EU Bargeldobergrenze – Die Europäische Union führt eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein, die ab Sommer 2027 gelten soll. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpft werden. Die neue Regel betrifft insbesondere gewerbliche Barzahlungen – private Barzahlungen bleiben weitgehend ausgenommen. Bereits ab 3.000 Euro müssen bei Barzahlung Daten zur Identität erfasst werden. Diese EU-Verordnung wirkt sich auch unmittelbar auf Deutschland aus.

EU Bargeldobergrenze – der Überblick:

  • EU-weit Bargeldlimit: 10.000 Euro – Gilt ab Sommer 2027

  • Identitätsdaten ab 3.000 Euro

  • Nur bei gewerblichen Transaktionen

  • Privatzahlungen weiterhin unbegrenzt möglich

  • Ziel: Geldwäschebekämpfung

  • Nationale niedrigere Limits erlaubt

  • Strafen bei Überschreitung möglich

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Was ist die EU Bargeldobergrenze?

Die EU Bargeldobergrenze bezeichnet eine neue gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen innerhalb der Europäischen Union. Sie wird im Rahmen des EU-Geldwäschepakets eingeführt, um den Missbrauch großer Bargeldbeträge für illegale Zwecke – etwa Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung – zu erschweren.

Künftig dürfen gewerbliche Bargeldzahlungen 10.000 Euro nicht mehr überschreiten. Das bedeutet: Wer als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen verkauft, darf Bargeld nur bis zu dieser Obergrenze akzeptieren.

Anwendungsbereich der EU Bargeldobergrenze

Die Bargeldobergrenze von 10.000 Euro gilt grundsätzlich für alle Transaktionen im Geschäftsverkehr, also wenn mindestens eine Partei gewerblich handelt. Barzahlungen über diesem Betrag sind dann verboten und werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Besonders betroffen sind hochpreisige Waren und Dienstleistungen wie Kraftfahrzeuge, Immobilien, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck, Edelmetalle, Perlen, Edelsteine und Boote.

Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Transaktionen zwischen Privatpersonen: Wenn beide Parteien privat handeln und keine davon gewerblich mit dem Kaufgegenstand handelt, bleibt die Barzahlung auch über 10.000 Euro weiterhin erlaubt. Wer also beispielsweise ein gebrauchtes Auto direkt vom Nachbarn kauft, kann dieses auch künftig unbegrenzt in bar bezahlen – außer der Nachbar ist Autohändler oder handelt gewerblich mit Fahrzeugen.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung wurde am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist tritt die Regelung am 10. Juli 2027 verbindlich und unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Eine separate Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich, da es sich um eine Verordnung handelt.

Bis dahin gilt in Deutschland – wie bisher – keine pauschale Grenze für Bargeldzahlungen, abgesehen von existierenden spezialgesetzlichen Vorgaben (z. B. beim Immobilienkauf). 

Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat hatten sich bereits im Januar 2024 in sogenannten Trilog-Verhandlungen auf die einheitliche Obergrenze geeinigt. Im April 2024 billigte das EU-Parlament die neue Regelung formal, Ende Mai 2024 folgte die Zustimmung des Ministerrats.

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Wie wird kontrolliert? Identitätsdaten ab 3.000 Euro

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Regel ist die Erfassung von Identitätsdaten: Bereits bei Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen Kundendaten aufgezeichnet werden. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und anonyme Großzahlungen besser nachvollziehbar zu machen.

Das stärkt die bestehenden Anti-Geldwäsche-Regeln und sorgt dafür, dass selbst bei Zahlungen unter der Obergrenze bestimmte Verdachtsmomente untersucht werden können.

Neben der Bargeldobergrenze führt die EU-Verordnung eine weitere wichtige Neuerung ein: 

Die Händler sind verpflichtet, die persönlichen Daten der Kunden zu dokumentieren, um Transaktionen später zurückverfolgen zu können. Diese Regelung erweitert den Kreis der zur Geldwäscheprävention Verpflichteten erheblich: Neben Banken und Casinos müssen künftig auch Verkäufer von Luxusgütern und Kryptovermögenswerten ihre Kunden ab bestimmten Summen überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden.

EU Bargeldobergrenze – Ausnahmen: Privatpersonen & nationale Sonderregeln

Wichtig: Die neue EU-Bargeldobergrenze gilt nur für geschäftliche, also gewerbliche Transaktionen. Das bedeutet: Barzahlungen zwischen Privatpersonen – z. B. beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Nachbarn – bleiben grundsätzlich unbegrenzt möglich.

