Energiestandard D – Die Europäische Union plant eine weitere Vorschrift im Rahmen der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD). Das bedeutet einen weiteren Sanierungszwang für Hausbesitzer mit dem Ziel weniger Energie zu verbrauchen und mehr für den Klimaschutz zu tun. Für Hausbesitzer stehen damit weitere Sanierungen für eine bessere Dämmung an, auch Dächer sind von den Sanierungsvorschriften betroffen.Neue Gebäude sollen bereits ab 2028 emissionsfrei sein. Die Gebäude verbrauchen nach Ansicht des EU-Parlament noch immer zuviel Energie – der Gebäude-Energieverbrauch liegt bei ca. 40 Prozent – gemessen am Gesamtbedarf. Auch bei der CO2-Emissionen in Europa liegen Gebäude mit ca. 36 Prozent über den Zielen zum Klimaschutz. Das Ziel ist eine sozial-gerechte Transformation des Gebäudesektors zu erreichen.

Energiestandard D - die neue EU-Vorschrift - Sanierungszwang für Hausbesitzer
Energiestandard D – die neue EU-Vorschrift – Sanierungszwang für Hausbesitzer

Energiestandard D – Sanierungszwang für Hausbesitzer

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes warnt: „EU-Energieeinsparziele gefährden Renovierungsmotivation – Bei der europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) strebt das EU-Parlament höhere Ziele an als EU-Kommission und Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten hatten sich im Oktober 2022 zunächst auf eine Abschwächung der Regeln verständigt. Heute aber einigte sich der Industrieausschuss auf noch ambitioniertere Regeln als die EU-Kommission. Das geht nach Ansicht des Deutschen Baugewerbes in die falsche Richtung“. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden verpflichtet, Gebäude mit der schlechtesten Energie-Effizienz bis zum Jahr 2033 um mindestens ein bis drei Energieeffizienzklassen zu verbessern.

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Energieeffizienzklasse D: Bedeutet, dass Ihr Haus etwa 100 bis 130 kWH/(m²a) pro Jahr verbrauchen darf.

In der überarbeiteten Richtlinie wird dargelegt, wie Europa bis 2050 zu einem emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand gelangen kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Renovierungsquote erhöhen, insbesondere in Bezug auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten am schlechtesten abschneidenden Gebäude.

EU-Richtlinienentwurf - EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie

EU-Richtlinienentwurf – EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie

Der Bildzeitung liegt der EU-Richtlinienentwurf des EU-Parlaments vor, darin heist es: „.. bis 2033 sollen ALLE Wohngebäude in Deutschland einen speziellen Energiestandard (Standard D) erreichen“. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzring – Florian Schöne befürwortet die neuen angestrebten Ziele in der Verordnung: “ Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung über die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) im Industrieausschuss des EU-Parlaments und der Verhandlungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) zwischen Rat, Kommission und Parlament fordert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), dem Thema Energieeffizienz zukünftig einen höheren Stellenwert beizumessen und Energieeinsparung zu einer zentralen Säule des europäischen Energiewendeprojekts zu machen. Die derzeitigen Ambitionsniveaus bei beiden Richtlinien sind zu niedrig und tragen dem Handlungsbedarf noch nicht ausreichend Rechnung. Das Parlament hat die Gelegenheit, Europa wieder ein Stück zurück auf den Pfad der Klimaneutralität zu bringen. Denn jede eingesparte Kilowattstunde schont das Klima und bringt uns der Energiewende näher“.

Erreichung der Klimaziele

Energiestandard D – notwendig für die Erreichung der Klimaziele

Jutta Paulus – Mitglied des Europäischen Parlaments als Teil der Fraktion Die Grünen/EFA über die Hintergründe zur EU-Richtlinie über Gebäudeenergieeffizienz: „Die Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament hat sich im Rahmen der Verhandlungen besonders für die Verringerung von Energiearmut und die Erreichung der Klimaziele stark gemacht“. Und weiter: „Mit der EPBD werden Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt, die ein schrittweises Verbessern der Gebäude mit der größten Energieverschwendung vorschreiben. Um die Gebäudeeigentümer bei diesen Verbesserungen zu unterstützen und Mieter zu schützen, werden im Vorfeld der Anwendung der EPBD Finanzierungsmaßnahmen, Informationsdienste und soziale Garantien eingeführt“.

