Widerruf Lebensversicherung: Der Widerruf einer Lebensversicherung – Das Recht, Lebensversicherungsverträge nachträglich zu widerrufen, war jahrelang Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten und galt bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung oft als „ewiges Widerrufsrecht“. Im Jahr 2025 kam es jedoch zu entscheidenden Neuerungen, die die Möglichkeiten für Versicherte deutlich begrenzen. In diesem Beitrag erklären wir die aktuellen Entwicklungen und gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Fakten zum Widerruf einer Lebensversicherung:

  • Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen begrenzt​

  • Gesetzliche Widerrufsfrist aktuell maximal 24 Monate​

  • „Ewiges Widerrufsrecht“ wurde stark eingeschränkt​

  • Muster für Widerrufsbelehrung entscheidend​

  • Fehlerhafte Belehrung: Ausnahmeregelung bleibt bestehen

Widerruf Lebensversicherung – die Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen ermöglicht es Verbrauchern, ihren Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist aufzulösen – normalerweise beträgt diese 30 Tage. Entscheidend dabei ist die Widerrufsbelehrung: Nur wenn diese vollständig und korrekt dem gesetzlichen Muster entspricht, ist das Widerrufsrecht auf die vorgesehene Frist begrenzt. Eine unvollständige oder falsch abgeänderte Belehrung kann zur Folge haben, dass die Frist nicht in Gang gesetzt wird und ein Widerruf weiterhin möglich bleibt. Verschiedene Online-Portale und Kanzleien bieten Musterbriefe und Vorlagen für den Widerruf an, die sich leicht individuell anpassen lassen und alle wichtigen rechtlichen Punkte enthalten.

  • Rechtslage im Kern (BGH-Linie):

    • Grundsatzbestätigung 2014/2015: Später Widerspruch möglich, wenn Belehrung nicht ordnungsgemäß → Fristbeginn nie angelaufen. Haufe.de News und Fachwissen

    • Rechtsfolgen der Rückabwicklung (Bereicherungsausgleich) konkretisiert, u. a. zu Nutzungen/Zinsen. Dejure

    • Neuere Rechtsprechung präzisiert Schranken (Treu und Glauben); nicht jeder kleine Belehrungsfehler trägt den „ewigen“ Widerspruch.

Widerruf Lebensversicherung: Wer einen Lebens- oder privaten Rentenversicherungsvertrag schließt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Grundfall: 30 Tage Frist (bei anderen Sachversicherungen meist 14 Tage). Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen sämtliche Verbraucherinformationen und eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung zugegangen sind. Gesetzesgrundlage ist § 8 VVG.

  • Fristen im Überblick (aktuell geltendes Recht)
  • Neuverträge: 30 Tage ab Zugang aller Unterlagen inkl. ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Form: Textform gegenüber dem Versicherer. Dejure

  • Altverträge 1994–2007: Später Widerspruch nur bei (deutlich) fehlerhafter/fehlender Belehrung – ohne automatische zeitliche Grenze, aber Schranken (Treu und Glauben/Verwirkungskonstellationen).

Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs/Widerspruchs

Kommt der Widerruf durch, wird der Vertrag rückabgewickelt. Faustregel:

  • Beiträge: Rückerstattung der gezahlten Prämien

  • Abzug: Kosten für den tatsächlich gewährten Risikoschutz (z. B. Todesfallrisiko)

  • Nutzungen/Zinsen: Versicherer müssen gezogene Nutzungen herausgeben; hierzu existiert umfangreiche Rechtsprechung. Im Ergebnis liegt die Auszahlung oft über dem bloßen Rückkaufswert einer Kündigung.

Ewiges Widerrufsrecht Lebensversicherung

Das „ewige Widerrufsrecht“ entsprach bislang der Möglichkeit, Verträge auch viele Jahre nach Abschluss noch rückabwickeln zu können, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Besonders Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 sind betroffen, da damals häufig Fehler auftraten.

