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Globale Mindeststeuer: US-Sonderregelung verändert alles – Die OECD-Mindeststeuerabkommen von 2021 erlebt einen Wendepunkt: 145 Länder einigten sich Anfang 2026 auf Ausnahmen für US-Konzerne, was Steuerplanung, Wettbewerb und Compliance revolutioniert. Mit der globalen Mindeststeuer wollte die OECD ein historisches Problem lösen: den internationalen Steuerwettbewerb nach unten. Multinationale Konzerne sollten unabhängig vom Sitz ihrer Tochtergesellschaften künftig mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Doch während viele Staaten das OECD-Modell nahezu wortgleich umsetzen, geht ausgerechnet die größte Volkswirtschaft der Welt einen Sonderweg. Die US-Regelung weicht strukturell vom OECD-Standard ab – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen, Investoren und die globale Steuerarchitektur. Für international tätige Unternehmer ist das Thema längst kein juristisches Randgebiet mehr, sondern eine strategische Kernfrage.
Globale Mindeststeuer – OECD-Mindeststeuerabkommen im Überblick:
- USA: Abweichende Umsetzung – US-Ausnahme bestätigt
- Folge: Neue Wettbewerbsverzerrungen
- Ziel: Eindämmung von Steuervermeidung – OECD-Modell: Zwei-Säulen-System
- Steuerstrategien anpassen – Mindeststeuersatz: 15 Prozent weltweit
- Compliance-Deadlines prüfen
- Safe Harbors nutzen
- Wettbewerbsnachteile drohen
Ausgangslage: Warum eine globale Mindeststeuer?
Seit Jahrzehnten nutzen international agierende Konzerne Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen, um Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Bekannte Instrumente sind Lizenzgebühren, konzerninterne Darlehen oder die Ansiedlung von immateriellen Wirtschaftsgütern in Steueroasen.
Die globale Mindeststeuer (Pillar Two) sollte Steuerdumping stoppen: 15 Prozent Mindeststeuer für Konzerne mit über 750 Millionen Euro Umsatz, koordiniert von der OECD mit 140+ Ländern seit 2021. Nach US-Druck unter Finanzminister Scott Bessent einigten sich am 4./5. Januar 2026 genau 145 Staaten auf ein „side-by-side“-Paket: US-Multinationals (MNEs) unterliegen nur US-Regeln wie GILTI, nicht OECD-IIR oder UTPR. „Dieser historische Sieg wahrt die Souveränität der USA und schützt amerikanische Unternehmen vor extraterritorialem Zugriff“, triumphierte Bessent. Die OECD lobt Stabilität, doch Europa warnt vor Ungleichheit.
Die OECD bezifferte die jährlichen Steuerausfälle weltweit auf 100–240 Milliarden US-Dollar. Gerade für Industrieländer wurde dies zunehmend politisch brisant.
„The global minimum tax is about restoring fairness and stability to the international tax system.“ — OECD-Generalsekretariat
Globale Mindeststeuer – Das OECD-Modell: Zwei Säulen, ein Ziel
Das OECD-Mindeststeuerabkommen basiert auf zwei klar getrennten Säulen:
Säule 1: Besteuerung dort, wo Wertschöpfung stattfindet
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Umverteilung eines Teils der Gewinne sehr großer Konzerne
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Fokus auf digitale und konsumnahe Geschäftsmodelle
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Besteuerungsrecht auch ohne physische Präsenz
Diese Säule ist politisch umstritten und bisher nur teilweise umgesetzt.
Säule 2: Die globale Mindeststeuer (Pillar Two)
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Mindestbesteuerung von 15 %
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Gilt für Unternehmensgruppen ab 750 Mio. € Umsatz
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Zentrale Instrumente:
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Income Inclusion Rule (IIR)
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Undertaxed Payments Rule (UTPR)
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Kernlogik: Wird eine Tochtergesellschaft im Ausland zu niedrig besteuert, darf der Heimatstaat die Differenz nacherheben.
