Erbschaftsteuerlast senken – steuerbefreit vererben – In Deutschland werden jedes Jahr große Vermögen vererbt. Die Erbschaftssteuer ist ein Faktor den es zu beachten gilt. Daher ist es für viele Erben interessant, die Erbschaftsteuerlast senken und bis zu einer Million Euro komplett steuerbefreit vererben.

Erbschaftsteuerlast senken - steuerbefreit vererben
Erbschaftsteuerlast senken – steuerbefreit vererben

Erbschaftsteuerlast – die Alternativen

Die Erbschaftssteuer belastet sehr oft die Familienbetriebe, die wegen der hohen Steuerbelastung im Erbschaftsfall liquidiert oder  zerschlagen werden mussten. Aber es gibt Alternativen die man nutzen kann, eine Alternative sind gewerbliche Sachwertfonds. Mit Hilfe der Sachwertfonds kann man die Erbschaftsteuerlast erheblich senken. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, den Übergang von Betriebsvermögen an folgende Generationen zu fördern. Dafür wurde das Betriebsvermögen zu Schonungsvermögen erklärt und somit wurden weitreichende Erleichterungen ermöglicht.

Freibeträge und Schonbeträge

Kinder können im Erbfall einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen, so sieht es das Gesetz vor. Erbschaftsteuerlast – Für die Generation der Enkel halbiert er sich der „Schonbetrag“ auf 200.000 Euro. Bei einem größen Volumen fällt Erbschaftsteuer an. Wenn ein Familienunternehmen vererbt wird, an die Kinder oder Enkel, dann reichen auch die vergleichsweise hohen Freibeträge im Erbfall nicht aus. Firmenvermögen ist jedoch in der Regel nur zu einem sehr geringen Teil liquides Vermögen, so dass eine hohe Steuerpflicht die Liquidierung von Anlagevermögen oder gar die Zerschlagung des Betriebs zur Folge haben könnte. Betriebsvermögen oder Anlagevermögen aus Gesellschaftsanteilen stellt einen Unterschied zum Barvermögen dar. Zur Bewertung eines Gesellschaftsanteils wird der Preis herangezogen, der bei einer normalen Veräußerung zu erzielen wäre. Beispiel: Erbschaftsteuerlast – Im Fall eines Solarfonds oder eines Windparks können auf dem Zweitmarkt erzielte Kurse als Orientierung dienen. Fragen sie einen Experten zu diesem Thema.

Erbschaftsteuergesetz

Paragraf 13 des Erbschaftsteuergesetzes sieht vor, dass von diesem Wert 85 Prozent erbschaftsteuerfrei gestellt werden können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Erbe das Betriebsvermögen mindestens fünf Jahre halten muss und ein bestimmtes Lohnniveau der Mitarbeiter nicht unterschritten werden darf.

Erbschaftsteuerlast – Es wird also immer wichtiger, das Erbe rechtssicher, steueroptimiert und bei etwa übernommenen Gegenleistungen durch die Erben gegebenenfalls auch unwiderruflich zu regeln. Es geht bei der Regelung der Erbfolge eines Unternehmers vor allem auch um die Bewahrung der Unternehmenswerte und die Sicherstellung der Fortführung der Firma. Eine Übersicht von Gerichtsentscheidungen zum Thema „Erben“ finden sie unter nachfolgenden Link (AH)