Die Datenschutzgrundverordnung ist seit gut sechs Jahren in Kraft und hat die Vermittlungschancen mindestens „gut durchgerüttelt“. Viele Geschäftsprozesse mussten und müssen datenschutzrechtlich auf den Prüfstand gestellt werden und es mussten zahlreiche zusätzliche auch rechtliche Anpassungen vorgenommen werden.

Verfolgt man zudem die Presse aufmerksam, so stellt man fest, dass die Landesdatenschutzbehörden doch zunehmend zum Teil recht hohe Bußgelder gegen Unternehmen verhängt haben und zukünftig sicherlich auch verhängen werden. Da es zudem noch viele ungeklärte Rechtsfragen gibt, wird das Thema Datenschutz auch zukünftig nicht nur Behörden, sondern sicher auch die Gerichte beschäftigen.

Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz für Vermittler - Bild: herbinisaac/Pixabay, pixelparticle/Shutterstock

Datenschutzgrundverordnung – Datenschutz für Vermittler

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie dient dazu, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) zu stärken und die Rechte von Personen in Bezug auf ihre Daten zu gewährleisten. Die DSGVO legt fest, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten, speichern und schützen dürfen. Dazu gehören beispielsweise Informationen wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und mehr. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen und Organisationen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind, solange sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Verstöße gegen die DSGVO können zu empfindlichen Geldstrafen führen. Ralph Konrad – Vorstand / Jung, DMS & Cie. AG – im Webinar erläutert ihnen Rechtsanwalt Tobias Strübing, Partner der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte die aktuellen Entwicklungen zum Datenschutz.

Ralph Konrad - Vorstand / Jung, DMS & Cie.

Datenschutzgrundverordnung – Praxisnahe Informationen von einem Rechtsexperten

Rechtsanwalt Tobias Strübing, Partner der renommierten Kanzlei Wirth Rechtsanwälte und Experte im Versicherungs- und Vertriebsrecht, ist seit Langem auch Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Geschäftsführer der Firma VerDat24 GmbH. Er hat daher bereits vor Einführung der DSGVO Erfahrungen im Datenschutz sammeln können. In einem einstündigen Webinar – am Freitag, 26. April 2024, 11:30 Uhr erläutert er anhand zahlreicher Praxisfälle…

  • was sich in den vergangenen Jahren, in denen die DSGVO anzuwenden ist, getan hat und worauf Sie zukünftig achten sollten.
  • Außerdem gewährt er noch einmal einen kurzen praxisnahen Einblick in die neuralgischen Punkte, die sie für einen Datenschutz-Grundschutz in Ihrem Unternehmen in jedem Fall erledigt haben müssen.
  • Beim Thema Datenschutz spielt auch die IT-Sicherheit eine Rolle, die ebenfalls Thema des einstündigen Webinars sein wird. Hier wird auf die wichtigsten Punkte hinweisen, die im Zusammenhang mit IT-Sicherheit erledigt werden sollten.

Jung DMS & Cie. AG – Datenschutzrechte

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine umfassende Datenschutzverordnung, die in der Europäischen Union (EU) gilt. Sie wurde eingeführt, um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und die Datenschutzrechte der EU-Bürger zu stärken. Hier sind einige wichtige Aspekte der DSGVO:

  1. Anwendungsbereich: Die DSGVO gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen innerhalb der EU verarbeiten, unabhängig davon, wo sich diese Organisationen befinden. Das bedeutet, dass Unternehmen weltweit, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sich an die Vorschriften der DSGVO halten müssen.

  2. Grundsätze zum Datenschutz: Die DSGVO enthält eine Reihe von Grundsätzen, die Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten müssen. Dazu gehören Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz; Zweckbindung; Datenminimierung; Richtigkeit; Speicherbegrenzung; Integrität und Vertraulichkeit; sowie Rechenschaftspflicht.

  3. Rechte der betroffenen Personen: Die DSGVO stärkt die Datenschutzrechte der EU-Bürger. Dazu gehören das Recht auf Information über die Verarbeitung ihrer Daten, das Recht auf Zugang zu ihren Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten, das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

  4. Datenschutzmaßnahmen: Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementieren. Dazu gehören Maßnahmen wie die Pseudonymisierung und Verschlüsselung von Daten, die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sowie die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA).

  5. Datenschutzbeauftragte: Unter bestimmten Umständen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der für die Überwachung der Einhaltung der DSGVO in der Organisation verantwortlich ist.

  6. Meldung von Datenschutzverletzungen: Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen den zuständigen Aufsichtsbehörden sowie betroffenen Personen zu melden, sofern die Verletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.

  7. Sanktionen bei Verstößen: Die DSGVO sieht empfindliche Geldstrafen für Unternehmen vor, die gegen ihre Bestimmungen verstoßen. Diese Strafen können bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist, betragen.

Die DSGVO hat das Ziel, den Datenschutz zu stärken und das Vertrauen der Verbraucher in die Verarbeitung ihrer Daten zu fördern, indem sie klare und strenge Regeln für Unternehmen und Organisationen festlegt, die personenbezogene Daten verarbeiten.

JDC Group AG – Jung, DMS & Cie.

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden.

Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Rund 250 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden.