Ein neues Factsheet für Finfluencer markiert einen Wendepunkt für alle, die in sozialen Netzwerken über Geldanlage, Versicherungen oder Kryptos sprechen. Die BaFin hat gemeinsam mit den europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden unter Führung der ESMA ein Factsheet für Finfluencer vorgelegt, das rechtliche Pflichten bündelt und klare Orientierung für verantwortungsvolle Finanzwerbung geben soll. Ziel des Factsheet für Finfluencer ist es, Millionen von vor allem jungen Nutzerinnen und Nutzern besser vor irreführenden Tipps, aggressiver Produktwerbung und versteckten Interessenkonflikten zu schützen.

Factsheet für Finfluencer: Neue Leitplanken im Überblick:

  • Verantwortung für jeden Finanzpost

  • Transparenz bei Kooperationen und Deals

  • Keine versteckte oder Schleichwerbung

  • Hochrisiko-Produkte besonders vorsichtig bewerben

  • Keine unerlaubte Anlageberatung erbringen

  • Factsheet für Finfluencer gilt für alle

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Hintergrund: Warum ein Factsheet für Finfluencer nötig wurde

Das Factsheet für Finfluencer reagiert auf den Boom von Geld‑Content auf Instagram, TikTok, YouTube und Co., der inzwischen ein Millionenpublikum in Deutschland und der EU erreicht. Viele Anlegerinnen und Anleger, gerade der Generation Y und Z, orientieren sich eher an Finfluencern als an Banken oder klassischen Medien – mit teils gravierenden Folgen, wenn Empfehlungen schlecht, unausgewogen oder interessengeleitet sind.

Die Aufseher betonen im Factsheet für Finfluencer, dass Social‑Media‑Posts keine rechtsfreien Räume sind und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, wenn sie unvollständig, irreführend oder leichtfertig sind. Das Factsheet für Finfluencer versteht sich als praktische Orientierungshilfe, ersetzt aber keine Rechtsberatung – Influencer sollen damit besser erkennen, wo Regulierung beginnt und welche Pflichten ihre Inhalte auslösen.

Adressatenkreis: Für wen das Factsheet für Finfluencer gilt

Adressat des Factsheet für Finfluencer sind alle Personen, die in sozialen Medien Inhalte zu Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen veröffentlichen – unabhängig von Reichweite, Profession oder Gewinnerzielungsabsicht. Damit richtet sich das Factsheet für Finfluencer ausdrücklich auch an deutsche Micro‑Influencer, nebenberufliche Creator und Hobby‑Investoren, sobald sie öffentlich Anlageempfehlungen geben oder Produkte bewerben.

Die ESMA stellt im zugrunde liegenden europäischen Factsheet für Finfluencer klar, dass die Marktmissbrauchsverordnung für „jede Person“ gilt, die in Social Media Investmentempfehlungen oder Anlagestrategien postet. Wer also in Reels, Stories oder Threads konkrete Kauf‑, Halte‑ oder Verkaufsempfehlungen äußert, fällt in den Anwendungsbereich des Factsheet für Finfluencer, selbst wenn der Account nur wenige hundert Follower hat.

Inhaltlicher Kern: Verantwortung und Transparenz im Factsheet für Finfluencer

Im Zentrum des Factsheet für Finfluencer steht der Grundsatz, dass Fincontent sachlich, fair und nicht irreführend sein muss. Der Leitfaden für Finfluencer fordert, Chancen und Risiken von Anlagen ausgewogen darzustellen, vereinfachende Heilsversprechen zu vermeiden und keine Renditeaussagen zu treffen, die mit der Realität der Produkte nicht in Einklang stehen.

Ein Schwerpunkt vom Regelwerk für Finfluencer in Social Media ist Transparenz bei Kooperationen: Erhalten Finfluencer Geld, Sachleistungen oder sonstige Vorteile für die Bewerbung eines Produkts, muss dies klar, unmissverständlich und gut erkennbar gekennzeichnet werden. Das Factsheet für Finfluencer stellt zudem klar, dass diese Kennzeichnungspflicht auch dann greift, wenn Influencer selbst in das beworbene Produkt investiert sind oder anderweitig wirtschaftlich profitieren, etwa über Affiliate‑Links oder Erfolgsprovisionen.

