Mikroalgen gelten als extrem vielversprechende Rohstoffquelle für Lebensmittel, Nahrungsergänzung, Kosmetik und Life Sciences. Doch zwischen einer technisch überzeugenden Alge und einem tatsächlich vermarktbaren Lebensmittel liegt in Europa eine entscheidende Hürde: die regulatorische Einordnung.

2026 zeigt sich deutlicher denn je, dass bei Mikroalgen nicht allein Produktion und Skalierung über den Markterfolg entscheiden, sondern auch Novel-Food-Status, Produktspezifikation, Rückverfolgbarkeit und dokumentierte Qualität.

Eine im Juli 2026 veröffentlichte wissenschaftliche Analyse der europäischen Regulierung von mikroalgenbasierten Lebensmitteln kommt zu dem bemerkenswerten Ergebnis: Trotz des großen Interesses an Mikroalgen bleiben Zulassungsverfahren komplex, und einzelne Verfahren dauern mehr als drei Jahre. Gleichzeitig sind keineswegs alle Mikroalgen automatisch Novel Food.

Entscheidend sind Art, Produktform, Herstellungsverfahren und die Frage, ob für die jeweilige Verwendung bereits vor dem 15. Mai 1997 ein relevanter Lebensmittelverzehr in der Europäischen Union nachgewiesen werden kann. 

Für Unternehmen wie die Algene Holding SE wird damit ein Faktor zunehmend wichtig, der in Technologiegeschichten häufig unterschätzt wird: Eine skalierbare Produktionsplattform ist nur Teil des Weges. Wer Lebensmittel- und andere qualitätssensible Märkte erschließen will, muss industrielle Produktion, Qualitätssicherung und regulatorische Anschlussfähigkeit zusammen denken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Novel-Food-Verordnung betrifft Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in erheblichem Umfang in der EU verzehrt wurden.

  • Mikroalgen sind nicht automatisch Novel Food. Art, Produkt, Verarbeitung und konkrete Verwendung entscheiden über den regulatorischen Status.

  • Eine wissenschaftliche Analyse von 2026 zeigt weiterhin zahlreiche laufende oder noch nicht abgeschlossene Verfahren für mikroalgenbasierte Produkte.

  • Eine GMP-Zertifizierung kann hohe Produktions- und Hygienestandards belegen, ersetzt aber keine erforderliche Novel-Food-Zulassung.

  • Algene ist ein Beispiel dafür, warum industrielle Skalierung, dokumentierte Produktion und regulatorische Planung bei Mikroalgen zunehmend zusammengehören.

Was bedeutet Novel Food überhaupt?

Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel. Als Novel Food gelten grundsätzlich Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 innerhalb der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und unter eine der in der Verordnung definierten Kategorien fallen.

Dazu gehören ausdrücklich auch Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen, daraus isoliert oder daraus hergestellt werden. Der entscheidende Punkt ist jedoch der historische Verzehr. Eine Algenart, die bereits vor dem Stichtag in der EU in relevanter Weise als Lebensmittel genutzt wurde, kann je nach Produkt und Verwendung außerhalb des Novel-Food-Regimes liegen. Eine neue Art, ein neuartiger Extrakt oder unter Umständen auch eine neue Verwendung kann dagegen zulassungspflichtig sein. 

EU-Verordnung 2015/2283 über neuartige Lebensmittel

Genau diese Differenzierung macht die Regulierung für Unternehmen komplex. Es reicht nicht, allgemein festzustellen, eine bestimmte Mikroalge sei „essbar“. Entscheidend ist, welche Art beziehungsweise welcher Stamm, welcher Bestandteil, welches Herstellungsverfahren, welche Produktform und welcher konkrete Verwendungszweck vorliegen.

Mikroalgen sind nicht automatisch Novel Food

Die Europäische Kommission führt einen eigenen Novel Food Status Catalogue, der Unternehmen bei der ersten Einordnung unterstützt. Der Katalog enthält inzwischen ausdrücklich auch zahlreiche Algenarten und wird fortlaufend aktualisiert.

Wichtig: Der Katalog ist eine Orientierungshilfe und rechtlich nicht bindend. Ein Lebensmittelunternehmen bleibt selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls nachzuweisen, dass sein Produkt bereits vor dem 15. Mai 1997 in erheblichem Umfang in der EU konsumiert wurde.

