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Die Absicherung im Alter ist in Deutschland ein zentrales gesellschaftliches Thema. Angesichts sinkender gesetzlicher Renten und des demographischen Wandels steht die private Altersvorsorge mehr denn je im Fokus der Politik und der Öffentlichkeit. Im Jahr 2025 wird die lang erwartete Reform der privaten Altersvorsorge (insbesondere der Riester-Rente) endlich politisch angegangen. Zusätzlich soll ab 2026 die neue Aktivrente eingeführt werden, die es Rentnerinnen und Rentnern erlaubt, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich aktiv bleiben. Was bedeuten diese Reformen, was steckt hinter den Konzepten und wer profitiert davon? Dieser Beitrag erklärt die aktuellen Entwicklungen, Hintergründe und Details der Reform und der Aktivrente – inklusive eines anschaulichen Beispiels.
Reform der privaten Altersvorsorge und die Aktivrente im Überblick
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Reformierte Altersvorsorge ersetzt Riester-Modell
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Aktivrente: 2.000 Euro steuerfrei monatlich
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Start: Aktivrente ab Januar 2026
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Flexibleres „Altersvorsorgedepot“ geplant
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Fokus: Länger arbeiten lohnt sich finanziell
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Kritische Stimmen und offene Fragen
Warum jetzt eine Reform?
Die Riester-Rente, eingeführt 2002, sollte die wachsende Rentenlücke durch staatlich geförderte private Vorsorge schließen. Sie wurde jedoch wegen hoher Kosten, Komplexität sowie enttäuschender Renditen stark kritisiert. Im Jahr 2025 sind rund ein Viertel aller Riester-Verträge bereits gekündigt, die Anzahl der Neuabschlüsse stagniert. Gleichzeitig warnt die Politik: Die gesetzliche Rente allein kann in Zukunft immer weniger Menschen vor Altersarmut schützen. Deshalb ist die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge für dieses Jahr politisch priorisiert.
Parallel dazu soll die „Aktivrente“ ab 2026 neue Anreize für längeres Arbeiten schaffen und auch finanziell attraktiv machen. Hintergrund ist, dass große Jahrgänge der Babyboomer-Generation in den Ruhestand eintreten und die Fachkräftebasis schwindet. Staat und Wirtschaft profitieren, wenn erfahrene Arbeitskräfte freiwillig länger tätig bleiben – und sollen nun steuerlich belohnt werden.
Was beinhaltet die Reform der privaten Altersvorsorge?
1. Abschied vom bisherigen Riester-Modell
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Riester-Rente und einige andere Förderprodukte durch ein einfacheres, flexibleres Modell zu ersetzen. Ein Kernelement: das staatlich geförderte „Altersvorsorgedepot„.
Merkmale des Altersvorsorgedepots:
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Keine bürokratischen Hürden: weniger Papierkram, digitale Prozesse
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Mehr Flexibilität: Ein- und Auszahlungen können während der Vertragslaufzeit leichter angepasst werden
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Höhere Renditechancen: Statt Garantien wie bei Riester soll die Altersvorsorge stärker auf Fondssparen setzen
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Geringere Kosten: Staatliche Vorgaben beschränken Abschluss- und Verwaltungskosten
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Zielgruppe: Besonders Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen
Viele Details – etwa wie die Förderung genau aussieht oder für wen sie gilt – werden noch diskutiert. Klar ist, dass Bestandskunden Bestandsschutz genießen: Wer einen laufenden Riester-Vertrag hat, muss nichts überstürzen und kann den Vertrag behalten.
2. Warum ist eine Reform notwendig?
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Die Rentenlücke wächst durch längere Lebenserwartung, höhere Inflation und sinkende Gesetzlichen Rentenleistungen
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Die Riester-Rente war zu teuer, schwer verständlich und erbrachte oft niedrige Renditen
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Millionen Verträge wurden inzwischen aufgelöst oder ruhen
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Die Alterssicherung soll für breite Bevölkerungsschichten wieder attraktiv und verständlich werden
3. Was ist die „Aktivrente“?
Die Aktivrente ist das politische Leuchtturmprojekt für 2026. Sie erlaubt Rentnerinnen und Rentnern, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Das sind bis zu 24.000 Euro jährlich – zusätzlich zum regulären steuerfreien Grundfreibetrag.
