Über 150 Unternehmen – darunter Stadtwerke, Energieversorger, Projektierer und Investoren – appellieren an die Bundesnetzagentur, den Vertrauensschutz für Batteriespeicher sicherzustellen. Anlass ist ein Orientierungs­papier der Behörde vom 16. Januar 2026 im Rahmen des AgNes-Verfahrens, das die bisherige Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher grundsätzlich in Frage stellt.

 

Netzreform und Batteriespeicher in Kürze:

 

  • Appell der Branche: Energieunternehmen wie Trianel, Vattenfall, MVV, zahlreiche Stadtwerke und Projektentwickler fordern unter dem Motto „Vertrauensschutz für Speicher“, dass Änderungen bei Förder- und Netzentgeltregeln nicht rückwirkend in bestehende Projekte eingreifen.

 

  • Warnung vor Planungsunsicherheit: Trianel-Geschäftsführer Sven Becker sieht die Gefahr, dass neue Netzentgelte für Batteriespeicher die wirtschaftliche Grundlage vieler laufender und geplanter Projekte nachträglich verändern.

 

  • Risiko für Investitionen: Ohne Bestandsschutz und klare Übergangsregeln drohen laut Branche Investitionsstopps sowie ein Verlust an Planungssicherheit für Speicherprojekte in Deutschland.

 

Risiko für bestehende Investitionsentscheidungen

Unter dem Appell „Vertrauensschutz für Speicher“ verlangen Unternehmen wie Trianel, Vattenfall, MVV sowie zahlreiche Stadtwerke und Projektentwickler wie Green Fox Energy, dass Änderungen bei Förderregelungen nicht rückwirkend in laufende Projekte eingreifen. Trianel-Geschäftsführer Sven Becker warnt: „Mit dem Plan, alle Speicher mit Netzentgelten – zudem in unbekannter Art und Höhe – zu belasten, wird bei zahlreichen bestehenden, in Realisierung befindlichen und geplanten Projekten nachträglich in die Geschäftsgrundlage eingegriffen.

Damit verlieren Investoren die notwendige Planungssicherheit“. Ohne Bestandsschutz und klare Übergangsregeln würden Investitionsentscheidungen entwertet und das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv erschüttert.

Bereits im Februar 2026 hatte eine Initiative von zehn Speicherprojektierern einen offenen Brief an BNetzA-Präsident Klaus Müller geschickt, in dem sie eindringlich vor den Folgen eines Wegfalls der Befreiung warnten. Unterzeichner waren u.a. Statkraft, Trianel und die Schweizer BKW sowie zahlreiche Stadtwerke (Elmshorn, Esslingen, Niesky) und Projektierer wie ABO, Enertrag und Be.storaged.

Die Branche fordert, dass bereits laufende und fortgeschrittene Projekte Vertrauensschutz genießen: „Vertrauensschutz ist ein hohes Gut für einen Industriestandort. Unternehmen wie Finanzinvestoren brauchen Planungssicherheit. Sollte die BNetzA ihr Vorhaben durchziehen, wäre der Schaden für die Energiewende und den Investitionsstandort Deutschland immens“, betont Becker (Trianel) auf Photon.de.

 

 

Batteriespeicher – Wirtschaftliche Risiken

Experten untermauern die Warnung mit Zahlen: Laut der Beraterfirma Enervis sind allein bei Batteriespeichern knapp 16 GW Leistung in Planung, also Investitionen in Milliardenhöhe, die infrage stehen, wenn die Befreiung entfällt. Eine branchenweite Umfrage des VKU ergab, dass bereits 1,4 GW an Speicherleistung in Umsetzung gefährdet sind. Der VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing mahnt: „Wer rückwirkend in Investitionen eingreift, riskiert Projektstopps und zerstört Vertrauen“.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert, dass „bereits getätigte Investitionen in Speicher… geschützt bleiben“ und „rückwirkende Belastungen auszuschließen“ sind. Der BDEW betont ähnlich, die Wirtschaftlichkeit aller Investitionsentscheidungen müsse erhalten bleiben – im Rahmen eines zwingenden Vertrauensschutzes. Kurz: Ohne Verlässlichkeit und Bestandsschutz drohen laut Verbänden Millionen-Fehlinvestitionen und ein Stillstand im dringend notwendigen Ausbau von Speichern.

 

Gemeinsame Erklärung zum Vertrauensschutz für Batteriespeicher

 

Batteriespeicher - Erklärung
Diese Unternehmen haben die gemeinsame Erklärung zum Vertrauensschutz für Batteriespeicher unterzeichnet.

