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Mit dem Altersvorsorgedepot beginnt ab dem 1. Januar 2027 eine neue Phase der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Die Reform soll das bisherige Riester-System modernisieren, staatliche Förderung leichter zugänglich machen und langfristiges Sparen mit Aktienfonds, ETFs und anderen geeigneten Kapitalanlagen ermöglichen. Erstmals können Verbraucher im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge ein Depot ohne verpflichtende Beitragsgarantie wählen.
„Mit dem Altersvorsorgedepot wird aus der staatlich geförderten Altersvorsorge zunehmend eine langfristige Kapitalanlage. Entscheidend wird sein, wie Verbraucher Förderung, Renditechancen, Kosten und persönliche Sicherheit miteinander verbinden.“ — Redaktion Business-Leaders
Die gesetzliche Grundlage steht inzwischen fest. Der Deutsche Bundestag verabschiedete das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai wurde das Gesetz vom 26. Mai 2026 am 29. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wesentliche neue Regelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die private Altersvorsorge transparenter, flexibler und kostengünstiger zu gestalten. Während die bisherigen Riester-Produkte häufig von Garantievorgaben, Verwaltungskosten und komplexen Förderbedingungen geprägt waren, sollen Anleger künftig zwischen unterschiedlichen Vorsorgemodellen wählen können.
Altersvorsorgedepot – Überblick der Reform
- Steuerbegünstigter Vermögensaufbau während der Ansparphase
- Besteuerung der späteren Altersvorsorgeleistungen
- Größere Auswahl an Anlageprodukten
- Bis zu 540 Euro jährliche Grundzulage
- Zusätzliche Förderung für Familien
- Mehr Flexibilität bei der Auszahlung

Die wichtigsten Merkmale des neuen Altersvorsorgedepots
1. Einfacheres System: Die bislang teilweise komplizierte Riester-Förderung wird für neue Verträge durch ein beitragsproportionales Zulagensystem ersetzt. Die staatliche Grundzulage richtet sich unmittelbar nach den eigenen Sparbeiträgen. Bereits mit vergleichsweise kleinen Einzahlungen lässt sich eine erhebliche prozentuale Förderung erreichen.
2. Flexibilität: Anleger erhalten die Möglichkeit, in zugelassene Fonds, ETFs und andere geeignete Kapitalanlagen zu investieren. Neben Depots ohne Kapitalgarantie bleiben auch sicherheitsorientierte Vorsorgeprodukte mit Garantien möglich. Verbraucher können damit entsprechend ihrer persönlichen Risikobereitschaft unterschiedliche Modelle wählen.
3. Kostenreduzierung: Ein wichtiges Ziel der Reform ist die Begrenzung der Produkt- und Verwaltungskosten. Besonders einfach gestaltete Standard-Altersvorsorgedepots unterliegen einer Effektivkostenobergrenze von einem Prozent jährlich. Bei anderen Depotvarianten ist ein sorgfältiger Kostenvergleich weiterhin notwendig.
4. Staatliche Förderung: Die neue Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro jährlich. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gewährt der Staat 50 Prozent Förderung. Für weitere Beiträge bis zu insgesamt 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Prozent. Hinzu kommen gegebenenfalls Kinderzulagen von bis zu 300 Euro jährlich je Kind.
5. Vererbbarkeit: Das angesparte Altersvorsorgevermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Hinterbliebene übertragen werden. Die Möglichkeiten und steuerlichen Folgen unterscheiden sich jedoch je nach Vertragsgestaltung und Zeitpunkt des Todesfalls. Eine uneingeschränkte, stets förderunschädliche Vererbung ist nicht vorgesehen.
6. Transparenz: Die Reform enthält neue Anforderungen an standardisierte Produktinformationen und die Darstellung der Kosten. Verbraucher sollen Angebote künftig besser vergleichen und die Auswirkungen von Gebühren auf ihre langfristige Vermögensentwicklung leichter erkennen können.
Ein weiterer Bestandteil ist die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Ab 2027 können unter anderem auch Erwerbstätige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen von der neuen Förderung profitieren. Damit richtet sich das Altersvorsorgedepot an eine deutlich breitere Gruppe von Erwerbstätigen. Besonders jüngere Menschen mit einem langen Anlagehorizont können von den neuen Möglichkeiten profitieren, sofern sie bereit sind, die mit Kapitalmarktanlagen verbundenen Wertschwankungen zu tragen.
