Agri-Photovoltaik (Agri-PV) verbindet Landwirtschaft und Solarstromerzeugung auf innovativem Wege. Dabei werden landwirtschaftliche Flächen doppelt genutzt: Unter erhöht installierten Solarmodulen wächst weiterhin Nutzpflanzenanbau oder Weidewirtschaft. Diese zukunftsweisende Technologie gewinnt in Deutschland stark an Bedeutung, weil sie zur Energie- und Klimawende beiträgt und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung schont.

2025 bietet die Bundesregierung zusammen mit Ländern wie Nordrhein-Westfalen speziell abgestimmte Förderprogramme, die Investitionen in Agri-PV-Prjekten durch Zuschüsse, Kredite und Einspeisevergütungen attraktiv machen. Der folgende Beitrag erklärt die wesentlichen Förderoptionen und wichtigsten Rahmenbedingungen verständlich und vollständig.

Agri-Photovoltaik – Förderüberblick:

  • Investitionszuschuss bis 25%

  • EEG-Einspeisevergütung bis 20 Jahre

  • KfW-Kredite mit günstigen Zinsen

  • Landesprogramme (z. B. NRW progres.nrw)

  • EU-Förderungen/Umweltprogramme

  • Planungsförderung bis 70%

Förderprogramme für Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Investitionszuschüsse für Agri-Photovoltaik-Projekte

Ein zentraler Förderschlager ist das landesspezifische Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik mit Zuschüssen von bis zu 25% der Investitionskosten und einer Höchstgrenze von 1 Million Euro pro Projekt. Diese Förderung ist jedoch an die Bedingung gekoppelt, dass die Anlage keine EEG-Vergütung erhält, also der Solarstrom direkt genutzt oder verkauft wird.

Gefördert werden dabei sämtliche Kosten von Modulen, Unterkonstruktionen, Wechselrichtern, Speichern, Anschluss sowie Montage und Planung. Zusätzlich können Beratungs- und Planungsleistungen je nach Bundesland bis zu 70% bezuschusst werden, was die Einstiegshürden für Landwirte und Projektentwickler deutlich senkt.

EEG – Einspeisevergütung für Agri-Photovoltaik

Die EEG-Novelle von 2023 garantiert Agri-Photovoltaik-Anlagen eine Einspeisevergütung von bis zu 20 Jahren. Die Höhe der Vergütung liegt derzeit bei circa 6,9 bis 9,5 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von Grösse und Inbetriebnahmedatum.

Die Voraussetzung: Mindestens 85% der landwirtschaftlichen Fläche müssen erhalten bleiben. Außerdem ist die maximale Flächenversiegelung auf etwa 10–15% des Areals begrenzt, damit die landwirtschaftliche Nutzung nicht wesentlich eingeschränkt wird. Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1% reduziert, sodass ein frühzeitiger Baubeginn Vorteile bietet.

Kreditprogramme der KfW-Bank

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite (z.B. Programm 270) für Investitionen in erneuerbare Energien, inklusive Agri-PV. Dabei sind bis zu 100% der Investitionssumme finanzierbar, mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren und flexiblen tilgungsfreien Anlaufzeiten.

Diese Kredite sind besonders attraktiv für größere Projekte und gewerbliche Investoren, die auf günstige Finanzierungsbedingungen angewiesen sind. Die Antragstellung erfolgt über Hausbanken.

Jörn Reinecke - Vorstand / FOX Group GmbH (Green Fox Energy) (Business-Leaders)

 

Jörn Reinecke, Gründer und Gesellschafter der Green Fox Energy sowie der Fox Group: „Der Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Welt wird langfristig von erneuerbaren Energien getragen werden müssen. Wir fördern eine sichere sowie saubere Energieversorgung und leisten damit unseren Beitrag für eine nachhaltig grüne Zukunft zur Erreichung der Treibhausgasreduktionsziele. Agri-Photovoltaik (APV) bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die sowohl ökologischer, ökonomischer als auch sozialer Natur sein können.“

Regionale Förderprogramme und Landesinitiativen

Neben NRW bieten weitere Bundesländer Förderprogramme mit teils unterschiedlichen Anforderungen. Diese Landesprogramme sind oft mit Bundesförderungen kombinierbar, sofern keine Doppelfinanzierung entsteht.