Ziele der Aktivrente
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Länger arbeiten lohnt sich mehr
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Wer arbeitet, zahlt weiter Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung (bei sozialversicherungspflichtigen Jobs)
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Der steuerfreie Zuverdienst wird direkt über das Lohnsteuer-Abzugsverfahren berücksichtigt: Mehr Netto vom Brutto
Die Mighty-Strategie von Matthias May ist eine aktiv gemanagte ETF-Anlagestrategie, die auf technischer Wertpapieranalyse basiert und darauf abzielt, Verluste zu minimieren und Gewinne zu sichern. Dabei folgt die Strategie dem simplen Prinzip, in steigenden Märkten investiert zu bleiben und bei fallenden Märkten frühzeitig auszusteigen, um Vermögensverluste zu verhindern. Matthias May nutzt für Kauf- und Verkaufssignale vor allem gleitende Durchschnitte und weitere technische Indikatoren, um optimale Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkte zu bestimmen. Das Ziel der Mighty-Strategie ist es, das Vermögen nachhaltig zu erhalten und eine Rendite zu erwirtschaften, die mindestens die Inflation ausgleicht, bei gleichzeitig möglichst geringem Risiko.
Wer profitiert von der Reform und Aktivrente?
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Erwerbstätige im Rentenalter: Wer regulär in Rente gehen könnte, kann weiterarbeiten und steuerfrei hinzuverdienen
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Gering- und Normalverdiener: Das neue Altersvorsorgedepot richtet sich besonders an Menschen mit niedrigen/mittleren Einkommen
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Der Arbeitsmarkt: Erfahrener Nachwuchs bleibt erhalten und hilft, den Fachkräftemangel zu dämpfen
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Staat und Sozialkassen: Mehr Beschäftigung und Entrichtung von Renten- sowie Sozialbeiträgen
Ausgenommen sind derzeit Selbstständige ohne Pflichtversicherung und Personen, die bereits vorzeitig eine Altersrente beziehen.
Wie funktioniert die Aktivrente konkret?
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Bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze (ab 67 Jahren, ggf. früher für Schwerbehinderte oder Langzeitversicherte)
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Steuerliche Befreiung gilt separat vom allgemeinen Grundfreibetrag (2025: rund 11.600 Euro/Jahr)
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Keine Erhöhung des Progressionsvorbehalts: Die steuerfreie Auszahlung bleibt tatsächlich steuerfrei.
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Für sozialversicherungspflichtige Jobs gelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weiterhin. Rentenversicherungsbeiträge entfallen für Angestellte, nicht jedoch für viele Selbstständige.
Beispiel: Was bringt die Aktivrente in der Praxis?
Angenommen, Frau Schmitt ist 67 Jahre alt und bezieht eine gesetzliche Rente. Sie arbeitet weiterhin als Angestellte auf Teilzeitbasis und verdient monatlich 2.000 Euro brutto.
Vor der Reform:
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Sie muss auf das Einkommen aus dem Minijob oder Teilzeitjob Einkommensteuer zahlen (zwar ermäßigt, aber relevant)
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Der Steuerfreibetrag ist mit ihrer regulären Rente häufig ausgeschöpft
Ab 2026 mit Aktivrente:
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Bis zu 2.000 Euro monatlich aus ihrer Tätigkeit sind steuerfrei
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Zusammen mit dem Grundfreibetrag (2025 etwa 11.600 Euro) kann Frau Schmitt über 35.000 Euro jährlich steuerfrei beziehen
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Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-/Pflegeversicherung) werden auf das Arbeitseinkommen fällig
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Sie kann sich die Arbeit selbst aussuchen: Minijob, Midi-Job oder beliebige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
Selbstständige:
Ein selbstständiger Maler arbeitet mit 67 Jahren weiter, verdient 2.000 Euro/Monat. Muss aber weiterhin den vollen Rentenversicherungsbeitrag selbst zahlen (~372 Euro/Monat; Stand 2025). Dadurch wird auch seine künftige Rente monatlich erhöht (z.B. nach drei Jahren 56 Euro/Monat mehr), aber der „break even“ tritt für ihn, verglichen mit einem Angestellten, erst deutlich später ein.
