Wachstumschancengesetz Deutschland – Die deutsche Wirtschaft soll Fahrt aufnehmen – der Bundestag beschloss mit der Mehrheit der Stimmen aus SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen – das Wachstumschancengesetz Deutschland. Das Gesetz der Ampelkoalition sieht steuerliche Entlastungen für Unternehmen bis zum Jahr 2028 vor – der Umfang soll jährlich rund sieben Milliarden Euro betragen. Das Gesetz wird bis 2028 rund 32 Milliarden Euro kosten. Die Opposition im Bundestag – CDU/CSU, AFD und Die Linken stimmten gegen das Gesetz. CDU-Haushaltsexperte Mathias Middelberg sagte im Bundestag: „.. die Ampelregierung habe das Ausmaß der Wirtschaftsschwäche noch nicht verstanden“.

Wachstumschancengesetz Deutschland - Bundestag beschließt steuerliche Entlastungen für Unternehmen
Wachstumschancengesetz Deutschland – Bundestag beschließt steuerliche Entlastungen für Unternehmen

Wachstumschancengesetz – Bundesrat verweigert Zustimmung

Die FAZ berichtet (*Auszug): „Der Bundesrat hat das Wachstumspaket der Ampelkoalition zum Ankurbeln der stagnierenden deutschen Wirtschaft vorerst gestoppt. Wegen der aus ihrer Sicht unfairen Verteilung der Kosten rief die Länderkammer am Freitag den Vermittlungsausschuss zum sogenannten Wachstumschancengesetz an. Dort muss nun ein Kompromiss gefunden werden. „Es handelt sich um einen Vertrag zu Lasten Dritter, der hier vorgeschlagen wird“, kritisierte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil“.

Wachstumschancengesetz Deutschland – Mut für Innovationen

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz Deutschland). Bereits über den Entwurf des Gesetzes sind kontroverse Diskussionen entstanden, einige der Oppositionspolitiker sprachen sogar vom „Streit in der Ampel„. Mit dem jetzt beschlossenen Wachstumschancengesetz Deutschland soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können.

Die BVSV-Gewerbezentren bieten maßgeschneiderte Beratung für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, um beim Wachstum zu helfen. Mit umfassenden Risikoanalysen und individuell angepassten Lösungen helfen sie Unternehmern, betriebliche Risiken zu identifizieren und zu managen. Geschäftsführer Andreas Schwarz betont, dass diese Zentren eine wichtige Ressource für Unternehmen darstellen, die sich den Herausforderungen des StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) und Wachstumschancengesetz stellen müssen.

Investitionen in den Klimaschutz

Ein Kernpunkt des Wachstumschancengesetz Deutschland –  ist eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz. 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen sollen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschusst werden. Zudem sind steuerliche Anreize geplant, um den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi: „Mit der globalen Mindeststeuer, mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und jetzt mit dem Wachstumschancengesetz haben wir die richtigen Weichenstellungen vorgenommen für Wachstum, für Wohlstand, für soziale Gerechtigkeit“. Frauke Heiligenstadt (SPD): „Das Gesetz werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland deutlich stärken“.

Die wichtigsten Punkte im Gesetz

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz Deutschland):

  • Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro
  • Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
  • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
  • Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG
  • Digitalisierung des Spendenverfahrens
  • Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
  • Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro
  • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen
  • Reform der Zinsschranke
  • Einführung einer Zinshöhenschranke
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung
  • Anpassung der AO und anderer Steuergesetze an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436).

Wachstumschancengesetz Deutschland -

Wachstumschancengesetz Deutschland – die Kritik am Gesetz

Kritik am Wachstumschancengesetz Deutschland kommt nicht nur asu den Reihen der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag – CDU/CSU, AFD und Die Linken – sondern auch aus den Bundesländern. Bei den Ländern begründet sich die deutliche Kritik auf die steuerlichen Entlastungen, die zu zwei Dritteln von den Kommunen zu tragen wären. Der Finanzpolitiker Christian Görke – Die Linke: „… Insgesamt ist Ihr Gesetz ein undurchdachtes, ineffizientes und ineffektives Sammelsurium unterschiedlichster Maßnahmen“.

Eine Zustimmung im Bundesrat bleibt daher fraglich, es kann dazu führen, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gehen wird.