Widerruf Lebensversicherung – Sonderfall „Altverträge“ (1994–2007): Der „ewige“ Widerspruch – aber nicht grenzenlos

Für Policen, die zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 im sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, hat der BGH entschieden: War die Widerspruchs-/Widerrufsbelehrung fehlend oder erheblich fehlerhaft, lief die Frist nie an – ein später Widerspruch ist grundsätzlich möglich („ewiges Widerrufsrecht“). Gleichzeitig hat der BGH die Grenzen betont: Bei nur geringfügigen Belehrungsfehlern oder treuwidrigem Verhalten des Versicherungsnehmers kann der späte Widerspruch ausgeschlossen sein (§ 242 BGB).

Sven Enger – Experte bei Vertragshilfe24: In vielen Altvertragsfällen führt der erfolgreiche Widerspruch zu höheren Auszahlungen als eine normale Kündigung, weil Abschluss-/Verwaltungskosten nicht in gleicher Weise anfallen und Nutzungen herauszugeben sind. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall (Einzahlungen, Laufzeit, Risikoschutz, Wertentwicklung) ab – daher stets individuell rechnen.

Der Bundesgerichtshof hatte diese Rechte bestätigt und auf eine nachträgliche Rückabwicklung gesetzt, häufig auch mit finanziellen Vorteilen für den Verbraucher. Jedoch setzen die neuen gesetzlichen Bestimmungen 2025 dem „ewigen Widerruf“ ein Ende: Die Bundesregierung begrenzt die Frist auf maximal 24 Monate und 30 Tage ab Vertragsabschluss, sofern eine fehlerhafte Belehrung vorliegt. Dieses Gesetz tritt Mitte 2026 in Kraft und soll mehr Rechtssicherheit für die Versicherer bringen – für Verbraucher heißt das: Wer einen alten Vertrag noch auf Fehler prüfen möchte, sollte rasch handeln, bevor die neuen Fristen gelten.

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Praktische Hinweise und Expertenmeinung von Sven Enger – Experte bei Vertragshilfe24: Versicherte, die mit ihrem Vertrag unzufrieden sind oder einen alten Vertrag widerrufen möchten, sollten dringend die Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Fällt ein Fehler auf, stehen die Chancen auch bislang gut, eine vollständige Rückabwicklung durchzusetzen und oftmals sogar gezahlte Beiträge samt Zinsen zurückzuerhalten. Fachanwälte und Verbraucherzentralen helfen bei der juristischen Bewertung und Abwicklung des Widerrufs. Wichtig ist, dass Mustertexte und juristische Formulierungen sorgfältig genutzt werden, um den Anspruch korrekt geltend zu machen.

​Durch die neue Gesetzgebung wird das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen 2025 deutlich begrenzt und das „ewige Widerrufsrecht“ weitgehend abgeschafft. Wer jetzt noch von den alten Regelungen profitieren will, sollte seine Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen und bei Unsicherheit rechtzeitig handeln. Das Muster der Widerrufsbelehrung bleibt weiterhin ein zentrales Thema und entscheidet im Zweifel über die Durchsetzbarkeit des Widerrufsrechts.

Ausnahmen vom begrenzten Widerrufsrecht

Ausnahmen vom begrenzten Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen bestehen vor allem in Fällen, in denen der Verbraucher nicht oder gar nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Während das neue Gesetz die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung auf maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss begrenzt, bleibt das Widerrufsrecht unbegrenzt, wenn keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde.

Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH und Betreiber von Vertragshilfe24: „Verbrauchern soll das Recht beschnitten werden, einen Versicherungsvertrag anzufechten, wenn der nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde. Das schützt vielleicht die Versicherungsgesellschaften, aber ganz sicher nicht die Kunden von Lebensversicherungen.“

​Weiterhin ist in der aktuellen Debatte (etwa durch den AfW Bundesverband) die Forderung, dass auch bei formalen oder inhaltlichen Fehlern in der Widerrufsbelehrung die Frist von 24 Monaten und 30 Tagen greifen soll. Nur das vollständige Fehlen einer Belehrungsbelehrung soll als Ausnahme gelten, die ein unbegrenztes Widerrufsrecht ermöglicht.