Steuerfreies Altersvorsorgedepot: Neue Chancen für die private Altersvorsorge
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz stellt Deutschland die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge auf eine neue Grundlage. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht es, innerhalb eines zertifizierten Vorsorgevertrages Kapital aufzubauen, ohne dass Erträge und Wertsteigerungen während der Ansparphase laufend besteuert werden. Anders als bei einem gewöhnlichen privaten Wertpapierdepot müssen Kapitalerträge innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrages nicht bereits während des Vermögensaufbaus versteuert werden. Die spätere Auszahlung unterliegt grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung.
Dieser steuerliche Aufschub kann sich insbesondere über lange Anlagezeiträume positiv auf den Vermögensaufbau auswirken. Werden Erträge im Depot wieder angelegt, können sie ihrerseits weitere Erträge erwirtschaften. Der Zinseszinseffekt erhält dadurch eine größere Bedeutung. Allerdings sollten Anleger die steuerliche Förderung nicht isoliert betrachten. Bei einem Altersvorsorgedepot sind auch die spätere Besteuerung, die eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals, mögliche Kursschwankungen und die laufenden Produktkosten entscheidend.
Für viele Sparer wird deshalb der Vergleich zwischen einem geförderten Altersvorsorgedepot und einem klassischen privaten ETF-Sparplan zu einer wichtigen finanziellen Entscheidung.
Während ein gewöhnliches ETF-Depot grundsätzlich mehr Flexibilität bei Entnahmen bietet, kann das Altersvorsorgedepot mit staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen punkten. Hinzu kommt der Wettbewerb zwischen Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen und digitalen Brokern. Zahlreiche Anbieter arbeiten bereits an entsprechenden Produkten für den Start im Januar 2027.
Altersvorsorgedepot – Gesetzentwurf
Aktualisierung am 20. Oktober 2026 zum ursprünglichen Beitrag vom 8 September 2024: Das damalige Gesetzgebungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 und die ab 2027 vorgesehenen Regelungen.
Kernpunkte des Altersvorsorgedepots
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Steuerbegünstigte Ansparphase: Kapitalerträge und Wertsteigerungen bleiben innerhalb des geförderten Vertrages während des Vermögensaufbaus ohne laufende Besteuerung. Dadurch können wiederangelegte Erträge langfristig zum Kapitalwachstum beitragen.
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Besteuerung in der Auszahlungsphase: Auszahlungen aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Ob die persönliche Steuerbelastung im Ruhestand geringer ausfällt als während des Erwerbslebens, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab.
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Breites Anlageangebot: Für die neue private Altersvorsorge stehen neben Produkten mit Beitragsgarantien künftig auch zertifizierte Altersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie zur Verfügung. Zu den möglichen Anlagen gehören geeignete Fonds, ETFs und weitere gesetzlich zugelassene Kapitalanlagen.
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Unterschiedliche Sicherheitsmodelle: Anleger können zwischen renditeorientierten Produkten ohne Beitragsgarantie und Garantieprodukten wählen, bei denen zum Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der maßgeblichen Beiträge und Zulagen garantiert werden.
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Flexiblere Auszahlung: Neben lebenslangen Rentenzahlungen sind zeitlich begrenzte Auszahlungspläne vorgesehen. Diese müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen und mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen.
Zielgruppe und Vorteile
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Menschen, die ihre gesetzliche oder berufsständische Altersversorgung durch eine zusätzliche private Vorsorge ergänzen möchten. Die neue Förderung ist insbesondere für Erwerbstätige interessant, die regelmäßig kleinere oder mittlere Beträge sparen wollen. Auch Selbstständige und bestimmte Angehörige freier Berufe erhalten durch die Reform Zugang zu staatlichen Fördermöglichkeiten, die bislang nicht in gleicher Weise zur Verfügung standen.
Besonders Berufseinsteiger sollen motiviert werden, frühzeitig Kapital für das Alter aufzubauen. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Ein früher Beginn bietet den Vorteil, dass auch kleinere Einzahlungen über einen langen Zeitraum Vermögen aufbauen können. Entscheidend bleibt dabei eine zur persönlichen Lebensplanung passende Anlagestrategie.
Langfristiges Potenzial
Das wirtschaftliche Potenzial des Altersvorsorgedepots ergibt sich aus dem Zusammenspiel von eigenen Sparbeiträgen, staatlichen Zulagen, möglichen Kapitalmarkterträgen und dem langfristigen Anlagehorizont. Wer beispielsweise monatlich 150 Euro einzahlt, erreicht unter den gesetzlichen Fördervoraussetzungen die maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich. Damit stehen insgesamt 2.340 Euro für die jährliche Altersvorsorge zur Verfügung.
