„Wir stehen bereit“, sagt Marko Jelusic (36), Geschäftsführer des Verbraucherportals Policen-Konzept24.de aus Frankfurt am Main. 

Die hinter dem Portal stehende Policenkonzept24 GmbH hilft enttäuschen Versicherungskunden mit maßgeschneiderten Rückforderungs-Konzepten, verlorenes Kapital aus unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen zurückzuholen, wie SQUAREVEST.AG am 9. Oktober 2025 und Gegenargumente.org am 16. Juli 2025 berichteten.

Marko Jelusic: „Es ist uns gelungen, für das Projekt ehemalige Versicherungsvorstände als Insider und die erfolgreichsten Gutachter und Anwälte am Markt zu gewinnen, die nach der neuesten Rechtsprechung arbeiten. Gemeinsam können wir die Ansprüche nachweisen und durchsetzen.“

Mögliche Klagewelle

Marko Jelusic sieht auf die Versicherungsunternehmen eine mögliche Klagewelle zukommen, ähnlich wie beim Diesel-Abgasskandal.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Policen-Konzept24.de:
    Verbraucherportal aus Frankfurt am Main unter Leitung vonMarko Jelusic (36) – spezialisiert auf die Rückforderung unrentabler Lebens- und Rentenversicherungen.
  2. Ziel:
    Kunden erhalten statt des geringen Rückkaufswerts den Anspruch auf ihr tatsächlich zustehendes Kapital – juristisch geprüft und durchgesetzt.
  3. Juristische Basis:
    Neue Urteile von EuGH und BGH eröffnen Rückforderungen selbst bei Altverträgen. Fehlende Transparenz oder falsche Widerrufsbelehrungen machen Verträge anfechtbar.
  4. Gutachter:
    Mit an Bord ist der unwiderlegte Gutachter Prof. Dr. Philip Schade (Dortmund).
  5. Ausblick:
    Marko Jelusic spricht von einer möglichen„Klagewelle wie beim Dieselskandal“ – Millionen Versicherte könnten in den nächsten Jahren ihre Beiträge teilweise oder vollständig zurückfordern.

Policenkonzept24: Der große Aha-Moment steht bevor – für Millionen Versicherte

Marko Jelusic prognostiziert: „In den nächsten Jahren rollt eine Welle auf Deutschland zu, die nicht nur demografisch, sondern auch juristisch und finanziell enorme Sprengkraft hat: Millionen Baby-Boomer erreichen das Ende ihrer Lebensversicherungsverträge – Verträge, die einst mit stolzen Worten, soliden Hochrechnungen und einem Versprechen fürs Alter verkauft wurden. Doch was viele erwartet, ist kein warmer Geldregen, sondern eine kalte Dusche der Realität.

Denn was jahrzehntelang als ‚sichere Altersvorsorge‘ galt, entpuppt sich bei Auszahlung oft als kostspielige Enttäuschung.“

Der Policenkonzept24-Geschäftsführer weiter: „Laut aktuellen Daten der BaFin (2024) liegt die durchschnittliche Ablaufleistung bei vielen klassischen Lebensversicherungen bis zu 30 Prozent unter den ursprünglich in Aussicht gestellten Summen. Dabei fließt ein erheblicher Teil der einbezahlten Beiträge in Abschlusskosten, Verwaltung und Rückstellungen, anstatt in die versprochene Rendite. Gewinnanteile, die vertraglich zugesagt wurden, bleiben häufig im System – auf der Seite der Versicherer.“

Selbst Leute aus der Versicherungs-Branche sind enttäuscht.

„Die Lebensversicherung war mein größter Fehler“

Der langjährige Versicherungsfachmann und heutige Rentner Harald Papenburg (75) verriet am 25. August 2025 auf Capital.de: „Die  Lebensversicherung war mein größter Fehler.“

Papenburg hatte Anfang 40 für sich selbst eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen. Mit der wollte er mit 65 seinen Immobilienkredit ablösen.

Doch die Rechnung ging nicht auf.