Die Umsetzung in Europa: Formal korrekt, praktisch komplex
Die EU hat Pillar Two weitgehend einheitlich umgesetzt. Auch Deutschland folgt dem OECD-Modell nahezu wortgleich. Für Unternehmen bedeutet das:
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Neue Steuerberechnungen pro Jurisdiktion
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Zusätzliche Compliance-Pflichten
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Parallelrechnungen nach OECD-Logik
Gerade mittelgroße Konzerne berichten bereits von erheblichen administrativen Mehrkosten.
Die US-Sonderregelung: Der systemische Bruch
Die Vereinigten Staaten waren politischer Treiber der Mindeststeuer – setzen sie aber nicht OECD-konform um.
Das US-System im Überblick
Die USA nutzen seit Jahren ein eigenes Instrument:
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GILTI (Global Intangible Low-Taxed Income)
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Effektive Besteuerung ca. 10,5–13,125 %
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Berechnung auf konzernweiter Basis, nicht pro Land
Damit widerspricht GILTI einem zentralen OECD-Prinzip: der jurisdiktionsbezogenen Mindestbesteuerung.
„The US approach is functionally similar, but technically incompatible.“
— International Tax Policy Analyst, Washington
Warum das entscheidend ist
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OECD-Staaten erkennen GILTI nicht vollständig als gleichwertig an
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Europäische Staaten dürfen deshalb zusätzliche Steuern auf US-Konzerne erheben
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Doppelbesteuerung wird realistisch
Globale Mindeststeuer – Die neue Einigung im Detail
Das Paket vereinfacht Pillar Two: US-Firmen melden via GloBE Information Return (GIR), erfüllen aber Safe Harbors statt voller ETR-Berechnung. Ab Geschäftsjahren nach 1. Januar 2026 gilt: Keine ausländische Nachbesteuerung für US-UPEs, solange US-Mindeststeuern (10,5–13,125%) greifen. „Die parallele Vereinbarung erkennt die Steuerhoheit der USA über ihre globalen Aktivitäten an“, hieß es aus Washington. Für Nicht-US-MNEs bleibt alles: QDMTT primär, dann IIR, UTPR als Backup.
Praktische Folgen für Unternehmen
Für international tätige Unternehmensgruppen entstehen neue Risiken:
Steuerlich
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Nachversteuerung trotz US-Besteuerung
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Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
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Steigende effektive Steuerquote
Strategisch
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Standortentscheidungen werden komplexer
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US-Tochter vs. EU-Holding neu bewerten
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Investitionsmodelle müssen angepasst werden
Operativ
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Zusätzliche Reporting-Pflichten
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Neue IT- und Steuerprozesse
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Höhere Beratungskosten
Politische Dimension: Globale Mindeststeuer – Konflikt mit Sprengkraft
Die US-Sonderregelung ist kein technisches Detail, sondern ein geopolitisches Signal. Washington will:
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Nationale Steuerhoheit wahren
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Eigene Unternehmen schützen
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Keine vollständige Unterordnung unter OECD-Mechanismen
Europa hingegen besteht auf Regelkonformität.
„If the U.S. doesn’t fully align, Pillar Two becomes fragmented.“
— EU-Steuerdiplomat
Potenzielle Gewinner
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Hochsteuerländer mit konsequenter Umsetzung
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Fiskalisch starke Staaten mit Durchsetzungsvermögen
Potenzielle Verlierer
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Multinationale Konzerne mit US-Bezug
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Investoren mit komplexen Holding-Strukturen
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Länder, die auf steuerliche Standortvorteile setzten
EU-Reaktion: Kritik und Pragmatismus
Offizielle EU-Haltung – Die EU-Kommission hat die OECD-Einigung vom 5. Januar 2026 als „Schritt zur Stabilität und Rechtssicherheit“ begrüßt, da sie die 15-Prozent-Regel für Nicht-US-Konzerne erhält. Pillar Two ist bereits EU-Recht (Richtlinie 2022/2523), umgesetzt in Deutschland und anderen Staaten. Keine formelle Blockade, aber Betonung auf „level playing field“.
Nationale Kritik in der EU – Deutsche Unions-Länder (Bayern, Hessen, NRW) fordern Aussetzung der Umsetzung wegen unfairer US-Vorteile. Wirtschaftsverbände wie BDI warnen vor Nachteilen für EU-Unternehmen gegenüber US-Tech-Giganten. In Frankreich nennt Ökonom Gabriel Zucman die Ausnahme eine „beschämende Kapitulation“ vor Trump.