Allerdings können Mitgliedstaaten eigene, geringere Obergrenzen festlegen, solange sie unter dem EU-Limit von 10.000 Euro liegen. Einige Länder haben solche niedrigeren Grenzen bereits eingeführt (z. B. Belgien, Frankreich).

Die EU-Verordnung sieht empfindliche Sanktionen für Verstöße gegen die Bargeldobergrenze vor. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von mindestens 40 Prozent des betreffenden Betrages bestraft. Bei einer illegalen Barzahlung von beispielsweise 15.000 Euro würde somit eine Mindeststrafe von 6.000 Euro fällig werden. Diese hohen Strafandrohungen sollen die Einhaltung der neuen Regelungen sicherstellen und Geldwäsche wirksam bekämpfen.

Warum führt die EU die Bargeldobergrenze ein?

Hauptmotiv der EU ist der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Große Bargeldtransaktionen ohne Kontrolle gelten als Risiko, da sie schwer nachzuverfolgen sind und für kriminelle Finanzströme genutzt werden können.

Die neue Obergrenze soll daher dafür sorgen, dass Bargeldzahlungen transparent werden und Behörden bei Verdachtsfällen schneller eingreifen können. Gleichzeitig bleibt Bargeld als Zahlungsmittel grundsätzlich erlaubt – es soll nicht abgeschafft, sondern reguliert werden.

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Konsequenzen bei Missachtung

Wer die Bargeldobergrenze im gewerblichen Kontext überschreitet oder die Datenpflicht bei hohen Barzahlungen missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese können Bußgelder oder strafrechtliche Sanktionen umfassen – abhängig vom jeweiligen Mitgliedstaat und nationaler Umsetzung.

Fazit

Die EU Bargeldobergrenze von 10.000 Euro markiert einen bedeutenden Schritt in der europäischen Finanz- und Geldwäschebekämpfungspolitik. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem mehr Transparenz bei größeren Barzahlungen im geschäftlichen Bereich – ohne das Bargeld im Alltag grundsätzlich einzuschränken. Nationale Sonderregelungen bleiben möglich, die Identitätserfassung bei höheren Beträgen wird verstärkt und das System europaweit harmonisiert. 

Kritiker sehen in der Regelung eine Beschneidung von Freiheitsrechten und einen Angriff auf das Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisierte, dass die Barzahlungsgrenze Freiheitsrechte beschneide. Befürworter argumentieren hingegen, dass die Maßnahme notwendig sei, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen.

Wichtig zu betonen ist: Die EU hat kein generelles Bargeldverbot beschlossen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU garantiert in Artikel 128 den Erhalt von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Europäische Zentralbank plant weiterhin mit Bargeld und arbeitet an neuen Banknoten.

Übersicht der aktuellen Bargeld-Obergrenzen in Europa

(Schwerpunkt: EU/EWR + UK). Stand: Januar 2026

Hinweis: Regeln ändern sich teils kurzfristig. Ab 10. Juli 2027 gilt EU-weit zusätzlich eine Obergrenze von 10.000 € für gewerbliche Bargeldzahlungen (mit nationalen, niedrigeren Limits weiterhin möglich).

EU Bargeldobergrenze in Europa (Übersicht nach Ländern)

