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Unternehmensgründung in 24 Stunden: Deutschland führt ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ein, das Firmengründungen auf nur 24 Stunden verkürzt. Behörden sind verpflichtet, ihre Prozesse digital zu verknüpfen. Damit wird Bürokratie abgebaut und Investitionen beschleunigt, um die Wirtschaft zu stärken.
Unternehmensgründung in 24 Stunden – der Überblick:
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Einheitliches Online-Dachantragsverfahren
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Schnittstellen zu Handels- und Gewerberegister
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Automatisierte Steuer- und Finanzamtsprozesse
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Einbindung von Sozialversicherungsträgern
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Nutzung des Nationalen Once-Only-Systems
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Genehmigungsfiktion bei Verzögerungen
Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden
Deutschland plant einen massiven Bürokratieabbau für Unternehmen: Ab 2025 sollen Gründungen innerhalb von 24 Stunden möglich sein, und die Berichts-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten werden um mindestens ein Drittel reduziert. Außerdem wird eine „Lastenumkehr“ bei Behörden eingeführt – bleibt ein Antrag drei Monate lang unbeantwortet, gilt er automatisch als genehmigt. Diese Maßnahmen sollen Investitionen beschleunigen und das Land für Gründer attraktiver machen.
Schnellere Unternehmensgründung durch Digitalisierung
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung arbeitet an einem One-Stop-Portal, das alle Schritte zur Unternehmensgründung bündelt. Damit soll die Gründung von UG, GmbH und AG künftig vollständig digital und innerhalb eines Tages abgewickelt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür – etwa digitale Signaturen und elektronische Präsenzbeurkundungen – werden durch das geplante Gründungsbeschleunigungsgesetz geschaffen. Bis 2028 soll das System bundesweit nutzbar sein, ab 2029 wird die 24-Stunden-Gründung zum verbindlichen Standard.
Das geplante Gründungsbeschleunigungsgesetz soll einen vollständig digitalen, bundesweit einheitlichen Prozess schaffen, mit dem einfache Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden rechtlich wirksam abgeschlossen werden können. Kern ist ein zentrales Webportal, über das alle erforderlichen Schritte – von Notar/Beurkundung bis Steuer‑ und Registereintrag – automatisiert angestoßen und gebündelt werden.
Zentrales Webportal und „Dachantrag“ für Unternehmensgründung in 24 Stunden
Über ein bundesweites Online-Portal stellen Gründer einen einzigen digitalen „Dachantrag“, der alle nötigen Verfahren (Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Finanzamt, ggf. Berufsgenossenschaft) kombiniert. Dieser Antrag nutzt standardisierte Formulare und Datenfelder, sodass heute rund 6.000 unterschiedliche kommunale Abläufe zu einem einheitlichen Prozess verschmelzen.
Nach Eingang des Dachantrags wird ein automatisierter „Dachbescheid“ erzeugt, der die rechtliche Gründung bestätigt und innerhalb von maximal 24 Stunden vorliegen soll – zunächst für häufige Standardfälle wie UG und GmbH.
Digitale Beurkundung und Identifizierung
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit notarielle Schritte elektronisch erfolgen können, etwa durch Online-Beurkundung, digitale Signaturen und Videoident-Verfahren. Notare oder andere befugte Stellen können so vollständig online tätig werden, inklusive digitalem Nachweis von Identität, Vollmacht und einem Rollen- und Rechtemanagement für Vertreter.
Vollautomatisierte Datenflüsse statt Mehrfachmeldungen
Kernprinzip ist „Once Only“: Daten (z. B. Personendaten, Registerauszüge) werden einmal eingegeben und dann über eine technische Infrastruktur wie das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) automatisch an alle beteiligten Behörden verteilt. Doppelmeldungen und Papierformulare sollen entfallen; Schnittstellen (APIs) sorgen dafür, dass Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzverwaltung digital miteinander kommunizieren.