Novel Food Status Catalogue der EU-Kommission

Gerade bei Mikroalgen gibt es deshalb sehr unterschiedliche Ausgangssituationen. Die aktuelle wissenschaftliche Auswertung nennt beispielsweise Arthrospira platensis, besser bekannt als Spirulina, sowie Chlorella vulgaris unter den Arten, für die eine entsprechende Konsumhistorie vor 1997 dokumentiert ist. Andere Mikroalgen oder daraus gewonnene Inhaltsstoffe durchlaufen dagegen Novel-Food-Verfahren oder besitzen nur für bestimmte Anwendungen eine entsprechende Zulassung. 

Das verdeutlicht eine Regel: Der regulatorische Status einer Alge lässt sich nicht pauschal auf jedes daraus hergestellte Produkt übertragen.

Neue Studie zeigt den regulatorischen Engpass

Wie aktuell das Problem ist, zeigt die im Juli 2026 im Fachjournal Algal Research veröffentlichte Untersuchung „Regulatory landscape of microalgae-based novel foods in the European Union: Current status, trends, and challenges“.

Die Autoren werteten Informationen aus dem Novel Food Status Catalogue, der europäischen Liste von Anträgen und Mitteilungen sowie der Unionsliste zugelassener Novel Foods aus. In die Analyse flossen 49 Produkte aus 25 Arten ein. Besonders häufig tauchen dabei unter anderem Vertreter der Gattungen Schizochytrium, Haematococcus und Limonspira auf. 

Die Untersuchung zeigt zwei Entwicklungen gleichzeitig. Einerseits wächst das Interesse der Lebensmittelindustrie an mikroalgenbasierten Inhaltsstoffen. Andererseits bleiben die Zulassungswege anspruchsvoll. Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass Verfahren in einzelnen Fällen mehr als drei Jahre benötigen und die Reform der Novel-Food-Regulierung bislang nicht automatisch zu einer starken Beschleunigung der Zulassungen geführt hat. 

Studie: Regulatory landscape of microalgae-based novel foods in the EU

Für junge Bioökonomie-Unternehmen kann diese Zeitspanne wirtschaftlich erheblich sein. Anlagen, Personal und Produktentwicklung verursachen Kosten, während ein Produkt möglicherweise noch nicht in der gewünschten Form vermarktet werden darf. Regulierung wird damit von einem juristischen Nebenthema zu einem Faktor der Unternehmensstrategie.

Warum der Verwendungszweck so wichtig ist

Eine Besonderheit des europäischen Systems besteht darin, dass auch die Verwendung eines Stoffes relevant sein kann. Ein Inhaltsstoff kann beispielsweise historisch ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln genutzt worden sein. Soll derselbe Stoff anschließend in allgemeinen Lebensmitteln eingesetzt werden, kann für diese Erweiterung eine Novel-Food-Zulassung erforderlich werden.

Die Europäische Kommission weist im Novel Food Catalogue ausdrücklich darauf hin, dass eine frühere Verwendung ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln nicht automatisch eine freie Verwendung in anderen Lebensmittelkategorien erlaubt. 

Für Mikroalgenunternehmen ergibt sich daraus eine strategische Konsequenz: Die Entwicklung eines Produkts sollte nicht isoliert von seinem späteren Markt erfolgen. Bereits während der Produktentwicklung muss klar sein, ob Biomasse, Pulver, Öl, Extrakt oder ein bestimmter Wirkstoff angeboten werden soll und in welcher Lebensmittelkategorie dieser eingesetzt werden soll.

Eine technisch identische Ausgangsalge kann dadurch regulatorisch zu sehr unterschiedlichen Produkten führen.

Vom Labor zur Zulassung: Daten werden zum Wettbewerbsfaktor

Für innovative Lebensmittel genügt es nicht, ein interessantes Nährstoffprofil vorweisen zu können. Unternehmen müssen ihre Produkte präzise charakterisieren und nachvollziehbar dokumentieren.

Je nach Produkt können Identität und Zusammensetzung, Produktionsprozess, Spezifikationen, Stabilität, vorgesehene Verwendungsmengen, Verzehrsexposition und Sicherheitsdaten relevant werden. Die regulatorische Arbeit beginnt daher lange vor der eigentlichen Antragstellung.

Hier entsteht ein Zusammenhang, der für die Mikroalgenindustrie immer wichtiger wird: Je besser ein Produktionsprozess kontrolliert und dokumentiert ist, desto einfacher lässt sich auch die Konstanz des späteren Produkts beschreiben. Regulatorische Kompetenz wird dadurch zunehmend zu einem Bestandteil industrieller Skalierbarkeit.

