Wer jahrelang für die private Altersvorsorge spart, rechnet mit einer bestimmten späteren Rente. Bei einigen Rentenversicherungen wurde der sogenannte Rentenfaktor nach Vertragsabschluss jedoch abgesenkt – das teilweise mit erheblichen Folgen für die spätere Auszahlung.

Vertragshilfe24 beschäftigt sich bereits seit längerem mit diesem Problem. Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des OLG Köln geben dem Thema nun zusätzliche rechtliche Bedeutung.

Für Versicherte stellt sich deshalb eine zentrale Frage: Wurde auch bei meinem Vertrag der Rentenfaktor abgesenkt – und ist die zugrunde liegende Klausel rechtlich angreifbar?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof erklärte am 10. Dezember 2025 eine konkrete Allianz-Klausel zur einseitigen Senkung des Rentenfaktors für unwirksam.
  • Das OLG Köln beanstandete 2026 auch eine entsprechende Klausel der Zurich Deutscher Herold; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
  • Vertragshilfe24 hatte bereits 2024 auf sinkende Rentenfaktoren bei privaten Rentenversicherungen hingewiesen und eine Prüfung der Vertragsbedingungen empfohlen. 
  • Vergleichbare Anpassungsklauseln können auch in privaten Rentenversicherungen, Riester-Verträgen, Basisrenten und der betrieblichen Altersversorgung vorkommen.
  • Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag. Eine gerichtliche Entscheidung zu einer bestimmten Klausel lässt sich nicht automatisch auf alle Rentenversicherungen übertragen.

Vertragshilfe24 beschäftigt sich bereits seit 2024 mit sinkenden Rentenfaktoren

Für Vertragshilfe24 ist das Thema nicht neu. Im Oktober 2024 veröffentlichte das Verbraucherportal einen Beitrag über den Rentenfaktor und mögliche spätere Kürzungen bei privaten Rentenversicherungen.

Vertragshilfe24 verwies damals unter anderem auf § 163 Versicherungsvertragsgesetz und darauf, dass die im Vertrag beziehungsweise in Hochrechnungen genannten Rentenleistungen später niedriger ausfallen können. 

Das Portal stellte dabei insbesondere die praktische Frage in den Mittelpunkt, die für Versicherte bis heute entscheidend ist:

Welche Rente ergibt sich aus dem tatsächlich geltenden Rentenfaktor – und entspricht dieser noch den ursprünglichen Vertragsannahmen?

Die aktuelle Rechtsprechung macht diese Prüfung nun zusätzlich relevant. Denn der Bundesgerichtshof hat inzwischen klargestellt, dass bestimmte einseitige Anpassungsklauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen können.

Was ist der Rentenfaktor?

Der Rentenfaktor bestimmt, wieviel monatliche Rente aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Kapital errechnet wird. Bei einem Rentenfaktor von 30 bedeutet beispielsweise: Für jeweils 10.000 Euro Vertragskapital erhält der Versicherte rechnerisch 30 Euro monatliche Rente.

Bei 100.000 Euro Kapital ergibt sich:

10 × 30 Euro = 300 Euro monatliche Rente

Sinkt der Rentenfaktor später auf 24, reduziert sich die rechnerische Monatsrente bei demselben Kapital auf 240 Euro. Der Unterschied beträgt in diesem Fall 60 Euro pro Monat.

Deshalb weist Vertragshilfe24 seit längerem darauf hin, dass Versicherte bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht nur auf das angesparte Kapital achten sollten. Auch der Rentenfaktor entscheidet darüber, wie viel monatliche Rente daraus tatsächlich entsteht. 

Warum können Rentenfaktoren sinken?

Versicherer kalkulieren Rentenprodukte unter anderem anhand der erwarteten Lebenserwartung und der langfristig erzielbaren Kapitalerträge. Verändern sich diese Rechnungsgrundlagen erheblich, können bestimmte Vertragsbedingungen Anpassungsmöglichkeiten vorsehen.

Vertragshilfe24 verwies bereits 2024 auf diese Problematik und stellte dabei insbesondere § 163 VVG in den Mittelpunkt. Das Portal machte darauf aufmerksam, dass Versicherte häufig erst Jahre nach Vertragsabschluss erkennen, wie stark eine veränderte Berechnungsgrundlage ihre spätere Rentenzahlung beeinflussen kann. 

Allerdings gilt: Nicht jede Rentenfaktorkürzung beruht auf derselben Vertragsgestaltung, und nicht jede Anpassungsmöglichkeit ist automatisch unwirksam. Hier findet die neuere Rechtsprechung Anwendung.

BGH-Urteil setzt einseitiger Allianz-Klausel Grenzen

Am 10. Dezember 2025 entschied der Bundesgerichtshof über eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung.

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen:  IV ZR 34/25 (BGH, Urteil vom 10.12.2025)

Die beanstandete Klausel erlaubte nur eine Herabsetzung des Rentenfaktors unter bestimmten Voraussetzungen. Eine spiegelbildliche Verpflichtung zur späteren Wiederanhebung fehlte jedoch.