Automatisierte Prüfungen und Genehmigungsfiktion
Für erlaubnisfreie oder risikoarme Standardgründungen erfolgt eine weitgehend automatisierte Plausibilitäts‑ und Erlaubnisprüfung auf Basis der vorhandenen Nachweise. Wo Behörden nicht rechtzeitig reagieren, greifen künftig Genehmigungsfiktionen: Bleibt eine Behörde innerhalb einer definierten Frist (z. B. drei Monate) ohne Entscheidung, gilt die beantragte Genehmigung grundsätzlich als erteilt.
Sofort nutzbare Steuernummer und Unternehmenskonto
Im Zielbild erhalten Gründer automatisch eine Steuernummer, damit sie ab dem ersten Tag Rechnungen stellen und Umsätze erzielen können. Parallel soll ein digitales Unternehmenskonto (bzw. Basiskonto) vereinfacht eröffnet werden können, sodass Zahlungsvorgänge unmittelbar nach der Gründung möglich sind.
Stufenweise Einführung und Pilotregionen
Die 24‑Stunden‑Gründung wird nicht schlagartig bundesweit gelten, sondern über Pilotregionen („Gründerschutzzonen“) und stufenweise Ausweitung ausgerollt. Bis 2028/2029 sollen einfache, häufige Gründungen von Kapitalgesellschaften in 24 Stunden gelebte Praxis sein; perspektivisch soll das Modell auf weitere Rechtsformen wie Personengesellschaften und Genossenschaften ausgeweitet werden.
Für die 24‑Stunden‑Gründung müssen vor allem jene Behörden technische Schnittstellen bereitstellen, die heute am Gründungsprozess beteiligt sind und Daten oder Genehmigungen liefern. Im Kern betrifft das Register‑, Gewerbe‑ und Steuerverwaltung sowie die Sozialversicherungsträger und Kammern.
Unternehmensgründung in 24 Stunden – Kernakteure auf staatlicher Seite
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Handels‑/Unternehmensregister der Länder (Registergerichte bei den Justizverwaltungen), weil die Eintragung der Kapitalgesellschaft digital und automatisiert erfolgen soll.
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Kommunale Gewerbeämter, die die Gewerbeanmeldung entgegennehmen und Rückmeldungen elektronisch verarbeiten müssen.
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Finanzverwaltung (Finanzämter, teils zentrale ELSTER‑Infrastruktur), um Steuernummern und ggf. Umsatzsteuer-IDs automatisiert zu vergeben.
Weitere beteiligte Stellen
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Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger (Renten‑, Kranken‑, Unfallversicherung), da Arbeitgebermeldungen und Zuordnungen automatisiert aus dem Dachantrag erzeugt werden sollen.
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Industrie‑ und Handelskammern bzw. Handwerkskammern, soweit gesetzlich Beteiligungs‑ oder Registrierungspflichten bestehen.
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Bundesagentur für Arbeit für Meldungen im Zusammenhang mit Beschäftigten und ggf. Betriebsnummernvergabe.
Infrastruktur und Querschnittssysteme
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Das zentrale Gründungsportal des Bundes bzw. eines Digitalministeriums, das als „Frontend“ dient und per API alle Fachverfahren der beteiligten Behörden ansteuert.
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Das Nationale Once‑Only‑Technical‑System (NOOTS) als Datenautobahn, über die Register und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen Nachweise rechtssicher austauschen.
Föderal ist vorgesehen: Der Bund setzt mit dem Gründungsbeschleunigungsgesetz den Rechts‑ und Architekturrahmen, die Länder binden Registergerichte und Serviceportale an, und die Kommunen müssen ihre Gewerbeverfahren an die bundesweite Schnittstellenlogik anschließen.
Warum braucht es ein Gründungsbeschleunigungsgesetz?
Deutschland ist beim Thema Unternehmensgründung nach wie vor schwerfällig:
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viele verschiedene Zuständigkeiten,
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zahlreiche Formulare,
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lange Wartezeiten auf Steuernummern und Registereinträge.
Der DIHK-Report Unternehmensgründung 2025 zeigt, dass 74 % der Gründer sich „schnellere und einfachere Regularien“ wünschen. Besonders kritisiert werden überbordende Bürokratie, lange Genehmigungsverfahren und fehlend durchgängige digitale Prozesse.
