Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weit verbreitete Klausel – die Rentenfaktor-Klauseln – in Riester- und anderen privaten Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Dezember 2025 hat die Versicherungsbranche erschüttert. Der Bundesgerichtshof hat einseitige Rentenfaktor-Klauseln in fondsgebundenen Rentenversicherungen, die den Versicherern erlaubten, die spätere Rente zu kürzen ohne symmetrische Erhöhungsmöglichkeiten, für unwirksam erklärt. Betroffen sind insbesondere Riester-Renten und andere private Altersvorsorgeverträge – mit potenziell millionenfachen finanziellen Auswirkungen für Versicherte.

BGH kippt Rentenfaktor-Klauseln – die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Rentenfaktor-Klausel ist unwirksam – BGH erklärt Einseitige Kürzungen unwirksam

  • Betroffen: fondsgebundene Riester-Renten

  • Verbraucherschützer fordern Riester-Reform
  • Auch andere Versicherer betroffen – Millionen Verträge deutschlandweit betroffen

  • Versicherer dürfen nicht einseitig kürzen

  • Höhere Rente möglich – Nachzahlungen und Neu-Berechnungen möglich

  • Nachzahlungen bei unrechtmäßigen Kürzungen

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Was hat der BGH entschieden?

Am 10. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine bestimmte Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen unwirksam ist. Die betroffene Klausel erlaubte dem Versicherer, den vertraglich zugesagten Rentenfaktor nachträglich zu senken, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechterten (z. B. sinkende Zinsen, steigende Lebenserwartung).

Problem war: Die Klausel sah keine Pflicht vor, den Rentenfaktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Das verstößt nach Ansicht des BGH gegen das sogenannte Symmetriegebot im Verbraucherrecht: Wer das Recht hat, die Leistung zu Lasten des Kunden zu ändern, muss auch verpflichtet sein, sie bei Verbesserung wieder anzuheben.

Ein wichtiger Grundsatz des Urteils: Versicherer dürfen nicht nur senken, sondern müssen bei verbesserten Rahmenbedingungen auch erhöhen.

Die Richter erklärten daher die Klausel für unwirksam (Erklärvideo Youtube) , weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1, § 308 Nr. 4 BGB). Das Urteil trägt die Aktenzeichen IV ZR 34/25 und bestätigt ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Zur Verdeutlichung: Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 € angespartem Kapital gezahlt wird. Eine einseitige Senkung dieses Faktors kann die Rentenauszahlung erheblich reduzieren.

Was sind Rentenfaktor-Klauseln überhaupt?

Der Rentenfaktor ist ein Umrechnungsfaktor, der festlegt, wie viel Rente aus einem bestimmten Kapitalbetrag gezahlt wird. Beispiel: Bei einem Rentenfaktor von 3,50 Euro pro 10.000 Euro Kapital erhält der Versicherte 35 Euro Rente pro 100.000 Euro Guthaben.

In fondsgebundenen Riester-Renten wird dieser Faktor oft als „garantiert“ oder „fest“ angegeben – aber eben mit einer Klausel, die dem Versicherer erlaubt, ihn später zu senken, wenn die Rendite sinkt oder die Lebenserwartung steigt. Genau diese einseitige Kürzungsmöglichkeit hat der BGH nun untersagt.

Expertenstimmen zum UrteilDr. Stephan Rehmke (Bund der Versicherten): „Das Urteil ist ein großer Erfolg für Verbraucher. Versicherer dürfen nicht einseitig die Rente kürzen, ohne dass sie bei besseren Bedingungen auch wieder erhöhen müssen. Betroffene sollten jetzt aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen“.

  • Der Rentenfaktor sagt, wie viel Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital gezahlt wird (z. B. 30 Euro Rente je 10.000 Euro).

  • Eine Rentenfaktor-Klausel ist eine Regel in den Versicherungsbedingungen, die dem Versicherer erlaubt, diesen Faktor nachträglich zu senken, wenn sich die Zinsen oder Lebenserwartung verschlechtern.

