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Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht europaweit medizinisch notwendige Behandlungen für gesetzlich Versicherte auf Reisen. Sie garantiert, dass Patientinnen und Patienten auch im Ausland Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem haben – unter denselben Bedingungen wie Einheimische.
Europäische Krankenversicherungskarte – Die wichtigsten Punkte
- Medizinische Versorgung in EU und EFTA
- Gültig auf Versichertenkarte Rückseite
- Nur öffentliche Systeme, keine Privatkliniken
- Keine Alternative zur Reiseversicherung
- Notwendige Behandlung, Notfälle abgedecktErsatzbescheinigung bei Verlust
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – Wo gilt die Karte?
Die Karte ist gültig in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Sie ersetzt frühere Auslandskrankenscheine und vereinfacht den Zugang zu medizinischer Hilfe.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt 2025 in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten, in den drei EWR-Staaten sowie der Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina.
Aktuelle Länder – Europäische Krankenversicherungskarte
- ◆ Belgien
◆ Bulgarien
◆ Dänemark
◆ Deutschland
◆ Estland
◆ Finnland
◆ Frankreich
◆ Griechenland
◆ Irland
◆ Italien
◆ Kroatien
◆ Lettland
◆ Litauen
◆ Luxemburg
◆ Malta
◆ Niederlande
◆ Österreich
◆ Polen
◆ Portugal
◆ Rumänien
◆ Schweden
◆ Slowakei
◆ Slowenien
◆ Spanien
◆ Tschechien
◆ Ungarn
◆ Zypern (nur griechischer Teil)
◆ Island
◆ Liechtenstein
◆ Norwegen
◆ Schweiz
◆ Großbritannien*
◆ Nordmazedonien
◆ Montenegro
◆ Serbien
◆ Bosnien-Herzegowina
*Nach dem Brexit gilt die Karte weiterhin für NHS-Behandlungen, teils mit Einschränkungen.
Übersichtstabelle – sonstige Staaten in Europa
Land | Gültigkeit 2025 | Bemerkungen |
---|---|---|
EU alle 27 Staaten | Ja | |
Island | Ja | EWR-Staat |
Liechtenstein | Ja | EWR-Staat |
Norwegen | Ja | EWR-Staat |
Schweiz | Ja | |
Großbritannien | Ja* | NHS, ggf. Vorkasse, Brexit-Regelung |
Bosnien-Herzegowina | Ja | Umtausch in Anspruchsbescheinigung |
Nordmazedonien | Ja | Notfallleistungen, Anspruchsbescheinigung nötig |
Montenegro | Ja | Anspruchsbescheinigung nötig |
Serbien | Ja | Anspruchsbescheinigung nötig |
Die EKVK gilt nicht weltweit, sondern nur in den genannten europäischen Ländern sowie zugehörigen Kooperationsstaaten.
Leistungen und Einschränkungen
-
Deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab.
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Keine Garantie für kostenfreie Behandlung – lokale Bedingungen gelten.
-
Gilt nur für Notfälle und akut erforderliche Versorgung, z. B. bei Unfall oder plötzlicher Krankheit.
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Keine Deckung für geplante Auslandsbehandlungen oder Rücktransport nach Hause.
-
Privatleistungen, Rückflug oder Verlust werden nicht übernommen.
Wichtige Hinweise zu neuen Entwicklungen
Ab Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten geplant; die Versichertenkarte bleibt mit EHIC-Funktion auf der Rückseite bestehen. Der Datenschutz ist durch moderne Verschlüsselung garantiert, und die Karte dient zunehmend als Zugangsberechtigung – nicht mehr als Datenspeicher.
Praktische Tipps für Reisende
-
EHIC befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte.
-
Bei Verlust kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail/Fax angefordert werden.
-
Immer die aktuelle Versichertenkarte verwenden, ältere Versionen sind ungültig.
-
Für chronische Erkrankungen vorab mit der Krankenkasse abklären, ob im Ausland spezielle Behandlungen übernommen werden.
-
Als Nachweis dient die Karte selbst – keine Genehmigung vor Arztbesuch nötig.
„Die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet Versicherten auch im Ausland eine sichere, unbürokratische medizinische Versorgung – wie zuhause.“
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist unverzichtbar für alle, die innerhalb Europas reisen: Sie erleichtert die Notfallversorgung, ist unkompliziert im Handling und wird durch digitale Entwicklungen weiter verbessert.
Wie unterscheidet sich EKVK von Reiseversicherung
Wesentliche Unterschiede in Kurzform
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EKVK: Staatliche Versorgung, nur notwendige Leistungen
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Reiseversicherung: Privat, umfassender Schutz
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EKVK: Keine Rücktransport- oder Zusatzkosten
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Reiseversicherung: Übernahme von Rückflug, Bergung, Extras
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EKVK: Nur im öffentlichen System gültig
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Reiseversicherung: Auch für Privatkliniken und erweiterte Risiken
EKVK – Details
Die EKVK garantiert Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem der abgedeckten europäischen Länder, entsprechend den lokalen Regelungen. Sie deckt keine privaten Leistungen, Kostenübernahmen für Rücktransporte, Diebstahl oder Reiserücktritt ab. Die Behandlung kann mit Eigenbeteiligungen verbunden sein, die im Ausland ggf. höher sind als zuhause.
Reiseversicherung – Details
Eine Reiseversicherung (oder Auslandsreisekrankenversicherung) umfasst meist:
-
Rücktransport ins Heimatland bei schwerer Krankheit/Unfall
-
Kostenübernahme für Privatärzte und Kliniken
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Extra-Leistungen wie Notfall-Betreuung, Gepäckverlust, Reiserücktritt
-
Such- und Bergungskosten, ggf. Übersetzung und Betreuung vor Ort
Übersichtstabelle
Kriterium | EKVK | Reiseversicherung |
---|---|---|
Öffentliche Behandlung | Ja |
Ja (ggf. auch privat)
Private Behandlung | Nein | Ja |
Rücktransport | Nein | Ja |
Reiserücktritt/Gepäck | Nein | Ja |
Leistungen im Ausland | Notwendige Versorgung | Umfassend, inkl. Extras |
Kostenübernahme | GKV-Satz | Bis zur Police-Vereinbarung |
“Die EKVK ist keine Alternative zur Reiseversicherung – wichtige Zusatzleistungen wie Rücktransport und Privatbehandlungen sind damit nicht abgedeckt.”
Für einen umfassenden Schutz ist also die Reiseversicherung eine unerlässliche Ergänzung zur EKVK – besonders bei längeren Reisen oder in Ländern mit höheren Behandlungskosten.
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