Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen auch im Jahr 2023 – Beiträge werden um 0,3 Prozent erhöht. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zusätzlich verfügt, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder darüber nicht informieren müssen. Die Informationspflicht wurde dafür extra ausgesetzt. Zur Informationspflicht zählt auch der Hinweis, dass die Versicherten einen Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse durchführen können, und zwar unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand der Versicherten. Diese Pflicht gilt aber nicht im ersten Halbjahr 2023. Es reicht, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeitragserhöhung z.B. auf ihrer Internetseite bekannt macht. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags ist Bestandteil des sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG).

Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen 2023 - Krankenkassen müssen darüber nicht informieren
Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen 2023 – Krankenkassen müssen darüber nicht informieren

Krankenkassen-Zusatzbeiträge – aktuelle Beitragserhöhung

Krankenkassen-Zusatzbeiträge: Mit der aktuellen Beitragserhöhung von 0,3 Prozent steigt der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen neuen Rekordwert von 16,2 Prozent des Bruttolohn. Zusätzlich wird auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehoben und steigt von 58.050 Euro auf 59.850 Euro jährlich bzw. von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich. Nutzen sie auch die Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge – Übersicht

Krankenkassen-Zusatzbeiträge: Jede gesetzliche Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Der Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt im Jahr 2023 bei der günstigsten Krankenkasse bei 0,8 %, bei der teuersten aktuell bei 1,9 %.Der Zusatzbeitrag wird im Jahr 2023 bei allen gesetzlichen Krankenkassen erhoben.

Die Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen wieder weiter. Auch im Jahr 2023 gibt es weitere Erhöhungen der Beiträge. Der Grund: Durch die angespannte Lage im Gesundheitssektor und den immer weiter steigenden Finanzbedarf hat die Bundesregierung die Rücklagen der Krankenkassen eingezogen, um Löcher in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stopfen. Folge: Etliche Kassen müssen ihre Zusatzbeiträge erhöhen (derzeit durchschnittlich 1,3 Prozent vom Bruttolohn).

Der Zusatzbeitrag liegt z.B. bei der AOK Sachsen-Anhalt bei 1 Prozent und bei der AOK Nordost bei 1,9 Prozent. Die Barmer liegt bei 1,5 Prozent und die BKK Euregio bei 0,84 Prozent. Die DAK fordert einen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent, und die IKK Gesund Plus hat einen Beitrag von 1,10 Prozent festgelegt.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen 2023 - Krankenkassen müssen darüber nicht informieren

Krankenkassen-Bonusprogramm – bis 600 Euro in Jahr zurück

Bonusprogramme der Krankenkassen: Ergebnis unter den bundesweit geöffneten Krankenkassen: Die DAK-Gesundheit verfügt über das beste Angebot, gefolgt von der BARMER und der BAHN-BKK. Übrigens: weniger als 10 Prozent der Versicherten beantragen ihre Bonusleistungen.

Euro-Informationen zu Krankenkassen-Bonusprogramm: „Das Magazin „Guter Rat“ hat in seiner Ausgabe 6/2022 nach dem besten Bonusprogramm für Erwachsene gesucht. Unter den bundesweit geöffneten Krankenkassen schnitt die „IKK – Die Innovationskasse“ am besten ab und erhielt die Auszeichnung „Beste Krankenkasse“. Wer an einem Bonusprogramm teilnehmen möchte, muss sich vorher bei seiner Krankenkasse dazu anmelden.

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(AH)