Zusammengefasst lassen sich die Ausnahmen so erklären:

  • Kein Widerrufsbelehrung erteilt → unbegrenztes Widerrufsrecht bleibt.

  • Widerrufsbelehrung fehlerhaft, aber zumindest formal vorhanden → Frist von 24 Monaten + 30 Tagen gilt.

  • Klärung der Begriffe „fehlend“ und „nicht ordnungsgemäß“ ist noch offen.

  • Ausnahmen gelten auch für Altverträge nach Inkrafttreten der Neuregelungen.

  • Gerichtliche Prüfung und Beratung empfohlen bei komplexen Fällen.

Sven Enger: Diese Ausnahmen sollen jedoch rechtlich präzise gefasst werden, um neue Unsicherheiten oder Missbrauch durch zu formale Fehler zu vermeiden.

Die Rechtsfolgen eines unbegrenzten Widerrufsrecht für Versicherer

Ein unbegrenztes Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen hat für Versicherer gravierende Rechtsfolgen. Versicherer müssen in diesen Fällen auch noch Jahre nach Vertragsschluss mit Widerrufen rechnen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führt. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs sind die Versicherer verpflichtet, fast alle vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen, wobei nur ein geringer Betrag für den tatsächlichen Risiko- oder Todesfallschutz einbehalten werden darf.​

Darüber hinaus müssen Versicherer Nutzungsersatz für die Erträge zahlen, die sie mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet haben. Das führt häufig dazu, dass die Rückzahlungssummen oft über den regulären Rückkaufswerten liegen, was die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen nochmals erhöht.​

Dieser unbefristete Widerrufsjoker hatte bis 2025 zu „unbilligen Ergebnissen“ geführt, die als finanzielles Risiko und Unsicherheitsfaktor für Versicherungsunternehmen galten. Die geplante gesetzliche Begrenzung des Widerrufsrechts auf höchstens 24 Monate und 30 Tage ab Vertragsschluss zielt darauf ab, diese Rechtsfolgen abzumildern und den Versicherern mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit zu ermöglichen.

​Zusammengefasst sind die Rechtsfolgen für Versicherer beim unbegrenzten Widerrufsrecht:

  • Verpflichtung zur Rückzahlung nahezu aller Beiträge mit Zinsen.

  • Zahlung von Nutzungsersatz für erwirtschaftete Erträge.

  • Hohe finanzielle Belastungen über viele Jahre.

  • Rechtliche Unsicherheit und Planungsrisiken.

  • Hohe Anzahl von Widerrufsverfahren und Klagen.

Diese Folgen haben den Gesetzgeber veranlasst, das „ewige Widerrufsrecht“ im Jahr 2025 stark zu beschränken, um die Versicherungswirtschaft vor zu großen finanziellen und rechtlichen Risiken zu schützen.

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Widerruf Lebensversicherung – ​Präzedenzurteile zur Regelung von Schadensersatzansprüchen

Die wichtigsten Präzedenzurteile zur Regelung von Schadensersatzansprüchen nach Widerruf einer Lebensversicherung stammen vor allem vom Bundesgerichtshof (BGH). Hier sind zentrale Urteile:

  • BGH-Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11): Dieses Urteil begründete das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“. Der BGH entschied, dass bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat und Versicherungsnehmer den Vertrag noch Jahre später widerrufen können. Das Urteil stärkte die Rechte der Verbraucher erheblich.​

  • BGH-Urteile vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14): Sie regelten konkret die Rechtsfolgen nach einem Widerruf. Versicherer dürfen keine Abschluss- oder Verwaltungskosten abziehen, und die Versicherten haben Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge inklusive Verzinsung. Außerdem muss ein Nutzungsersatz für mit den Beiträgen erwirtschaftete Gewinne gezahlt werden. Das stärkt den Schadensersatzanspruch gegen die Versicherer erheblich.​