Über einen Zeitraum von 30 Jahren summieren sich die Eigenbeiträge auf 54.000 Euro. Hinzu kommen bei unveränderter Förderhöhe staatliche Grundzulagen von insgesamt 16.200 Euro. Bereits ohne Kapitalerträge ergibt sich damit eine angesparte Beitragssumme von 70.200 Euro. Mögliche Wertsteigerungen können den späteren Depotwert erhöhen. Die tatsächliche Entwicklung hängt jedoch von der gewählten Anlage, den Marktentwicklungen und den anfallenden Kosten ab. Verluste sind insbesondere bei kapitalmarktorientierten Anlagen ohne Garantie möglich.
Zulagen und steuerliche Abzüge
Mit dem neuen Fördersystem wird die Höhe der Grundzulage unmittelbar an den geleisteten Eigenbeitrag gekoppelt.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Staatliche Grundzulage |
|---|---|
| 120 Euro | 60 Euro |
| 360 Euro | 180 Euro |
| 600 Euro | 240 Euro |
| 1.200 Euro | 390 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro |
Berechnungen nach der ab 2027 geltenden Förderstaffel bei bestehender Förderberechtigung. Ohne Kinderzulagen und zusätzliche steuerliche Vorteile.
Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Für jedes förderberechtigte Kind können bis zu 300 Euro Kinderzulage jährlich hinzukommen. Die volle Kinderzulage setzt einen entsprechenden Eigenbeitrag sowie die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen voraus. Daneben bleibt der steuerliche Sonderausgabenabzug erhalten. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob der Sonderausgabenabzug zu einem höheren steuerlichen Vorteil führt als die bereits gewährten Zulagen. Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation des Sparers ab.
Weiterführender Ratgeber:
Business-Leaders erläutert die neuen Zulagen, Sparbeispiele und Kosten im ergänzenden Beitrag
„Altersvorsorgedepot 2027: Bis zu 540 Euro vom Staat – wer profitiert und wie funktioniert es?“.
Zukunft des Altersvorsorgedepots
Mit der Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes sind die wesentlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Ab dem 1. Januar 2027 können neue zertifizierte Altersvorsorgeprodukte nach dem reformierten System angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Verbraucher können ihre bisherigen Verträge grundsätzlich fortführen und müssen nicht automatisch in ein Altersvorsorgedepot wechseln.
Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderung oder in ein neues Vorsorgeprodukt ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Dabei sollten bisherige Garantien, Vertragskosten, Wechselbedingungen und der verbleibende Anlagehorizont berücksichtigt werden. Neben privatwirtschaftlichen Angeboten eröffnet das Gesetz auch die Möglichkeit eines Standarddepots in öffentlicher Trägerschaft. Ob und wann eine entsprechende öffentliche Lösung tatsächlich verfügbar sein wird, hängt von der weiteren Umsetzung ab.
Für den Finanzmarkt entstehen durch die Reform neue Geschäftsmöglichkeiten. Gleichzeitig dürfte der Wettbewerb um transparente, kostengünstige und verständliche Altersvorsorgeprodukte zunehmen.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot bietet die Chance, staatliche Förderung mit langfristigem Kapitalmarktinvestment zu verbinden. Die Reform erweitert die Wahlmöglichkeiten und eröffnet zusätzliche Perspektiven für einen systematischen Vermögensaufbau. Welche Lösung im Einzelfall geeignet ist, hängt von Anlagehorizont, Sicherheitsbedürfnis, Kosten und persönlicher Vorsorgesituation ab.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro beträgt sie 540 Euro, sofern die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Diese genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Wechsel ist freiwillig.
Nein. Insbesondere bei Depots ohne Beitragsgarantie können Kapitalmarktverluste auftreten. Alternativ sind Garantieprodukte vorgesehen.
Ja. Die Auszahlungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Einkommensteuer.
Quellen
Stand und Abruf: 20. Oktober 2026.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über die Reform der privaten Altersvorsorge. Er stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Entwicklung von Kapitalanlagen ist nicht garantiert. Förderansprüche, steuerliche Auswirkungen und Vertragsbedingungen richten sich nach den individuellen Voraussetzungen sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.







Auch bei den Direktversicherungen sprach man von geringen Steuern in der Auszahlungsphase. Aber neben den 33% Steuern muss man ca 20% Sozialabgaben bezahlen.Das heißt bei den von Toncar beschrieben 210000€ bleiben für den Rentner 105000€ übrig. In Gesprächen mit Mitgliedern der Toncargruppe habe ich festgestellt, dass sie von den Abzügen keine Ahnung haben und dass es ihnen auch egal ist.