Auswanderungssteuer – Bereits am 1. Januar 2022 gilt in Deutschland die aktualisierte Wegzugsbesteuerung, wie Business Leaders berichtete und Lösungsmöglichkeiten aufzeigte.

Damit wird es für Unternehmer und Vermögende nicht nur komplizierter, das Auswandern wird auch deutlich teurer. Die Politiker reagieren darauf, dass jährlich bereits rund eine Million Menschen Deutschland verlassen.

Auswanderungssteuer - Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG)
Auswanderungssteuer – Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG)

Auswanderungssteuer – gültig ab 1. Januar 2022

Zukünftig wird man diese Personen steuerlich so behandelt, als hätten sie ihre Anteile an einer GmbH oder AG verkauft – und die Steuern dafür werden sofort fällig. Mit dieser Regelung will man die Wegzugswilligen Personen daran hindern, Deutschland zu verlassen

Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG)

Am 21. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag eilig das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie beschlossen. Der Bundesrat hat bereits am 25.6.2021 dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie mit Änderungen zugestimmt. Bisher konnten Unternehmer innerhalb der EU steuerfrei umziehen, eine zeitlich unbegrenzter Stundung machte es möglich.

Bundestag verschärfte das Gesetz deutlich

Die Vorgaben der EU reichten der Regierung in Deutschland nicht aus, so hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) deutlich verschärft. Ab 2022 gilt für alle natürlichen Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre mittel- oder unmittelbar zu mindestens einem Prozent an einer GmbH, AG oder KGaA beteiligt waren und seit mindestens sieben Jahren unbeschränkt steuerpflichtig sind, die aktualisierte Wegzugsbesteuerung. Unternehmer werden, wenn sie wegziehen möchten, so behandelt, als hätten sie ihre Firmenanteile verkauft.

Fiktiver Gewinn muss versteuert werden

Der fiktive Gewinn der sich aus dem Firmenwert minus der Anschaffungskosten ergibt wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Von diesem errechneten Gewinn fallen 60 Prozent unter die Einkommenssteuerpflicht und werden mit dem jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent, und zusätzlichen Solidaritätszuschlag versteuert.

Steuerflucht noch in 2021

Für Unternehmer und Vermögende war es bisher recht einfach Deutschland zu verlassen, die fällige Steuer konnte zinslos und unbefristet gestundet werden. Die neue Wegzugssteuer wird jetzt sofort fällig. Die Ausnahme wäre ein Antrag auf eine zinsfreie Ratenzahlung, die in sieben gleich hohen Jahresraten zu zahlen wäre. Voraussetzung ist auch hier eine Sicherheitsleistung. Damit wurde die Möglichkeit innerhalb der EU bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) umzuziehen vollständig abgeschafft. Experten warnen und rechnen aus diesem Grund mit einem sprunghaften Anstieg der Wegzüge von Unternehmen und Vermögenden noch in 2021. (AH)