Papenburg: „Über die Jahre sind die Zinsen kontinuierlich gefallen. Die erhofften sieben Prozent Rendite wurden zu vier. Dann zu dreieinhalb. Schließlich zu noch weniger. Das ganze Modell, das auf Zinseszinseffekte und üppige Auszahlungen der Versicherung gebaut war, begann zu bröckeln.“

Als Papenburg dann mit 65 in Rente ging, stand er vor einer unangenehmen Wahrheit: „Die angesparte Versicherungssumme reichte nicht aus, um die offene Darlehensschuld vollständig zu tilgen. Ich musste nochmal zur Bank, erneut verhandeln, eine Anschlussfinanzierung vereinbaren – in einem Alter, in dem man eigentlich andere Sorgen haben sollte.“

Sein Rat an alle, die noch Zeit haben: „Beschäftigt euch damit. Nicht nur oberflächlich. Und nicht erst mit 58. Sondern jetzt. Denn es ist euer Leben im Alter, das auf dem Spiel steht. Und das sollte man nicht einem Rentensystem überlassen, das nicht für die Zukunft gemacht ist.“

Aktien wären die bessere Vorsorge gewesen

Wenn er nochmal 40 wäre, würde er vieles anders machen: „Ich würde für Flexibilität sorgen, zum Beispiel über Aktien… Heute gibt es glücklicherweise einfache, günstige und flexible Möglichkeiten, breit gestreut in den Aktienmarkt zu investieren. Stichwort: ETFs.“

Doch wie holt man sich die finanzielle Freiheit zurück, wenn man in einer unrentablen Lebens- oder Rentenversicherung steckt?

Policenkonzept24: Rückforderung ist der Schlüssel, verlorenes Kapital zurückzugewinnen

Marco Jelusic beschreibt den Vorteil einer LV-Rückforderung so: „Bei einer Kündigung erhalten Sie nur den aktuellen Rückkaufswert. Dieser kann sogar geringer sein als Ihre Einzahlungen. Bei der Rückforderung wird geprüft, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen und wie diese durchgesetzt werden können.“

Wie ist der Ablauf?

Marko Jelusic: „Mit unserer kostenfreien Prüfung auf unserer Webseite können die Versicherungskunden unkompliziert feststellen, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen für die Rückforderung erfüllt.

Nach einer erfolgreichen Vorprüfung setzt sich innerhalb von 72 Stunden ein qualifizierter Ansprechpartner aus unserem Partnernetzwerk mit den Kunden in Verbindung. In einem unverbindlichen Gespräch erhalten diese alle wichtigen Informationen und können gemeinsam besprechen, wie sie am besten vorgehen.“

Wende in der Rechtsprechung bei Rückforderung

  1. Transparenz prüfen

Marko Jelusic bringt es auf den Punkt: „Was viele Verbraucher nicht wissen: Sie haben Anspruch auf mehr – aber sie müssen ihn beweisen. Das bedeutet: Rechnen, einfordern, notfalls klagen. Wer seine Rechte nicht kennt, verliert Geld. Wer sie kennt, kann sie durchsetzen.“

EuGH und BGH setzen Maßstäbe – Verbraucherschutz gestärkt

Marko Jelusic: „Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat die Tür für Rückforderungen weit geöffnet. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass unklare oder unvollständige Widerrufsbelehrungen den Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang setzen. Der EuGH hat ergänzend klargestellt, dass nationale Gesetzgeber EU-Verbraucherschutzvorgaben nicht verwässern dürfen.

Besonders brisant: In einem Urteil vom 20. April 2023 (EuGH, C-485/21) stellte der Gerichtshof fest, dass Vertragsinformationen klar, verständlich und in einer dem Verbraucher zugänglichen Form bereitgestellt werden müssen. Werden diese Standards nicht erfüllt, kann der Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden – mit voller Rückabwicklungspflicht.“

EU-Finanzmarktrichtlinie IDD: Transparenz als Baustein für Rückforderungen

Marko Jelusic: „Die europäischen Finanzmarktrichtlinien wirken wie ein juristisches Seismograf, das tektonische Verschiebungen in der Versicherungswelt anzeigt – und zwar mit spürbaren Folgen für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der Insurance Distribution Directive (IDD) hat die EU seit 2018 klare Spielregeln eingeführt, die Versicherer verpflichten, ihre Produkte nicht nur transparent, sondern auch im Einklang mit den individuellen Bedürfnissen ihrer Kunden zu gestalten.“