  • BGH-Urteil vom 28. Juni 2023 (Az. IV ZR 52/22): Hier wurde klargestellt, dass der Widerruf nach den §§ 357, 346 BGB zu beurteilen ist und sich Versicherungsnehmer bei fondsgebundenen Policen auf Rückzahlung bzw. Wertersatz in Höhe der Prämie berufen können, wobei die Risiken und Chancen der Kapitalanlage zu berücksichtigen sind.​

Daneben gibt es zahlreiche Urteile von Landgerichten (Köln, Lüneburg, Hagen, Offenburg, Heidelberg, Frankenthal), die Schadensersatzansprüche bejahen und Rückzahlung der Beiträge plus Verzinsung zusprechen.

Sven EngerVertragshilfe24:„Die Rückabwicklung ist auch für Policen ab 2008 für viele Kunden der finanziell lohnendste Weg, um aus einer unrentablen Lebens- oder Rentenversicherung auszusteigen. Erfolgsbeispiele belegen, dass Kunden oft mehrere Tausend Euro mehr erhalten als bei einer Kündigung. Voraussetzung ist jedoch gegebenenfalls die Bereitschaft, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Vertragshilfe24 - Erfahrungen - Widerruf Lebensversicherung

Diese Präzedenzurteile bilden die Grundlage dafür, dass Versicherte Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn sie ihre Lebensversicherung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen. Die Versicherer müssen dann Beitragszahlungen inklusive Zinsen und Nutzungsersatz zurückzahlen, ohne Verwaltungs- oder Abschlusskosten abzuziehen.

Zusammenfassung der Rechtsfolgen bzw. Schadensersatzansprüche nach Widerruf:

  • Rückzahlung der Beiträge inklusive Verzinsung

  • Keine Abzüge von Abschluss- und Verwaltungskosten

  • Zahlung von Nutzungsersatz für erwirtschaftete Gewinne

  • Berücksichtigung von Risiken bei fondsgebundenen Policen

  • Ansprüche bestätigt durch mehrere wegweisende BGH-Urteile

Diese Urteile sind essenziell für Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen und Schadensersatzforderungen durchsetzen wollen

Widerruf Lebensversicherung - aktuelle Entwicklungen im Überblick

Widerruf Lebensversicherung – Praxis-Checkliste: So gehen Sie vor

  1. Unterlagen sichten: Police, Verbraucherinformationen, Belehrung, Nachträge.

  2. Belehrung prüfen: Deutlich gestaltet? Vollständig? Richtige Frist/Adresse/Form? (Feinheiten sind entscheidend.)

  3. Vertragsgeneration feststellen: Datum des Abschlusses (1994–2007 vs. danach).

  4. Wirtschaftliche Vergleichsrechnung: Erwartete Rückabwicklungssumme vs. Rückkaufswert/Kündigung. Unabhängige Beratung nutzen.

  5. Widerruf/Widerspruch erklären: In Textform, eindeutig, mit Frist-/Fehlerdarlegung und Fristhemmungsvortrag.

  6. Reaktion prüfen: Bei Ablehnung Begründung analysieren (z. B. „treuwidrig“, „nur geringer Belehrungsfehler“) und rechtlich bewerten.

Typische Fallstricke

  • Formalien: Unpräzise Schreiben, fehlende Vertragsdaten, falscher Adressat → Angriffsfläche.

  • Vorherige Kündigung: Auch gekündigte Altverträge können oft noch widersprochen werden – es kommt auf Belehrungsfehler an. (Spezialprüfung erforderlich.)

  • Treuwidrigkeit/Verwirkung: Langer Zeitablauf allein genügt nicht – aber Konstellationen des schutzwürdigen Vertrauens des Versicherers können den Widerspruch sperren.

