Bargeldverbot – aktuell plant die Bundesregierung ein Bargeldverbot bereits ab 10.000 Euro in Deutschland zum 1.1.2023. Besteht jetzt Grund zur Sorge? Soll Bargeld zukünftig abgeschafft werden? Wann soll ein Bargeldverbot in Deutschland kommen? Die EU-Kommission hatte schon im Sommer 2021 eine Obergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen.

Bargeldverbot in Deutschland ab 10.000 Euro - Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
Bargeldverbot in Deutschland ab 10.000 Euro – Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

Bargeldverbot in Deutschland

Die Innenministerin Nancy Faeser in einem Gespräch mit der Bild am Sonntag – sagte: „Ein 30.000-Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören. Ich setze mich für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein. Das verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden. Geschäfte ab 10.000 Euro müssten dann elektronisch und damit für die Behörden nachvollziehbar abgewickelt werden“.

Bargeld Abschaffung – Bargeldverbot

Bargeldlose Zahlungen werden bereits seit der Corona-Pandemie überall bevorzugt. Das Bargeld allerdings soll „noch“ nicht abgeschafft werden. Die Diskussion über eine Bargeld Abschaffung ist nicht neu. Bereits vor 11 Jahren, im November 2010 kam die Überschrift: „Bargeld braucht nur noch deine Oma – und der Bankräuber.“ Das Argument: Bargeld ist ein verlockendes Relikt aus längst vergangenem Tagen, das Kriminalität fördert. Statt Münzen und Scheinen sollen ausschließlich die bunten Plastikkarten zur Zahlung dienen. Horst W. Opaschowski, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung für Zukunftsfragen sagte dazu im Jahr 2010: „Eine komplett bargeldlose Gesellschaft ist trotz des technischen Vordringens in nahezu alle Lebensbereiche international nicht vorstellbar.

Bargeldtranfer Hawala

Hawala – ein illegales Geldtransfersystem – dass ohne Überwachung durch Banken, Zollämter oder Steuerbehörden – auch in Deutschland bestens funktioniert, eignet sich bestens zur Verschleierung von Bargeldzahlungen. Seine Wurzeln hat das Hawala-Finanzsystem in der frühmittelalterlichen Handelsgesellschaft des Vorderen und Mittleren Orients, wie aus einer Publikation der Universität Duisburg 2002 hervorgeht.

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – Durchsetzung von Sanktionen

Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II§ 16 a – Verbot der Barzahlung (ab 1.1.2023) beim Erwerb von Immobilien (Referentenentwurf vom 18.10.2022) – Die bestehenden rechtlichen Regelungen sind bislang nicht speziell auf die Sanktionsdurchsetzung ausgerichtet und reichen daher nicht dafür aus, dass die Behörden auf Bundes- und Länderebene dieses Ziel vollumfänglich und effektiv erreichen können. Deshalb ist es notwendig, einen speziell auf die Sanktionsdurchsetzung abgestimmten Rechtsrahmen zu schaffen.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist aktuell wieder im Blickpunkt. Viele stellen sich die Frage: Können Sparer durch dieses Gesetz enteignet werden? Das schürt natürlich bei Sparern und Anlegern die Angst. Oft entsteht der Eindruck, dass Sparer jederzeit von der Regierung durch dieses Gesetz enteignet werden können. Aktuell hat die BaFin ein neues Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit veröffentlicht.

Bargeldgrenzen in Europa
Bargeldgrenzen in Europa

Bargeldverbot – Bargeldgrenzen in Europa

Die aktuellen Obergrenzen für Bar-Zahlungen in Europa:

Portugal (Bargeldgrenze 3.000 Euro), Spanien (Bargeldgrenze 1.000 Euro), Frankreich (Bargeldgrenze 1.000 Euro), Italien* (Bargeldgrenze 1.000 Euro), Belgien (Bargeldgrenze 3.000 Euro), Norwegen (Bargeldgrenze 40.000 norwegische Kronen), Lettland (Bargeldgrenze 7.200 Euro), Litauen (Bargeldgrenze 3.000 Euro), Polen (Bargeldgrenze 15.000 Polnische Zloty), Slowakei (Bargeldgrenze 5.000 Euro), Tschechien (Bargeldgrenze 270.000 tschechische Kronen), Slowenien (Bargeldgrenze 5.000 Euro), Kroatien (Bargeldgrenze 15.000 Euro), Rumänien (Bargeldgrenze 5.000 rumänische Lei), Bulgarien (Bargeldgrenze 10.000 Lew), Griechenland (Bargeldgrenze 500 Euro).

* Aktuell zum 1.1.2022 liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen in Italien bei 2.000 Euro. Die Bargeldgrenze beträgt in Italien – gemäß Gesetz Aiuti-quater ab 2023 4.999,99 Euro. Die neue Regierungschefin in Italien – Giorgia Meloni plant weiter die Anhebung der italienischen Obergrenze für Bargeldzahlungen auf 10.000 Euro.

Bargeldobergrenze in Deutschland

Eine Bargeldobergrenze in Deutschland gab es bisher nicht. Allerdings wurde eine Obergrenze für anonyme Zahlungen von 9.999 Euro eingeführt. Diese gilt allerdings nicht beim Kauf von Edelmetallen. Hier liegt die aktuelle Obergrenze in Deutschland bei 1.999 Euro. Wird auch in Deutschland, wie geplant – eine Bargeld-Obergrenze eingeführt, dann müssten alle Geschäfte ab 10.000 Euro elektronisch abgewickelt werden.

(AH)