Wie eine Spezialbank für die Immobilienwirtschaft in das Blickfeld eines mutmaßlich iranisch gesteuerten Finanznetzwerks geriet – und welche Rolle die deutsche Bankenaufsicht spielte. 147 Millionen Euro an auffälligen Zahlungsströmen, Verbindungen zum iranischen Regime und ein Eingreifen der BaFin: Recherchen von SPIEGEL und Report Mainz enthüllen die Hintergründe eines ungewöhnlichen Bankgeschäfts. Die Spur führt bis in die Schweiz.

Die TEN31 Bank ist ein Beispiel dafür, wie eine auf den deutschen Immobilienmarkt spezialisierte Bank durch ungewöhnliche Finanzgeschäfte und internationale Beteiligungsinteressen in den Fokus der Aufsichtsbehörden geraten kann. Redaktion Business-Leaders

Eine Spezialbank aus Ottobrunn bei München steht im Mittelpunkt einer bemerkenswerten internationalen Finanzrecherche. Nach Erkenntnissen des ARD-Magazins Report Mainz und des SPIEGEL soll ein mit dem iranischen Regime verbundenes Netzwerk versucht haben, die Mehrheit an der TEN31 Bank zu erwerben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhinderte einen ersten Übernahmeversuch. Später tauchten Hinweise auf einen weiteren Anlauf über eine Gesellschaft im Schweizer Kanton Zug auf. Der Fall wirft Fragen nach der Kontrolle von Bankbeteiligungen, internationalen Zahlungsströmen und der Wirksamkeit bestehender Finanzsanktionen auf.

TEN31 Bank – Mysteriöser Übernahmeversuch – Die wichtigsten Fakten

  • Spezialbank für die deutsche Wohnungswirtschaft
  • Iranisches Netzwerk plante mehrheitliche Übernahme
  • 147 Millionen Euro über ein Konto
  • BaFin entzog Beteiligten die Stimmrechte
  • Zweiter Übernahmeversuch mit Schweizer Verbindung
  • Bank verweist auf organisatorische Verbesserungen

TEN31 Bank aus Bayern: Mysteriöser Übernahmeversuch durch iranisches Finanznetzwerk (KI erstellt)

Was ist die TEN31 Bank?

Die TEN31 Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Ottobrunn, südöstlich von München. Anders als große Universalbanken konzentriert sie sich auf einen klar abgegrenzten Kundenkreis: Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Die Bank erhielt 2015 ihre Banklizenz und begann Anfang 2016 mit dem operativen Geschäft. Zunächst trat sie unter dem Namen WEG Bank AG auf. Die Bezeichnung bezog sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften, die bis heute den Kern ihres Geschäftsmodells bilden.

Hinter der Gründung stand eine wirtschaftlich nachvollziehbare Überlegung. Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen eigene Konten, Rücklagenverwaltung und häufig Finanzierungen für gemeinschaftliche Investitionen. Klassische Banken bedienen diesen Markt nicht immer mit spezialisierten Lösungen. Die TEN31 Bank entwickelte deshalb Bankprodukte, die auf die besonderen Anforderungen dieser Zielgruppe ausgerichtet sind.

Infokasten: Die TEN31 Bank AG im Überblick

Stand: Oktober 2026

Merkmal

Angaben

Name

TEN31 Bank AG

Früherer Name

WEG Bank AG (bis August 2021)

Sitz

Ottobrunn bei München

Banklizenz

31. Oktober 2015

Geschäftsbeginn

Anfang 2016

Geschäftsmodell

Spezialbank für Wohnungswirtschaft, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Bilanzsumme 2025

rund 501,8 Mio. Euro

Vorstand

Dr. Stefan Klaßmüller und Nico Kühner

Aufsichtsratsvorsitz

Michael Obermayer

Handelsregister

Amtsgericht München, HRB 215846

Aufsichtsbehörde

BaFin

 

Hintergrund: Die Bank firmierte ursprünglich als WEG Bank AG. Die Abkürzung WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Am 18. August 2021 erfolgte die Umbenennung zur TEN31 Bank AG, um der gewachsenen internationalen Ausrichtung Rechnung zu tragen. Der Name TEN31 erinnert an den 31. Oktober 2015, den Tag der Erteilung der Banklizenz.