  • Bessere Isolierung von Fenstern, Dächern und Wänden
  • effizientere Heiz- und Kühlsysteme – z.B. Wärmepumpen
  • intelligente Steuerungen – Smartmeter

Es gelten vereinbarte Ausnahmeregelungen: u.a. für historische Gebäude, religiöse Gebäude, kleine Gebäude und Ferienhäuser

Energiestandard D - Lebenszyklusemissionen von Gebäuden

Energiestandard D – Lebenszyklusemissionen von Gebäuden

Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD ist neben der Energieeffizienzrichtlinie eins der wichtigsten Rechtsinstrumente der Europäischen Union zur Förderung der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Gemeinschaft. Mit der EPBD-Richtlinie wird ein Rahmen für die Berechnung der Lebenszyklusemissionen von Gebäuden eingeführt. Dabei können die Mitgliedstaaten Höchstwerte für neue Gebäude festlegen; lokal vorhandene und nachhaltige Materialien, wie beispielsweise Holz, sollen dabei bevorzugt werden.

Energieeffizienzklasse für das Haus (*Quelle: vermietet)

  • Energieeffizienzklasse A+ mit weniger als 30 kWh/m² entspricht einem Passivhaus oder einem KfW-Effizienzhaus 40.
  • Energieeffizienzklasse A mit 30 bis 50 kWh/m² entspricht einem Niedrigstenergiehaus, einem 3-Liter-Haus oder einem KfW-Effizienzhaus 55.
  • Energieeffizienzklasse B mit 50 bis 75 kWh/m² entspricht einem Niedrigenergiehaus sowie den meisten Neubauten, die den EnEV-Anforderungen entsprechen.
  • Energieeffizienzklasse C mit 75 bis 100 kWh/m² sollte die Mindest-Energieeffizienzklasse für ein Haus sein, das heute errichtet wird. Es entspricht dem KfW-Effizienzhaus 100.
  • Energieeffizienzklasse D für ein Haus mit 100 bis 130 kWh/m² Energieverbrauch.
  • Energieeffizienzklasse E mit 130 bis 160 kWh/m² für ältere Gebäude mit energetischem Standard nach der 2. Wärmeschutzverordnung (1982).
  • Energieeffizienzklasse F mit 160 bis 200 kWh/m² gilt für ältere Gebäude.
  • Energieeffizienzklasse G für ein Haus mit 200 bis 250 kWh/m². Meist ältere Gebäude mit energetischem Standard nach der 1. Wärmeschutzverordnung (1977).
  • Energieeffizienzklasse H ab 250 kWh/m² für ältere, nicht sanierte oder schlecht gedämmte Häuser. Häufig gilt diese Energieeffizienzklasse für ein Haus unter Denkmalschutz.
Energieeffizienzklasse für das Haus in Deutschland / Niederlande
Energieeffizienzklasse für das Haus in Deutschland / Niederlande

Ziel – mehr Energiesouveränität – Erreichen der Klimaziele

Viviane Raddatz, Fachbereichsleiterin für Klimaschutz- und Energiepolitik beim WWF Deutschland: „Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat haben bei den Verhandlungen die Chance, die Ziele für mehr Energiesouveränität und das Erreichen der Klimaziele gleichzeitig zu adressieren. Dazu müssen die Weichen für ein Energiesystem gestellt werden, das zu hundert Prozent auf Erneuerbaren Energien basiert. Dies ist angesichts der fortschreitenden Klimakrise dringend erforderlich“.

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Verbote in Deutschland ab 2024 – Ölheizungen und Gasheizungen

Auf Immobilienbesitzer kommen weitere Verbote zu, so z.B.: „Deutschland müsse noch größere Anstrengungen unternehmen, um die weltweiten Klimaziele noch zu erreichen. Daher haben sich das Wirtschafts- und Bauministerium abgestimmt und konkretisierten ihre Pläne für zukünftiges und schnelles Gas- und Ölheizungsverbot. Bereits Anfang März will Robert Habeck das Heizungsverbot von der Ampel-Regierung absegnen lassen. Ein vollständiges und komplettes Verbot für alle Öl- und Gasheizungen soll ab 2045 in Kraft treten – Grund sind die geforderten Klimaziele. Bis dahin müssen ca. 30 Millionen Haushalte, die aktuell noch mit Öl und Gas heizen – wahlweise auf Wärmepumpen, Biomasse-Kessel oder soweit möglich auf Fernwärme umrüsten“.

(AH)