Algene Holding: Warum kontrollierte Produktion regulatorisch relevant wird

An dieser Stelle wird das Beispiel der Algene Holding SE interessant. Das Unternehmen positioniert sich als industrielle Plattform für kontrollierte Mikroalgenproduktion und adressiert nach eigener Darstellung unter anderem Nutrition & Food, Cosmetics & Dermaceuticals, Life Sciences sowie Aquaculture.

Algene nennt aktuell eine Produktionsinfrastruktur von rund 3.600 Quadratmetern Reinraumfläche, 210.000 Litern Produktionsvolumen und 21 Produktionssträngen. Die Produktion erfolgt nach Unternehmensangaben in kontrollierten Systemen; zusätzlich wird eine Wasserrecyclingquote von rund 95 Prozent angegeben.

Der regulatorische Vorteil einer solchen Infrastruktur liegt nicht darin, dass dadurch automatisch eine Novel-Food-Zulassung entsteht. Das wäre eine falsche Schlussfolgerung. Relevant ist vielmehr, dass geschlossene Produktionssysteme, standardisierte Prozesse und dokumentierte Qualität wichtige Voraussetzungen schaffen können, um Produkte reproduzierbar zu charakterisieren. Bei regulierten und qualitätssensiblen Märkten wird diese Reproduzierbarkeit zum wirtschaftlichen Faktor.

GMP ist wichtig – aber keine Novel-Food-Zulassung

Im Juli 2026 erreichte Algene einen weiteren Meilenstein. Nach einer Qualitätsprüfung durch Quantum Quality erhielt das Unternehmen eine GMP-Zertifizierung auf Basis der DIN EN ISO 22716:2007. Nach der dazu veröffentlichten Unternehmensmeldung wurden Herstellungsprozesse, Hygienemaßnahmen und Produktionsanlagen geprüft. Der Audit-Prozess bestätigte außerdem die Skalierbarkeit der Mikroalgenproduktion auf industriellem und kommerzielbem Niveau. 

Algene hatte kurz zuvor erstmals 4.500 Liter hochreine Mikroalgen im industriellen Maßstab geerntet. Eine erste Lieferung an einen deutschen Kosmetikhersteller wurde ebenfalls angekündigt. 

Diese Entwicklung ist für die Einordnung wichtig, darf regulatorisch aber nicht vermischt werden. GMP und Novel Food beantworten unterschiedliche Fragen.

Die GMP-Zertifizierung betrifft insbesondere Herstellungsbedingungen, Prozesse, Hygiene und Qualitätssysteme. Die Novel-Food-Regulierung entscheidet dagegen darüber, ob ein bestimmtes neuartiges Lebensmittel beziehungsweise ein spezifischer Inhaltsstoff für die vorgesehene Verwendung in der EU auf den Markt gebracht werden darf.

Für Algene und andere Produzenten bedeutet dies: Eine hochwertige Produktionsumgebung kann die regulatorische und industrielle Position stärken, ersetzt aber eine gegebenenfalls notwendige produktspezifische Zulassung nicht.

Regulierung beginnt bereits bei der Auswahl der Alge

Für Unternehmen entsteht daraus ein interessanter strategischer Hebel. Nicht jede Mikroalge startet regulatorisch bei null.

Bei bekannten Arten mit dokumentierter Verzehrhistorie kann der Markteintritt in bestimmten Anwendungen grundsätzlich einfacher sein als bei völlig neuen Arten oder neuartigen Extrakten. Gleichzeitig können innovative Arten gerade wegen neuer Inhaltsstoffe wirtschaftlich besonders attraktiv sein.

Damit stehen Produzenten vor einer klassischen Innovationsentscheidung: Setzt man auf regulatorisch etabliertere Arten mit schnellerem potenziellen Marktzugang oder investiert man in neuartige Algen und Inhaltsstoffe mit höherem Differenzierungspotenzial, aber aufwendigerer Zulassung?

Die optimale Antwort dürfte häufig in einem diversifizierten Plattformmodell liegen. Eine Produktionsanlage, die mehrere Arten beziehungsweise Produktqualitäten abbilden kann, eröffnet die Möglichkeit, etablierte Märkte und innovative Anwendungen parallel zu entwickeln.