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Hochrisiko-Produkte: Warnsignale im Factsheet für Finfluencer

Besonders deutlich wird das Factsheet für Finfluencer bei Hochrisiko‑Produkten, die auf Social Media überproportional häufig aggressiv beworben werden. Das europäische Factsheet für Finfluencer nennt exemplarisch Contracts for Difference (CFDs), Forex‑Trades, Futures, bestimmte Crowdfunding‑Modelle sowie volatile Krypto‑Assets als Beispiele für Anlagen mit sehr hohem Risiko bis hin zum Totalverlust.

Der Leitfaden für Finfluencer verlangt bei der Darstellung solcher Produkte eine besonders sorgfältige und ausgewogene Kommunikation. Influencer sollen im Sinne des Factsheet für Finfluencer deutlich machen, dass gerade kurzfristig spekulative Produkte und hochvolatile Kryptowerte nicht für jeden Anlegertyp geeignet sind und dass Verluste bis hin zum vollständigen Kapitalverlust realistische Szenarien darstellen.

Rechtsrahmen: Anlageberatung, MAR und das Factsheet für Finfluencer

Parallel zum Factsheet für Finfluencer hat die BaFin ihr Merkblatt zur Anlageberatung aktualisiert und dort die Rolle von Influencern aufgegriffen. Nach dieser Linie, die auch dem Factsheet für Finfluencer zugrunde liegt, benötigen Finfluencer keine Erlaubnis, solange sie keine individuellen, auf eine Person zugeschnittenen Empfehlungen zu konkreten Finanzinstrumenten geben.

Das Merkblatt für Finanz‑Influencer mahnt allerdings zur Vorsicht: Werden konkrete Produkte aktiv angepriesen, inklusive Handlungsaufforderung oder Provisionsanbindung, kann dies als Anlagevermittlung oder Anlageberatung gewertet werden und eine BaFin‑Lizenz erfordern. Auf europäischer Ebene erinnert das Factsheet für Finfluencer daran, dass Investmentempfehlungen unter die Marktmissbrauchsverordnung fallen, was unter anderem Vorgaben zu Transparenz, Fakten‑/Meinungstrennung und Interessenkonflikten umfasst.

Gilt die Regelung auch für deutsche Micro-Influencer und Hobby-Investoren

​Ja, die Regelungen erfassen ausdrücklich auch deutsche Micro‑Influencer und Hobby‑Investoren, sobald sie öffentlich Anlageempfehlungen oder Werbung für Finanzprodukte posten.

Welche Finanzprodukte gelten als hochriskant laut Merkblatt

Laut dem gemeinsamen Factsheet/Merkblatt von BaFin und ESMA werden insbesondere bestimmte Produkte exemplarisch als sehr hochriskant hervorgehoben.

Im Merkblatt ausdrücklich genannte Hochrisiko-Produkte

  • Differenzkontrakte (CFDs).

  • Forex‑Geschäfte (Devisenhandel im Rahmen von Trading‑Plattformen).

  • Futures.

  • Bestimmte Crowdfunding‑Initiativen.

  • Volatile Kryptowährungen bzw. Krypto‑Assets mit starken Kursschwankungen.

Begründung des hohen Risikos

  • Für diese Anlagen betonen BaFin und ESMA das sehr hohe Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

  • Das Merkblatt weist darauf hin, dass gerade diese Produkte häufig von Finfluencern vermarktet werden und deshalb eine besonders sorgfältige, ausgewogene Darstellung von Chancen und Risiken erforderlich ist.

An wen sich Factsheet & ESMA-Hinweise richten

  • Das BaFin‑Factsheet adressiert „Personen, die in sozialen Medien Inhalte zu Finanzprodukten oder ‑dienstleistungen veröffentlichen“ – unabhängig von Followerzahl, Profession oder Gewinnabsicht.

