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VSH-Deckungskonzepte: Professor Hans-Peter Schwintowski hat in seiner aktuellen Studie die gängigsten Deckungskonzepte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) von Versicherungsmaklern untersucht. Das Hauptresultat: Alle geprüften Tarife erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, aber nur der All-Risk-Tarif von CGPA Europe sticht mit einzigartigen Leistungen deutlich hervor.
VSH-Deckungskonzepte – Die 5 wichtigsten Punkte aus der Schwintowski-Studie:
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Alle Tarife erfüllen Gesetzesvorgaben
All-Risk-Deckung bietet Best-Leistungsgarantie
Beweislastumkehr zugunsten des Maklers
Wissentliche Pflichtverletzung ist ausgeschlossen
Mindestdeckungssumme oft zu niedrig.
VSH-Deckungskonzepte – Gesetzliche Anforderungen und Markttest
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Die VSH muss für die gesamte EU und den EWR gelten, von inländischen Versicherern stammen und eine gesetzliche Mindestdeckungssumme bieten.
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Erfasst werden müssen sämtliche Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, inklusive solcher, für die der Makler direkt haftet, selbst wenn Erfüllungsgehilfen keine eigene Versicherung haben.
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Ausschlüsse, etwa wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung, sind marktkonform; weitergehende Ausschlüsse dürfen den Versicherungsschutz aber nicht aushöhlen.
VSH-Deckungskonzepte – Marktvergleich und Besonderheiten
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Praktisch alle untersuchten Tarife erfüllen § 12 VersVermV und bieten teils darüber hinausgehende Bedingungen, z.B. Deckungserweiterung auf die Türkei oder sogar weltweit.
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Die Tarife von CGPA Europe, Ergo, HDI, For Broker, AXA und R+V wurden exemplarisch betrachtet – Schwintowski betont zugleich, dass es viele weitere gibt und ein Detailvergleich kaum möglich ist.
Die VSH für Versicherungsmakler muss EU/EWR‑weit gelten. Das hat Professor Schwintowski in der aktuellen Studie bestätigt.
Highlight: All-Risk-Deckung von CGPA Europe
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Die All-Risk-Deckung bietet eine umfassende Allgefahrendeckung mit Best-Leistungsgarantie, die am deutschen Markt einzigartig sei.
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Wichtiger Vorteil: Beweislastumkehr! Im Schadensfall muss nicht der Makler belegen, dass ein Schaden vom Schutz gedeckt wird, sondern der Versicherer muss das Gegenteil beweisen.
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Entwickelt wurde der Tarif gemeinsam mit der Kanzlei Michaelis.
Weitere relevante Ergebnisse
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Alle Tarife schließen „wissentliche Pflichtverletzung“ kategorisch aus.
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Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind laut Schwintowski oft zu knapp bemessen; Makler sollten über eine Anpassung nachdenken.
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Schwintowski empfiehlt Versicherern, künftig unbegrenzte Deckungssummen anzubieten – solche Angebote gibt es derzeit noch nicht.
Die Schwintowski-Studie zu VSH-Deckungskonzepte zeigt: Während alle Marktangebote den gesetzlichen Rahmen erfüllen, bietet nur der All-Risk-Tarif von CGPA Europe eine Best-Leistungsgarantie mit beachtlichem Mehrwert für Makler. Kritik oder Rezensionen zu einzelnen Deckungskonzepten wurden in der Studie systematisch geprüft, bevor sie übernommen wurden.
Auswertung der Schwintowski-Untersuchung zu VSH-Deckungskonzepten
Hintergrund und gesetzliche Mindestanforderungen
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Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) ist für Versicherungsmakler gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 34d Absatz 5 Nr. 3 GewO.
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Mindestversicherungssummen betragen etwa 1,565 Mio. Euro je Schadenfall und 2,316 Mio. Euro für alle Schäden eines Jahres.
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Die VSH schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Beratungsfehlern und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Diffizile Haftungssituation und Notwendigkeit umfassender Absicherung
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Makler haften bereits für leichte Fahrlässigkeit und Informationspflichtverletzungen, auch nach Vertragsende.
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Deshalb ist eine verlässliche und umfangreiche VSH besonders wichtig.
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Haftungsbegrenzungen für Makler sind gesetzlich weitgehend ausgeschlossen, sodass umfassende Versicherung essenziell ist.
Untersuchung von sechs marktüblichen VSH-Deckungskonzepten
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Getestet wurden Deckungskonzepte von CGPA Europe, Ergo, HDI, For Broker, AXA und R+V (Stand 2023–2025).
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Die Studie zeigt, dass viele Anbieter deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen leisten.
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Wesentliche Differenzen bestehen bei Geltungsbereich, Leistungserweiterungen, Kündigungsrechten und Mitversicherung von Gehilfen.
All-Risk-Deckung als beste Absicherungsform
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Ideal ist eine All-Risk-Deckung, bei der umfassender Schutz bei Haftungsansprüchen geboten wird.
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Der Unterschied zur klassischen Police: Bei All-Risk muss der Versicherer beweisen, dass der Schaden nicht aus der Maklertätigkeit stammt.
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CGPA Europe bietet mit dem „All Risk Cover“ die umfassendste Deckung inklusive einer Best-Leistungs-Garantie an.
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Schwintowski betont, dass dieses Konzept das weiteste und beste am Markt ist, warnt aber auch vor den höheren Kosten.
Empfehlungen und Kritik
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Makler sollten genau prüfen, welches Deckungskonzept ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
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Die gesetzliche Mindestdeckungssumme wird oft als zu niedrig empfunden; eine Erhöhung ist zu empfehlen.
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Schwintowski wünscht sich auch Angebote mit unbegrenzten Deckungssummen.
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Die Studie weist darauf hin, dass Schwintowski als wissenschaftlicher Berater in das beste Deckungskonzept involviert ist, was ein gewisses Interessenkonfliktpotenzial schafft.
Ein All-Risk-Tarif deckt alle Risiken ab, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Versichert sind Vermögensschäden aus Maklertätigkeit inklusive gesetzlicher Haftpflichtansprüche.
Typische Ausschlüsse sind wissentliche Pflichtverletzungen, Krieg, Kernenergie und Erfüllungsschäden.
Im Schadenfall prüft der Versicherer den Anspruch; bei All-Risk-Tarifen muss der Versicherer beweisen, dass ein Schaden ausgeschlossen ist.
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