 

Hintergrund: Netzentgeltreform und Speicher

 

  • EnWG §118 Abs.6: Nach geltendem Recht sind neue Stromspeicher, die bis zum 4. August 2029 ans Netz gehen, für 20 Jahre von den Netzentgelten befreit. Das Gesetz war als Anreiz geschaffen worden, um den Ausbau der Speicher als Puffer für volatile Erneuerbare zu fördern.

 

  • Novelle 2023/2025: Mit einer jüngsten Gesetzes­änderung wurde diese Befreiung auf Mischspeicher und „teilrückgespeiste“ Energiemengen ausgeweitet. Allerdings enthält das EnWG auch eine Ausnahmebefugnis für die Bundesnetzagentur (§ 118 Abs.6 Satz 12), mit der sie Abweichungen insbesondere beim zeitlichen Anwendungsbereich regeln kann. Die BNetzA verweist auf ein EuGH-Urteil (C‑718/18) und die EnWG-Novelle, die ihr erlauben, den Anwendungszeitraum der Regelung flexibel anzupassen.

 

  • AgNes-Reform: Seit Mai 2025 arbeitet die BNetzA an einer Neugestaltung der Netzentgelte (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom, AgNes). Im Januar 2026 legte sie dazu Orientierungs­punkte vor, die auch ein Modell für Netzentgelte bei Speichern skizzieren. Geplant sind eine Kombination aus Kapazitätsentgelt (nach Anschlussleistung) und Arbeitspreis. Um Fehl­anreize gegen netzdienliches Laden zu vermeiden, schlägt die BNetzA vor, den Arbeitspreis nur auf die Energiemengen zu erheben, die nicht wieder ins Netz eingespeist werden (sogenannte Saldierung). Darüber hinaus sind dynamische Netzentgelt-Komponenten (z.B. lastabhängige Preise) angedacht, um Lastausgleich und Systemdienstleistungen zu fördern.

 

  • Kontroverse um Vertrauensschutz: Branchenvertreter kritisieren, dass mit der Einführung neuer Netzentgelte faktisch eine Kürzung der bisherigen 20‑Jahres-Freistellung verbunden wäre. Sie fordern lange Übergangsfristen und Bestandsschutz für Projekte, die auf der aktuellen Rechtslage beruhen. Nach Auffassung von VIK, VKU, BEE & Co. dürfe die Reform „nicht rückwirkend oder bestandsgefährdend wirken“, um die Planungssicherheit und das Vertrauen in den Regulierungsrahmen nicht zu zerstören.

 

Die Netzentgeltreform steht damit im Spannungsfeld zwischen europäischer Strommarktintegration und den vertraglichen Versprechen an Investoren. Während die BNetzA auf ihre Ermessensspielräume hinweist, pocht die Branche auf ein klares Signal: Ohne Verlässlichkeit dürften Speicherkapazitäten nicht zum Stillstand kommen.

 

FAQ Netzreform und Batteriespeicher

 

Worum geht es bei der aktuellen Debatte um Batteriespeicher?

Die Diskussion dreht sich um eine mögliche Änderung der Netzentgeltregeln für Batteriespeicher im Rahmen der Netzentgeltreform (AgNes) der Bundesnetzagentur. Ein Orientierungspapier stellt die bisherige Befreiung von Netzentgelten teilweise infrage, was in der Branche für erhebliche Verunsicherung sorgt.

Warum fordert die Branche Vertrauensschutz?

Unternehmen argumentieren, dass viele Speicherprojekte auf Grundlage der bisherigen Regelung geplant oder bereits finanziert wurden. Wird die Befreiung nachträglich eingeschränkt, könnte sich die wirtschaftliche Grundlage dieser Projekte verändern und Investitionen gefährden.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen befürchten Unternehmen?

Nach Einschätzungen von Marktanalysten und Branchenverbänden stehen Milliardeninvestitionen auf dem Spiel. Mehrere Gigawatt an geplanten oder bereits im Bau befindlichen Batteriespeichern könnten verzögert oder gestoppt werden, wenn zusätzliche Netzentgelte eingeführt werden.

Was plant die Bundesnetzagentur konkret?

Die Behörde prüft im Rahmen der AgNes-Reform ein neues Netzentgeltmodell für Stromspeicher. Diskutiert werden unter anderem ein Kapazitätsentgelt auf Basis der Anschlussleistung sowie ein Arbeitspreis für Energiemengen, die nicht wieder ins Netz eingespeist werden.

Welche Rolle spielen Batteriespeicher für die Energiewende?

Batteriespeicher gelten als zentrale Infrastruktur für ein Stromsystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Sie gleichen Schwankungen von Wind- und Solarstrom aus, stabilisieren das Netz und können Strom zu Zeiten hoher Nachfrage bereitstellen.