Die Europäische Kommission macht mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) einen weiteren Schritt zum Schutz der Presse und der Journalisten selbst innerhalb der EU. Viele Punkte des Medienfreiheitsgesetzes würden die Standards von Deutschland auf ganz Europa ausweiten und soll Journalisten vor den eigenen Geheimdiensten besser schützen. Es klingt so weit sehr vielversprechend, hat aber einige Mängel und könnte sogar missbraucht werden. Die EU selbst bezeichnet das Kontrollgremium als „Wächter für Medienfreiheit“.

Das Medienfreiheitsgesetz soll Journalisten mehr Sicherheiten geben – vor Angriffen auf Demonstrationen kann der Gesetzesvorschlag aber nicht schützen
Europäisches Medienfreiheitsgesetz im Überblick
Das europäische Medienfreiheitsgesetz baut auf einer überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) auf. Es wurden eine Reihe von Neuerungen hinzugefügt, um mehr Unabhängigkeit der Medien in der gesamten EU zu gewährleisten. Die ersten Vorschläge des Medienfreiheitsgesetzes wurde unter anderem von der Rundfunkkommission der Länder abgelehnt, mit den Worten: „Ziel ist es nicht, den EMFA zu verhindern. Er muss aber besser werden.“
Als europäisches Gesetz hat das EMFA die Hoheit über Bundesrecht und Ländergesetze, falls nicht anders formuliert. Bisher haben in den aktuell gültigen EU-Verträgen die Staaten selbst ausdrücklich alle Kompetenzen im Presse- und Medienbereich. Eine finale Version des Verhandlungsmandats wurde am 21. Juni veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte des EMFA im Überblick:
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Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit
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Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Mediendiensteanbieter, einschließlich des wirksamen Schutzes von Beschäftigten und deren Familienangehörigen und Maßnahmen zum Schutz vor dem Einsatz von Spähsoftware (inkl. Staatstrojaner) gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten und deren Familienangehörige
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Angemessene, stabile und transparente Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien
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Anforderung, die Auswirkungen von Medienmarktkonzentrationen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit zu bewerten
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Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, strengere oder detailliertere Vorschriften als die Vorschriften in den einschlägigen Teilen des EMFA zu erlassen
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Transparente und nicht diskriminierende staatliche Werbung
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Transparenz der Eigentumsverhältnisse von Mediendiensteanbietern
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Schutz vor einer ungerechtfertigten Entfernung der Inhalte von Online-Medien
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Bekämpfung von strategischen Klagen gegen Journalisten (SLAPP-Klagen)
Einer der Kritikpunkte ist ein in der Verordnung vorgeschlagenes neues, unabhängiges europäisches Gremium für Mediendienste einzurichten. Der neue „Wächter für Medienfreiheit“ soll die Gruppe europäischer Regulierungsstellen ersetzen, die mit der bisherigen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste eingerichtet wurde und nach den Maßstäben des EMFA erweitern. Damit würde ein europaweites Kontrollgremium für die Presse eingeführt werden, dessen Befugnisse sehr weit reichen könnten.
Abstimmung und Gültigkeit von dem europäischen Medienfreiheitsgesetz
Damit das Medienfreiheitsgesetz in allen EU-Staaten durchgesetzt werden kann, ist ein Kontrollgremium unausweichlich. Andernfalls müsste man sich auf unabhängige Partien verlassen, die auf eigene Initiative Klage vor Gericht einreichen – ein langwieriger und unzuverlässiger Prozess. Dabei sind die Befugnisse von dem Wächter für Medienfreiheit von entscheidender Bedeutung.
In einem Gastbeitrag kritisiert Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, unter anderem den Nutzen der Transparenz von den Eigentumsverhältnissen der Mediendiensteanbietern. Was nutzt es zu wissen, dass z.B. Silvio Berlusconi 25 % der Stammaktien an Pro Sieben Sat.1 hält, wenn keine Maßnahmen formuliert sind. Die Kritikpunkte um die Mindestharmonisierung und strengere oder detailliertere Vorschriften der Mitgliedstaaten selbst sind in dem aktuellen Vorschlag vom 21. Juni berücksichtigt worden. Ein offener Brief von 400 Verlagen, Pressetitel und Verbänden aus ganz Europa hat das Medienfreiheitsgesetz bereits kritisiert.
Der Vorschlag für eine Verordnung über Medienfreiheit wird von der Gruppe „Audiovisueller Sektor und Medien“ des Rates geprüft, und soll bis September oder Oktober 2023 abgeschlossen sein. In jedem Fall soll der Gesetzesvorschlag vor der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2024 eine Gesamteinigung über die Verordnung erzielen. Ein Gesetz mit weitreichendem Eingriff in die Pressefreiheit sollte lieber zu lange verhandelt werden, um mögliche Fehler auszuschließen.