  • Problem: Viele dieser Klauseln erlauben nur eine einseitige Kürzung (nach unten), aber keine Anhebung bei besseren Bedingungen – das hat der BGH nun als unzulässig erklärt.

Warum der BGH Rentenfaktor-Klauseln gekippt hat

Der BGH hat die Rentenfaktor-Klauseln gekippt, weil sie dem Versicherer erlauben, die Rente einseitig zu kürzen, aber nicht verpflichten, sie bei besseren Bedingungen wieder anzuheben – das verstößt gegen das sogenannte „Symmetriegebot“ im Verbraucherrecht.

  • Die Klausel erlaubte dem Versicherer, den Rentenfaktor (und damit die Rente) zu senken, wenn sich die Zinsen verschlechtern oder die Lebenserwartung steigt.

  • Aber: Es gab keine Pflicht, den Faktor wieder zu erhöhen, wenn sich die Lage später verbessert (z. B. höhere Renditen).

  • Das Gericht sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten: Der Versicherer darf Leistungen nicht einseitig verschlechtern, ohne bei besseren Umständen auch wieder nach oben anzupassen.

Deshalb erklärte der BGH die Klausel für unwirksam – sie darf nicht mehr angewendet werden.

Vertragshilfe24 - Sven Enger

Welche Rentenverträge von Rentenfaktor-Klauseln betroffen sind

Das Urteil betrifft vor allem:

  • Fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen (insbesondere ältere Verträge der Allianz Lebensversicherung)

  • Andere private Rentenversicherungen mit vergleichbaren Klauseln, die einseitig den Rentenfaktor senken erlauben

  • Rürup-/Basisrenten und betriebliche Altersvorsorge mit ähnlichen Anpassungsklauseln

Konkret ging es um eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG, die in vielen Riester-Verträgen enthalten war. Doch Experten warnen, dass auch andere Versicherer (z. B. Zurich, andere Lebensversicherer) ähnliche Klauseln verwendet haben könnten – und diese nun ebenfalls unwirksam sind.

Betroffen sind vor allem Verträge, die vor 2013 abgeschlossen wurden und bei denen der Rentenfaktor später gesenkt wurde.

Welche finanziellen Folgen unwirksame Rentenfaktor-Klauseln haben

Unwirksame Rentenfaktor-Klauseln führen dazu, dass Versicherer die Rente nicht mehr einseitig kürzen dürfen – Betroffene können deshalb höhere Rente bekommen und bei bereits erfolgten Kürzungen sogar Nachzahlungen verlangen.

  • Höhere Rente: Der Versicherer muss den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor weiter anwenden – die monatliche Rente bleibt damit höher, als wenn die Kürzungsklausel greifen würde.

  • Nachzahlungen möglich: Wer bereits eine Kürzung erhalten hat (z. B. 20 % weniger Rente), kann die Differenz zu dem ursprünglichen Faktor zurückfordern – das sind oft mehrere tausend Euro über die Jahre.

  • Keine einseitige Kürzung mehr: Der Versicherer darf den Rentenfaktor künftig nicht mehr allein nach unten anpassen, sondern nur noch, wenn er bei besseren Bedingungen auch wieder nach oben anpassen muss (Symmetriegebot).

Können Versicherte Geld zurückfordern?

Ja, Versicherte können unter Umständen Geld zurückfordern – nämlich dann, wenn ihre Rente aufgrund der unwirksamen Klausel bereits gekürzt wurde.

  • Höhere Rente: Der Versicherer muss den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor wiederherstellen, also die Rente auf das ursprüngliche Niveau anheben.

  • Nachzahlungen möglich: Wer bereits weniger Rente bekommen hat (z. B. weil der Faktor gesenkt wurde), kann die Differenz zurückverlangen – das sind oft mehrere tausend Euro über die Jahre.

  • Voraussetzung: Die Kürzung muss auf der jetzt unwirksamen Klausel beruhen; bei anderen Vertragsgrundlagen oder freiwilligen Anpassungen greift das Urteil nicht.

