Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht europaweit medizinisch notwendige Behandlungen für gesetzlich Versicherte auf Reisen. Sie garantiert, dass Patientinnen und Patienten auch im Ausland Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem haben – unter denselben Bedingungen wie Einheimische.

Europäische Krankenversicherungskarte – Die wichtigsten Punkte

  • Medizinische Versorgung in EU und EFTA
  • Gültig auf Versichertenkarte Rückseite
  • Nur öffentliche Systeme, keine Privatkliniken
  • Keine Alternative zur Reiseversicherung
  • Notwendige Behandlung, Notfälle abgedecktErsatzbescheinigung bei Verlust

 

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Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – Wo gilt die Karte?

Die Karte ist gültig in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Sie ersetzt frühere Auslandskrankenscheine und vereinfacht den Zugang zu medizinischer Hilfe.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt 2025 in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten, in den drei EWR-Staaten sowie der Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina.

Aktuelle Länder – Europäische Krankenversicherungskarte

  • Belgien
    Bulgarien
    Dänemark
    Deutschland
    Estland
    Finnland
    Frankreich
    Griechenland
    Irland
    Italien
    Kroatien
    Lettland
    Litauen
    Luxemburg
    Malta
    Niederlande
    Österreich
    Polen
    Portugal
    Rumänien
    Schweden
    Slowakei
    Slowenien
    Spanien
    Tschechien
    Ungarn
    Zypern (nur griechischer Teil)
    Island
    Liechtenstein
    Norwegen
    Schweiz
    Großbritannien*
    Nordmazedonien
    Montenegro
    Serbien
    Bosnien-Herzegowina

*Nach dem Brexit gilt die Karte weiterhin für NHS-Behandlungen, teils mit Einschränkungen.

Übersichtstabelle – sonstige Staaten in Europa

Land Gültigkeit 2025 Bemerkungen
EU alle 27 Staaten Ja  
Island Ja EWR-Staat
Liechtenstein Ja EWR-Staat
Norwegen Ja EWR-Staat
Schweiz Ja  
Großbritannien Ja* NHS, ggf. Vorkasse, Brexit-Regelung
Bosnien-Herzegowina Ja Umtausch in Anspruchsbescheinigung
Nordmazedonien Ja Notfallleistungen, Anspruchsbescheinigung nötig
Montenegro Ja Anspruchsbescheinigung nötig
Serbien Ja Anspruchsbescheinigung nötig
 

Die EKVK gilt nicht weltweit, sondern nur in den genannten europäischen Ländern sowie zugehörigen Kooperationsstaaten.

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Leistungen und Einschränkungen

  • Deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab.

  • Keine Garantie für kostenfreie Behandlung – lokale Bedingungen gelten.

  • Gilt nur für Notfälle und akut erforderliche Versorgung, z. B. bei Unfall oder plötzlicher Krankheit.

  • Keine Deckung für geplante Auslandsbehandlungen oder Rücktransport nach Hause.

  • Privatleistungen, Rückflug oder Verlust werden nicht übernommen.

Wichtige Hinweise zu neuen Entwicklungen

Ab Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten geplant; die Versichertenkarte bleibt mit EHIC-Funktion auf der Rückseite bestehen. Der Datenschutz ist durch moderne Verschlüsselung garantiert, und die Karte dient zunehmend als Zugangsberechtigung – nicht mehr als Datenspeicher.

Praktische Tipps für Reisende

  • EHIC befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte.

  • Bei Verlust kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail/Fax angefordert werden.

  • Immer die aktuelle Versichertenkarte verwenden, ältere Versionen sind ungültig.

  • Für chronische Erkrankungen vorab mit der Krankenkasse abklären, ob im Ausland spezielle Behandlungen übernommen werden.

  • Als Nachweis dient die Karte selbst – keine Genehmigung vor Arztbesuch nötig.

„Die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet Versicherten auch im Ausland eine sichere, unbürokratische medizinische Versorgung – wie zuhause.“

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist unverzichtbar für alle, die innerhalb Europas reisen: Sie erleichtert die Notfallversorgung, ist unkompliziert im Handling und wird durch digitale Entwicklungen weiter verbessert.

Wie unterscheidet sich EKVK von Reiseversicherung

 
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) und die Reiseversicherung unterscheiden sich grundlegend im Leistungsumfang, Geltungsbereich und der Abdeckung von Kosten.

Wesentliche Unterschiede in Kurzform

  • EKVK: Staatliche Versorgung, nur notwendige Leistungen

  • Reiseversicherung: Privat, umfassender Schutz

  • EKVK: Keine Rücktransport- oder Zusatzkosten

  • Reiseversicherung: Übernahme von Rückflug, Bergung, Extras

  • EKVK: Nur im öffentlichen System gültig

  • Reiseversicherung: Auch für Privatkliniken und erweiterte Risiken

EKVK – Details

Die EKVK garantiert Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem der abgedeckten europäischen Länder, entsprechend den lokalen Regelungen. Sie deckt keine privaten Leistungen, Kostenübernahmen für Rücktransporte, Diebstahl oder Reiserücktritt ab. Die Behandlung kann mit Eigenbeteiligungen verbunden sein, die im Ausland ggf. höher sind als zuhause.

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Reiseversicherung – Details

Eine Reiseversicherung (oder Auslandsreisekrankenversicherung) umfasst meist:

  • Rücktransport ins Heimatland bei schwerer Krankheit/Unfall

  • Kostenübernahme für Privatärzte und Kliniken

  • Extra-Leistungen wie Notfall-Betreuung, Gepäckverlust, Reiserücktritt

  • Such- und Bergungskosten, ggf. Übersetzung und Betreuung vor Ort

Übersichtstabelle

Kriterium EKVK Reiseversicherung
Öffentliche Behandlung Ja

Ja (ggf. auch privat)

Private Behandlung Nein Ja
Rücktransport Nein Ja
Reiserücktritt/Gepäck Nein Ja
Leistungen im Ausland Notwendige Versorgung Umfassend, inkl. Extras
Kostenübernahme GKV-Satz Bis zur Police-Vereinbarung

“Die EKVK ist keine Alternative zur Reiseversicherung – wichtige Zusatzleistungen wie Rücktransport und Privatbehandlungen sind damit nicht abgedeckt.”

Für einen umfassenden Schutz ist also die Reiseversicherung eine unerlässliche Ergänzung zur EKVK – besonders bei längeren Reisen oder in Ländern mit höheren Behandlungskosten.