  • ESMA betont, dass die MAR‑Vorgaben für „jede Person“ gelten, die in Social Media Anlagestrategien oder konkrete Kauf‑/Verkaufs‑Ideen teilt – vom großen Finfluencer bis zum privaten Nutzer mit Interesse an Finanzanlagen.

Besonderheiten für Hobby‑ und Micro‑Influencer

  • Wer ohne Erlaubnis personalisierte Empfehlungen gibt („Du solltest Aktie X kaufen, sie passt zu dir“), kann in den Bereich der erlaubnispflichtigen Anlageberatung fallen, auch als Hobby‑Investor oder kleiner Account.

  • Allgemeine, nicht personalisierte Meinungsäußerungen („Ich kaufe X, weil…“) sind zulässig, müssen aber bei Kursmeinungen und Produktempfehlungen die MAR‑Pflichten (Transparenz, objektive Darstellung, Interessenkonflikte offenlegen) beachten, sobald sie als Investment‑Empfehlung einzustufen sind.

Praxisfolgen: Was das Factsheet für Finfluencer konkret bedeutet

Für Creator bedeuten das Richtlinien für Finanzcontent‑Creator, dass sie ihre Inhalte systematisch überprüfen müssen: Steht irgendwo eine Empfehlung, werden Risiken sauber benannt, sind Interessenkonflikte klar erklärt, ist Werbung eindeutig gekennzeichnet. Das Factsheet für Finfluencer legt nahe, nur über Produkte zu sprechen, die wirklich verstanden werden, und keine Expertise vorzutäuschen, die tatsächlich nicht vorhanden ist.

Unternehmen, die Finfluencer beauftragen, geraten durch das Factsheet für Finfluencer ebenfalls stärker in die Verantwortung. Der Leitfaden macht deutlich, dass zwischen Anbietern und Finfluencern schriftliche Vereinbarungen bestehen und Inhalte kontrolliert werden müssen – bei Rechtsverstößen drohen nicht nur Imageschäden, sondern auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Factsheet

Der Ratgeber für verantwortungsvollen Finanz‑Content selbst enthält keine eigenen „Strafnormen“, aber es verweist auf Vorschriften, bei deren Verstoß empfindliche Bußgelder, Schadensersatz und im Extremfall auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Aufsichtsrechtliche Folgen (BaFin)

  • Ordnungswidrigkeiten: Wer ohne erforderliche Erlaubnis Anlageberatung oder Anlagevermittlung betreibt (z.B. systematische, individualisierte Empfehlungen gegen Vergütung), riskiert Bußgelder nach WpHG und KWG, die sich – je nach Schwere – bis in den sechsstelligen Bereich bewegen können.

  • Maßnahmen der BaFin: Die BaFin kann Warnmeldungen veröffentlichen, Tätigkeiten untersagen oder Unternehmen/Plattformen benennen, wenn von deren Finfluencer‑Aktivitäten Marktmissbrauchs‑ oder Anlegerschutzrisiken ausgehen.

Marktmissbrauch / MAR-Verstöße

  • Marktmanipulation: Wer durch Posts bewusst oder leichtfertig falsche oder irreführende Signale zu Finanzinstrumenten gibt („Pushen“ oder „Dumpen“ einer Aktie), begeht Marktmanipulation; ordnungswidrige Fälle ahndet die BaFin mit Bußgeldern, vorsätzliche Manipulation kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

  • Insider- und Empfehlungspflichten: Verstöße gegen die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (z.B. fehlende Transparenz bei Investmentempfehlungen, nicht offengelegte Interessenkonflikte) können zu administrativen Sanktionen und öffentlichen Rügen führen.

Zivilrechtliche Haftung

  • Schadensersatzansprüche: Geschädigte Follower können sich auf fehlerhafte oder irreführende Empfehlungen berufen und unter Umständen Ansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten, unerlaubter Handlung oder sittenwidriger Schädigung geltend machen.

  • Mitverantwortung von Unternehmen: Anbieter, die Finfluencer einsetzen und deren Inhalte nicht angemessen kontrollieren, laufen Gefahr, für irreführende Werbung bzw. Beratungsfehler ihrer „Vertriebspartner“ mitz haften.