Welche Geschäfte betreibt die Bank?

Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere:

  • Kontoführung für Wohnungseigentümergemeinschaften: Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, laufender Zahlungen und finanzieller Rücklagen.

  • Finanzierung von Modernisierungen: Darlehen für größere Maßnahmen an gemeinschaftlich genutzten Immobilien, etwa energetische Sanierungen.

  • Einlagenprodukte: Verzinsliche Konten und weitere Lösungen zur Verwaltung von Geldern der Wohnungswirtschaft.

  • Dienstleistungen für Immobilienverwaltungen: Finanzprodukte und ergänzende organisatorische Leistungen für professionelle Verwalter.

Die Bank ist nach eigenen Angaben nicht ausschließlich in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden tätig. Zu ihrem erweiterten Unternehmensumfeld gehört die TEN31 Dienstleistungen GmbH, die unter anderem kaufmännische Leistungen für Immobilienverwaltungen anbietet. Bereits 2020 entstand mit der Imovion GmbH außerdem eine Beteiligung im Bereich der Unternehmensnachfolge für Immobilienverwaltungen. Damit verfolgt die Bank ein Geschäftsmodell, das über klassische Kontoführung und Kreditvergabe hinausgeht und verschiedene Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft miteinander verbindet.

Unternehmensstruktur: Wer führt die TEN31 Bank?

Die TEN31 Bank ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und unter der Handelsregisternummer HRB 215846 beim Amtsgericht München eingetragen. Die operative Leitung liegt bei einem zweiköpfigen Vorstand:

Nico Kühner verantwortet den Marktbereich. Dazu gehören insbesondere das Kundengeschäft und die geschäftliche Entwicklung.

Dr. Stefan Klaßmüller ist für die Marktfolge zuständig. In Banken umfasst dieser Bereich unter anderem die unabhängige Bearbeitung und Kontrolle von Kreditrisiken sowie wesentliche interne Prozesse.

Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Michael Obermayer.

Die Aufteilung zwischen Markt und Marktfolge entspricht einem wichtigen Organisationsprinzip des Bankwesens: Geschäftsabschluss und Risikokontrolle sollen funktional voneinander getrennt sein. 2024 veränderte sich die Führung der TEN31 Bank deutlich. Die früheren Vorstandsmitglieder Matthias von Hauff und Bernd Bonacker schieden aus. Dr. Klaßmüller rückte in den Vorstand auf. Die Veränderungen erfolgten in einer Phase erhöhter aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Wem gehört die TEN31 Bank?

Als Aktiengesellschaft verfügt die TEN31 Bank über ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital. Aktionäre können auf Hauptversammlungen über wesentliche Angelegenheiten des Unternehmens abstimmen und über den Aufsichtsrat Einfluss auf die Kontrolle der Geschäftsführung nehmen. Für die Bewertung der nun bekannt gewordenen Übernahmeversuche ist insbesondere die tatsächliche Verteilung der Stimmrechte relevant.

Öffentlich zugängliche Registerinformationen dokumentieren Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse. Eine vollständig verifizierte und aktuelle Aufstellung sämtlicher Aktionäre einschließlich mittelbarer wirtschaftlich Berechtigter liegt dieser Recherche jedoch nicht vor. Deshalb lässt sich aus den bisher ausgewerteten Veröffentlichungen nicht ableiten, dass iranische Akteure gegenwärtig die TEN31 Bank kontrollieren.

Wie groß ist die TEN31 Bank?