Regulierung kann zum Wettbewerbsvorteil werden

Auf den ersten Blick erscheint die Novel-Food-Regulierung vor allem als Markteintrittshürde. Strategisch betrachtet kann sie jedoch auch einen Wettbewerbsvorteil schaffen.

Ein Unternehmen, das frühzeitig Daten erhebt, Produktionsprozesse standardisiert, Chargen dokumentiert und regulatorische Anforderungen in die Produktentwicklung integriert, baut Eintrittsbarrieren für spätere Wettbewerber auf.

Im B2B-Geschäft kann dies entscheidend sein. Große Lebensmittel- oder Kosmetikkonzerne kaufen nicht allein einen interessanten Rohstoff. Sie benötigen verlässliche Spezifikationen, dokumentierte Herkunft, konstante Qualität und die Sicherheit, dass das Material für die vorgesehene Anwendung regulatorisch eingesetzt werden kann.

Damit verändert sich auch das Verständnis von Skalierung. Industrielle Skalierung bedeutet bei biologischen Rohstoffen nicht nur mehr Volumen, sondern reproduzierbares Volumen mit dokumentierter Qualität und klarer regulatorischer Einordnung.

Mikroalgen stehen zusätzlich vor einem Akzeptanzproblem

Die regulatorische Freigabe ist allerdings nicht die einzige Herausforderung. Eine weitere wissenschaftliche Analyse zur Verwendung von Mikroalgenbiomasse in europäischen Lebensmitteln verweist auf technologische und sensorische Hürden.

Mikroalgen können intensive Farben und teilweise marine Geschmacksprofile mitbringen. Dadurch lassen sie sich nicht beliebig hoch in klassische Lebensmittelrezepturen integrieren. Gleichzeitig arbeiten Forschung und Industrie an Technologien wie Verkapselung, Geschmacksmodifikation oder neuen Verarbeitungsverfahren, um die Akzeptanz zu verbessern. 

Für Unternehmen bedeutet dies, dass drei Ebenen gleichzeitig funktionieren müssen: Regulierung, industrielle Produktion und Konsumentenakzeptanz. Wer nur einen dieser Faktoren beherrscht, hat noch kein erfolgreiches Lebensmittelprodukt.

Warum 2026 ein wichtiges Jahr für die Mikroalgenindustrie ist

Die Branche erreicht damit einen interessanten Wendepunkt. Produktionstechnologien werden größer, das Interesse an nachhaltigen Rohstoffen steigt und immer mehr Anwendungen bewegen sich aus Forschungsprojekten in Richtung industrieller Nutzung.

Parallel dazu wird jedoch deutlicher, dass die nächste Wachstumsphase nicht allein eine technologische Frage ist. Regulierung bestimmt, welche Arten und Inhaltsstoffe in welcher Form in den Markt gelangen können, während industrielle Abnehmer zunehmend dokumentierte Qualität und stabile Lieferketten verlangen.

Die von Algene gemeldete erste industrielle Ernte und die GMP-Zertifizierung zeigen exemplarisch, wie sich der Schwerpunkt verschiebt. Nach dem Aufbau der Technologie geht es nun stärker darum, Produktionsplattform, Kundenanforderungen und regulatorische Rahmenbedingungen miteinander zu verbinden.

Welche Fragen Unternehmen vor dem Markteintritt klären müssen

Für Entwickler mikroalgenbasierter Lebensmittel sollte die regulatorische Prüfung daher nicht erst am Ende der Produktentwicklung beginnen. Schon bei der Auswahl von Art, Stamm, Produktionsverfahren und Produktform sollte geprüft werden, welche Verbrauchshistorie existiert und welcher Status im Novel Food Catalogue beziehungsweise in der Unionsliste dokumentiert ist.

Ebenso wichtig ist die konkrete Zielanwendung. Ein Nahrungsergänzungsmittel, ein Proteinpulver, ein färbender Bestandteil oder ein extrahiertes Öl können regulatorisch unterschiedlich zu beurteilen sein, obwohl sie aus derselben biologischen Ausgangsquelle stammen.

Wenn Unsicherheit über den Novel-Food-Status besteht, sieht die EU einen offiziellen Konsultationsprozess vor. Unternehmen können über die zuständigen nationalen Behörden klären lassen, ob ein Lebensmittel unter die Novel-Food-Regelung fällt. Die EU-Kommission veröffentlicht entsprechende Entscheidungen fortlaufend. 