Wie Versicherer auf das Urteil reagieren

Versicherer reagieren auf das BGH-Urteil, indem sie die betroffene Klausel nicht mehr anwenden, betroffenen Kunden den ursprünglichen Rentenfaktor wiederherstellen und bei bereits erfolgten Kürzungen Nachzahlungen prüfen.

Reaktion der Allianz (Beispiel)

Die Allianz Lebensversicherung hatte im konkreten Fall den Rentenfaktor in fondsgebundenen Riester-Renten einseitig gesenkt, z. B. von 38,74 auf 32,00 Euro je 10.000 Euro Guthaben. Nach dem BGH-Urteil:

  • Erklärt die Allianz, dass sie die betroffene Klausel nicht mehr anwenden wird.

  • Betroffene Kunden können verlangen, dass der ursprünglich zugesagte Rentenfaktor wiederhergestellt wird.

  • Bei bereits erfolgten Kürzungen prüft die Allianz, ob Nachzahlungen fällig sind, und zahlt diese gegebenenfalls nach.

Reaktion anderer Versicherer

Auch andere Versicherer, die ähnliche Klauseln verwendeten, ziehen Konsequenzen:

  • Zurich / Deutscher Herold: Das Landgericht Köln hatte bereits eine vergleichbare Rentenkürzung für unwirksam erklärt; der Versicherer zog seine Berufung zurück und stellt den ursprünglichen Faktor wieder her.

  • Weitere Lebensversicherer: Viele Versicherer passen ihre AGB an, indem sie entweder die einseitige Kürzungsklausel streichen oder sie so ergänzen, dass der Rentenfaktor bei besseren Bedingungen auch wieder angehoben werden muss (Symmetriegebot).

Praxis für Versicherte

  • Wer bereits eine Kürzung erhalten hat, kann beim Versicherer schriftlich verlangen, dass der ursprüngliche Rentenfaktor wiederhergestellt und die Differenz nachgezahlt wird.

  • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet Musterbriefe an, mit denen Betroffene ihre Ansprüche gegenüber der Allianz geltend machen können.

Bedeutung des Urteils für Riester-Renten

Für betroffene Versicherte hat das Urteil klare Konsequenzen:

  • Der Versicherer darf den Rentenfaktor nicht mehr einseitig senken.

  • Der bei Vertragsschluss zugesagte Rentenfaktor gilt weiter – sofern er nicht durch eine wirksame, symmetrische Anpassungsklausel geändert wurde.

  • Wer bereits eine Kürzung erhalten hat, kann Anspruch auf höhere Rente haben.

Stephen Rehmke vom Bund der Versicherten erläutert: „Wer sich bereits in der Auszahlphase befindet, hat Anspruch auf Nachzahlung, wenn der Rentenfaktor unrechtmäßig abgesenkt wurde“. Das bedeutet: Die Rente wird auf das ursprünglich zugesagte Niveau angehoben – und die Differenz aus den vergangenen Monaten/Jahren kann zurückgefordert werden.

Welche nächsten Schritte Rentner jetzt prüfen sollten

Wer eine fondsgebundene Riester-Rente oder eine ähnliche private Rentenversicherung hat, sollte folgende Schritte prüfen:

  1. Vertrag prüfen:

    • In den Versicherungsbedingungen nach einer Klausel suchen, die dem Versicherer erlaubt, den Rentenfaktor einseitig zu senken.

    • Auf den Vertragsbeginn achten: Besonders Verträge aus der Zeit um 2006–2012 sind häufig betroffen.

      Kontakt zum Versicherer aufnehmen:

      • Den Versicherer auffordern, den ursprünglichen Rentenfaktor wiederherzustellen.

      • Bei bereits erfolgter Kürzung: Nachzahlung der Differenz verlangen.

        Unterstützung holen:

        • Bei Unsicherheit: Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Versicherungsanwalt einholen.

        • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet z. B. Musterbriefe zur Korrektur des Rentenfaktors an.

