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Der aktuelle Referentenentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des deutschen Fondsrechts. Ziel ist es, den deutschen Fondsstandort zu stärken, internationale Investoren anzuziehen und regulatorische Missstände aus der Vergangenheit zu beseitigen. Das Gesetz bringt umfassende Neuerungen, die den Umgang mit Risiken, Haftung und Kreditvergabe in Fonds klarer und effizienter regeln.
Fondsrisikobegrenzungsgesetz – Wesentliche Stichpunkte zum Entwurf
Haftungsbegrenzung für Kapitalverwaltungsgesellschaften
Erweiterte Kreditvergaberegeln für Fonds
Stärkung des Liquiditätsmanagements
Attraktivitätssteigerung für internationale Investoren
Umsetzung europäischer Fondsrichtlinien
Förderung von Innovation und Mittelstand
Referentenentwurf Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Der am 8. August 2025 vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte Referentenentwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes zielt darauf ab, den deutschen Fondsstandort zu stärken, internationale Investoren gezielt anzuziehen und Missstände aufzuarbeiten. Das Gesetz wird aktuell zur Konsultation gestellt.
Auf einen Blick: Wichtige Inhalte des Referentenentwurf Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Bereich | Geplante Neuerungen |
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Übertragungsvereinbarungen | Strengere Vorgaben |
Liquiditätsrisikomanagement | Erweiterte Pflichten |
Berichterstattung | Detaillierte, EU-harmonisierte Anforderungen |
Kreditvergabe durch AIFs | Klare Begrenzung |
Konzentrationsrisiko | Spezielle Vorgaben zu CCPs** |
Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen | Erweiterung und Spezifizierung |
**CCPs: Zentrale Gegenparteien bei Derivatgeschäften
Gründe für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit
1. Stärkung des deutschen Fondsstandorts
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz dient als Antwort auf den steigenden internationalen Wettbewerbsdruck im Fondsmarkt. Deutschland will als Fondsstandort national und global besser positioniert werden. Der Entwurf schafft hierfür moderne rechtliche Rahmenbedingungen und erhöht die Rechtssicherheit für Investorinnen und Investoren.
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Klare Haftungsregelungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen)
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Flexiblere Formen der Fondsführung (z. B. Investment-AG)
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Vereinfachte Verwaltungsprozesse
2. Verbesserter Schutz vor Risiken
Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, Risiken in Fonds systematisch zu begrenzen und transparent zu machen. Dies umfasst insbesondere die Finanzierbarkeit von Verbindlichkeiten, Liquiditätsrisiken und die Kreditvergabe.
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Haftung der KVG auf Fondsvermögen begrenzt
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Mindestanforderungen an Liquiditätsmanagement
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Neue Begrenzungen der Kreditvergabe
3. Umsetzung europäischer Vorgaben
Der Entwurf setzt die geänderten EU-Richtlinien (AIFMD II und UCITS) 1:1 in nationales Recht um. Damit grenzt sich Deutschland nicht nur regulatorisch ab, sondern bündelt auch europäische Standards und sichert Compliance.
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Harmonisierung mit EU-Rechtsrahmen
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Klarere Definitionen und Reportingpflichten
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Einheitliche Risikomanagement-Standards
4. Unterstützung von Innovation und Mittelstand
Durch die Liberalisierung bei Kreditvergaben wird es Fonds möglich, gezielter Kapital für mittelständische Unternehmen und innovative Start-ups bereitzustellen. Das stärkt die Finanzierung von Wachstum und Innovation in Deutschland.
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Kredite an Spezial-AIF auch offen erlaubt
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Förderung von Scale-ups und Technologieunternehmen
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Investitionsblicke über Immobilien hinaus
Förder- und Investitionsinitiativen im Überblick
Initiative | Zielgruppe | Volumen | Maßnahmen |
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Deutschlandfonds | Mittelstand, Scale-ups | €10 Mrd./>€100 Mrd.* | Zuschüsse, Garantien, private Hebelung |
Zukunftsfonds | Tech-Start-ups, Impact-Investoren | €10 Mrd. (bis 2030) | Co-Investments, Impact Investing, WIN-Initiative |
*Durch Hebelung mit privatem Kapital und Garantien
5. Transparenz und Verbraucherschutz
Das Gesetz verbessert die Transparenz für Anleger, insbesondere durch verschärfte Berichtspflichten und klare Regeln zu Finanzierungsinstrumenten sowie zur Geschäftstätigkeit der Fonds.
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Verbesserte Berichtspflichten
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Klare Kriterien für Kreditvergaben
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Vermeidung von Interessenkonflikten
Zusammenfassung: Die wichtigsten Gründe für das Gesetz in Kürze
Gründe | Beschreibung |
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Standortstärkung | Moderne Regulierung, Attraktivität erhöhen |
Risikobegrenzung | Haftungsbeschränkung, Liquiditätsmanagement |
EU-Konformität | Umsetzung AIFMD-II, UCITS harmonisiert |
Innovation & Mittelstand | Kreditfreiräume für Wachstumsfinanzierung |
Transparenz & Schutz | Berichtspflichten, Anlegerrechte verbessern |
Der neue Referentenentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein für den deutschen Fondsmarkt. Er modernisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, setzt EU-Vorgaben konsequent um und schafft ein attraktiveres Umfeld für nationale und internationale Investoren. Ob die Ziele – mehr Wachstumskapital, stärkere Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit – erreicht werden, hängt maßgeblich von der Umsetzung und den begleitenden Fördermaßnahmen ab.
Aktuelle Entwicklung: Die Frist für Stellungnahmen im Konsultationsverfahren läuft aktuell. Branchenvertreter und Investoren sollten den Entwurf sorgfältig prüfen und ihre Rückmeldungen aktiv einbringen.
TIPP: Für Investmentgesellschaften und Fondsmanager ist 2025 ein Schlüsseljahr zur strategischen Neuausrichtung – jetzt informiert bleiben und Handlungsoptionen prüfen!
Quellen
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Bundesfinanzministerium: Entwurf Fondsrisikobegrenzungsgesetz, August 2025
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fondsprofessionell.de: Bericht zum Entwurf Fondsrisikobegrenzungsgesetz
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Luther Law Firm: Analyse zur Umsetzung AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
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Heussen Law: Kommentierungen zum Gesetzentwurf
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Poppinga Stomberg: Veröffentlichung des Referentenentwurfs
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bundesfinanzministerium.de – Entwurf eines Gesetzes
Mit dem Gesetzentwurf werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds 1:1 in nationales Recht umgesetzt.datenbank.nwb.de
Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (BMF)poppinga-stomberg.de – Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes
Steuern und Recht Kategorie: Steuern und Recht 13. August 2025 Das BMF hat am 08.08.2025 den Referentenentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht. Quelle: www.datev.desteuerkanzlei-sailer.de – Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht
Das BMF hat am 08.08.2025 den Referentenentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht.bundesfinanzministerium.de – Referentenentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes
Bearbeitungsstand: 09.07.2025 10:14 Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 ..advant-beiten.com – Förderungen und Subventionen im Koalitionsvertrag 2025
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