Ausländische Quellensteuer – Wie erhalte ich ausländische Quellensteuer zurück? Rückforderungen müssen beim jeweiligen ausländischen Finanzamt gestellt werden und sind in der Regel bis drei Jahre rückwirkend möglich. Wie wird die ausländische Quellensteuer angerechnet?Kapitalanleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, können die ausländische Quellensteuer, die auf ihre ausländischen Kapitalerträge entfallen, auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen (§ 32d Abs. 5 EStG). 
 
Ausländische Quellensteuer - so holen sie diese zurück
Ausländische Quellensteuer – so holen sie diese zurück

Quellensteuer auf Kapitalerträge

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle des Einkommens erhoben wird, bevor das Einkommen an den Empfänger ausgezahlt wird. Sie wird also vom Schuldner der Einkünfte einbehalten und an die Steuerbehörden abgeführt. Diese Steuerart findet häufig Anwendung bei Einkünften aus Arbeit, Kapitalerträgen, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Die wichtigsten Merkmale und Beispiele für die Quellensteuer:

  1. Erhebung an der Quelle:

    • Die Steuer wird direkt an der Einkommensquelle einbehalten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, die Bank oder das Unternehmen, das die Dividenden oder Zinsen auszahlt, die Steuer einbehält und an die Steuerbehörden überweist.
  2. Beispiele für Quellensteuer:

    • Lohnsteuer: Wird vom Arbeitgeber vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt.
    • Kapitalertragsteuer: Wird von Banken und Finanzinstituten auf Zinserträge, Dividenden und andere Kapitalerträge erhoben.
    • Abgeltungsteuer: Eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer in Deutschland, die pauschal auf Kapitalerträge erhoben wird.
    • Zinssteuer: Wird auf Zinszahlungen erhoben, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen.
    • Lizenzgebühren: Quellensteuer kann auf Lizenzgebühren erhoben werden, die an ausländische Rechteinhaber gezahlt werden.
  3. Internationaler Kontext:

    • Quellensteuern spielen eine wichtige Rolle im internationalen Steuerrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Viele Länder erheben Quellensteuern auf Zahlungen an ausländische Personen oder Unternehmen.
    • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Ländern regeln häufig die Höhe der Quellensteuer und vermeiden die Doppelbesteuerung desselben Einkommens in beiden Ländern.
  4. Zweck der Quellensteuer:

    • Sie dient der Sicherstellung der Steuereinnahmen, da die Steuer direkt an der Quelle erhoben wird und somit die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung verringert wird.
    • Sie vereinfacht die Steuererhebung, da die Steuerpflichtigen die Steuern nicht selbst berechnen und abführen müssen.
  5. Rückerstattung von Quellensteuer:

    • In einigen Fällen können Steuerpflichtige eine Rückerstattung der einbehaltenen Quellensteuer beantragen, beispielsweise wenn sie aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen Anspruch auf eine niedrigere Steuerlast haben.
    • Dies erfordert in der Regel die Vorlage bestimmter Unterlagen und den Nachweis der Steuerabzüge.

Insgesamt stellt die Quellensteuer ein effizientes Mittel zur Sicherstellung von Steuereinnahmen dar und wird weltweit in vielen verschiedenen Formen und Kontexten angewendet.

Wie Sie sich die ausländische Quellensteuer zurückholen können

Ausländische Aktien und das Steuerdilemma

Investitionen in ausländische Aktien können aufgrund der Quellensteuer steuerlich kompliziert sein, aber mit dem richtigen Wissen lässt sich ein Teil dieser Steuer zurückholen, was Ihre Rendite verbessern kann.

Grundlagen der Quellensteuer

In Deutschland beträgt die Kapitalertragssteuer auf Dividenden inländischer Aktien standardmäßig 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nachdem der Freibetrag ausgeschöpft ist. Bei ausländischen Aktien variiert die Quellensteuer je nach Land – während Großbritannien keine erhebt, fordert die Schweiz beispielsweise bis zu 35%.

Das Doppelbesteuerungsproblem

Die Herausforderung bei ausländischer Quellensteuer liegt darin, dass nach der Erhebung durch das ausländische Finanzamt auch das deutsche Finanzamt Steuern auf die gesamte Bruttodividende fordern kann, oft zusätzliche 10% über das, was bereits gezahlt wurde.

Möglichkeiten zur Steuererstattung

Für Aktien aus Ländern wie den USA, Großbritannien und den Niederlanden, wo die Gesamtsteuerbelastung in der Regel bei 25% liegt, gibt es meistens keine zu hohen Abzüge. Jedoch in Ländern mit hohen Quellensteuersätzen kann die Steuerlast 25% übersteigen und Teile der Steuern sind oft erstattungsfähig. Dies hängt stark von den Doppelbesteuerungsabkommen ab, die Deutschland mit anderen Ländern hat.

Rückforderungsprozess

Laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) können Anleger aus Ländern wie Irland, der Schweiz und Frankreich derzeit bezahlte Quellensteuer zurückfordern. Anträge auf Rückerstattung müssen beim jeweiligen ausländischen Finanzamt eingereicht werden, oft bis zu drei Jahre rückwirkend. Dazu sind die entsprechenden Formulare und eine Wohnsitzbestätigung erforderlich.

Geduld und Kosten

Die Rückforderung der Quellensteuer kann aufwendig und teuer sein, lohnt sich jedoch bei höheren Dividendeneinnahmen aus dem Ausland. Weniger als ein Drittel der europäischen Anleger versucht, die Quellensteuer zurückzufordern, und weniger als die Hälfte davon ist erfolgreich, was nach Schätzungen jährlich fast 5,2 Milliarden Euro an potenziellen Erstattungen kostet.