Die Konsequenz der IDD in der Praxis

Marko Jelusic: „Das klingt trocken, ist in der Praxis aber brisant: Jede fehlende oder unzureichende Aufklärung zu Kosten, Risiken oder Alternativen kann heute die juristische Grundlage für eine Rückforderung einer Lebens- oder Rentenversicherung bilden. Die IDD verpflichtet zu eindeutigen Informationen, zur Offenlegung von Interessenkonflikten und – seit 2021 – sogar zur Abfrage von ESG-Präferenzen. Wer also eine Police vermittelt hat, ohne die Nachhaltigkeitsvorstellungen des Kunden zu dokumentieren, steht nun angreifbar da.“

Policenkonzept24 setzt auf Experten

Marko Jelusic: „Genau hier setzen Experten wie Prof. Dr. Schade an: Sie prüfen Altverträge an den strengeren Maßstäben der Richtlinien, um nachzuweisen, dass das Produkt nie den rechtlichen Anforderungen genügte.“

Und die Gerichte?

Marko Jelusic: „Auch der BGH hat in mehreren Urteilen betont, dass europäische Verbraucherschutzvorgaben unmittelbar in die Vertragsprüfung einfließen müssen, während der EuGH wiederholt klarstellte, dass Informationspflichten nicht bloß Formalität sind, sondern Grundpfeiler des Eigentumsschutzes. In einer Zeit, in der EU-weite Transparenz- und Aufklärungspflichten immer detaillierter werden, ist die Rückforderung von Versicherungen nicht mehr nur ein Randphänomen, sondern ein sich ausbreitendes juristisches Spielfeld – und für viele Betroffene der Schlüssel, verlorenes Kapital zurückzugewinnen.“

2. Fehlerhafte Abrechnung prüfen!

Lebensversicherung: Steht Ihnen mehr Geld zu? Experte erklärt!

Prof. Dr. Philip Schade (48) aus Dortmund in Nordrhein-Westfalen kommt mit neuer Berechnungsmethode zu höheren Auszahlungen und beschleunigt die Gutachten-Erstellung mit Hilfe von KI.

Grundlage ist das BGH-Urteil vom 18. September 2024

Für Prof. Dr. Schade ist das BGH-Urteil vom 18. September 2024 (IV ZR 436/22): „Kein Sieg für die Versicherungswirtschaft“, sondern „Klarstellung, wie man Überschüsse bewerten muss.“

Prof. Philipp Schade sieht sich durch das BGH-Urteil bestärkt: „Dahinter liegt eine verursachungsorientierte Verteilung der Überschüsse zugrunde, wie die BaFin das beispielsweise bei den Bewertungsreserven vorgibt. Und damit muss man sagen, wenn man den Maßstab eines verursachungsorientierten Verfahrens bei den Bewertungsreserven zugrunde legt und das auf die restlichen Überschüsse überträgt, dann kommt mit diesem Urteil das Ergebnis heraus, dass die Versicherer in großem Stil zirka zwei Drittel der Überschüsse, die sie hätten zuteilen müssen, nicht den Verträgen im Laufe ihrer Vertragslaufzeit zuweisen.“

Mit dem neuen Ansatz konnte in einem Fall vor dem Landgericht Berlin II Tegeler Weg im Frühjahr 2025 eine Auszahlung von 15.000 Euro gegenüber ursprünglich 9.000 Euro erreicht werden. Mehrerlös zwei Drittel.

