Rente im Ausland – Der Traum von steuerfreien Renten im AuslandViele deutsche Rentner träumen vom steuerfreien Ruhestand im Ausland. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt: Steuerfreiheit ist keine Garantie. Wer seine Rente im Ausland bezieht, muss genau die Steuerregeln kennen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Dieser Beitrag erklärt das wichtige Urteil, die Risiken und gibt Handlungsempfehlungen.

Steuerfreie Rente im Ausland – Übersicht zum aktuellen Urteil des BFH:

  • BFH-Urteil zerstört Steuerfreiheit-Mythos

  • Rückfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

  • Steuerpflicht trotz Wohnsitz im Ausland

  • Hohe Nachzahlungen möglich

  • Wichtigkeit der Steuerplanung betonen

  • Rente und Krankenversicherung prüfen

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Steuerfreie Rente im Ausland? Neues Urteil macht Schluss mit dem Mythos – Deutschland kassiert trotz Portugal-Wohnsitz

Immer mehr Rentner zieht es ins Ausland — etwa wegen besserem Klima, niedrigerer Lebenshaltungskosten oder eines vermeintlich steuerbegünstigten Ruhestands. Doch der kürzlich gefällte Beschluss des Bundesfinanzhof (BFH) könnte genau diesen Traum platzen lassen. 

Im konkreten Fall lebte ein ehemaliger Rechtsanwalt seit Ende 2018 in Portugal und hatte dort den steuerlichen Sonderstatus residente não habitual (RNH) — der normalerweise eine Befreiung von der portugiesischen Einkommensteuer auf Renteneinkünfte bringen kann. Dennoch verlangte das deutsche Finanzamt für das Jahr 2019 Nachzahlungen: insgesamt 77.456 Euro.

Der BFH entschied: Weil Portugal die Renten nicht besteuerte, trat eine sogenannte Rückfall- bzw. „subject-to-tax“-Klausel in Kraft. Demnach fällt das Besteuerungsrecht wieder an Deutschland zurück — und damit begann die volle Steuerpflicht nach deutschem Recht.

Auswandern und Rente: Warum Deutschland trotz Auslandssitz Steuern verlangen darf – aktuelles BFH-Urteil erklärt

  • Zwischen Deutschland und Portugal existiert das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Portugal (DBA-Portugal). Darin regelt unter anderem Artikel 22, wie mit Renten und Pensionen verfahren wird. Bei Einkünften aus Deutschland soll normalerweise der Wohnsitzstaat (also Portugal) das Besteuerungsrecht haben.

  • Nun aber enthält das Abkommen eine sogenannte Rückfallklausel (subject-to-tax rule / Rückfallregel): Besteuert der Wohnsitzstaat die Renten nicht — etwa wegen eines Steuer­privilegs — so fällt das Besteuerungsrecht zurück an Deutschland.

  • Genau diese Situation lag im aktuellen Urteil vor: Portugal hatte die Renten steuerfrei gestellt — also darf Deutschland nachverlangen. 

Damit hat der BFH — in Verfahren Urteil X R 1/24 vom 3. September 2025 — klargestellt, dass der schon länger existierende steuerliche Vorteil mancher Auslandsrentner nicht mehr automatisch greift.

Rente in Portugal: Rückfallklausel greift – so holt sich Deutschland die Steuern zurück

Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt deutlich: Der Wunsch vieler Deutscher, ihren Ruhestand im Ausland steuerfrei zu verbringen, steht auf tönernen Füßen. Gerade bei Rentenzahlungen aus Deutschland kann eine Steuerbefreiung im Ausland dazu führen, dass das Besteuerungsrecht zurückfällt — und damit geht die Steuerpflicht wieder nach Deutschland über.

Wer also als deutscher Rentner mit Auslandssitz auf Steuerersparnis spekuliert hat, sollte dringend seine Lage prüfen — und sich nicht auf vermeintliche Steuervorteile verlassen.

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Steuern auf deutsche Rente im Ausland: So hart trifft das neue BFH-Urteil Auswanderer

Betroffen sind insbesondere

  • Deutsche Rentner, die ihren Wohnsitz nach Portugal verlegt haben — und dort Rente aus einem deutschen Versorgungswerk oder einer privaten deutschen Versicherung beziehen.

  • Renten aus beruflicher Versorgung (Versorgungswerke) und private Rentenzahlungen. Im Urteil waren beide Arten betroffen.

Risiken und mögliche Folgen:

  • Hohe Nachzahlungen — im Beispiel des Urteils: 77.456 €.

  • Keine Freibeträge, keine Abzüge: Da der Rentner laut Finanzamt nur „beschränkt steuerpflichtig“ war, entfielen Grundfreibetrag, persönliche Vergünstigungen, Sonderausgaben etc.

  • Weitere unsichere Fälle: Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben — nicht nur für Portugal, sondern potenziell für andere Länder mit ähnlichen Privilegien.

  • Überraschungseffekt: Viele Betroffene werden sich der Rückfallregelung nicht bewusst sein — sie sind also gefährdet, rückwirkend hohe Steuerforderungen zu erhalten.

Kurz: Die Steuerfreiheit im Ausland ist kein verlässlicher Schutz — und der Status „RNH“ allein reicht nicht aus, um deutsche Steuerpflicht zu umgehen.

Deutsche Rente im Ausland besteuert: 77.456-€-Forderung zeigt, welche Risiken Auswanderer unterschätzen

  1. Klarheit durch Rechtsprechung: Der BFH schafft Rechtssicherheit — nicht für Steuerfreiheit, sondern für Steuerpflicht, wenn die Rückfallklausel greift. Damit wissen Finanzämter und Gerichte künftig, wie sie Renten aus Deutschland bei Auslandsrentnern zu behandeln haben.

