Aktienanleihen sind hochverzinste Anleihen, die an einem festgelegten Datum fällig werden. Dann erhalten Anleger entweder den Anleihebetrag zurück oder Aktien. Aktienanleihen sind strukturierte Wertpapiere und werden von Zertifikateemittenten angeboten.

Aktienanleihen leicht erklärt

Mit dem Kauf einer Aktienanleihe leiht der Anleger dem Emittenten (Juristische Person des Privatrechts (meist Aktiengesellschaft) oder des öffentlichen Rechts, die Wertpapiere ausgibt) einen bestimmten Geldbetrag, der dem Nennwert der Aktienanleihe entspricht, für eine festgelegte Laufzeit. Im Gegenzug erhält der Anleger vom Emittenten einen hohen, oft zweistelligen jährlichen Zinssatz auf den Nennwert während der Laufzeit der Aktienanleihe, der in der Regel deutlich über dem Niveau liegt, das mit anderen Anleihen oder Anlageprodukten erzielt werden kann. Dieser hohe Zinssatz sollte als Risikoprämie betrachtet werden, da Anleger mit einer Aktienanleihe ein höheres Risiko eingehen als mit einer herkömmlichen Anleihe. Denn anders als bei herkömmlichen Anleihen erhält der Anleger sein investiertes Kapital am Ende der Laufzeit der Aktienanleihe nicht unbedingt zurück. Stattdessen richtet sich die Rückzahlung einer Aktienanleihe nach der Wertentwicklung des Basiswerts, der der Anleihe zugrunde liegt. Bei einer herkömmlichen Aktienanleihe ist der Basiswert eine einzelne Aktie, in der Regel eine deutsche Aktie. Es gibt aber auch Aktienanleihen, die sich auf mehrere Aktien, einen Index oder einen Rohstoff beziehen.

Grundsätzlich steht es dem Emittenten frei, ob er den Nennwert der Aktienanleihe an den Anleger zurückzahlt oder stattdessen eine im Voraus festgelegte Anzahl von Aktien der zugrunde liegenden Anleihe, auch als Bezugsmenge bezeichnet, an den Anleger liefert. Der Emittent hat jedoch feste Kriterien, auf deren Grundlage er seine Entscheidung trifft. Das wichtigste Kriterium ist der Basispreis. Dieser Wert wird bei der Emission der Aktienanleihe festgelegt und gibt die Kursschwelle für den Basiswert an. Im Allgemeinen liegt der Ausübungspreis unter dem Kurs des Basiswerts zum Zeitpunkt der Emission der Aktienanleihe. Er ist auch für die Berechnung des Zeichnungsbetrags relevant, der sich aus dem Nennwert der Aktienanleihe geteilt durch den Ausübungspreis ergibt.

Liegt der Kurs des Basiswerts bei Fälligkeit oder am letzten Bewertungstag der Aktienanleihe über diesem Basispreis, erhält der Anleger sein Geld zurück. Fällt jedoch der Kurs des Basiswerts, erhält der Anleger die vereinbarte Anzahl von Aktien. Der Wert dieser Aktien ist immer geringer als der Nennwert der Aktienanleihe. Würde der Anleger diese Aktien sofort verkaufen, wäre die Rendite geringer als das ursprünglich investierte Kapital. Starke Kursschwankungen des Basiswerts stellen daher ein Risiko für den Anleger dar, da sie den Kurs des Basiswerts unvorhersehbar machen und er schnell unter den Basispreis fallen kann. Je höher also die Volatilität des Basiswerts ist, desto höher ist der Zinssatz für das umgekehrte Instrument.

Handelt es sich bei dem Basiswert um eine ausländische Aktie, einen Index oder eine Ware, wird der Basiswert bei Fälligkeit in der Regel nicht abgerechnet, auch wenn der Kurs unter dem festgelegten Ausübungspreis liegt. Stattdessen wird der entsprechende Betrag in bar ausgezahlt.

(FW)