Gutachter Prof. Dr. Philip Schade: Mit der großen Kanone drohen

Professor Schade sagt auch: „Jeder ist aufgefordert, den Mehrerlös – es ist das, was dem Versicherungsnehmer sowieso hätte zugestanden – mit seinen eigenen Verträgen einmal prüfen zu lassen. Und natürlich gegen den Versicherer unter juristischer Begleitung vorzutragen. Das war vielleicht noch ein wichtiger Hinweis.“

Professor Dr. Schade ergänzte: „Juristische Begleitung ist hier notwendig. Wir haben einige Mandanten in der Vergangenheit gesehen, die mit unserer Berechnung mit einem eigenen Schreiben auf den Versicherer losgegangen sind und dann hämisch verlacht worden sind und natürlich an der Stelle scheitern. Das heißt also: Sie müssen mit der großen Kanone drohen hier und dieses in ein wirklich ernsthaftes gerichtliches Verfahren führen, damit diese Ansprüche tatsächlich ordentlich festgestellt werden.“

KI beschleunigt die Einreichung von Gutachten

Der Gutachter hat inzwischen auch erheblich positive Möglichkeiten, mittels KI die Gutachten viel schneller einlesen zu lassen. Denn vorher musste er  ja die ganzen Daten mit Hand eintippen. Und dadurch können am Tag so viele Gutachten fertiggestellt werden wie sonst im Monat und sogar mehr.

Der Blick nach vorn – eine mögliche Welle wie im Dieselskandal

Policenkonzept24-Geschäftsführer Marko Jelusic: „Die Parallelen zum Abgasskandal sind nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich relevant. Damals führte eine Kombination aus beharrlicher anwaltlicher Arbeit, verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und öffentlichem Druck zu milliardenschweren Entschädigungen. Sollte sich diese Dynamik auch im Versicherungssektor entwickeln, droht den Anbietern nicht nur ein finanzieller Aderlass, sondern ein massiver Vertrauensverlust.“

Marko Jelusic sieht darin jedoch auch eine Chance: „Wenn wir jetzt handeln, können wir das System von außen reformieren und zu einem solidarischen Modell weiterentwickeln.“

Marko Jelusic meint: „Unterstützt von Experten wie Prof. Dr. Philipp Schade und einer wachsenden Zahl engagierter Rechtsanwälte könnte aus der Rückabwicklungswelle eine der größten Verbraucherschutzbewegungen der kommenden Dekade werden.“

FAQ: Rückforderung von Lebens- und Rentenversicherungen

Was genau macht Policenkonzept24?

Policenkonzept24.de hilft Versicherten, verlorenes Kapital aus unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen zurückzufordern. Statt einer einfachen Kündigung prüfen Experten, ob fehlerhafte Vertragsunterlagen, Widerrufsbelehrungen oder Abrechnungen vorliegen – und setzen berechtigte Ansprüche juristisch durch.

Warum sind Rückforderungen überhaupt möglich?

Laut EuGH und BGH können fehlerhafte oder unklare Vertragsinformationen dazu führen, dass Lebensversicherungen noch Jahre später widerrufen oder rückgefordert werden dürfen. Besonders betroffen sind Verträge mit unvollständigen Widerrufsbelehrungen oder fehlender Transparenz bei Kosten, Renditen und ESG-Angaben.

Wie läuft die Rückforderung ab?

Nach einer kostenlosen Online-Prüfung bei Policenkonzept24 wird der Vertrag rechtlich bewertet. Innerhalb von 72 Stunden meldet sich ein qualifizierter Experte, um die individuellen Ansprüche zu besprechen und die beste juristische Vorgehensweise zu empfehlen – bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.

Welche Experten sind beteiligt?

Zum Netzwerk gehört neben Fachanwälten auch Gutachter Prof. Dr. Philip Schade (Dortmund). Gemeinsam prüfen sie Verträge nach aktueller Rechtsprechung und nutzen neueste Berechnungs- und KI-Verfahren. Die BGH-konformen Gutachten werden von Richtern anerkannt und wurden von den Versicherungsunternehmen nicht widerlegt.

Welche Chancen bestehen für Versicherte?

Juristen bei Policenkonzept24 sehen großes Potenzial – ähnlich wie beim Dieselskandal. Millionen Versicherte könnten eingezahlte Beiträge zuzüglich Nutzungsersatz erhalten. Entscheidend ist, ob der Vertrag formale oder inhaltliche Fehler enthält. Eine professionelle Prüfung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.