Die Bundesregierung hat deshalb in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung festgeschrieben, dass Unternehmensgründungen künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollen – über ein zentrales, bundesweit einheitliches Webportal.
Die Idee: Weg von 6.000 unterschiedlichen kommunalen Verfahren – hin zu einem standardisierten digitalen Prozess.
Unternehmensgründung in 24 Stunden – Was ist konkret mit „Gründungsbeschleunigungsgesetz“ gemeint?
Der Begriff „Gründungsbeschleunigungsgesetz“ ist derzeit ein Arbeitstitel für ein Bundesgesetz, das die rechtlichen Grundlagen schaffen soll, damit:
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Unternehmensgründungen Ende-zu-Ende digital möglich werden,
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alle beteiligten Behörden über Schnittstellen verbunden sind,
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für einfache Standardgründungen eine maximale Bearbeitungszeit von 24 Stunden gilt.
Der Digitalverband Bitkom beschreibt das Vorhaben als zentrales Hebelprojekt der Modernisierungsagenda: Die 24-Stunden-Gründung soll zum Prototyp für vollständig digitale Verwaltungsverfahren werden.Bitkom e. V.+1
Parallel dazu arbeiten laut Tagesspiegel-Berichten die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin an einem gemeinsamen Eckpunktepapier für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz, das bis Ende 2026 stehen soll.
Wichtig:
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Das Gesetz ist Stand Dezember 2025 noch nicht beschlossen.
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Wir sprechen über ein klar definiertes Vorhaben mit politischem Mandat und ersten Eckpunkten, aber noch ohne endgültigen Gesetzestext.
Die Umsetzung erfolgt stufenweise: Erste Pilotregionen starten bereits 2025, bundesweite Anwendung ist ab 2028 geplant. Perspektivisch sollen die beschleunigten Verfahren auch auf Personengesellschaften und Genossenschaften ausgeweitet werden. Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen und die Wirtschaft entlasten.
Unternehmensgründung in 24 Stunden – Bürokratieabbau und Lastenumkehr
Die Bundesregierung hat beschlossen, mindestens ein Drittel aller Berichts- und Auskunftspflichten für Unternehmen abzuschaffen oder zu reduzieren. Besonders KMU profitieren, da Kleinbetriebe von zahlreichen Berichtspflichten entlastet werden. Parallel dazu wird die „Lastenumkehr“ bei Genehmigungsverfahren eingeführt: Ist ein Antrag vollständig eingereicht, aber nach drei Monaten nicht beschieden, gilt er als genehmigt. Das soll die Bearbeitungsdauer bei Behörden deutlich verkürzen und Investitionen beschleunigen.
Diese Maßnahmen sind Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung und sollen Deutschland zu einem attraktiveren Standort für Gründer und Investoren machen. Die Reduzierung von Berichtspflichten und die Beschleunigung von Gründungen sollen das Innovationspotenzial stärken und bürokratische Hemmnisse abbauen. Die Union und die Bundesregierung betonen, dass damit ein klares Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und digitale Modernisierung gesetzt wird.
Was man heute schon tun kann
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Digitalisierte Teilprozesse nutzen:
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Online-Notartermine nutzen, wo möglich
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elektronische Handelsregisteranmeldungen
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Online-Gewerbeanmeldung (je nach Kommune)
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Unterlagen frühzeitig vorbereiten:
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Musterprotokoll / Gesellschaftsvertrag
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Personalausweise / Handelsregisterauszüge anderer Beteiligter
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steuerliche Registrierung parallel vorbereiten
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Entwicklung im Blick behalten:
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Modernisierungsagenda & Gesetzgebungsverfahren verfolgen
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Kammern (IHK/HWK) nutzen – diese werden voraussichtlich auch beim Roll-out des Portals involviert sein.
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Die Firmengründung wird binnen 24 Stunden rechtskräftig abgeschlossen.
Handelsregister, Gewerbeämter, Finanzämter, Sozialversicherung und Kammern.
Bei ausbleibender Entscheidung gilt Antrag nach 3 Monaten als genehmigt.
Über ein zentrales Portal werden alle Behördenverfahren online gebündelt.









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