  2. Gefahr der „virtuellen Doppelbefreiung“ verhindert: Hätte man Steuerfreiheit in beiden Ländern geduldet, entstünde eine doppelte Befreiung — das wäre für den Fiskus ein Verlust. Die Rückfallklausel dient als Gegenmaßnahme.

  3. Praktische Auswirkungen für viele Menschen: Der Rentenbezug aus Versorgungswerken oder Versicherungen — häufig bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Beamten — wird nun transparenter und steuerlich belastbarer.

Für Steuerberater, Finanzplaner oder Rentner mit Auslandswohnsitz bedeutet das: Die Steuerplanung bei Renteneintritt oder Auswanderung muss neu kalkuliert und ggf. angepasst werden.

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Rente im Ausland: Wann Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland besteuert – und wie Sie sich schützen

Handlungsempfehlungen

  • Steuerberatung aufsuchen: Wer deutsche Renteneinkünfte bezieht und im Ausland lebt (ob Portugal oder anderswo) sollte unverzüglich mit einem Steuerberater sprechen — insbesondere, wenn eine Befreiung im Ausland bestand.

  • Renten- und Steuerbescheide prüfen lassen: Oft lohnt sich eine professionelle Überprüfung der Rentenbescheide und Steuerbescheide — schon kleine Unterschiede in der Einstufung (Versorgungswerk, Versicherung, Art der Rente) können relevant sein.

  • Nachzahlungen planen: Wer von dem Urteil betroffen ist, muss mit Nachforderungen rechnen — also frühzeitig Rücklagen bilden und ggf. mit Steuerbescheid rechnen.

  • Wohnsitz und Steuerstatus klären: Der Status im Ausland (z.B. RNH in Portugal) allein reicht nicht — es kommt immer auf das Zusammenspiel mit dem DBA an. Man sollte sich über die aktuelle Rechtslage in beiden Ländern klar sein.

  • Gegebenenfalls Rechtsmittel prüfen: Wenn Steuerbescheide ergangen sind — z. B. wegen falscher Einstufung — könnte eine rechtliche Überprüfung bzw. ein Widerspruch sinnvoll sein; das hängt stark vom Einzelfall ab.

Steuerfalle Auslandsrente: Gericht bestätigt Nachforderung – was Auswanderer jetzt prüfen müssen

Risiken für deutsche Rentner im Ausland

Diese Rückfallklausel zerstört für viele deutsche Rentner den Traum vom steuerfreien Ruhestand im Ausland. Selbst wenn im Ausland bei steuerlichen Begünstigungen oder Freistellungen die Rente nicht besteuert wird, kann Deutschland aufgrund der beschränkten Steuerpflicht (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) dennoch die volle Besteuerung der deutschen Renteneinkünfte vornehmen. Es gibt dann weder einen Grundfreibetrag noch persönliche Abzüge oder Sonderausgaben – die Steuerlast ist besonders hart. Viele Rentner unterschätzen diese Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen und geraten so in erhebliche Nachzahlungsforderungen.

Portugal, Spanien & Co.: Warum viele Rentner künftig in Deutschland steuerpflichtig bleiben

Zu beachten ist, die sogenannte Rückfallklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Klausel besagt, dass wenn ein ausländischer Staat wie Portugal oder Spanien Renteneinkünfte trotz Besteuerungsrecht nicht oder nur teilweise besteuert (zum Beispiel aufgrund von steuerlichen Sonderregelungen wie dem „residente não habitual“-Status), dann fällt das Steuerrecht für diese Einkünfte zurück an Deutschland. Das bedeutet: Auch wenn Rentner im Ausland leben und dort steuerliche Begünstigungen genießen, kann Deutschland ihre deutschen Renteneinkünfte trotzdem weiterhin besteuern.

Rente steuerfrei im Ausland? Das BFH-Urteil zeigt: Die Realität sieht anders aus

Diese Regelung verhindert, dass Renteneinkünfte de facto unversteuert bleiben, und führt dazu, dass viele Rentner trotz Wohnsitz im Ausland in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Für deutsche Rentner in klassischen Auswandererländern wie Portugal oder Spanien bedeutet das ein erhebliches Nachzahlungsrisiko und den Verlust der erhofften Steuerfreiheit im Ausland. Deshalb ist eine ausführliche Steuerplanung vor dem Umzug ins Ausland unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

Muss ich als deutscher Rentner im Ausland in Deutschland Steuern zahlen?

Ja — wenn der Wohnsitzstaat die deutsche Rente nicht besteuert (z. B. wegen Sonderregeln wie RNH in Portugal), greift die Rückfallklausel und Deutschland übernimmt das Besteuerungsrecht.

Warum hat der BFH die steuerfreie Rente im Ausland zurückgewiesen?

Weil Portugal die Renten steuerfrei stellte. Dadurch trat die subject-to-tax-Klausel in Kraft, die verhindert, dass Einkünfte in beiden Staaten steuerfrei bleiben.

Welche Rentenarten sind betroffen?

Renten aus deutschen Versorgungswerken, privaten Versicherungen und ähnliche Leistungen — unabhängig vom Wohnsitz.

Wie kann ich als Auswanderer Steuernachforderungen vermeiden?

Durch korrekte Steuerplanung, Prüfung des DBA-Status, frühzeitige Beratung und klare Dokumentation der Besteuerung im Wohnsitzstaat.

Gilt das Urteil nur für Portugal oder auch für andere Länder?

Das Urteil hat Signalwirkung. Jede Auslandsrente kann betroffen sein, wenn der Wohnsitzstaat nicht oder zu niedrig besteuert.