  • Werbeversprechen: Vorsicht vor „Schnell-Joker-Angeboten“ ohne seriöse Rechts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung. (Unabhängige Stellen wie Verbraucherzentralen nutzen.)

BGH‑Urteile – Schadensersatzansprüche nach Widerruf einer Lebensversicherung

Folgende BGH-Urteile nennen ausdrücklich Schadensersatzansprüche nach Widerruf von Lebensversicherungen:

  • BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11): Dieses Urteil legte den Grundstein für das „ewige Widerrufsrecht“. Es bestätigte, dass bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss möglich ist und Versicherer verpflichtet sind, sämtliche gezahlten Beträge zurückzuzahlen, weshalb hier bereits Schadensersatzansprüche für die Versicherten entstehen.​

  • BGH, Urteile vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14): In diesen Entscheidungen konkretisierte der BGH die Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Widerruf ergeben. Er stellte klar, dass Versicherer keine Kosten für Abschluss oder Verwaltung einbehalten dürfen und die Rückzahlung inklusive Verzinsung erfolgt. Zusätzlich muss der Versicherer Nutzungsersatz für die mit den Beiträgen erzielten Erträge leisten. Dies definierte die wesentlichen Schadensersatzansprüche nach Widerruf.​

  • BGH, Urteil vom 28. Juni 2023 (Az. IV ZR 52/22): Dieses Urteil erweiterte die Rechtsprechung auf fondsgebundene Lebensversicherungen und bestätigte die Schadensersatzansprüche nach Widerruf mit Berücksichtigung der spezifischen Anlagerisiken und -chancen. Versicherungsnehmer haben Anspruch auf Rückzahlung bzw. Wertersatz, wobei auch hier Schadensersatzansprüche für entgangene Zinsen und Gewinne bedeutsam sind.​

Diese BGH-Urteile bilden das juristische Fundament für Schadensersatzansprüche nach Widerruf von Lebensversicherungsverträgen und sind richtungsweisend für die gerichtliche Praxis und die Durchsetzung solcher Ansprüche durch die Versicherten.

Gerichte haben Schadensersatzhöhen bei Widerruf von Lebensversicherungen in einer Vielzahl von Fällen festgelegt, wobei die Beträge stark von den Einzahlungsbeträgen und der erzielten Verzinsung abhängen. Aus der aktuellen Rechtsprechung ergeben sich folgende Beispiele und Rahmen:

  • Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen, oft mehrere Tausend Euro über dem Rückkaufswert. Die genaue Höhe richtet sich nach den gezahlten Prämien und den Erträgen, die der Versicherer damit erwirtschaftet hat.​

  • Nutzungsersatz (Nutzungsentschädigung) für die Gewinne, die Versicherer mit den eingezahlten Beiträgen erzielt haben. Gerichte wie der BGH haben bestätigt, dass dieser Nutzungsersatz individuell nachgewiesen werden muss und über den reinen Rückkaufswert hinausgeht.​

  • Landgericht Leipzig: Streitwert in einem Fall wurde auf etwa 41.887 Euro beziffert, was einen konkreten Schadensersatzanspruch mit Rückforderung der eingezahlten Beiträge sowie Zinsen beschreibt.​

  • Die Höhe der Schadensersatzansprüche variiert je nach Vertrag, Zahlungsverlauf, Laufzeit und eventuellen Nutzungsgewinnen der Versicherung. Pauschale Werte sind schwierig, da jeder Fall individuell geprüft wird. Es ist jedoch üblich, dass Versicherte deutlich mehr als den Rückkaufswert erstattet bekommen, weil keine Stornokosten abgezogen werden dürfen und Zinsen zu zahlen sind.​

  • BGH-Urteile bestätigen regelmäßig, dass keine Abzüge für Abschluss- oder Verwaltungskosten erfolgen dürfen, was die Rückzahlungssumme erhöht.​

Zusammengefasst zeigen Gerichtsentscheidungen, dass Schadensersatzansprüche bei Widerruf oft im Bereich von mehreren Tausend bis zehntausenden Euro liegen können, abhängig von individuellen Vertragsbedingungen und Laufzeit. Eine genaue Berechnung erfordert oft versicherungsmathematische Expertise und rechtliche Beratung.