Beispielsweise gibt es Zuschüsse für Speicherintegration, Projektentwicklung oder für spezielle landwirtschaftliche Betriebsmodelle. Landwirte sollten sich frühzeitig bei den lokalen Energieagenturen informieren.

EU-Förderung und Umweltprogramme für Agri-Photovoltaik

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der EU-Programme für nachhaltige Landwirtschaft werden Agri-PV-Projekte zunehmend unterstützt. Zuschüsse und Fördermittel aus EU-Strukturfonds ergänzen Bundes- und Landesmittel. Diese Programme fokussieren auf flächenschonende und klimafreundliche Landwirtschaft mit nachhaltiger Energieerzeugung.

Beratungs- und Planungsförderung

Da Agri-PV-Projekte komplexe Anforderungen (Flächennutzung, Genehmigungen, technische Umsetzung) erfüllen müssen, fördern manche Programme bis zu 70% der Kosten für Beratungs-, Planungs- und Machbarkeitsstudien.

Diese Unterstützung erleichtert frühzeitige Investitionsentscheidungen und trägt zu einer höheren Erfolgsquote bei der Projektrealisierung bei.

Agri-Photovoltaik wird in Deutschland durch vielfältige Fördersysteme finanziell unterstützt. Von staatlichen Zuschüssen über Einspeisevergütungen bis hin zu zinsgünstigen Krediten ist eine breite Palette an Hilfen verfügbar, die Investitionen in innovative Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen erleichtern. Für Landwirte und Investoren ergeben sich dadurch attraktive Möglichkeiten, Energiewende und Landwirtschaft nachhaltig miteinander zu verbinden.

Gerade mit Programmen wie progres.nrw sowie den Anpassungen im EEG für Agri-PV wird das Marktsegment 2025 zum Wachstumstreiber der Branchen Landwirtschaft und erneuerbare Energien.

Wer ein Projekt plant, sollte sich sowohl zu Landesmitteln als auch zu EU-Programmen informieren und eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die Fördervielfalt optimal zu nutzen und den Weg von der Planung bis zur Umsetzung sicher zu gehen.

SQUAREVEST Agency

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Investitionszuschuss

Der Investitionszuschuss für Agri-Photovoltaik-Anlagen kann je nach Bundesland variieren, am Beispiel von Nordrhein-Westfalen (progres.nrw) sieht der Antragsschritt folgendermaßen aus:

  1. Projektvorbereitung

    • Klären, ob das geplante Projekt förderfähig ist (mind. 100 kWp Leistung, keine Doppelförderung mit EEG).

    • Prüfung der Flächen- und technischen Anforderungen (u.a. DIN SPEC 91434 beachten).

    • Erste Kostenschätzung und Projektplanung erstellen.

  2. Beratung und Planung

    • Optional: Einholen einer Fachberatung zur technischen Ausgestaltung.

    • Erstellung der detaillierten Projektunterlagen (Standort, Anlagenbeschreibung, Wirtschaftlichkeitsrechnung).

  3. Online-Antragstellung

    • Registrierung und Login im Förderportal „progres.nrw“ (bzw. zuständiges Landesportal).

    • Ausfüllen des Antragsformulars mit allen erforderlichen Angaben zum Antragsteller und Projekt.

    • Hochladen aller notwendigen Nachweise und Dokumente (Genehmigungsbescheide, Pläne, Kostenvoranschläge).

  4. Prüfung durch die Förderstelle

    • Die Förderstelle bewertet Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.

