Es freut uns sehr, Ihnen als angehender Gründer (Gründerin) einer Aktiengesellschaft (AG) das notwendige Know-how für die Gründung einer Aktiengesellschaft sowie für einen möglichen Börsengang (IPO) zur Verfügung zu stellen. Dafür konnten wir einen Experten auf dem Gebiet IPO, Herrn Thomas Olek, gewinnen. Herr Olek ist der CEO der NEON Equity AG und ein erfahrener Großinvestor, der sich in der Branche bestens auskennt. Unter seiner Leitung hat die NEON Equity AG bereits zahlreiche Börsengänge begleitet.

Thomas Olek ist auf dem Börsenparkett zuhause

Thomas Olek kann auf eine beeindruckende Karriere mit über 25 Jahren Erfahrung in Vorstandspositionen und als Gründer zurückblicken. Seine Expertise im Kapitalmarkt ist gerade für Neugründer einer AG eine große Bereicherung.

Thomas Olek, IPO Experte und CEO der NEON Equity AG
Thomas Olek, IPO Experte und CEO der NEON Equity AG

Lesen Sie hier die Erfolgsstory von Thomas Olek „Vom Autowäscher zum Millionär“

Die NEON EQUITY AG ist auf die Börseneinführung von Unternehmen spezialisiert, die den ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) entsprechen. Dies ist im Rahmen der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Investieren in der heutigen Geschäftswelt von großer Bedeutung. Die Schwerpunktbereiche der Investitionen in innovative und zukunftsweisende Sektoren wie künstliche Intelligenz, Mobilität, Ernährung, Gesundheit und Energie sind vielversprechend, da sie die Bereiche umfassen, die das Potenzial für erhebliche zukünftige Entwicklungen und Wachstum bieten.

NEON EQUITY AG hat schon zahlreiche junge Unternehmen bis zu ihrem Börsengang begleitet und sie auf dem weiteren Weg umfassend unterstützt. Die NEON EQUITY AG hilft Unternehmen die Herausforderungen und Chancen im Rahmen eines Börsengangs zu bewältigen und langfristig auf dem Markt erfolgreich zu sein. NEON legt den Fokus auf die Förderung von nachhaltigem Wachstum und Geschäftserfolg in ihren Investitionen.

 

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft, oft abgekürzt als AG, ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die in vielen Ländern weltweit verbreitet ist. In Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Belgien wird sie als Aktiengesellschaft bezeichnet, andere Länder verwenden dafür andere Bezeichnungen, wie z.B. Limited (Ltd.). Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, die eigenständig Rechte und Pflichten besitzt und von ihren Aktionären (Eigentümern) kontrolliert wird.

Hier sind einige wichtige Merkmale einer Aktiengesellschaft:

Eigenkapital: Eine AG finanziert sich durch den Verkauf von Aktien, die Anteile am Unternehmen repräsentieren. Aktionäre investieren in das Unternehmen, indem sie Aktien kaufen und werden somit Miteigentümer.

Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Aktionäre ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt. Das bedeutet, dass die persönlichen Vermögenswerte der Aktionäre nicht für die Verkäufe der AG verwendet werden können.

Verwaltung: Die AG wird von einem Vorstand (manchmal auch als Geschäftsführung bezeichnet) geleitet, der die Geschäfte des Unternehmens führt. Die Aktionäre wählen den Vorstand auf der Hauptversammlung.

Kapitalbeschaffung: Eine AG kann leicht Kapital von einer breiten Palette von Investoren aufnehmen, da Aktien öffentlich gehandelt werden können. Dies macht es für das Unternehmen einfacher, große Geldsummen für Investitionen zu beschaffen.

Aktienhandel: Die Aktien einer AG können an einer Börse gehandelt werden, was die Liquidität erhöht und den Aktionären die Möglichkeit gibt, ihre Aktien zu kaufen oder zu verkaufen.

Rechtsstatus: Eine Aktiengesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, die eigenständig Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vor Gericht auftreten kann. Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert die Einhaltung bestimmter rechtlicher Anforderungen und die Erstellung von Satzungsdokumenten.