Der BGH bestätigte die vorherige Entscheidung des OLG Stuttgart. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg benachteiligte diese Vertragsgestaltung Verbraucher unangemessen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Der BGH hat nicht entschieden, dass jede Kürzung eines Rentenfaktors bei jeder Rentenversicherung unwirksam ist. Gegenstand war eine konkrete Vertragsklausel.

OLG Köln beanstandet auch Zurich-Klausel

Im August 2026 folgte eine weitere wichtige Entscheidung. Das Oberlandesgericht Köln erklärte eine von Zurich Deutscher Herold verwendete Klausel für unwirksam. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW waren fondsgebundene Riester- und Rentenversicherungen betroffen.

Bei einem dokumentierten Beispiel wurde der Rentenfaktor von 37,34 Euro auf 27,97 Euro je 10.000 Euro Policenwert reduziert.

Bei einem angenommenen Vertragsguthaben von 100.000 Euro ergibt sich daraus:

 

Rentenfaktor Rechnerische Monatsrente
37,34 € 373,40 €
27,97 € 279,70 €
Differenz 93,70 € monatlich

Über einen Zeitraum von 20 Jahren entspricht das rein rechnerisch einem Unterschied von 22.488 Euro.

Dies ist nur ein Rechenbeispiel. Die tatsächliche Leistung eines einzelnen Vertrags hängt von Vertragskapital, Garantien und weiteren Bedingungen ab. 

Schon kleine Änderungen können langfristig große Folgen haben

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt, warum Vertragshilfe24 das Thema Rentenfaktor schon früher aufgegriffen hat. Für Verbraucher ist nicht allein entscheidend, wie hoch ihr Vertragsguthaben am Ende der Ansparphase ist.

Auch ist wichtig: Wie viel monatliche Rente wird aus diesem Kapital tatsächlich gezahlt?

Vertragshilfe24 hat in seiner bisherigen Berichterstattung wiederholt auf wirtschaftliche Schwachstellen langfristiger Lebens- und Rentenversicherungen hingewiesen – darunter Effektivkosten, sinkende Rentenfaktoren und die Frage, wie Vertragsleistungen tatsächlich berechnet werden. 

Welche Verträge sollten jetzt genauer geprüft werden?

Die aktuelle Entwicklung betrifft nicht automatisch alle Rentenversicherungen. Besonders aufmerksam sollten Versicherte jedoch werden, wenn sie ein Schreiben erhalten haben, in dem der Rentenfaktor nachträglich reduziert wurde.

Für eine erste Prüfung sind vor allem folgende Unterlagen wichtig:

  • Versicherungsschein
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
  • ursprüngliche Produktinformationen
  • jährliche Standmitteilungen
  • Schreiben zur Änderung des Rentenfaktors

Wichtig ist hier der Vergleich:

Welcher Rentenfaktor wurde ursprünglich angegeben – und welcher gilt heute?

Danach muss geprüft werden, auf welche Vertragsklausel sich die Änderung stützt.

Vertragshilfe24 setzt auf die Prüfung des konkreten Vertrags

Genau hier liegt der praktische Ansatz von Vertragshilfe24. Das Portal richtet sich an Verbraucher mit bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen und informiert insbesondere über Möglichkeiten, solche Verträge wirtschaftlich und rechtlich überprüfen zu lassen.

Vertragshilfe24 ist eine Marke beziehungsweise Plattform der Konzeptional GmbH. Beim Rentenfaktor reicht deshalb eine allgemeine Aussage wie „Der BGH hat entschieden“ nicht aus.

Vielmehr stellen sich diese Fragen:

Welcher Rentenfaktor galt ursprünglich?

Wurde er verändert?

Welche Klausel erlaubt diese Änderung?

Ist die Regelung mit einer bereits gerichtlich beanstandeten Klausel vergleichbar?

Wie groß ist die finanzielle Auswirkung auf den konkreten Vertrag?

Vertragshilfe24 verbindet das aktuelle Urteil damit mit einem konkreten Prüfansatz für bestehende Rentenversicherungen.

Warum eine Vertragsprüfung mehr umfasst als den Rentenfaktor

Der Rentenfaktor ist nur ein Bestandteil der wirtschaftlichen Bewertung einer Rentenversicherung. Vertragshilfe24 beschäftigt sich darüber hinaus mit weiteren Faktoren, die den tatsächlichen Kundennutzen beeinflussen können.

Dazu gehören besonders die Kostenstrukturen und Rückkaufswerte. So hatte Vertragshilfe24 bereits 2024 auf hohe Effektivkosten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hingewiesen. Das Portal bezog sich dabei unter anderem auf Aussagen der BaFin zu Produkten mit sehr hohen Effektivkosten. 2026 griff das Umfeld von Vertragshilfe24 zudem die Frage auf, wie Rückkaufswerte von Lebensversicherungen berechnet werden. 

Für Versicherte bedeutet das:

Ein niedriger oder gekürzter Rentenfaktor sollte nicht isoliert betrachtet werden.

