Wirtschaftsstabilisierungsfonds – als Doppel-Wumms des Kanzlers bekannt geworden, sollte der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) den Unternehmen in Deutschland branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen zur Verfügung stellen. Der Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember 2021 der Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes und damit der Verlängerung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zugestimmt. Jetzt kommt erneut von der CDU/CSU Kritik an diesem Vorgehen und der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) prüfen zu lassen. Nach dem Urteil Az. 2 BvF 1/22 des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung aus dem Sondervermögen des Corona-Fonds, fürchtet der Wirtschaftsminister Habeck weitere Folgen für die Energiepreisbremsen, denn auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sei betroffen.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds – der Doppel-Wumms des Kanzlers auf der Kippe
Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Verfassungsbruch mit Ansage?
LTO schreibt dazu: Der Wirtschaftsminister Robert Habeck befürchtet nach dem Urteil (Az. 2 BvF 1/22) des Bundesverfassungsgerichts noch weitere krasse Auswirkungen auf die Bundesfinanzen – und auf die Energiepreise. Seiner Ansicht nach gefährdet das Urteil nämlich auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen gezahlt werden. Wirtschaftsminister Habeck im Deutschlandfunk. „In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind“.
Rechtsgutachten zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Erneut ist es die CDU/CSU die hier eine Klärung über die Verfassungsmäßigkeit herstellen will. Der Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat angekündigt, auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Sollte es notwendig werden, will die Union erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Robert Habeck gibt der Union die Schuld an der Krise
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland Robert Habeck äußert Zweifel, ob die Finanzierung der Energiepreisbremsen noch von der Verfassung gedeckt ist. Die Schuld für zukünftige höhere Gas- und Strompreise und Fernwärmepreise gibt er an die CDU/CSU weiter, die für eine mögliche Krise verantwortlich wären. Dazu ein Kommentar von Peter Tiede in der Bildzeitung: „Grünen-Wirtschafts- und Klimaminister Habeck hat am Montag allen Ernstes die CDU und CSU dafür verantwortlich gemacht, dass seine verfassungswidrigen Wohltaten nicht bei Bürgern und Unternehmen ankommen. Wie ein Vater, der mit seiner Familie in einer Schrottkarre ohne TÜV in den Urlaub will und gestoppt wird – und dann den Kindern erklärt, die Polizei sei schuld an dem Urlaubs-Desaster“. Der Fraktionsvize der CDU/CSU – Jens Spahn: „Einzig das Versagen der Ampel hat Deutschland in diese Lage geführt, das war Verfassungsbruch mit Ansage“ .
Doppelwumms – der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) war Teil des Schutzschilds der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Er wurde im März 2020 errichtet und ist zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Durch zielgerichtete Stabilisierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9,6 Milliarden Euro zugunsten von 25 Unternehmen verschiedener Branchen hat der WSF einen wichtigen Beitrag geleistet, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die deutsche Wirtschaft abzufedern.
Die Finanzierung wesentlicher Maßnahmen – unter anderem der Gaspreisbremse – soll durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgen. Das erfordert eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG), mit der der WSF reaktiviert und neu ausgerichtet wird. Dafür hat das Kabinett eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen erarbeitet, die nun vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für 2022 eine Kreditermächtigung für den WSF in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen, um die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren. Eigene Maßnahmen des WSF sind nicht vorgesehen – er fungiert vielmehr als reiner „Finanzierungs-Dienstleister“. Mit der notwendigen Kreditaufnahme wird die Kreditobergrenze der Schuldenregel im Jahr 2022 zusätzlich überschritten.
Regelungen zur Schuldenbremse in Artikel 115 Grundgesetz
Grundsätzlich gilt: Nach der Schuldenbremse in Artikel 115 Grundgesetz darf der Bund außergewöhnlich hohe Schulden nur in Notsituationen aufnehmen. Der WSF wurde 2020 eingerichtet, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Im Jahr 2022, nachdem der Ukraine-Krieg ausgebrochen war, wurde der Zweck des Fonds erweitert: Er soll nun auch helfen, die Folgen der Energiekrise besser bewältigen zu können.
Die Tagesschau schreibt: „Dabei wurde der WSF, der sogenannte „Doppel-Wumms“, Ende 2022 ermächtigt, bis zu 200 Milliarden Euro an Krediten auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen. Mit diesem Geld werden seitdem aus dem WSF unter anderem die bisherigen Strom- und Gaspreisbremsen finanziert. 2022 hatte der Gesetzgeber eine Notlage erklärt, um von der strengen Schuldenbremse abweichen zu können“.
Buchungstrick der Ampel-Regierung
Vorbereitet wurde der Buchungstrick bereits im Oktober 2021 – als Olaf Scholz noch Finanzminister war. Der ehemalige Wirtschaftsweise Lars Feld verrät den Trick, den die Ampel-Regierung dann vollendete. Die Regierung mit SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen änderte die Regeln für die Schuldenaufnahme so, dass Schulden nicht sofort in den Büchern stehen müssen. So konnte sie Schulden auf Reserve aufnehmen und Gelder verplanen, die erst irgendwann später – von zukünftigen Regierungen – als tatsächliche Tilgungspflichten auftauchen würden. (*Quelle: Bild)
Kritische Stimmen zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Dirk Meyer, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Bundeswehr-Universität Hamburg: „.. Rückwirkungen auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds seinen aufgrund einer ähnlichen Konstruktionsweise naheliegend. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds könne einer gerichtlichen Überprüfung gegebenenfalls nicht Stand halten“.
Der Bundesrechnungshof sieht den Haushalt für das 2023 sowie auch denRegierungsentwurf für den Haushalt 2024 als äußerst problematisch. Sollte der Bundestag den Finanzierungsplan des WSF für das Jahr 2024 auf Grundlage des Regierungsentwurfs ohne wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts beschließen, hielte der Bundesrechnungshof dies für „verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet“.
Verfassungsrechtler Hanno Kube, äußerte Bedenken gegen den WSF. Der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein. Seine Bedenken beziehen sich darauf, dass die Kredite beider Fonds nicht innerhalb eines Jahres abgerufen werden.
Finanzwissenschaftler Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg: „Um einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen, muss die Bundesregierung den geplanten Einsatz aller Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung auch jenseits des Sondervermögens ‚Klima- und Transformationsfonds‘ überprüfen“.