Widerruf LebensversicherungKann ich meine Lebensversicherung noch nach vielen Jahren widerrufen?

Ja, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig war, gilt oft ein „ewiges Widerrufsrecht“. Vor allem Verträge zwischen 1994 und 2007 können noch heute widerrufen werden, da die gesetzliche Widerrufsfrist von 30 Tagen dann nicht greift.

Welche Fehler in der Widerrufsbelehrung erlauben den Widerruf meiner Lebensversicherung?

Häufig sind Fehler wie fehlende oder falsch platzierte Widerrufsbelehrungen, fehlende Fristen oder unklare Formulierungen. Viele Policen erhielten keine separate oder gut sichtbare Widerrufsbelehrung, was den Widerruf auch Jahre später möglich macht.

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Lebensversicherung widerrufen möchte?

Zuerst sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen prüfen – idealerweise durch eine kostenlose rechtliche Erstberatung. Anschließend wird ein Widerrufsschreiben aufgesetzt, das per Einschreiben an den Versicherer gesendet wird. Bei Ablehnung kann der Ombudsmann oder ein Anwalt eingeschaltet werden.

Welche finanziellen Vorteile habe ich durch einen Widerruf der Lebensversicherung?

Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie meist alle eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurück. Zudem dürfen Versicherer keine Abschluss- oder Verwaltungskosten einbehalten und müssen oft eine Nutzungsentschädigung für erwirtschaftete Gewinne zahlen. Das kann deutlich lukrativer sein als eine reguläre Kündigung.

Quellennachweis der genutzten Quellen:

  1. versicherungsbote.de, „Bundesregierung beschränkt „ewiges Widerrufsrecht“ bei …“, veröffentlicht am 04.09.2025​

  • dasinvestment.com, „Bundesregierung beschränkt „ewiges Widerrufsrecht““, veröffentlicht am 03.09.2025​

  • procontra-online.de, „Ewiges LV-Widerrufsrecht kassiert: BdV sieht …“, veröffentlicht am 09.09.2025​

  • db-anwaelte.de, „BGH-Urteil Lebensversicherung: mit Gewinn rückabwickeln“, veröffentlicht am 20.03.2018​

  • datenbank.nwb.de, BGH-Urteil vom 28.06.2023 – IV ZR 52/22​

  • kanzleimitte.de, „Muster Widerspruch Lebensversicherungen“, veröffentlicht am 10.12.2019​

  • dr-stoll-kollegen.de, „Lebensversicherung widerrufen: Kostenlose Erstberatung!“, veröffentlicht am 06.05.2025​

  • kanzleimitte.de, „Urteile Widerruf Lebensversicherungen“, veröffentlicht am 02.02.2025​

  • versicherungsrecht-offenbach.de, „Lebensversicherung – Widerruf und Schadensersatz“, veröffentlicht am 28.09.2025​

  • handelsblatt.com, Zitate Sven Enger Vertragshilfe24, veröffentlicht im August 2025​

  • scoredex.com, Interview mit Sven Enger Vertragshilfe24, veröffentlicht am 23.09.2024​

  • berlinjournal.biz, „Rückabwicklung von Lebensversicherungen ab 2008“, veröffentlicht am 27.04.2025​

  • gansel-rechtsanwaelte.de, „Lebensversicherung Widerruf: Diese Fehler bringen bares Geld“, veröffentlicht am 27.10.2025​

  • rightmart.de, „Widerruf einer Lebensversicherung » So gehen Sie vor“, veröffentlicht am 28.10.2025​

  • finanztip.de, „Lebensversicherung widerrufen – Beiträge zurückfordern“, veröffentlicht am 13.06.2023