Das europäische Gegenstück zur deutschen Aktiengesellschaft (AG) ist die SE – Societas Europaea.

 

Am Anfang ist die Idee – was man vor Gründung einer Aktiengesellschaft tun sollte

Die Gründung einer AG ist ein bedeutender Schritt, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert, insbesondere im Hinblick auf Kapitalanforderungen, die rechtliche Struktur und Compliance mit gesetzlichen Vorschriften. Eine professionelle Beratung und eine gründliche Planung sind daher entscheidend für den Erfolg bei der Gründung einer Aktiengesellschaft.

Lassen Sie uns alle Überlegungen im Detail betrachten, die Sie vor der Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland berücksichtigen sollten:

Geschäftsidee und Planung: Bevor Sie eine AG begründen, sollten Sie eine klare Geschäftsidee haben und einen ausführlichen Geschäftsplan (Businessplan) entwickeln. Dieser Plan sollte den Unternehmenszweck, die Geschäftsstrategie, Marktanalysen und Finanzprognosen enthalten. Der Businessplan dient als Grundlage für Verhandlungen mit Investoren oder zur Sicherung oder Erlangung von Fremdkapital.

Kapitalplanung: Ermitteln Sie das benötigte Kapital für die Gründung der AG. In Deutschland beträgt das Mindestgrundkapital für eine AG 50.000 €, das in liquiden Mitteln verfügbar sein muss. Zusätzlich müssen Sie die Gründungskosten und die Kosten für den Zeitraum bis zur Selbstfinanzierung berücksichtigen. Es wird empfohlen, mindestens 100.000 € in liquiden Mitteln zur Gründung bereitzuhalten.

Wahl des Firmennamens: Wählen Sie einen prägnanten Firmennamen, der den Rechtsformzusatz „Aktiengesellschaft“ oder „AG“ enthält. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des Namens beim Handelsregisteramt und führen Sie eine Online-Recherche durch.

Struktur der AG: Definieren Sie die Organisationsstruktur Ihrer AG, einschließlich der Zuständigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat. Finden Sie geeignete Personen für Schlüsselpositionen und berücksichtigen Sie deren berufliche Erfahrung, Kompetenzen sowie die zugehörigen Kosten. Beachten Sie die Anforderungen des Aktiengesetzes.

Beratung: Die Gründung und Führung einer AG ist sehr komplex. Wir empfehlen Ihnen ein kompetentes Beratungsunternehmen von Beginn an mit an Bord zu nehmen. So können Sie Fehler aufgrund von Unkenntnis vermeiden. Professionelle IPO-Experten, wie die NEON Equity AG, können Ihnen wertvolle Erfahrungen und Unterstützung bieten.

Die NEON Equity AG unter CEO Thomas Olek führte schon zahlreiche Unternehmen durch den IPO-Prozess
Die NEON Equity AG unter CEO Thomas Olek führte schon zahlreiche Unternehmen durch den IPO-Prozess

Der Rat von IPO-Experte Thomas Olek:

Das Erfolgsgeheimnis für eine Aktiengesellschaft Gründung: Ein Netzwerk, das Ihnen den Weg an die Börse ebnet!

Thomas Olek: „Wer Großes vorhat und eine Aktiengesellschaft gründen will, kommt um ein exzellentes Netzwerk nicht herum. Ohne dieses unschätzbare Gut sind Ihre Chancen, eine AG zu etablieren, schlichtweg minimal.

Hier zählt das Motto: ‚Einzeln arbeiten, das ergibt Addition. Gemeinsam agieren, das multipliziert den Erfolg.‘ Gerade in der Pre-IPO-Phase zeigt sich die Bedeutung dieser Maxime, da der Erfolg eines Börsengangs maßgeblich von der Schlagkraft eines versierten Teams abhängt.