Die TEN31 Bank gehört nicht zu den großen deutschen Kreditinstituten. Sie ist vielmehr eine vergleichsweise kleine, spezialisierte Bank mit einem auf die Immobilienwirtschaft zugeschnittenen Geschäftsmodell. Nach veröffentlichten Unternehmensdaten erreichte sie Ende 2025 eine Bilanzsumme von rund 501,8 Millionen Euro. Die Kundeneinlagen beliefen sich auf rund 470,9 Millionen Euro, während das Kundenkreditvolumen rund 93,2 Millionen Euro betrug. Das Geschäftsmodell ist damit wesentlich durch die Entgegennahme und Verwaltung von Einlagen geprägt.

2024 meldete die Bank einen Anstieg ihres Einlagengeschäfts um mehr als 70 Prozent. Zugleich stärkte sie ihre Eigenkapitalbasis durch zusätzliche Kapitalinstrumente und eine Kapitalerhöhung. Im November 2025 berichtete die Bank über eine weitere Kapitalerhöhung um sechs Millionen Euro. Das Grundkapital stieg nach den verfügbaren Registerangaben auf 18,174 Millionen Euro.

Für die Beurteilung einer Bank ist dabei wichtig, zwischen Grundkapital, regulatorischen Eigenmitteln, Kundeneinlagen und Bilanzsumme zu unterscheiden. Diese Kennzahlen erfüllen unterschiedliche Funktionen und sind nicht miteinander gleichzusetzen.

Wie geriet die TEN31 Bank in das Umfeld iranischer Finanzgeschäfte?

Der Ausgangspunkt der aktuellen Berichterstattung liegt im Sommer 2023. Nach gemeinsamen Recherchen von Report Mainz und SPIEGEL, die auf internen Schreiben der BaFin beruhen, liefen innerhalb von rund zehn Monaten etwa 147 Millionen Euro über ein einzelnes Konto der TEN31 Bank. Ein erheblicher Teil der Zahlungen soll von Unternehmen stammen, die Verbindungen zum iranischen Regime aufweisen.

Für eine auf die Wohnungswirtschaft spezialisierte Bank stellte dieser Zahlungsverkehr eine ungewöhnliche Größenordnung dar. Nach den von den Journalisten ausgewerteten Aufsichtsunterlagen überstieg das mutmaßliche Iran-Geschäft die Hälfte der damaligen Bilanzsumme. Dabei ist zwischen einem dokumentierten Zahlungsvolumen und dem Nachweis rechtswidriger Transaktionen zu unterscheiden. Dass Gelder über ein Konto fließen, beweist für sich genommen weder Geldwäsche noch einen Verstoß gegen Sanktionen. Die außergewöhnliche Höhe der Zahlungen und die Herkunft beteiligter Unternehmen waren jedoch aus Sicht der Bankenaufsicht offenbar von erheblicher Bedeutung.

Die Spur zur iranischen Bank Shahr

Im Zentrum der Übernahmerecherche steht die iranische Bank Shahr. Das Institut gilt als halbstaatlich und steht seit Jahren unter US-Sanktionen. Nach den von Report Mainz und SPIEGEL ausgewerteten BaFin-Dokumenten sollen beteiligte Personen und Firmen den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der TEN31 Bank im Auftrag der Bank Shahr betrieben haben. Der mögliche wirtschaftliche Hintergrund ist nachvollziehbar: Internationale Sanktionen schränken die Möglichkeiten iranischer Finanzinstitute erheblich ein, Zahlungen über reguläre internationale Bankverbindungen abzuwickeln.

Eine beherrschende Beteiligung an einer europäischen Bank könnte einem sanktionierten Netzwerk theoretisch neue Zugangsmöglichkeiten zu Finanzdienstleistungen eröffnen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Beteiligung die aufsichtsrechtlichen Kontrollen übersteht und die beteiligten Personen tatsächlich Einfluss auf Geschäftsprozesse ausüben können. Nach den veröffentlichten Unterlagen war für 2023 sogar ein Besuch einer dreiköpfigen Delegation der Bank Shahr in Ottobrunn im Gespräch. Die TEN31 Bank erklärte gegenüber den Journalisten, von einem solchen Besuch nichts zu wissen.

