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Grundsteuererklärung – Neuberechnung der Grundsteuer – Abgabefrist 31. Januar 2023
Grundsteuererklärung die letzte Abgabefrist der von der Regierung und den Bundesländern geforderten Erklärung ist der 31. Januar 2023. Nur etwas mehr als 50 Prozent der Abgabepflichtigen sind bisher der Aufforderung nachgekommen. Wer die jetzt verlängerte Abgabefrist nicht beachtet, dem droht ein Verspätungszuschlag. Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag wird aber üblicherweise erst ab dem 15. Monat der Verspätung erhoben. Grundsteuererklärung - Abgabefrist 31. Januar 2023 Das Bundesfinanzministerium teilt mit: "Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sog. „Bundesmodell“ anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31. Januar 2023 verlängert. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022, Seite 1448)." Grundste…