    • Nachfragen zur Ergänzung oder Klarstellung sind möglich.

  5. Bewilligung

    • Bei positiver Prüfung erfolgt der Zuwendungsbescheid (Bescheid über den Investitionszuschuss).

    • Beginn der Maßnahme darf erst nach Bewilligung erfolgen (Ausnahme: bestimmte vorbereitende Maßnahmen).

  6. Projektumsetzung

    • Umsetzung der Agri-PV-Anlage gemäß den genehmigten Plänen und Vorgaben.

    • Fortlaufende Dokumentation der Kosten und Projektfortschritte.

  7. Verwendungsnachweis und Auszahlung

    • Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird ein Verwendungsnachweis inkl. Rechnungen und Zahlungsbelegen eingereicht.

    • Prüfung des Nachweises durch die Behörde.

    • Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt nach erfolgreicher Prüfung.

Wichtige Hinweise

  • Antragstellung muss vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen.

  • Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung.

  • Regionale Unterschiede und weitere Anforderungen können bestehen.

Die genauen Formulare und ausführliche Anleitungen sind beim jeweiligen Förderprogramm bzw. der zuständigen Landesförderstelle erhältlich.

Was ist Agri-Photovoltaik und warum wird sie gefördert?

Agri-Photovoltaik, kurz Agri-PV, bezeichnet die Kombination von Landwirtschaft und Solarenergie auf derselben Fläche. Die Solarmodule werden so installiert, dass auf derselben Fläche weiterhin Pflanzen angebaut oder Tiere geweidet werden können.

Diese Technologie wird gefördert, weil sie den Flächenverbrauch minimiert, landwirtschaftliche Erträge erhält und gleichzeitig erneuerbare Energie liefert. Sie trägt damit unmittelbar zur deutschen Energiewende und zu den Klimazielen bei.

Welche Förderprogramme unterstützen Agri-PV-Anlagen 2025?

Im Jahr 2025 stehen mehrere Förderprogramme zur Verfügung:

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz): garantiert eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre zwischen ca. 6,9 und 9,4 Cent/kWh.

Landesprogramme (z. B. progres.nrw): bieten Investitionszuschüsse bis zu 25 % bzw. max. 1 Mio. € für Anlagen ab 100 kWp, sofern keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird.

KfW-Förderkredite: mit niedrigen Zinssätzen und langen Laufzeiten über Programme wie KfW 270.

EU-Programme (GAP/Zukunftsland): unterstützen nachhaltige Landwirtschaftsprojekte mit kombinierter Energieerzeugung.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung nach EEG oder Landesmittel?

Grundsätzlich gilt: Die Fläche muss weiterhin landwirtschaftlich nutzbar bleiben (mind. 85 %). Projekte auf Moor- oder Naturschutzflächen sind ausgeschlossen. Zudem müssen die technischen Anforderungen der DIN SPEC 91434 erfüllt werden.

Für EEG-Förderung ist die Teilnahme an einer Bundesnetzagentur-Ausschreibung Pflicht. Für Investitionszuschüsse wie über progres.nrw muss die Anlage eine Mindestgröße von 100 kWp haben und darf nicht gleichzeitig EEG-gefördert sein.

Wie beantrage ich Fördermittel für Agri-PV?

Die Antragstellung erfolgt in der Regel vor Baubeginn:

Projektplanung und technische Konzeption.

Einholung fachlicher Beratung zur Förderfähigkeit.

Formularbasierte Antragstellung über das jeweilige Förderportal (z. B. progres.nrw oder KfW über Hausbank).

Upload von Plänen, Kostenschätzungen und Genehmigungen.

Nach Prüfung erfolgt die Bewilligung und anschließend die Umsetzung.

Nach Abschluss müssen alle Nachweise (Rechnungen, Fotodokumentation, Netzanschlussbestätigung) eingereicht werden, damit die Auszahlung des Zuschusses oder der Kreditmittel erfolgen kann.