Fragen zur Altervorsorge-Reform und Aktivrente
Wann treten die Neuerungen voraussichtlich in Kraft?
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 starten; die Reform der privaten Altersvorsorge wird im Laufe des Jahres 2025 beschlossen.
Wie lange kann ich die Aktivrente nutzen?
Solange Sie über das reguläre Rentenalter hinaus sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben.
Was ist mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Verträge bleiben erhalten (Bestandsschutz); keine Notwendigkeit zum Handeln.
Gilt das auch für Beamte?
Die Regelungen betreffen die gesetzliche Rentenversicherung; Beamte mit Pensionsanspruch sind grundsätzlich ausgenommen.
Kann ich die Aktivrente mit privater Vorsorge kombinieren?
Ja. Die Reformen sind getrennt und können parallel genutzt werden.
Was bedeutet die Reform für Ihre Vorsorge?
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot werden langfristig flexiblere und einfachere Wege zum privaten Vermögensaufbau geschaffen. Die steuerlichen Anreize der Aktivrente motivieren gezielt, über das Rentenalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Für Viele – aber nicht für alle – verbessern sich dadurch die Möglichkeiten, die finanzielle Lücke im Alter zu schließen. Dennoch sind die Reformen alleine keine „Rundumlösung“: Eine ausgewogene Altersvorsorge bleibt die Kombination aus staatlicher, betrieblicher und privater Absicherung. Ein Beratungsgespräch zur eigenen Situation hilft, die beste Strategie zu wählen und neue Chancen zu nutzen.
Kritik und offene Fragen
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Die Aktivrente gilt nur für Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – nicht für sämtliche selbstständige Tätigkeiten oder Mieteinnahmen etc.
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Die tatsächlichen Effekte auf die Rentenversicherung und den Arbeitsmarkt sind noch nicht vollständig absehbar
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Sozialabgaben auf das zusätzliche Einkommen mindern den Nettoeffekt, vor allem für Selbstständige
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Kritiker sehen die Gefahr, dass Gutverdiener besonders profitieren, während Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen keine Vorteile genießen/keine Arbeit mehr ausüben können
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Die Aktivrente allein wird die strukturelle Finanzierungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schließen; weitere Maßnahmen, wie langfristige Investitionen oder eine zusätzliche Kapitaldeckung, werden weiterhin diskutiert
Die Aktivrente soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sie richtet sich ausschließlich an Personen, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (aktuell 66 Jahre, ab 2031 67 Jahre) in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber sind ausgeschlossen.
Der steuerfreie Freibetrag beträgt maximal 2.000 Euro monatlich, also bis zu 24.000 Euro pro Jahr. Dieser Zuverdienst ist zusätzlich zur regulären Rente steuerfrei, alle Einkünfte darüber hinaus werden regulär versteuert.
Ja, vom steuerfreien Zuverdienst müssen weiterhin reguläre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden, da die Steuerbefreiung nur für die Einkommensteuer gilt. Arbeitgeber zahlen nebenbei weiterhin Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Steuerbefreiung wird direkt über das Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, also automatisch vom Arbeitgeber angewendet. Das Mehr-Netto kommt dadurch unmittelbar mit dem Gehalt und muss nicht extra beantragt werden.
Hinweis: Der Beitrag basiert auf politischen Vorhaben/Planungsstand Oktober 2025. Details können sich durch konkrete Gesetzgebung noch verändern.
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