Rentenvertrag prüfen lassen – unverbindliche Ersteinschätzung – Wer einen privaten Renten- oder Riester-Vertrag mit variablen Rentenfaktor-Klauseln abgeschlossen hat, kann prüfen lassen, ob das aktuelle BGH-Urteil Auswirkungen auf den eigenen Vertrag hat.Eine unabhängige Ersteinschätzung zeigt, ob eine vertiefte Prüfung sinnvoll sein könnte.

Rechtlicher Hinweis: Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Einschätzung ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen qualifizierten Fachberater oder Rechtsanwalt.

„Das BGH-Urteil zu Rentenfaktor-Klauseln zeigt ein strukturelles Problem vieler Rentenverträge: Anpassungen wurden über Jahre einseitig zulasten der Versicherten vorgenommen. Für Betroffene lohnt sich jetzt eine genaue Vertragsprüfung.“

Sven Enger, Versicherungsexperte bei Vertragshilfe24

Forderungen der Verbraucherschützer zu Rentenfaktor-Klauseln

Verbraucherschützer fordern, dass Versicherer den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor wiederherstellen, bereits gekürzte Rente nachzahlen und die Riester-Rente grundsätzlich verbraucherfreundlicher reformieren.

  • Rücknahme der Kürzungen: Betroffene sollen ihre Rente auf dem ursprünglichen Niveau erhalten, also den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor wiederbekommen.

  • Nachzahlungen bei bereits gekürzter Rente: Wer bereits weniger Rente bekommen hat, soll die Differenz zurückgezahlt bekommen – oft mehrere tausend Euro über die Jahre.

  • Verbot einseitiger Kürzungsklauseln: Versicherer sollen keine Klauseln mehr verwenden dürfen, die ihnen erlauben, die Rente einseitig zu senken, ohne bei besseren Bedingungen auch wieder anzuheben (Symmetriegebot).

  • Grundlegende Reform der Riester-Rente: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert eine umfassende Reform der Riester-Rente, weil die aktuelle Form zu komplex und verbraucherfeindlich sei.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Die Klausel der Allianz ist unwirksam, weil sie Versicherte unangemessen benachteiligt. Wer bereits eine Kürzung erhalten hat, kann die Rente auf das ursprüngliche Niveau zurückfordern und Nachzahlungen verlangen“.

Könnte das Urteil weitere Klagen auslösen?

Breite vertragliche Anwendung ähnlicher Klauseln – Viele Versicherungsbedingungen enthalten ähnlich formulierte Rentenfaktor-Klauseln, die den Versicherer einseitig berechtigten, den Rentenfaktor zu senken, ohne Verpflichtung zur Erhöhung. Das BGH-Urteil setzt hier einen klaren Präzedenzfall – Betroffene werden diese Klauseln zunehmend rechtlich anfechten.

Signalwirkung des BGH für Verbraucher – Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat hohe Bindungswirkung für die Instanzgerichte. Verbraucher und Verbraucherschützer sehen starke Argumente, auch andere Versicherer auf Neuberechnung oder Rückabwicklung zu verklagen.

Verbraucherschutzorganisationen mobilisieren – Verbände wie die Verbraucherzentralen veröffentlichen häufig Musterprozesse und rechtliche Leitfäden, um Betroffene zur Klage zu befähigen. Das verstärkt den Erwartungsdruck auf weitere Verfahren.

Gerichte anderer Instanzen signalisieren Offenheit – Es ist bereits zu beobachten, dass Landgerichte und Oberlandesgerichte vergleichbare Klauseln überprüfen. Das BGH-Urteil kann dort als maßgebliche rechtliche Referenz dienen.

Versicherer-Reaktionen können Streit verschärfen – Wenn Versicherer versuchen, ihre Bedingungen formell anzupassen, ohne inhaltlich echte Symmetrie herzustellen, kann dies weitere Klagewellen provozieren, da der Kern der Kritik bestehen bleibt.

Zivilrechtlicher Durchsetzungsdruck wächst – Im privaten Versicherungsvertragsrecht besteht ein starkes Interesse an einer „richtigen Vertragsauslegung“ – ist eine Klausel unwirksam, entfaltet das oft Rückabwicklungs- oder Nachzahlungs-Druck. Das motiviert juristische Auseinandersetzungen.

👉 Ja — das Urteil des BGH zu einseitigen Rentenfaktor-Klauseln wird voraussichtlich weitere Klagen gegen Versicherer auslösen, weil viele Verträge ähnliche Klauseln nutzen und Gerichte sowie Verbraucherschützer nun starke Argumente haben, diese erneut gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Was passiert mit neuen Verträgen?

Für neue Riester- und private Rentenversicherungen bedeutet das Urteil:

  • Versicherer dürfen keine einseitigen Kürzungsklauseln mehr verwenden, die nur zu Lasten des Kunden wirken.

  • Falls Anpassungsklauseln erlaubt sind, müssen sie symmetrisch sein: Der Versicherer muss verpflichtet sein, den Rentenfaktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben.

  • Verbraucher sollten bei neuen Verträgen genau prüfen, ob der Rentenfaktor wirklich „garantiert“ ist oder ob Anpassungsklauseln enthalten sind.

Praktische Tipps für Betroffene

  • Dokumente sammeln:

    • Versicherungsvertrag, Versicherungsschein, alle Schreiben zur Rentenanpassung.

    • Übersicht über die bisher gezahlte Rente und die Kürzung.

      Schreiben an den Versicherer:

      • Höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass die Kürzungsklausel nach BGH-Urteil unwirksam ist.

      • Den ursprünglichen Rentenfaktor und die gewünschte Rente nennen.

      • Auf Nachzahlung der Differenz bestehen.

        Rechtliche Unterstützung:

        • Bei Ablehnung oder Verzögerung: Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Versicherungs

        • In vielen Fällen lohnt sich eine außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche, bevor ein Gerichtsverfahren nötig wird.

Was bedeutet das Urteil?

Das BGH-Urteil vom 10. Dezember 2025 ist ein wichtiges Signal für mehr Transparenz und Fairness in der privaten Altersvorsorge. Es macht klar: Versicherer dürfen nicht einseitig die Rente kürzen, ohne dass sie bei besseren Bedingungen auch wieder erhöhen müssen.

Für viele Riester- und private Rentner bedeutet das:

  • Höhere Rente als bisher geplant.

  • Mögliche Nachzahlungen für bereits erfolgte Kürzungen.

  • Mehr Sicherheit, dass die zugesagte Rente auch tatsächlich gezahlt wird.

Wer einen entsprechenden Vertrag hat, sollte jetzt prüfen, ob er betroffen ist – und gegebenenfalls aktiv werden, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Warum hat der BGH Rentenfaktor-Klauseln für unwirksam erklärt?

Der BGH erklärte einseitige Rentenfaktor-Klauseln für unwirksam, weil Versicherer diese nur zu Lasten der Kunden senken durften, ohne eine Pflicht zur späteren Erhöhung.

Was sind Rentenfaktor-Klauseln?

Rentenfaktor-Klauseln regeln, wie viel monatliche Rente Versicherte pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Sie bestimmen damit direkt die Höhe der späteren Rente.

Gilt das Urteil zu Rentenfaktor-Klauseln für alle Versicherer?

Das Urteil betrifft konkret einen Einzelfall, hat aber Signalwirkung für die gesamte Branche. Ähnliche Klauseln anderer Versicherer stehen nun ebenfalls auf dem Prüfstand.

Können Rentner wegen unwirksamer Rentenfaktor-Klauseln Geld zurückfordern?

Ja. Wurden Rentenfaktor-Klauseln unzulässig angewendet, können Versicherte eine Neuberechnung der Rente und Nachzahlungen verlangen.

Müssen Versicherte selbst aktiv werden?

Ja. Das Urteil gilt nicht automatisch rückwirkend für alle Verträge. Betroffene sollten ihre Rentenverträge prüfen lassen und Ansprüche aktiv geltend machen.