Freiheit der Journalisten durch das Medienfreiheitsgesetz
Jeder Journalist sollte die Freiheit haben, über jedes Thema zu berichten. Dabei kann es immer wieder zu Desinformationen und Falschmeldungen kommen, gewollt oder ungewollt sollte dabei egal sein. In einem funktionierenden Medienökosystem sollten Falschmeldungen schnell berichtigt werden und durch gute Recherche als solche Falschmeldungen deklariert werden. Insbesondere Quellenangaben müssen nicht immer mit Namen erfolgen, um die Quelle unter Umständen zu schützen.
Der Fall von Edward Snowden hat gezeigt, wie wichtig eine freie Presse sein kann. Der Schutz von Journalisten vor dem eigenen Staat oder dem eignen Geheimdienst kann notwendig sein, um mögliche Verstöße aufzudecken. Julian Assange zeigt aber wiederum, dass die uneingeschränkte Veröffentlichung von geheimen Dokumenten auch Nachteile haben kann, da z.B. die Identität von ausländischen Agenten aufgedeckt wird und so Nachteile für die eigene Bevölkerung entstehen und die Agenten eingesperrt oder ermordet werden.
Das Medienfreiheitsgesetz muss also exakt formuliert werden, um sowohl die Journalisten, als auch die Quellen im richtigen Umfang zu schützen. Bei unzureichender Formulierung könnte das Gesetz genauso die Überwachung von Journalisten ermöglichen, indem der Wächter für Medienfreiheit durch eine Ausnahme wegen der „nationalen Sicherheit“ eingreift. Eine Recherche von Netzpolitik.org und dem Rechercheteam Investigate Europe deckt auf, dass insbesondere Frankreich sich für diese Ausnahme wegen der „nationalen Sicherheit“ eingesetzt hat. Es werden einige Beispiele genannt, bei denen die Frage nach der nationalen Sicherheit bereits missbraucht wurde. Sobald es eine Ausnahme für die Überwachung gibt, ist ein Verbot der Überwachung nutzlos, solange es keine ausreichende Strafe für Missbrauch gibt.
Pressefreiheit in Deutschland
In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit. Einzelne Details zu Rechtsfragen regelt heute das Medienrecht, speziell das Presserecht der einzelnen Bundesländer. Die Freiheit der Presse und der Meinung zählen in Deutschland zu den wichtigsten Grundlagen des Staates und als eine der wichtigsten Grundlagen für die Demokratie.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (. . .) Eine Zensur findet nicht statt.“ – GG Art. 5 Absatz 1
Der Krieg zwischen Ukraine und Russland und vor allem die Corona-Pandemie haben die Vertrauenswürdigkeit der Presse auf die Probe gestellt. Verschwörungstheorien, „Lügenpresse“ und weitere Begriffe standen an der Tagesordnung. Lutz Kinkel, der Direktor des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit sieht auch eine positive Entwicklung in dieser Zeit, da gut recherchierte Nachrichten wieder mehr geschätzt werden. Mit den Worten: „Weil deutlich wurde: Informationen helfen nicht nur, die Lage zu verstehen, sondern auch, sich vor Gesundheitsrisiken zu schützen“.
Problematisch ist zudem die von der EU geplante Chatkontrolle. Ursprünglich zum Kinderschutz gedacht, würde sie auch in Deutschland eine fast komplette Überwachung privater und journalistischer Chats ermöglichen.
Pressefreiheit im weltweiten Vergleich
Die Lage der Pressefreiheit in Deutschland hat sich 2022 in der Gesamtbewertung von Reporter ohne Grenzen (RSF) leicht verschlechtert. Deutschland belegt in der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit Rang 21, nach Rang 16 im Vorjahr. Die Gesamtbewertung von Deutschland hat sich kaum verändert, jedoch sind Lettland, Luxemburg und Slowakei deutlich besser bewertet worden. In Deutschland hat sich aber die „Sicherheit von Medienmitarbeitenden“ verschlechtert, da die Angriffe gegen Journalisten und Reporter während Demonstrationen zugenommen haben. Diese sind seit 2019 stetig angestiegen, von 13 auf 103 Fälle.
