Wachstumschancengesetz – Die Bundesregierung und der Bundestag beraten über das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz). Über den Entwurf des Gesetzes sind hitzige Diskussionen entstanden, einige der Oppositionspolitiker sprechen sogar vom „Streit in der Ampel„. Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, im Gespräch mit der Augsburger Allgemeinen: „Die Streit-Ampel geht in die nächste Runde. Offensichtlicher kann man geballte Regierungsunfähigkeit und mangelnden gemeinsamen Regierungswillen kaum zur Schau stellen. Die Ampel lässt Wirtschaft und Wohlstand schrumpfen und die Cannabispflanzen wachsen. Das Regierungsbündnis habe „jeglichen Kompass verloren“.

Wachstumschancengesetz - Der Streit in der Regierung

Wachstumschancengesetz – Der Streit in der Regierung

Wachstumschancengesetz

Die Familienministerin Lisa Paus blockierte das Vorhaben das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zu verabschieden. Familienministerin Lisa Paus legt ihr Veto gegen das geplante Gesetz ein, und wird dabei von der Umweltministerin Steffi Lemke unterstützt. Die Ministerin Paus möchte die notwendigen Finanzen für die Kindergrundsicherung gesichert wissen.

Der Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich auf dem NRW-Unternehmertag in Düsseldorf: „Wir beschließen noch in diesem Monat ein Wachstumschancengesetz . Das Gesetz werde bei der Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen werden. Die wenigen Tage bis dahin werde man nutzen, um das Gesetz noch ein bisschen schöner zu machen.

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) – Auszug aus dem Referentenentwurf:

  • Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro
  • Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
  • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
  • Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG
  • Digitalisierung des Spendenverfahrens
  • Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
  • Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro
  • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen
  • Reform der Zinsschranke
  • Einführung einer Zinshöhenschranke
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung
  • Anpassung der AO und anderer Steuergesetze an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436).
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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wachstumschancengesetz

Die 8er Runde – bestehend aus:

  • Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
  • Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Bundesverband deutscher Banken (BdB)
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  • Handelsverband Deutschland (HDE)
  • Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)

hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes abgegeben (*Auszug)

Die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Investitionsprämie, die Verbesserungen bei der Verlustverrechnung, bei der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung und bei der Thesaurierungsrücklage nach § 34a EStG, die Erhöhung der Grenzen für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sowie die Anhebung der Sonderabschreibung im Rahmen des § 7g EStG sind dem Grunde nach zu begrüßen. Die für die Summe aller Maßnahmen geschätzte jährliche Entlastung für die gesamte deutsche Wirtschaft in Höhe von rd. 6,6 Mrd. Euro ist aus Unternehmenssicht ein positives Signal, dem aber noch weitere folgen sollten, um bei den angesprochenen Herausforderungen eine Trendwende zu schaffen. Zu bedenken ist bei dieser Bewertung, dass sich derzeit weitere Gesetze im parlamentarischen Ver fahren befinden, die die Unternehmen belasten dürften, wie beispielsweise das Gebäudeenergie und das Energieeffizienzgesetz. Leider beinhaltet der Gesetzentwurf auch Verschärfungen, die dessen o. g. Zielsetzung zuwiderlaufen.

Streit in der Ampelkoalition – die Erklärung

Die Journalistin Christiane Hoffmann – erste stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung und erste stellvertretende Leiterin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung erklärt: „Ich sehe hier einen sehr sachlichen Ton der Auseinandersetzung. Und dass über so wichtige Gesetzesvorhaben wie das ‚Wachstumschancengesetz‘ und die Kindergrundsicherung auch angesichts einer knappen Haushaltslage gerungen wird, auch über die Einzelheiten, das halte ich für eine Selbstverständlichkeit“.

Kindergrundsicherung – Paus fordert 12 Milliarden Euro

Die Tagesschau berichtet über die Unstimmigkeiten zum Wachstumschancengesetz: „Die Familienministerin Paus will mit der Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag bündeln und leichter zugänglich machen – ein Vorhaben, das so im Koalitionsvertrag steht. Streitpunkt dabei ist schon lange das Geld. Paus wollte für die Kindergrundsicherung ursprünglich mal zwölf Milliarden Euro – weit mehr, als Finanzminister Lindner eingeplant hat. Von diesen zwölf Milliarden rückt sie nun offensichtlich ab. Ihr Haus habe verschiedene Varianten durchgerechnet, über die die Bundesregierung jetzt im Gespräch sei. In der „Welt“ und im „Spiegel“ nannte sie nun einen Korridor „von zwei bis sieben Milliarden Euro“.

Wachstumschanchengesetz – Lindner sagt: Finanzen sind begrenzt

Finanzminister Lindner hat einen schwierigen Spagat zu bewältigen, auf seiner Kiew Reise hat Lindner – wie die Tageschau berichtet – der Ukraine umfangreiche finanzielle Unterstützung zugesagt: Bei seinem ersten Besuch in der Ukraine hat Finanzminister Lindner dem Land weitere Unterstützung zugesichert. Deutschland wird die Ukraine finanziell weiter unterstützen. Das versicherte Bundesfinanzminister Christian Lindner nach Gesprächen im ukrainischen Finanzministerium in Kiew. „Für die nächsten Jahre haben wir in unseren Haushaltsplanungen eine Fortsetzung der Unterstützung der Ukraine bereits fest eingeplant“. Insgesamt habe Deutschland bereits 22 Milliarden Euro mobilisiert.

(AH)