Wettbewerbs- und Verbraucherrecht

  • Abmahnungen bei Schleichwerbung: Fehlende oder unklare Werbekennzeichnung kann wettbewerbswidrig sein und zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen durch Mitbewerber oder Verbände führen.

  • Irreführende Werbung: Übertriebene Renditeversprechen, Verharmlosung von Risiken oder verschleierte Kosten können als irreführende geschäftliche Handlung gewertet werden und ebenfalls Unterlassungs‑ und Schadensersatzansprüche auslösen.

Praktische Quintessenz aus Sicht des Factsheet für Finfluencer

  • Das Regelwerk für Finfluencer in Social Media macht deutlich, dass Verstöße nicht nur „Regelbruch“ sind, sondern in die Bereiche Aufsichtsrecht, Marktmissbrauch, Wettbewerbs‑ und Strafrecht hineinreichen können.

  • Finfluencer – egal ob groß oder klein – sollten daher Kennzeichnung, Interessenkonflikte, Risikoaufklärung und die Grenze zur erlaubnispflichtigen Beratung sehr ernst nehmen, um Bußgelder, Strafverfahren und zivilrechtliche Klagen zu vermeiden.

Was ist das „Factsheet für Finfluencer“ genau?

Das Factsheet für Finfluencer ist ein Leitfaden der BaFin und der europäischen Aufsicht (ESMA), der Regeln für Finanz-Content in sozialen Medien zusammenfasst. Es erklärt leicht verständlich, wann Posts als Werbung, Anlageempfehlung oder sogar als erlaubnispflichtige Anlageberatung gelten können.

Für wen gilt das Factsheet für Finfluencer – nur für große Accounts?

Das Factsheet für Finfluencer gilt für alle, die öffentlich zu Finanzprodukten posten – vom großen Finfluencer bis zum deutschen Micro‑Influencer oder Hobby‑Investor mit kleinem Account. Entscheidend ist nicht die Followerzahl, sondern ob Inhalte als Empfehlung oder Werbung für Finanzprodukte und -dienstleistungen verstanden werden können.

Welche Finanzprodukte stuft das Factsheet für Finfluencer als besonders riskant ein?

Im Factsheet für Finfluencer werden vor allem Hochrisiko‑Produkte wie CFDs, Forex‑Geschäfte, Futures, bestimmte Crowdfunding‑Anlagen und volatile Kryptowährungen hervorgehoben. Für diese Produkte fordert das Factsheet für Finfluencer eine besonders deutliche Risikoaufklärung bis hin zum möglichen Totalverlust.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Factsheet für Finfluencer?

Das Factsheet für Finfluencer selbst enthält keine eigenen Strafen, verweist aber auf Aufsichts‑, Straf‑, Wettbewerbs‑ und Zivilrecht. Wer etwa ohne Erlaubnis Anlageberatung betreibt, Marktmanipulation betreibt oder Schleichwerbung für Finanzprodukte macht, riskiert Bußgelder, Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und im Extremfall sogar strafrechtliche Verfahren.

Quellennachweis zum Beitrag:

  • BaFin, Pressemitteilung „Mehr Transparenz für Finfluencer – BaFin veröffentlicht Factsheet für Finfluencer“, 8. Januar 2026.

  • ESMA, Factsheet „FINFLUENCER – Tips for responsible promotion“, Stand Januar 2026, deutschsprachige Version für Deutschland.

  • BaFin, Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“, aktualisiert Februar 2025.

  • BaFin, Fachartikel „Generation Y und Z setzen auf Finfluencer“, BaFinJournal, September 2024.

  • ESMA, Pressemitteilung „Requirements when posting investments recommendations on social media“, 5. Februar 2024.

  • BaFin, Verbraucherwarnung „BaFin warnt Privatanleger vor Aufrufen zu Aktienkäufen in sozialen Netzwerken“, Februar 2021.

  • BaFin, Fachartikel „Wash-Trades können strafbar sein“, BaFinJournal, November 2021.

  • BaFin, Fachartikel „BaFin darf schon bei Hinweis auf mögliche Marktmanipulation tätig werden“, BaFinJournal, November 2021.