Hausgrille als neuartiges Lebensmittel – es ist nichts ungewöhliches mehr. Weltweit wird geforscht, welche Möglichkeiten es gibt, die Ernährung der Menschen zu sichern. Speiseinsekten sind für den menschlichen Konsum geeignete oder – in engerem, rechtlichem Sinn – als Lebensmittel zugelassene Insekten. Der Verzehr von Insekten wird fachsprachlich insgesamt als Entomophagie bezeichnet, der menschliche Verzehr von Speiseinsekten genauer als Anthropo-Entomophagie.

Hausgrille als neuartiges Lebensmittel - EU Verordnung 2023/5
Hausgrille als neuartiges Lebensmittel – EU Verordnung 2023/5

Hausgrille als Lebensmittel – Insekten sind gute Nährstofflieferanten

Insekten enthalten hochwertiges Eiweiß, einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren, Vitamine und Mineralstoffe wie beispielsweise Kupfer, Eisen, Magnesium, Mangan, Selen und Zink. Sie sind also gute Nährstofflieferanten, nahrhaft und gesund. Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen jeweils in einem Verfahren zugelassen werden. Der gelbe Mehlwurm und die europäische Wanderheuschrecke haben bereits im Jahr 2021 die Zulassung erhalten.

Wie kann man die Ernährung sicherstellen

Wie kann man die Ernährung sicherstellen

Weltweit werden Lösungen gesucht, die Versorgung mit Nahrungsmitteln für die Menschen zu verbessern und zu optimieren. Ein besonderes Beispiel ist hier auch die MABEWO AG. Die MABEWO AG steht für Nachhaltigkeit im besten Sinn, und zeigt sich als transparentes und seriöses Unternehmen. Dieses Unternehmen investiert in die Zukunft und deckt mit innovativen Produktionsverfahren grundlegende Bedürfnisse ab. In den Green-Domes werden Pflanzen angebaut mit einer einzigartigen Kombination aus Vertical Farming, Photovoltaik, modernster LED Beleuchtung und einem ressourcenschonenden Bewässerungssystem. Das Unternehmen setzt mit Ihren Lösungen auf Innovation, Technologie und Ressourcenschutz.

  • Der Green-Dome ist die lokale Lösung für die nachhaltige Versorgung mit Lebensmitteln.
  • Mit dem Agrar Dome wird Landwirtschaft neu gedacht.
  • Der Pharma Dome befasst sich mit der Welt der Kräuter.

Hausgrille als Lebensmittel – Was essen wir morgen

Insekten werden in der EU als neuartige Lebensmittel gesehen. Mehr als 2.100 Insektenarten sind für den Menschen essbar. In der Europäischen Union sind seit 2021 zwei davon als Nahrungsmittel zugelassen: der Mehlwurm und die Europäische Wanderheuschrecke. Jetzt wurde mit der EU Verordnung 2023/5 auch die Hausgrille als Lebensmittel zugelassen.

Was essen wir morgen

Hausgrille als Lebensmittel – Zulassung durch EU Verordnung 2023/5

Durchführungsverordnung der Europäischen Union 2023/5 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

Die Hausgrille als Lebensmittel kann somit verwendet werden – in: Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung

Unter Punkt 3 der Verordnung wird aufgeführt:

Am 24. Juli 2019 stellte das Unternehmen Cricket One Co. Ltd (im Folgenden der „Antragssteller“) bei der Kommission gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 einen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der Union. Der Antrag betraf die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille) in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung.

Acheta domesticus - wissenschaftliches Gutachten
Acheta domesticus – wissenschaftliches Gutachten

Acheta domesticus – wissenschaftliches Gutachten

In der Verordnung unter Punkt 7 erfolgt der Hinweis auf wissenschaftliche Gutachten:

In ihrem wissenschaftlichen Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher ist. Das wissenschaftliche Gutachten bietet folglich ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) bei Verwendung in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung den Bedingungen für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 genügt.

EU Verordnung 2023/5 – gilt in jedem Mitgliedstaat

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

(AH)