Ergänzen Sie Ihr Team unbedingt um erfahrene Weggefährten mit einem tiefen Know-how in IPO-Prozessen. Diese Experten werden zu unschätzbaren Unterstützern, die den IPO-Prozess steuern und ein erstklassiges Expertenteam formieren. In diesem Kreis dürfen Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer und Investmentbanker keinesfalls fehlen. Sie gewährleisten die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen während der Gründungsphase und übernehmen die Ausgabe und Platzierung der Aktien am Markt.

Nicht zu vergessen ist die Rolle einer Investor-Relations-Agentur, die die Kommunikation mit potenziellen Investoren, dem Kapitalmarkt und den Medien gewährleistet. Während des IPO-Prozesses stellen sich Gründer vor bisher unbekannte Herausforderungen. Ein erfahrenes Expertenteam besitzt idealerweise einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich Kapitalmarkttransaktionen und gibt Ihnen in dieser Phase die Sicherheit, die Sie brauchen. Versuchen Sie nicht alles in eigener Verantwortung zu stemmen, ich versichere Ihnen einen glatten Fehlstart bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft. Die Kosten für professionelle Berater müssen Sie einfach mit einkalkulieren, da führt kein Weg dran vorbei.“

Die Phasen der Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland

Die Gründung einer AG ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss.

Hier ist ein Überblick über die Phasen auf dem Weg zur Aktiengesellschaft:

Vorbereitungsphase:

  • Die Gründer treffen sich und diskutieren das Geschäftsmodell und die Kapitalbeschaffung.
  • Verhandlungen mit potenziellen Geldgebern und Partnern beginnen.
  • Die getroffenen Absprachen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsverbindlich.

Vorgründungsgesellschaft:

  • Die Gründer erstellen den Gesellschaftsvertrag.
  • Der Name der AG wird festgelegt, und die Gesellschafter und Gesellschaftsanteile werden definiert.
  • Die Gründer haften persönlich mit ihrem Privatvermögen.
  • Die Vorgründungsgesellschaft endet mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.

Vor-AG (Aktiengesellschaft in Gründung – iG):

  • Die Vor-AG ist teilweise rechtsfähig und hat bereits Gremien wie Aufsichtsrat, Hauptversammlung und Vorstand.
  • Sie können trotz fehlendem Handelsregistereintrag am Rechtsverkehr teilnehmen.
  • Die gesetzlichen Vorschriften, die für eine spätere Aktiengesellschaft gelten, sind in dieser Phase bereits anwendbar.

Eintragung im Handelsregister:

  • Die AG wird offiziell gegründet, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.
  • Die Eintragung muss veröffentlicht werden, um die AG rechtlich wirksam zu machen.

Während dieser Prozesse müssen die Gründer auch das Grundkapital festlegen, den Vorstand und Aufsichtsrat bestellen, die Satzung erstellen und weitere rechtliche Formalitäten erfüllen. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Thomas Olek ist ein anerkannter IPO-Experte in Deutschland© Neon Equity AG
Thomas Olek ist ein anerkannter IPO-Experte in Deutschland© Neon Equity AG

Der Rat von IPO-Experte Thomas Olek:

Pre-Sounding – Wie gewinne ich Investoren?

Thomas Olek: „Das Pre-Sounding-Verfahren ist die Phase, in der sich entscheidet, ob Ihr Unternehmen den Weg zum Börsengang einschlagen wird. Jetzt werden die Pforten zu einer Welt des Kapitals und der Möglichkeiten geöffnet. Vor ausgewählten institutionellen Investoren präsentieren Sie ihr Geschäftsmodell, um wertvolles Feedback zu sammeln, das idealer Weise den Weg zum Börsengang ebnen wird. Jetzt liegt es an Ihnen, ob Sie die (potentiellen) Investoren von Ihrer Idee überzeugen können.

In dieser entscheidenden Phase kommt die ESG-Wachstumsstory ins Spiel, ein echter Gamechanger. Hier geht es um Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, soziale Verantwortung und erstklassige Unternehmensführung. Die Implementierung dieser Faktoren in Ihr Wertpapierprospekt sollte Investoren begeistern und Ihr Unternehmen als Vorreiter und verantwortungsbewussten Marktteilnehmer positionieren.