Warum schritt die BaFin ein?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht unter anderem die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch deutsche Kreditinstitute. Dazu gehört auch die Kontrolle bedeutender Beteiligungen an Banken. Wer eine erhebliche Beteiligung an einem Kreditinstitut erwerben möchte, unterliegt besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Im Rahmen des sogenannten Inhaberkontrollverfahrens wird unter anderem geprüft, ob die Erwerber zuverlässig sind, wie ihre finanzielle Situation aussieht und welche Auswirkungen die Beteiligung auf die ordnungsgemäße Führung des Instituts haben kann.

Die BaFin kann einen Beteiligungserwerb unter gesetzlichen Voraussetzungen untersagen und Maßnahmen gegen unzulässige Einflussnahmen ergreifen. Im Fall der TEN31 Bank wurden laut Report Mainz und SPIEGEL die Stimmrechte der am ersten Übernahmeversuch beteiligten Erwerber entzogen. Ein solcher Eingriff ist erheblich. Die betreffenden Anteilseigner können ihre Stimmrechte dann nicht wie üblich ausüben. Der aufsichtsrechtliche Eingriff bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die betroffenen Personen strafrechtlich verurteilt wurden.

Zweiter Übernahmeversuch: Warum führt die Spur in die Schweiz?

Besonders bemerkenswert sind Hinweise auf einen weiteren Übernahmeversuch im Jahr 2025. Nach den Recherchen von Report Mainz und SPIEGEL spielte dabei eine kleinere Gesellschaft mit Sitz im Schweizer Kanton Zug eine Rolle. Die Journalisten berichten über personelle Verbindungen zwischen den Beteiligten des ersten und des zweiten Anlaufs.

Ein Geschäftsmann iranischer Herkunft, dessen Name bereits im Zusammenhang mit dem ersten Übernahmeversuch aufgetaucht sein soll, ist nach den ausgewerteten Unterlagen auch im Umfeld der Schweizer Gesellschaft nachweisbar. Ein geldwäscherechtlicher Fragebogen soll zudem einen Mitarbeiter dieses Geschäftsmannes als wirtschaftlich Begünstigten der Schweizer Gesellschaft ausweisen. Der Geschäftsmann bestreitet eine Verbindung zur TEN31 Bank. Die Schweizer Gesellschaft beantwortete entsprechende Nachfragen nicht.

Ob hinter beiden Erwerbsversuchen dieselben wirtschaftlichen Auftraggeber stehen und welchen genauen Einfluss iranische Institutionen auf den zweiten Anlauf hatten, ist öffentlich bislang nicht abschließend geklärt. Der Sitz im Kanton Zug allein ist kein Hinweis auf illegale Aktivitäten. Die Schweiz verfügt über einen international bedeutenden Finanz- und Unternehmensstandort. Entscheidend für die rechtliche Bewertung sind die tatsächlichen Eigentums-, Kontroll- und Finanzierungsverhältnisse der beteiligten Gesellschaften.

TEN31 Bank bestätigt frühere Mängel in der Geldwäscheprävention

Die Berichte über die mutmaßlichen Übernahmeversuche fallen in eine Phase, in der die TEN31 Bank bereits aufsichtsrechtliche Probleme bewältigen musste. Im Mai 2024 setzte die BaFin Miro Zadro als Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterfunktion ein. Die Bank selbst bestätigte in ihrem Jahresrückblick 2024 Mängel in ihrer Geschäftsorganisation. Nach eigenen Angaben wurden interne Prozesse unter Mitwirkung des Sonderbeauftragten verbessert. Im Juli 2025 informierte die Bank außerdem über aufsichtsrechtliche Beanstandungen im Zusammenhang mit ihrer Risikosteuerung und Geschäftsorganisation. Im Rahmen der aktuellen Recherchen räumte die TEN31 Bank ausdrücklich ein, dass es in der Vergangenheit Mängel in der Geldwäscheprävention gegeben habe.