EU-Konsultationsverfahren zum Novel-Food-Status

Fazit: Bei Mikroalgen entscheidet nicht nur die Technologie

Mikroalgen besitzen das Potenzial, neue Rohstoffe für Ernährung, funktionelle Inhaltsstoffe und weitere industrielle Anwendungen zu liefern. Doch der Weg vom Photobioreaktor bis zum Lebensmittelregal führt in Europa zwingend über die regulatorische Einordnung.

Die Novel-Food-Regulierung ist dabei weder ein pauschales Verbot noch betrifft sie automatisch jede Mikroalge. Entscheidend sind Art, Produkt, Herstellungsverfahren, Verzehrhistorie und vorgesehene Verwendung. Genau diese Differenzierung macht den Markt anspruchsvoll.

Für Unternehmen wie Algene entsteht daraus eine klare strategische Aufgabe. Industrielle Produktionskapazität, GMP-orientierte Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit schaffen eine wichtige Basis für qualitätssensible Märkte. Sie ersetzen jedoch keine Novel-Food-Zulassung, wenn diese für ein konkretes Produkt erforderlich ist.

Die Gewinner des Mikroalgenmarktes dürften deshalb nicht zwangsläufig diejenigen sein, die lediglich die größte Produktionsanlage besitzen. Entscheidend könnte vielmehr sein, wer Technologie, Produktionsqualität, regulatorische Kompetenz und Marktzugang am schnellsten zu einem funktionierenden Gesamtsystem verbindet.

FAQ – Novel Food und Mikroalgen

Sind Mikroalgen in der EU automatisch Novel Food?

Nein. Entscheidend ist unter anderem, ob die jeweilige Alge beziehungsweise das konkrete Produkt bereits vor dem 15. Mai 1997 in erheblichem Umfang in der EU als Lebensmittel verzehrt wurde. Auch Produktform und vorgesehene Verwendung können für die Einordnung relevant sein. 

Sind Spirulina und Chlorella Novel Food?

Bestimmte etablierte Mikroalgen wie Arthrospira platensis, die häufig als Spirulina vermarktet wird, und Chlorella vulgaris verfügen über dokumentierte Verzehrhistorien. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass jede neue Verarbeitung, jeder Extrakt oder jede denkbare Verwendung automatisch außerhalb der Novel-Food-Regulierung liegt.

Wie lange kann ein Novel-Food-Verfahren dauern?

Die tatsächliche Dauer hängt vom Einzelfall und von der Qualität sowie Vollständigkeit der eingereichten Daten ab. Die 2026 veröffentlichte Analyse der Mikroalgenverfahren zeigt, dass einzelne Verfahren mehr als drei Jahre in Anspruch nehmen können.

Bedeutet die GMP-Zertifizierung von Algene, dass alle Produkte als Lebensmittel zugelassen sind?

Nein. Die GMP-Zertifizierung bestätigt Qualitäts-, Produktions- und Hygienestandards. Eine gegebenenfalls erforderliche Novel-Food-Zulassung betrifft dagegen ein konkretes Produkt beziehungsweise dessen vorgesehene Verwendung. Beides sollte regulatorisch klar voneinander getrennt werden.

Warum ist Rückverfolgbarkeit bei Mikroalgen wichtig?

Industrielle Kunden benötigen möglichst konstante Rohstoffqualitäten und nachvollziehbare Chargen. Eine kontrollierte Produktion und dokumentierte Prozesse helfen dabei, Produktidentität, Qualität und Produktionsbedingungen nachvollziehbar zu machen. Für regulierte Märkte kann diese Dokumentation zugleich die regulatorische Arbeit unterstützen.

Quellen

Europäische Union – Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel
Rechtsgrundlage für Novel Food und Definition neuartiger Lebensmittel.

Europäische Kommission – Novel Food Status Catalogue
Orientierung zum regulatorischen Status von Lebensmitteln, Pflanzen, Mikroorganismen und Algen.

Nakadai, Ramasamy & Jepsen, Algal Research, Juli 2026
Regulatory landscape of microalgae-based novel foods in the European Union: Current status, trends, and challenges. 

Europäische Kommission – Consultation process on novel food status
Offizielle Entscheidungen zur Einstufung bestimmter Lebensmittel.

Algene Holding SE
Unternehmensinformationen zu Produktionsplattform, Zielmärkten und Produktionskapazitäten. 

EQS News, 20. Juli 2026
Algene erhält GMP-Zertifizierung für die Kosmetik- und Nahrungsmittelindustrie.