Globale Mindeststeuer – Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Sofort prüfen:
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UPE-Status: US-Sitz? GIR bis 30. Juni 2026 registrieren.
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Safe Harbors: Simplified ETR/QDMTT elective anwählen; Daten updaten.
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Compliance: BZSt-Registrierung in DE; DAC9-Austausch einrichten.
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Hybride Risiken: US-Tochter-UTPR modellieren.
„Implementierungskosten bis 2 Mrd. Euro für EU-MNEs – Koordinierung dringend“, rät Deloitte. Tools für GloBE-Reporting beschaffen.
Langfristige Strategien und Risiken
US-Firmen optimieren domestic (R&D-Kredite, BEAT); EU-Gruppen senken effektive Sätze via Incentives. Risiken: Wettbewerbsverzerrungen, bilaterale Deals, Trump-Zölle. Grüne Abgeordnete Alexandra Geese kritisiert: „EU-Kniefall vor Trump gefährdet Wettbewerbsfähigkeit!“ OECD erwartet weitere Verhandlungen; Unternehmer: Szenario-Planung priorisieren.
Wichtig für Entscheider:
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Die Mindeststeuer ist kein „einmaliges Gesetz“, sondern ein dynamisches System
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Nationale Sonderwege erhöhen Rechtsunsicherheit
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Steuerplanung wird strategischer, nicht einfacher
Konkrete Handlungspunkte
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Internationale Struktur prüfen
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Effektive Steuerquote neu berechnen
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US-Exposure gesondert analysieren
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Frühzeitige Abstimmung mit Steuerexperten
Fazit
Die globale Mindeststeuer sollte ein Meilenstein für Fairness sein. Doch die US-Sonderregelung zeigt: Steuerpolitik bleibt Machtpolitik. Statt eines einheitlichen Systems entsteht ein hybrides Regelwerk, das gerade für international tätige Unternehmer anspruchsvoller wird als je zuvor. Wer die neuen Spielregeln nicht versteht, riskiert nicht nur höhere Steuern – sondern strategische Fehlentscheidungen.
Für Unternehmer gilt daher: Die Mindeststeuer ist kein Randthema mehr, sondern Chefsache.
Es handelt sich um eine sogenannte „side-by-side“-Regelung. Die USA haben unter Finanzminister Scott Bessent durchgesetzt, dass ihre nationalen Mindeststeuersysteme (wie GILTI) als gleichwertig anerkannt werden. Dadurch entfällt für US-Muttergesellschaften die Notwendigkeit, zusätzliche Steuern nach den strengen OECD-Berechnungsregeln (Pillar Two) an das Ausland abzuführen, sofern sie bestimmte US-Standards erfüllen.
Europäische Konzerne geraten unter Wettbewerbsdruck, da sie weiterhin der vollen OECD-Mindestbesteuerung von 15% unterliegen, während US-Wettbewerber von großzügigeren US-Steuergutschriften (z. B. für Forschung und Entwicklung) profitieren können. Experten und Politiker aus EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland warnen vor einem einseitigen Nachteil für den Standort Europa und fordern teilweise sogar ein Aussetzen der Regeln in der EU.
Nein, die Ausnahme bezieht sich primär auf Konzerne mit einer Konzernmutter (Ultimate Parent Entity) in den USA. Wenn ein europäisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft in den USA hat, greifen in der Regel weiterhin die europäischen Regeln zur Nachversteuerung (IIR), falls die effektive Steuerlast in den USA unter 15% fällt. Steuerabteilungen müssen hier prüfen, ob US-Safe-Harbors für diese Einheiten anwendbar sind.
Obwohl US-Konzerne Sonderrechte genießen, bleiben die Berichtspflichten (GloBE Information Return – GIR) bestehen. Die erste Abgabefrist für das Berichtsjahr 2024 endet am 30. Juni 2026. Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro müssen bis dahin ihre Daten konsolidieren und sich bei den zuständigen Behörden, wie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland, registrieren.









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