Nach Darstellung des Unternehmens wurden diese Defizite unter der heutigen Geschäftsleitung behoben. Geschäftsaktivitäten außerhalb der Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften seien eingestellt worden. Die Bank betont außerdem den engen Austausch mit der Aufsichtsbehörde und verweist bei Fragen zu möglichen Beteiligungsübernahmen auf die Kontrollfunktion der BaFin.

Die Aussagen des Unternehmens sind für eine ausgewogene Bewertung wesentlich. Festgestellte organisatorische Defizite belegen nicht, dass die aktuelle Unternehmensführung an möglichen Sanktionsumgehungen beteiligt war.

Welche Bedeutung hat der Fall für den deutschen Bankenmarkt?

Die Vorgänge bei der TEN31 Bank verdeutlichen eine grundsätzliche Herausforderung der Finanzaufsicht. Banken sind nicht nur Unternehmen, die Kredite vergeben und Kundeneinlagen verwalten. Sie verfügen auch über regulierte Strukturen für Zahlungsverkehr, Kontoführung und die Abwicklung wirtschaftlicher Transaktionen. Gerade diese Infrastruktur kann für internationale Netzwerke interessant sein, die aufgrund von Sanktionen nur eingeschränkten Zugang zum internationalen Finanzsystem besitzen. Dabei kommt der Kontrolle tatsächlicher wirtschaftlicher Eigentümer eine zentrale Rolle zu.

Formale Beteiligungsgesellschaften können rechtlich zulässig sein. Für Banken und Aufsichtsbehörden ist jedoch entscheidend, welche Personen oder Organisationen letztlich über Beteiligungen, Stimmrechte und Finanzierungsentscheidungen bestimmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt deshalb auf der Transparenz komplexer grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen.

Der Fall TEN31 zeigt zugleich, dass die Aufsicht über Instrumente verfügt, um auf problematische Beteiligungserwerbe zu reagieren. Nach den vorliegenden Berichten verhinderte die BaFin den ersten Übernahmeversuch durch den Entzug von Stimmrechten.

Was bedeutet das für Kunden der TEN31 Bank?

Aus den bekannt gewordenen Recherchen lässt sich nicht ableiten, dass Kundengelder der TEN31 Bank verloren gegangen sind oder dass für sämtliche Kunden ein konkretes finanzielles Risiko besteht. Ebenso wenig belegt der Bericht, dass die Bank gegenwärtig unter iranischer Kontrolle steht. Für Kunden ist vor allem relevant, dass die Bank nach wie vor als deutsches, beaufsichtigtes Kreditinstitut tätig ist und nach eigenen Angaben ihre internen Kontrollstrukturen verbessert hat. Die bestehenden aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen gelten unabhängig davon, wer eine Beteiligung am Institut erwerben möchte.

Fazit: Ein ungewöhnlicher Bankfall mit internationaler Dimension

Die TEN31 Bank wurde als Spezialinstitut für die Immobilienwirtschaft aufgebaut. Ihr ursprüngliches Geschäftsmodell richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und professionelle Hausverwaltungen. Die aktuellen Recherchen zeigen jedoch, dass die Bank zwischenzeitlich mit Zahlungsströmen und Beteiligungsinteressen konfrontiert war, die weit über dieses traditionelle Geschäftsfeld hinausgingen.

Die BaFin stoppte nach den veröffentlichten Unterlagen einen ersten Übernahmeversuch aus einem Netzwerk mit Verbindungen zur iranischen Bank Shahr. Hinweise auf einen zweiten Anlauf über eine Schweizer Gesellschaft machen den Fall besonders bemerkenswert.

Für die deutsche Finanzwirtschaft steht damit eine Frage im Mittelpunkt: Wie zuverlässig lassen sich die tatsächlichen Einflussverhältnisse hinter komplexen internationalen Beteiligungsstrukturen erkennen? Der Fall verdeutlicht, warum Bankenaufsicht, Geldwäscheprävention und transparente Eigentumsverhältnisse zentrale Bestandteile eines funktionsfähigen Finanzsystems sind.