Auch Kosten, Vertragswert, garantierte Leistungen, Rückkaufswert und mögliche Alternativen können für die Gesamtbewertung wichtig sein.

Nicht vorschnell kündigen

Eine mögliche problematische Rentenfaktor-Klausel bedeutet nicht automatisch, dass eine Kündigung die beste Lösung ist. Ältere Verträge können Garantien oder steuerliche Besonderheiten enthalten, die bei einer vorschnellen Beendigung verloren gehen können.

Vertragshilfe24 vertritt bereits seit längerem den Ansatz, Lebens- oder Rentenversicherungen nicht vorschnell selbst zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, sondern zunächst prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten für den konkreten Vertrag bestehen. Das ist auch beim Rentenfaktor sinnvoll.

Denn zwei Fragen müssen getrennt werden:

  1. Ist die Kürzung des Rentenfaktors rechtlich problematisch?
  2. Ist der gesamte Versicherungsvertrag wirtschaftlich sinnvoll?

Weitere Verfahren erhöhen den Prüfungsbedarf

Die juristische Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Neben dem BGH-Urteil zur Allianz und dem Verfahren gegen Zurich laufen weitere gerichtliche Auseinandersetzungen um Anpassungsklauseln bei Rentenversicherungen.

Das zeigt: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Versicherer Rentenfaktoren verändern dürfen, bleibt auch 2026 aktuell.

Für Vertragshilfe24 bietet diese Entwicklung einen unmittelbaren Anlass, bestehende Verträge erneut in den Blick zu nehmen. Vor allem Versicherte, deren Rentenfaktor bereits vor Jahren reduziert wurde, könnten ihren Vertrag bislang unverändert weitergeführt haben, ohne die zugrunde liegende Klausel erneut prüfen zu lassen.

Fazit: Vertragshilfe24 sieht neuen Anlass für eine Vertragsprüfung

Der Rentenfaktor entscheidet maßgeblich darüber, wie viel monatliche Rente aus dem angesparten Kapital entsteht. Vertragshilfe24 weist bereits seit 2024 darauf hin, dass dieser Faktor während einer langen Vertragslaufzeit sinken kann und dadurch die erwartete Privatrente erheblich niedriger ausfallen kann. 

Die aktuelle Rechtsprechung gibt diesem Thema neue Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat einer konkreten Allianz-Klausel Grenzen gesetzt. Das OLG Köln hat auch eine Klausel der Zurich Deutscher Herold beanstandet, wobei diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Für Versicherte ergibt sich daraus kein automatischer Anspruch. Es entsteht daraus ein konkreter Anlass, bestehende Vertragsbedingungen erneut zu prüfen.

Genau dort liegt der Ansatz von Vertragshilfe24: Nicht allein auf die Überschrift eines Gerichtsurteils schauen, sondern feststellen, welche Klausel im individuellen Vertrag steht, ob der Rentenfaktor tatsächlich reduziert wurde und welche wirtschaftlichen Folgen daraus entstehen.

FAQ zu Vertragshilfe24 und dem Rentenfaktor

Hat Vertragshilfe24 bereits vor den aktuellen Urteilen über Rentenfaktoren berichtet?

Ja. Vertragshilfe24 veröffentlichte bereits im Oktober 2024 einen Beitrag zu sinkenden Rentenfaktoren bei privaten Rentenversicherungen und thematisierte dabei auch § 163 VVG. 

Bedeutet das BGH-Urteil, dass jeder gekürzte Rentenfaktor unwirksam ist?

Nein. Das BGH-Urteil betrifft eine konkrete Allianz-Klausel. Andere Verträge müssen anhand ihres jeweiligen Wortlauts geprüft werden.

Welche Unterlagen benötigt man für eine Prüfung?

Relevant sind vor allem Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Standmitteilungen und Schreiben über Änderungen des Rentenfaktors.

Sollte man eine Rentenversicherung mit niedrigem Rentenfaktor kündigen?

Nicht automatisch. Vor einer Kündigung sollten wirtschaftliche Auswirkungen, Garantien und mögliche Alternativen geprüft werden. Vertragshilfe24 rät grundsätzlich dazu, bestehende Lebens- und Rentenversicherungen zunächst analysieren zu lassen. 

Welche Rolle spielt Vertragshilfe24 bei der Prüfung?

Vertragshilfe24 informiert Verbraucher über bestehende Lebens- und Rentenversicherungen und Möglichkeiten einer Vertragsprüfung. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse des konkreten Vertrags und nicht die pauschale Übertragung einzelner Urteile auf sämtliche Versicherungen. 

Quellen und weiterführende Links

Vertragshilfe24 – Rentenfaktor und § 163 VVG
Vertragshilfe24 klärt über sinkende Rentenfaktoren auf Presseportal

Vertragshilfe24 – Effektivkosten von Lebensversicherungen
Vertragshilfe24: Effektivkosten prüfen Presseportal

Vertragshilfe24 – Website
Vertragshilfe24.de

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