Zukünftige Vereinfachungen durch die EU

Die EU plant, das Verfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer zu beschleunigen und zu vereinfachen. Unter der „FASTER-Richtlinie“ sollen zwei neue Verfahren eingeführt werden: eine „Steuererleichterung an der Quelle“ und ein „Schnellerstattungsverfahren“, die es Anlegern ermöglichen sollen, Überzahlungen schneller zurückzuerhalten, voraussichtlich ab 2027.

Fonds und ETFs

Für Anleger, die Fonds oder ETFs mit ausländischen Aktien halten, kümmern sich in der Regel die Fondsgesellschaften um die Rückerstattung der Quellensteuer, sodass der einzelne Anleger weniger Belastung hat.

Das Wissen um diese Prozesse und Möglichkeiten kann Investoren helfen, ihre tatsächliche Steuerlast zu minimieren und das Beste aus ihren internationalen Aktieninvestitionen herauszuholen.

Ausländische Quellensteuer zurückholen – was ist zu beachten

  1. Überprüfung der Ansprüche: Zuerst solltest du klären, ob und in welcher Höhe dir eine Rückerstattung zusteht. Dies hängt von den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen deinem Wohnsitzstaat und dem Staat ab, der die Quellensteuer erhoben hat. Nicht selten wird mehr Quellensteuer einbehalten, als laut DBA zulässig wäre.

  2. Antragsformulare und Nachweise: Für die Rückerstattung sind oft spezifische Formulare erforderlich, die du auf der Webseite der ausländischen Finanzverwaltung oder der entsprechenden Behörden deines Landes finden kannst. Du benötigst zudem verschiedene Nachweise, wie zum Beispiel eine Ansässigkeitsbescheinigung deines Wohnsitzfinanzamts und Abrechnungsbelege, die die Kapitalerträge dokumentieren. Für einige Länder könnten zusätzliche Dokumente wie „Tax Vouchers“ von der depotführenden Bank erforderlich sein.

  3. Einreichung der Dokumente: Die ausgefüllten Formulare und erforderlichen Nachweise sendest du zunächst an dein Wohnsitzfinanzamt, welches deine Ansässigkeit bestätigen muss. Anschließend reichst du die Unterlagen bei der ausländischen Behörde ein.

  4. Elektronische Einreichung: In vielen Fällen ist die Einreichung der Unterlagen auch elektronisch möglich, was den Prozess vereinfachen kann. Seit 2020 ist beispielsweise für die Schweiz das Verfahren weiter vereinfacht worden, und es ist keine Bestätigung durch das Finanzamt mehr nötig, sondern nur deine Steueridentifikationsnummer.

Verfahren und Fristen für die Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer

Jeder Staat hat unterschiedliche Verfahren und Fristen für die Rückerstattung der Quellensteuer, daher ist es wichtig, sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen zu informieren. Websites wie die des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in Deutschland oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in der Schweiz bieten umfassende Informationen und Formulare an .

Schnellerstattungsverfahren der FASTER-Richtlinie

Das Schnellerstattungsverfahren der FASTER-Richtlinie in Bezug auf die Quellensteuer bezieht sich auf Maßnahmen der Europäischen Union (EU), um die Rückerstattung von Quellensteuern für grenzüberschreitende Investoren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die FASTER-Richtlinie (Framework for Administrative Cooperation in the field of Taxation Enhancing Refunds) hat zum Ziel, die Effizienz und Effektivität der Rückerstattungsprozesse für Quellensteuern zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Aspekte dieses Verfahrens:

  1. Vereinfachung des Rückerstattungsprozesses:

    • Die FASTER-Richtlinie zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand und die Komplexität des aktuellen Rückerstattungsprozesses zu reduzieren.
    • Standardisierte Antragsformulare und einheitliche Verfahrensschritte sollen eingeführt werden, um den Prozess zu vereinfachen.
  2. Beschleunigung der Rückerstattungen:

    • Durch die Implementierung von elektronischen Systemen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten sollen Rückerstattungen schneller abgewickelt werden.
    • Ziel ist es, die Bearbeitungszeit für Rückerstattungsanträge erheblich zu verkürzen.
  3. Verbesserung der Transparenz und Rechtssicherheit:

    • Die Richtlinie fördert die Transparenz, indem klare und einheitliche Regeln für die Rückerstattung von Quellensteuern festgelegt werden.
    • Investoren sollen besser über den Status ihrer Rückerstattungsanträge informiert werden und mehr Rechtssicherheit erhalten.
  4. Vermeidung von Doppelbesteuerung:

    • Die FASTER-Richtlinie unterstützt die Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen und sorgt dafür, dass Investoren nicht doppelt besteuert werden.
    • Effizientere Rückerstattungsverfahren tragen dazu bei, die Einhaltung internationaler Steuerabkommen zu gewährleisten.
  5. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten:

    • Durch die Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten soll der Austausch von Informationen erleichtert und die Rückerstattung von Quellensteuern beschleunigt werden.
    • Gemeinsame IT-Plattformen und Datenaustauschsysteme werden entwickelt, um die Zusammenarbeit zu fördern.

Die FASTER-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Förderung eines einheitlichen und effizienten Binnenmarktes in der EU. Durch die Vereinfachung und Beschleunigung der Rückerstattung von Quellensteuern wird der grenzüberschreitende Kapitalfluss erleichtert und die Attraktivität des Investitionsstandorts EU gesteigert.