 

 

Was ist die TEN31 Bank?

Die TEN31 Bank AG ist eine deutsche Spezialbank mit Sitz in Ottobrunn bei München. Sie konzentriert sich auf Bank- und Finanzdienstleistungen für die Wohnungswirtschaft, insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.

Wem gehört die TEN31 Bank?

Die Bank ist als Aktiengesellschaft organisiert. Eine vollständig verifizierte aktuelle Aktionärsübersicht einschließlich aller mittelbaren wirtschaftlich Berechtigten liegt dieser Recherche nicht vor. Es ist nicht belegt, dass die Bank gegenwärtig vom iranischen Regime kontrolliert wird.

Welche Verbindung besteht zwischen der TEN31 Bank und dem Iran?

Nach Recherchen von Report Mainz und SPIEGEL liefen über ein Konto der Bank erhebliche Gelder von Unternehmen mit mutmaßlichen Verbindungen zum iranischen Regime. Außerdem soll ein mit der iranischen Bank Shahr verbundenes Netzwerk eine Mehrheitsbeteiligung angestrebt haben.

Wie hoch waren die auffälligen Zahlungsströme?

Nach den ausgewerteten BaFin-Dokumenten wurden innerhalb von rund zehn Monaten etwa 147 Millionen Euro über ein einzelnes Konto der TEN31 Bank abgewickelt. Nicht für jede dieser Zahlungen ist eine rechtswidrige Herkunft nachgewiesen.

Hat die BaFin den Verkauf der TEN31 Bank verhindert?

Nach den veröffentlichten Recherchen griff die BaFin beim ersten Übernahmeversuch ein und entzog den beteiligten Erwerbern die Stimmrechte. Hinweise auf einen späteren zweiten Übernahmeversuch sind Gegenstand der aktuellen Berichterstattung.

Ist die TEN31 Bank weiterhin tätig?

Ja. Die Bank ist weiterhin als deutsches Kreditinstitut aktiv und konzentriert sich nach eigenen Angaben auf die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Warum ist der Kanton Zug Teil der Recherche?

Beim mutmaßlichen zweiten Übernahmeversuch spielte nach Medienberichten eine Schweizer Gesellschaft mit Sitz im Kanton Zug eine Rolle. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen beiden Erwerbsversuchen sind öffentlich noch nicht abschließend geklärt.

Quellen und weiterführende Informationen

ARD / Report Mainz / Tagesschau: Eine deutsche Bank im Visier Teherans, 21.10.2026.

SWR / Report Mainz: Iranisches Terror-Regime – Die Spur nach Deutschland, 20.10.2026.

TEN31 Bank AG: Unternehmensprofil und Geschäftsführung, abgerufen am 21.10.2026.

TEN31 Bank AG: Jahresrückblick 2024, veröffentlicht am 17.04.2025.

TEN31 Bank AG: Anpassungen der Geschäftsprozesse nach BaFin-Prüfung, 22.07.2025.

TEN31 Bank AG: Kapitalerhöhung um sechs Millionen Euro, 14.11.2025.

TEN31 Bank AG: Handelsregisterinformationen, HRB 215846, abgerufen am 21.10.2026.

TEN31 Bank AG: Impressum und aufsichtsrechtliche Angaben, abgerufen am 21.10.2026.

Rechtlicher Hinweis:

Der Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, Unternehmensveröffentlichungen und journalistischen Recherchen. Verdachtsmomente und aufsichtsrechtliche Maßnahmen sind von strafrechtlich nachgewiesenen Verstößen zu unterscheiden. Für alle betroffenen Personen und Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung. Soweit Tatsachen nicht abschließend belegt sind, werden sie ausdrücklich als Rechercheergebnisse, Hinweise oder Verdachtsmomente dargestellt.