Land Bargeld-Obergrenze (typisch B2C/B2B) Wichtige Hinweise / Ausnahmen
Deutschland Keine feste Obergrenze Bei > 10.000 € i. d. R. Identifikation/Datenerfassung durch Händler.
Österreich Keine Obergrenze Keine gesetzl. Cash-Cap (Stand EVZ/ECC-Übersicht). 
Belgien 3.000 € Gilt für Waren/Dienstleistungen; Privat-Privat ausgenommen; Immobilien i. d. R. nicht bar. 
Bulgarien 10.000 BGN (~ 5.110 €) Gilt auch bei „gestückelten“ verbundenen Zahlungen. 
Kroatien 15.000 € Cash-Limit für Bargeldzahlungen. 
Zypern Keine Obergrenze Keine gesetzl. Cash-Cap. 
Tschechien 270.000 CZK/Tag (~ 10.509 €) Tageslimit; empfindliche Bußgelder möglich. 
Dänemark 20.000 DKK (~ 2.689 €) bei Unternehmern Privat-Privat ohne Limit; bei Händlern Annahme/Zeiten teils geregelt. 
Estland Keine Obergrenze Händler dürfen u. a. große Mengen Münzen ablehnen. 
Finnland Keine Obergrenze Händler sind nicht immer verpflichtet, Cash anzunehmen (muss kommuniziert werden). 
Frankreich 1.000 € (Steuer-Inländer) / 15.000 € (Nicht-Ansässige) ID-Pflicht ab >1.000 €; Immobilien-Notarzahlungen bar nur bis 3.000 € (Kontextabhängig). 
Griechenland 500 € Ausnahme: Autokauf ohne Cash-Limit (laut EVZ-Übersicht). 
Ungarn Keine Grenze für Verbraucher Für bestimmte Unternehmer/Einheiten Monatslimit (Sonderregel). 
Irland Keine Obergrenze Praktisch können Händler Limits setzen. 
Italien 5.000 € Limit gilt „< 5.000 €“ (ab 5.000 € unbar); 2025 weiterhin 5.000 €. 
Lettland 7.200 € Verstöße: Bußgeldlogik (z. B. prozentual) möglich. 
Litauen 5.000 € Cash-Limit für natürliche/juristische Personen (seit 2022). 
Luxemburg Keine Obergrenze Bei ≥ 10.000 € i. d. R. Identitätsprüfung/AML-Pflichten. 
Malta Kein generelles Limit, aber Cash-Verbot ≥ 10.000 € für bestimmte Güter Z. B. Kunst, Schmuck, Edelmetalle, Autos/Boote, Immobilien etc. 
Niederlande Keine Obergrenze Melde-/Prüfpflichten bei auffälligen Zahlungen (z. B. ab ~2.000 € in sensiblen Branchen); Händler können Cash ablehnen. 
Polen B2B: 15.000 PLN (~ 3.300 €) Für Privatpersonen keine Limits. 
Portugal 3.000 € Steuerpflichtige in PT: < 1.000 €; Nicht-Ansässige: bis 10.000 €
Rumänien Tageslimits in RON/Lei (z. B. ~1.016 € / ~2.033 €) Je nach Empfänger/Art (Händler vs. Waren/Dienstl. vs. Privat) unterschiedliche Tagesschwellen. 
Slowakei 5.000 € (Händler/Verbraucher) Privat-Privat max. 15.000 €
Slowenien 5.000 € Für Händlerannahme (Trader-Limit). 
Spanien 1.000 € (bei Unternehmer/Professional) 10.000 € wenn Zahlender ohne Steuerwohnsitz in ES; offizielle Steuerbehörde nennt die Schwellen. 
Schweden Keine Obergrenze Händler können Cash teils ablehnen; in sensiblen Bereichen ggf. ID/Herkuftsnachweis. 
Island (EWR) Keine Obergrenze Keine gesetzl. Cash-Cap.
Norwegen (EWR) Kein allgemeines Limit, aber starke Einschränkungen in Praxis Besonderheiten je nach Art (Waren/Services), teils Verbraucher-Haftungsrisiken. 
Vereinigtes Königreich Keine Obergrenze Händlerpflichten bei hohen Cash-Summen (High-Value-Dealer-Regeln) möglich. 

Gilt die EU Bargeldobergrenze auch für Privatpersonen?

Nein. Die EU Bargeldobergrenze von 10.000 Euro betrifft gewerbliche Barzahlungen. Private Zahlungen zwischen Privatpersonen (z. B. Gebrauchtwagenkauf von privat) sind grundsätzlich nicht begrenzt, sofern kein Unternehmer beteiligt ist.

Ab wann gilt die EU Bargeldobergrenze von 10.000 Euro?

Die Regelung soll ab Sommer 2027 EU-weit in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die nationalen Regelungen der einzelnen Länder – diese können strenger oder großzügiger sein.

Warum führt die EU eine Bargeldobergrenze ein?

Ziel ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Große, anonyme Bargeldzahlungen gelten als Risikofaktor. Die EU will Bargeld nicht abschaffen, sondern missbrauchsanfällige Transaktionen begrenzen.

Muss ich mich bei Barzahlungen künftig ausweisen?

Ja, bereits ab 3.000 Euro Barzahlung müssen Händler künftig Identitätsdaten erfassen. Das gilt EU-weit und unabhängig davon, ob die Zahlung unterhalb der 10.000-Euro-Grenze liegt.