Weltweit erhalten immer weniger Länder eine Bewertung der Pressefreiheit mit der Bestnote „Gute Lage“ von Reporter ohne Grenzen. Im Jahr 2023 sind es nur noch 4,4 %, während es im Jahr 2013 noch 14,4 % waren. Lediglich europäische Länder bekommen noch die Bestnote in der Gesamtbewertung. Die gesamte Rangliste der Pressefreiheit 2023 finden Sie hier. In den USA hat sich der Begriff „Fake News“ seit der Regierung um Donald Trump etabliert, da der Präsident selbst den Begriff gerne benutzt hat. Das freie Land ist von Platz 42 im Jahr 2022 auf Platz 45 im Jahr 2023 abgefallen. Den ersten Platz belegt Norwegen, gefolgt von Irland, Dänemark, Schweden und Finnland.
Die zunehmend schlechteren Bewertungen begründet die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ damit, dass die Lage so instabil ist, wie seit Langem nicht mehr. Schuld daran seien „Krisen, Kriege und die anhaltende Ausbreitung des Autoritarismus“. Die Rede ist von einer Zeit der „medienfeindlichen Hetze und Desinformation“.
Reporter ohne Grenzen hat auch eine Stellungnahme zu dem Medienfreiheitsgesetz abgegeben. Hervorgehoben wird z.B. dass Journalisten nicht an der Veröffentlichung von Artikeln durch Vorgesetzte oder Eigentümer gehindert werden sollen. Reporter ohne Grenzen sieht noch Verbesserungsbedarf an dem alten Gesetzesvorschlag. Zu dem neuen Vorschlag gibt es noch keine Stellungnahme.
EU-Unterstützung für Medienfreiheit
Der Vorschlag der EU zu mehr Pressefreiheit kommt also zu einer sehr passenden Zeit. Staatsministerin Claudia Roth zu der aktuellen Situation: „Die heutige Aussprache hat erneut deutlich gemacht, dass es sich bei diesem Rechtsakt um eine bedeutsame Initiative zur Stärkung der Medienfreiheit und Medienvielfalt in Europa und damit letztlich zur Stärkung unserer Demokratien handelt.“
Neben dem Legislativvorschlag zum Medienfreiheitsgesetz werden auch eine Reihe von Empfehlungen der Kommission an in der EU niedergelassene Mediendiensteanbieter und an die Mitgliedstaaten heruasgegeben. In der Empfehlung wird den Mediendiensteanbietern ein Katalog von freiwilligen Maßnahmen vorgeschlagen, um ihre eigene redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Staatsministerin Claudia Roth erklärte: „Die EU-Kulturpolitik reagiert damit deutlich und entschlossen auf eine aktuelle Frage, die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine besondere europäische Relevanz bekommen hat.“ Wichtig sei es zu verstehen, dass „dieser Krieg auch gegen die kulturelle Identität der Ukraine gerichtet ist“. Die Schlussfolgerungen bringen daher zum Ausdruck, dass „bei den verschiedenen Formen der Unterstützung der Ukraine die kulturelle Dimension eine wichtige Rolle“ spielt. „Dies ist von großer Bedeutung auch für die Dynamik und Widerstandskraft des Landes“, so die Staatsministerin.
Umsetzung von dem Medienfreiheitsgesetz ist entscheidend
Die Absichten des Gesetztes scheinen bei allen Parteien gleich zu sein, es kommt nur auf die Umsetzung an. Mit einem klaren Satz begründete EU-Kommissarin Věra Jourová im vergangenen Herbst ihren Vorschlag für das Medienfreiheitsgesetz.
„Kein Journalist darf wegen seiner Arbeit bespitzelt werden.“
Nach dem neuen Vorschlag für EMFA wäre Facebook nicht in der Lage, ihren Nutzern in Polen eine Warnung anzuzeigen, wenn Mitarbeiter von Facebook eine Nachrichtenmeldung als falsch deklarieren. In Polen stammt das derzeitige Mediengesetz aus dem Jahr 1984 und hindert selbst ernannte Medien nicht daran, Desinformationen oder Falschmeldungen zu veröffentlichen. Eine Warnung sollte unbedenklich sein, selbst wenn Facebook oder die Mitarbeiter bei einer Meldung falsch liegen, sehen die Leser nur den Hinweis, die Meldung selbst wird aber nicht entfernt.
Proteste in Spanien und Enthüllungen um den Einsatz von dem Staatstrojaner Pegasus gegen Journalisten haben für Skandale gesorgt. Bei der Medienfreiheit sollte es darum gehen, den Nutzern zusätzliche Informationen über Inhalte zu geben, nicht weniger. Geht es wirklich um Drohungen, Gewalt oder strafbare Delikte, können eine Löschung und rechtliche Schritte durchaus sinnvoll sein. Meistens ist der Hinweis auf eine mögliche Falschmeldung aber die bessere Wahl. Elon Musk setzt dies teilweise auf seiner neuen Plattform Twitter um, aber macht auch Gebrauch von der Löschung und verbietet einige unerwünschte Wörter.
(TB)