Der IPO-Prozess selbst ist der ultimative Meilenstein für Unternehmen. Er markiert den Zeitpunkt, an dem die Aktien des Unternehmens erstmals öffentlich an der Börse gehandelt werden.

Das Ziel? Kapitalbeschaffung und die Einbindung von Anlegern in den Handel mit Ihren Aktien. Der Ausgabepreis der Aktien spielt hierbei eine zentrale Rolle. In der Bookbuilding-Phase wird die Preisspanne festgelegt, in der Investoren die Aktien zeichnen können. Anders als beim Festpreisverfahren bietet diese Preisspanne die Flexibilität, die der endgültige Preis benötigt, um sich nach der Nachfrage der Investoren zu richten.

Doch Vorsicht: Während dieses aufregenden Abenteuers sollten Sie stets im Hinterkopf behalten, dass der Erfolg des Börsengangs keine Garantie ist. Das Wirtschaftsumfeld kann sich blitzschnell verändern, und unvorhergesehene Ereignisse wie der Pandemie-Schock von 2020 können den Börsengang in unerwartete Bahnen lenken. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit halten sich Investoren oft zurück, was dazu führen kann, dass Börsengänge kurzfristig abgesagt oder aufgeschoben werden müssen.

Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die zuständige Aufsichtsbehörde, in diesem Fall die BaFin, ist ein weiterer zentraler Akt des Börsengangs. Der Wertpapierprospekt, ein wertvolles Dokument, enthüllt alles über Ihr Unternehmen, sein Geschäftsmodell und die Chancen und Risiken für Investoren. Die Billigung garantiert, dass der Prospekt den strengen rechtlichen Anforderungen entspricht und Investoren die unverzichtbaren Informationen erhalten.

Insgesamt ist die Vorbereitung und Durchführung eines Börsengangs ein nervenaufreibender Tanz auf dem Hochseil, der eine akribische Planung und perfekte Koordination erfordert. Gründer, die sich auf dieses Abenteuer einlassen, müssen sich der Herausforderungen und Unwägbarkeiten bewusst sein.“

Doch mit Thomas Olek als Ihr Navigator sind Sie auf dem besten Weg zum Erfolg! (Anmerkung d. Redaktion)

 

Ablaufplan für eine Aktiengesellschaft Gründung

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland ist durch eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen und Formalitäten gekennzeichnet.

Um die Gründung ordnungsgemäß durchzuführen ist hier ist eine Zusammenfassung des Ablaufs der Gründung einer AG:

Erstellung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Satzung):

  • Entscheidung über die Struktur und Inhalte des Gesellschaftsvertrags
  • Die Satzung muss Angaben zur Firma, zum Sitz, zum Unternehmensgegenstand, zum Grundkapital und zu den Aktien enthalten.
  • Die Satzung muss von einem Notar beurkundet werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Übernahme der Aktien durch die Gründer:

  • Die Gründer übernehmen die Aktien und verpflichten sich zur Einzahlung des vereinbarten Betrags.
  • Das erforderliche Mindestkapital (mindestens 50.000 Euro) muss gezeichnet werden.

Konstituierendes Zusammentreffen der Organe der AG:

  • Der Aufsichtsrat wird eingesetzt und anschließend der Vorstand bestellt.
  • Abschlussprüfer werden ernannt, um die Gründungsvorgänge zu prüfen.

Erstellung des Gründungsberichts und Gründungsprüfung:

  • Erstellung eines Gründungsberichts mit Informationen über die Gründung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der AG.
  • Ein Abschlussprüfer prüft den Gründungsbericht und erstellt einen Gründungsprüfungsbericht, um die ordnungsgemäße Gründung sicherzustellen.

Hinterlegung des Startkapitals:

  • Das Grundkapital wird auf ein Geschäftskonto der AG eingezahlt.
  • Mindestens 25 % des Nennwerts jeder gezeichneten Aktie müssen eingezahlt werden.

Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister:

  • Die AG wird beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.
  • Die Anmeldung muss von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet und notariell beglaubigt werden.
  • Notariell beurkundete Satzung, Gründungsbericht, Gründungsprüfungsbericht und Nachweise über die Einzahlung des Grundkapitals werden eingereicht.

Eintragung im Handelsregister:

  • Nach Prüfung der eingereichten Dokumente erfolgt die Eintragung der AG ins Handelsregister.
  • Erst mit der Eintragung erhält die AG ihre Rechtspersönlichkeit.
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Die weiteren Aufgaben einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (AG) hat nach ihrer Gründung und während ihres laufenden Betriebs eine Vielzahl von weiteren Aufgaben zu erfüllen. Hier sind einige der regelmäßigen Aufgaben, die auf eine AG zukommen:

Buchführung und Rechnungslegung: Die AG ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen und periodische Finanzberichte zu erstellen. Dazu gehören die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und der Anhang.

Jahresabschluss und Prüfung: Am Ende eines jeden Geschäftsjahres muss die AG einen Jahresabschluss erstellen und von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Der geprüfte Jahresabschluss wird dann der Hauptversammlung und dem Bundesanzeiger vorgelegt.

Hauptversammlungen: Die AG muss regelmäßige Hauptversammlungen abhalten. Auf diesen Versammlungen werden Aktionäre über wichtige Angelegenheiten informiert und sie haben das Recht, bestimmte Entscheidungen abzustimmen, wie die Gewinnverwendung, Vorstandswahlen und Kapitalerhöhungen.

Dividendenzahlungen: Die AG kann beschließen, Dividenden an ihre Aktionäre auszuschütten. Dies erfordert die Festlegung eines Dividendenbetrags in der Hauptversammlung und die Durchführung der Auszahlung an die Aktionäre.

Einreichung im Handelsregister: Die AG muss wichtige Informationen und Änderungen, wie zum Beispiel die Zusammensetzung des Vorstands oder des Aufsichtsrats, im Handelsregister einreichen.

Veröffentlichungen im Bundesanzeiger: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere gesetzlich vorgeschriebene Berichte müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um die Transparenz sicherzustellen.

Compliance und Corporate Governance: Die AG muss sicherstellen, dass sie die einschlägigen Gesetze zur Corporate Governance und Transparenz einhält. Dazu gehört die Einhaltung von Compliance-Vorschriften und der Aufbau eines effektiven internen Kontrollsystems.

Steuern und Abgaben: Die AG ist steuerpflichtig und muss die entsprechenden Steuern und Abgaben rechtzeitig entrichten.

Kommunikation mit Aktionären: Die AG muss die Kommunikation mit ihren Aktionären einhalten und sie über wichtige Unternehmensentwicklungen informieren.

Risikomanagement und Strategie: Die AG sollte kontinuierlich ihr Risikomanagement überwachen und ihre Unternehmensstrategie an die sich ändernden Marktbedingungen anpassen.

 

Der Rat von IPO-Experte Thomas Olek:

Die Roadshow – jetzt wird es ernst!

Thomas Olek: „Die Phase des Börsengangs, auch bekannt als Initial Public Offering (IPO), ist eine entscheidende Zeit für ein Unternehmen. In diesem kritischen Moment der Unternehmensentwicklung kommt es darauf an, potenzielle Investoren zu überzeugen und den richtigen Preis für die Aktien festzulegen.

Die Roadshow markiert den Beginn dieser Phase. Während der Roadshow treffen sich das Management des Unternehmens und potenzielle Investoren zu intensiven Gesprächen. In diesen Gesprächen geht es darum, das Potenzial des Unternehmens klar und überzeugend zu vermitteln. Dabei sollten Sie die wichtigsten Botschaften transportieren, die auch bereits in der Kapitalmarktstory und im Wertpapierprospekt des Unternehmens festgehalten wurden. Diese Gespräche sind eine Gelegenheit, das Geschäftsmodell zu erläutern, mögliche Herausforderungen anzusprechen und das Vertrauen der Investoren zu gewinnen.

Die Zeichnungsphase ist der nächste Schritt. Wenn ein Investor von dem Geschäftsmodell und der langfristigen Perspektive Ihres Unternehmens überzeugt ist, kann er innerhalb der vorgegebenen Preisspanne Aktien zeichnen. Während dieser Zeichnungsfrist sammelt das Unternehmen die Interessenbekundungen der potenziellen Investoren. Am Ende dieser Frist wird das sogenannte „Buch“ erstellt, in dem die Nachfrage der Investoren erfasst wird.

Der Ausgabepreis der Aktien wird schließlich auf der Grundlage dieses Buches und der darin erfassten Nachfrage ermittelt. Ein ausgeglichener Preis ist entscheidend, da er das Interesse der Investoren beeinflusst und sich auf die Kapitalbeschaffung des Unternehmens auswirkt.“

Wie funktioniert eine Aktiengesellschaft – die Organe der AG

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die für die Gründung oder Umfirmierung von Unternehmen genutzt wird. Die Organe einer Aktiengesellschaft in Deutschland sind folgende:

Die Hauptversammlung (auch Aktionärsversammlung genannt): Dies ist das oberste Organ der AG und besteht aus den Aktionären, die Anteile am Unternehmen besitzen. Die Hauptversammlung hat die Befugnisse, wichtige Entscheidungen zu treffen, wie die Wahl des Aufsichtsrats und des Vorstands, die Genehmigung von Jahresabschlüssen, Dividenden und Satzungsänderungen.

Der Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, das die Interessen der Aktionäre schützt. Seine Hauptaufgaben umfassen die Überwachung der Geschäftsführung und die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Der Aufsichtsrat setzt sich in der Regel aus unabhängigen Mitgliedern und Aktionärsvertretern zusammen.

Der Vorstand (auch Geschäftsführung oder Vorstandsdirektion genannt): Der Vorstand ist das ausführende Organ der Aktiengesellschaft. Er leitet das Tagesgeschäft des Unternehmens und trifft operative Entscheidungen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung.

Der Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer): Dieses Organ die Finanzberichte des Unternehmens, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen und den anerkannten Buchführungsstandards entsprechen. Der Abschlussprüfer wird normalerweise von der Hauptversammlung ernannt und arbeitet unabhängig von der Unternehmensführung.

Thomas Olek aus Frankfurt am Main, CEO der NEON Equity AG und Vorstandsvorsitzender der publity AG © Neon Equity AG
Thomas Olek aus Frankfurt am Main, CEO der NEON Equity AG und Vorstandsvorsitzender der publity AG © Neon Equity AG

Der Rat von IPO-Experte Thomas Olek:

Überzeugen Sie mit Ihrer ESG-Story die Investoren

Thomas Olek: „Ich kann es nicht oft genug wiederholen wie wichtig es ist, die Kapitalmarkt- und ESG-Story effektiv zu formulieren, insbesondere im Kontext eines geplanten Börsengangs. Die Equity-Story ist von zentraler Bedeutung, da sie Investoren überzeugen muss. Ohne eine überzeugende Geschichte werden potenziellen Investoren kein Kapital bereitgestellt. Dabei sollte der Schwerpunkt auf den zukünftigen Wachstumsaussichten des Unternehmens liegen, da an der Börse bekanntlich die Zukunft gehandelt wird.

ESG (Environmental, Social und Governance) ist ebenfalls ein entscheidender Faktor und längst kein Randthema mehr. Eine ESG-Kapitalmarktstory ist für Investoren unerlässlich. Diese Geschichte sollte transparent darlegen, warum das Unternehmen eine nachhaltig positive Wirkung auf die Umwelt und die Gesellschaft hat.

Nachhaltigkeit sollte nicht als vorübergehender Trend betrachtet werden, sondern als integraler Bestandteil des Geschäftsmodells. Ökologische und soziale Aspekte sollten gleichermaßen berücksichtigt werden. Das Unternehmen sollte in seiner Wachstumsgeschichte klar und prägnant darstellen, welchen langfristigen Beitrag es zur Verbesserung der Umwelt leistet.

Man wird Investoren nicht vom Unternehmen überzeugen, wenn man lediglich zahlenbasierte Nachhaltigkeitsbewertungen und Rankings präsentiert. Vielmehr sind Authentizität und ernsthafte Bemühungen des Unternehmens entscheidend, um die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Greenwashing“ wird von Investoren heute schnell erkannt und sollte vermieden werden.“

 

Wer haftet in einer Aktiengesellschaft?

Die Haftung einer Aktiengesellschaft ist ein wesentliches Merkmal dieses Unternehmensmodells. Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, die als Kapitalgesellschafts gegründet wird. Die Haftung der Aktionäre einer AG ist grundsätzlich auf ihre Einlage beschränkt. Dies ist ein entscheidender Vorteil für Investoren und Aktionäre und unterscheidet die AG von anderen Unternehmensformen wie der Einzelunternehmung oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Hier sind die wichtigsten Aspekte zur Haftung einer Aktiengesellschaft:

Beschränkte Haftung der Aktionäre: Die Aktionäre einer AG haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen oder gezeichneten Aktienkapitalanteile. Dies bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen nicht für die Nachteile der Gesellschaft aufkommt. Wenn die AG zahlungsunfähig wird oder Schulden nicht ausgeglichen werden können, sind die persönlichen Vermögenswerte der Aktionäre geschützt.

Trennung von Eigentum und Kontrolle: In einer Aktiengesellschaft können Aktionäre das Unternehmen besitzen, ohne es direkt zu kontrollieren. Die Aktionäre wählen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand des Unternehmens bestellt. Dies ermöglicht es Investoren, in ein Unternehmen zu investieren, ohne sich um die tägliche Geschäftsführung kümmern zu müssen.

Organe und Haftung: Die AG hat klare Organe, darunter die Hauptversammlung der Aktionäre, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Die Haftung der einzelnen Organe ist unterschiedlich geregelt. Aktionäre haften, wie bereits erwähnt, nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Regel auch beschränkt haftbar, während die Vorstandsmitglieder eine persönliche Haftung tragen können, wenn sie ihre Aufgaben grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen.

Eigenkapitalfinanzierung: Eine AG kann leicht Kapital von einer Vielzahl von Investoren aufnehmen, da die Haftung der Aktionäre begrenzt ist. Dies macht es für das Unternehmen einfacher, Wachstum und Expansion zu finanzieren.

Vertrauen und Reputation: Die beschränkte Haftung in Aktiengesellschaften trägt zur Schaffung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei Investoren und Geschäftspartnern bei, da sie wissen, dass ihr Risiko auf ihre ursprüngliche Investition begrenzt ist.

Die Haftungsregelungen und Pflichten der Organe sind in den Satzungen der AG festgelegt und müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgestaltet werden.

Thomas Olek: Wenn der Börsengang erledigt ist heißt es jetzt: Investorenpflege
Thomas Olek: Wenn der Börsengang erledigt ist heißt es jetzt: Investorenpflege

Der Rat von IPO-Experte Thomas Olek:

Die AG ist an der Börse – jetzt heißt es Investorenpflege

Thomas Olek: „Am Tag X, an dem das Unternehmen erstmals an die Börse geht zeigt sich, ob sich die Arbeit der letzten Wochen und Monate gelohnt hat. Nachdem die Roadshow und die Zeichnungsphase erfolgreich abgeschlossen sind, ist jetzt der Moment, auf den Sie  hingearbeitet haben. An diesem Tag wird der erste Handelspreis an der Börse festgelegt, idealerweise liegt er über dem Ausgabepreis.

