Erbteil verkaufen – Das Wichtigste in Kürze

  • Konflikte in Erbengemeinschaften sind häufig: Gemeinsames Erben führt oft zu Streit, Stillstand oder sogar Teilungsversteigerungen – besonders wenn sich die Erben nicht über Verkauf oder Nutzung einig sind.

  • Erbteilverkauf schafft Klarheit und Liquidität: Der Erbteil kann gemäß § 2033 BGB rechtssicher an Dritte verkauft werden – ohne Zustimmung der Miterben – und ermöglicht einen geordneten Ausstieg.

  • Remedium als spezialisierter Käufer: Das Unternehmen kauft Erbteile zu fairen Preisen, übernimmt professionell die Verwaltung der Immobilie und kooperiert konstruktiv mit den verbleibenden Miterben.

  • Vorteile für beide Seiten: Verkäufer erhalten schnell Liquidität und Klarheit, Miterben profitieren von professioneller Bewirtschaftung, Sanierung und dem Ausschluss einer Teilungsversteigerung.

  • Sinnvoll in belastenden Erbfällen: Ein Verkauf lohnt sich bei Streit, Liquiditätsbedarf oder Desinteresse an Verwaltung – insbesondere als Alternative zur Zwangsversteigerung oder zu intransparenten Teilverkaufsmodellen.

Erbteil verkaufen: So gelingt der Ausstieg aus der Erbengemeinschaft

Warum Erbengemeinschaften oft zur Belastung werden

Nach dem Tod eines Angehörigen erben oft mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie oder Vermögenswerte – eine sogenannte Erbengemeinschaft entsteht.

Was zunächst nach gerechter Verteilung klingt, führt in der Praxis häufig zu Konflikten:

Während ein Erbe verkaufen möchte, wollen andere verwalten oder vermieten. Entscheidungen müssen jedoch einvernehmlich getroffen werden, was Stillstand, Streit und im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung zur Folge hat.

Viele Miterben wünschen sich deshalb einen geordneten Ausstieg – doch der Verkauf eines Erbteils ist schwieriger als gedacht. Die meisten Käufer haben kein Interesse an einem Bruchteil einer Immobilie, und innerhalb der Familie fehlt oft das nötige Kapital. Doch es gibt mittlerweile spezialisierte Lösungen.

Was bedeutet es, seinen Erbteil zu verkaufen?

Wer seinen Erbteil verkauft, tritt seine Rechte an der Erbschaft – meist ein prozentualer Anteil an einer Immobilie – gegen eine Einmalzahlung an einen Dritten ab. Das ermöglicht Liquidität und befreit aus festgefahrenen Konstellationen. Der Käufer übernimmt damit nicht nur den Anteil, sondern auch die Position in der Erbengemeinschaft, inklusive aller Rechte und Pflichten.

Der Verkauf eines Erbteils ist gemäß § 2033 BGB rechtlich zulässig und kann ohne Zustimmung der Miterben erfolgen. Allerdings: Ein Verkauf am freien Markt gestaltet sich oft schwierig, da Außenstehende selten Interesse an einem Miteigentumsanteil ohne alleinige Verfügungsgewalt haben.

Remedium: Der Spezialist für den Erbteilverkauf

Eine Lösung bietet Remedium:

Das Finanzdienstleistungsunternehmen aus Frankfurt hat sich auf Konfliktlösungen in Erbengemeinschaften spezialisiert. Remedium kauft die Anteile verkaufswilliger Miterben zeitnah und zu fairen Bewertungen an, übernimmt anschließend die professionelle Bewirtschaftung der Immobilie und garantiert eine konstruktive Zusammenarbeit mit den verbleibenden Miterben.

Vorteile eines Erbteil-Verkaufs mit Remedium

Ein Verkauf über Remedium bringt viele Vorteile – sowohl für den Verkäufer als auch für die Gemeinschaft:

Für den Verkäufer:

  • Schnelle Liquidität: Auszahlung meist innerhalb weniger Monate
  • Wahrung des Familienfriedens: Konflikte werden durch klare Verhältnisse entschärft
  • Rechtssicherer Ausstieg: Kein langwieriges Verfahren notwendig

Für verbleibende Miterben:

  • Professionelle Verwaltung: Remedium übernimmt Vermietung, Sanierung und Instandhaltung
  • Wertsteigerung der Immobilie: Durch energetische Maßnahmen und marktgerechte Bewirtschaftung
  • Ausschluss der Teilungsversteigerung: Diese wird vertraglich ausgeschlossen

Damit unterscheidet sich Remedium deutlich von klassischen Teilverkaufsmodellen, bei denen versteckte Kosten, Wertsicherungsklauseln oder Nutzungsentgelte zum Nachteil der Miteigentümer wirken können​.

Wann ist der Verkauf eines Erbteils sinnvoll?

Ein Erbteilverkauf lohnt sich insbesondere in folgenden Fällen:

  • Wenn schnelle Liquidität benötigt wird (z.B. zur Finanzierung eigener Wohnwünsche)
  • Wenn ein zermürbender Streit innerhalb der Erbengemeinschaft herrscht
  • Wenn kein Interesse an einer langfristigen Verwaltung der Immobilie besteht
  • Wenn eine Lösung ohne Zwangsversteigerung gesucht wird

Fazit: Der Erbteilverkauf als Befreiungsschlag

Wer sich aus einer konfliktbehafteten Erbengemeinschaft lösen möchte, findet im Verkauf seines Erbteils eine sinnvolle und rechtssichere Option.

Gerade wenn professionelle Käufer wie Remedium involviert sind, profitieren alle Beteiligten: Der verkaufswillige Erbe erhält sein Geld schnell und fair, die verbleibenden Miterben können mit einem verlässlichen Partner langfristig planen – und der Familienfrieden bleibt erhalten.