Demokratiefördergesetz – Die Bundesregierung will in 2023 die Demokratie verteidigen und hat aus diesem Grund einen Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) beschlossen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten zur Stärkung von Demokratie und gesellschaftlicher Vielfalt. Auch Extremismusprävention und der Ausbau von Angeboten für politische Bildung sind vorgesehen.

Demokratiefördergesetz - Demokratie aktiv schützen
Demokratiefördergesetz – Demokratie aktiv schützen

Demokratiefördergesetz – Kritik am Gesetz

Die Neue Zürcher Zeitung schreibt im Kommentar dazu folgendes: „Mit dem Demokratiefördergesetz will die Ampel-Regierung die Grenzen von Staat und Gesellschaft planieren zugunsten eines politisch einseitig aufgeladenen Begriffs von Zivilgesellschaft. Erklärtes Ziel ist laut der Bundesinnenministerin die „verstetigte finanzielle Unterstützung der Zivilgesellschaft“. Noch deutlicher heisst es in einer Antwort der Bundesregierung von Ende Oktober, durch das Gesetz solle „mehr Planungssicherheit für die Zivilgesellschaft“ erreicht werden. Diese Formulierung ist absurd und verkennt die Grundlagen des liberalen Rechtsstaats. Eine Zivilgesellschaft, die zur Zahlungsempfängerin des Staates und damit zum Haushaltsposten der Bundesregierung herabsinkt, ist ihres Kerns beraubt“. Auch aus anderen Teilen der Politik gibt es Kritik am Gesetzesvorschlag.

Mathias Brodkorb – Cicero – schreibt im Kommentar: „Die Bundesregierung hat das sogenannte Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht. Das Problem: „Demokratie“ dient nur als Schlagwort, um Interessengrüppchen und politische Vorfeldorganisationen linker Parteien auf Kosten der Allgemeinheit zu versorgen. Es ist ein Angriff auf die parlamentarische Demokratie und das Grundgesetz“.

Demokratiefördergesetz - vielfältige Demokratie stärken

Demokratiefördergesetz – vielfältige Demokratie stärken

Das Demokratiefördergesetz soll Projekte zur Demokratieförderung verlässlich und bedarfsgerecht fördern können und so mehr Planungssicherheit bieten. Die Bundesministerin des Innern und Heimat der Bundesrepublik Deutschland – Nancy Faeser: „Ziel ist es, Projekte zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt bedarfsorientiert fördern zu können. Neben einem wehrhaften Staat braucht es aber auch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Gemeinschaft und ein gutes Miteinander einsetzen. Die Demokratie lebe vom Engagement vieler Millionen Bürgerinnen und Bürger. Diese demokratische Zivilgesellschaft sei eines der „stärksten Bollwerke gegen Extremismus“.

Elisabeth ‚Lisa‘ Paus – Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die engagierte Zivilgesellschaft benötigt jede Unterstützung, die wir ihr geben können. Daher sei es wichtig, dass das Kabinett den Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz beschlossen habe. Damit stärke man diejenigen, die unsere vielfältige Demokratie mit ihrem Engagement stärken und schützen“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt die Zielstellungen des geplanten Demokratiefördergesetzes.

Demokratiefördergesetz – Projekte zur Demokratieförderung

Demokratie-Projekte: Förderung der Demokratie und Extremismusprävention vor Ort. Der Gesetzentwurf für das Demokratiefördergesetz schafft nun erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie. Die beiden größten Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wurden bisher mit 62,5 Millionen Euro gefördert. Diese Förderung soll 2023 auf 212 Millionen Euro angehoben werden.

Strategie der Bundesregierung

Im Frühjahr hat das Innenministerium einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgestellt. Er enthält ein Bündel kurzfristig wirksamer repressiver und präventiver Maßnahmen, zum Beispiel den Entzug der Waffenerlaubnis bei als rechtsextrem eingestuften Personen, die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Öffentlichen Dienst oder den Ausbau von Beratungsangeboten. Noch in Arbeit befindet sich derzeit eine Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft. Nicht bekannt ist, inwieweit ein Aktionsplan gegen den immer stärker werdenden Linksextremismus verfolgt wird.

Mehr Mitsprache für die Bürger
Mehr Mitsprache für die Bürger

Demokratiefördergesetz – Mehr Mitsprache für die Bürger

Sebastian Lipp – freier Journalist (u.a. Zeit-online) schreibt: Direkte Demokratie schafft Identifikation – Mehr Mitsprache für die Bürger. Demokratie – das uneingelöste Versprechen – Direkt-demokratische Instrumente wie Volksinitiative und Referendum sind für Projekte einer Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft nicht zwingend von Vorteil. Andreas Osner, Bertelsmann Stiftung: Vorteile direkter Demokratie – Sie ist ein wichtiges Instrument, um Identifikation von Bürgern mit dem Staat zu steigern.

Das Gesetz bringe keinen Mehrwert

Die Zeitung nd-aktuell (Neues Deutschland) – zum Entwurf des neuen Demokratiefördergesetz / *Auszug: Kritik am angeblich zu laxen Umgang des Regierungsbündnisses mit »Linksextremen« im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben kam folgerichtig am Mittwoch erneut von der Union. Und die AfD wittert darin gar ein Programm zur »Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung«. Ziel sei es, »den Schulterschluss mit linksradikalen Vereinen und Organisationen zu suchen, die zukünftig noch mehr durch den Steuerzahler finanziell gefördert werden sollen«, meinte die Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), kritisierte, das Gesetz bringe keinen Mehrwert.