. Wärmepumpen wurden als Alternative vorgeschlagen.

Gasheizung Verbot ab 2035
Gasheizung Verbot ab 2035

Gasheizung Verbot ab 2035 – Habeck Gesetz hat eine Klausel

Die Bildzeitung berichtete: „Versteckte Klausel in Habecks Heiz-Gesetz. Aus für ALLE Gas-Heizungen droht 10 Jahre früher. Hat Robert Habeck ein Verbot von Gas-Heizungen ab 2035 in seinem Heiz-Gesetz versteckt“? Die Die Freie Demokratische Partei ist empört und verweist auf eine Klausel im Gesetzesentwurf. Ein Betrieb von Gasheizungen – ausschließlich mit GAS – wäre ab dem Jahr 2035 praktisch unmöglich. Wie die Bildzeitung – verweist die FDP auf folgenden Passus im vorliegenden Gesetzesentwurf: „.. dass bis zum Jahr 2030 Heizungen mit mindestens 50 Prozent grünen Gasen betrieben werden müssen. Bis 2035 müssen 65 Prozent grüner oder blauer Wasserstoff genutzt werden“.

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Gasheizung – das Verbot durch die Hintertür

Noch vor wenigen Tagen konnte man im Stern lesen: „Hausbesitzer können erst einmal aufatmen, was ihre Heizung angeht. Sie müssen ihre Öl- und Gaskessel nicht sofort rauswerfen“. Die Vorschrift, dass Gasheizungen ab dem Jahr 2030 bereits mit mind. 50 Prozent grünen Gasen betrieben werden müssen, und bis 2035 müssen sogar 65 Prozent grüner oder blauer Wasserstoff genutzt werden. Das würde bedeuten, dass ein normaler Betrieb einer Gasheizung ab dem jahr 2035 praktisch unmöglich ist. Praktisch ein Verbot von Gasheizungen durch die Hintertür, über eine Klausel im Gesetzentwurf. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten alle Gasnetze bis spätestens 2035 zu 65 Prozent auf Wasserstoff umgestellt werden.

Umstellung der Gasheizungen – Eigentümer haftet

Für die Einhaltung der Vorgaben haftet der Eigentümer der Heizungsanlage! Die Verantwortung der Haus-Eigentümer: „Wenn der Wasserstoff-Plan scheitert, sind die Haus-Eigentümer in der Verantwortung, ihre Heizung trotzdem klimaneutral aufzustellen“. Michael Kruse – Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion im Gespräch mit der Bildzeitung zu diesem Thema: „Hinter einem Wust an Regularien versteckt Habeck eine Heizungstausch-Pflicht für alle Haushalte in Deutschland bis spätestens 2035. Damit geht Habecks Verschrottungs-Orgie für Gas-Heizungen in eine neue Runde“.

Diskussionen um die Wärmepumpen

Diskussionen um die Wärmepumpen

Die Diskussionen um die Wärmepumpen der Grünen Partei gehen weiter – wie Business-Leaders bereits berichtete: Der Habeck Plan sieht ein Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024 vor. Als Alternative wurden Wärmepumpen ins Spiel gebracht, die dann Flächendeckend die Wärmeversorgung übernehmen sollen. Um die weltweiten Klimaziele zu erreichen – so der Plan – sollten Wärmepumpen mit Grünen Strom betrieben werden. Da auch auch die Wärmepumpen mit einem Smartmeter ausgestattet sind, bestünde bei einer Strommangellage die Gefahr einer „vorübergehenden“ Abschaltung – die sogenannte „Spitzenglättung„.

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 Aus für Wärmepumpen – EU will PFAS Gase verbieten

Die Wärmepumpen Diskussion geht in die heiße Phase. Nicht nur die erheblichen Kosten beim Einbau einer Wärmepumpe sorgen für Diskussionen. Wärmepumpen verwenden fast immer Kältemittel wie Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen, sogenannte PFAS, und werden als krebserregend eingestuft. Die EU berät über ein mögliches Verbot der PFAS Gase. Neben Wärmepumpen, benutzen auch Kühlschränke und Klimaanlagen die PFAS Gase für den Wärmetransport. Sollte das Verbot genehmigt werden, könnte das ein wichtiger Schritt im Kampf gegen immer mehr Fällen von Krebs sein, aber ein Rückschlag im Kampf gegen den Klimawandel. Die Hersteller von Wärmepumpen müssen ein neues Konzept entwickeln, um aktuelle Wärmepumpen umzurüsten.

Gebäudeenergiegesetz § 72 Austauschpflicht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Teil der Wärmewende im Klimaprogramm

Das Gebäudeenergiegesetz führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Wärmegesetz zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Teil der Wärmewende im Klimaprogramm, beinhaltet die neuen energetischen Anforderungen für Hausbesitzer – aus dieser folgt die Pflicht zum Heizungstausch f- Gasheizung und Ölheizung – für ältere Anlagen.

Im Gebäudeenergiegesetz unter § 72 wird die Austauschpflicht beschrieben. Nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) § 72 sind alte Ölheizungen und Gasheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, von der Austauschpflicht betroffen.

(AH)