Ihre Arbeit ist nach dem Börsengang nicht endet. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen wie der regelmäßigen Veröffentlichung von Geschäftszahlen und Ad-hoc-Mitteilungen stehen weitere Aufgaben an. Dazu gehört zum Beispiel die kontinuierliche Pflege von Beziehungen und Netzwerken, um das Vertrauen der Investoren zu erhalten und zu stärken. Auch die ständige ESG-Kommunikation gewinnt an Bedeutung. Die Berücksichtigung von Umwelt, Soziales und Governance (ESG) wird für Investoren und die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens zunehmend wichtiger. Daher beginnt nach dem Börsengang eine neue Phase, in der Sie die Investoren fortlaufend über Ihre ESG-Aktivitäten informieren sollten.“

Informieren Sie sich hier über aktuelle Themen aus der Finanz- und Immobilienwelt
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Kosten für die Gründung einer AG

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland fallen verschiedene Kosten an. Bei einer „normalen Gründung“ einer Aktiengesellschaft sind es rund 3000 € – 6000 € zusätzliche Kosten, die ohne das Stammkapital zu Buche schlagen. Ist das Grundkapital höher als 50.000 €, erhöhen sich prozentual auch die anderen Posten.

Hier sind einige der wichtigsten Kosten im Zusammenhang mit einer AG-Gründung:

Grundkapital: Die Mindestanforderung für das Grundkapital beträgt 50.000 Euro. Dieses Kapital muss vollständig eingezahlt werden, bevor die AG gegründet werden kann. Die 25 %, die im Voraus eingezahlt werden müssen, entsprechen 12.500 Euro.

Notarkosten: Die Kosten für die notarielle Beurkundung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Sie sollten den Notar konsequent konsultieren, um die genauen Kosten abzuklären. Der Notar spielt eine Schlüsselrolle bei der Erstellung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die Kosten liegen bei 1.000 € bis 1.500 € plus ca. 300 € Gerichtskosten.

Handelsregisterkosten: Die Kosten für die Eintragung in das Handelsregister können je nach Gerichtsbezirk und Grundkapital variieren. Es ist ratsam, sich vorher über die genauen Kosten zu informieren. Sie sollten dafür 500 € bis 700 € kalkulieren.

Gewerbeamt: Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist notwendig und mit Kosten verbunden. Diese können von Stadt zu Stadt variieren. Die genauen Gebühren erfragen Sie beim zuständigen Gewerbeamt. Es sind im Durchschnitt 180 €.

Steuerberater: Die steuerliche Beratung und die Erstellung der Eröffnungsbilanz sind entscheidende Schritte bei der Gründung einer AG. Die Kosten für einen Steuerberater hängen von dessen Honorarsätzen und den spezifischen Anforderungen ab. Eine professionelle steuerliche Beratung ist jedoch unerlässlich.

Industrie- und Handelskammer (IHK): Als Mitglied einer IHK müssen Sie jedes Jahr Mitgliedsbeiträge zahlen. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach dem Umsatz der AG. Bei der IHK handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die Sie nicht abwählen können.

 

Diese Steuern zahlt eine AG in Deutschland

Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf den Gewinn der AG. Der aktuelle Steuersatz beträgt 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuererklärung muss von der AG abgegeben werden, in der die erzielten Gewinne und Verluste detailliert aufgeführt sind.

Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer wird auf Ausschüttungen an die Aktionäre erhoben. Dies beinhaltet Dividenden und Zinsen aus bestimmten Finanzanlagen. Die AG zieht diese Steuer direkt von den Ausschüttungen ab und führt sie an das Finanzamt ab. Der Steuersatz beträgt in der Regel 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Kapitalertragsteuer kann in vielen Fällen auf die individuelle Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet werden.

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Höhe von der Gemeinde festgelegt wird, in der die AG ihren Sitz hat. Es gibt keinen Freibetrag für AGs, wie es bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Fall ist. Die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag der AG. Dieser Gewerbeertrag kann durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst werden.

Umsatzsteuer: In Deutschland unterliegen Aktiengesellschaften (AGs) der Umsatzsteuer, auch bekannt als Mehrwertsteuer. Jede Aktiengesellschaft erhält eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), um Transaktionen zu verfolgen. Die Umsatzsteuersätze betragen in der Regel 19 % (Standard) oder 7 % (ermäßigt), wobei einige Umsätze auch steuerfrei sind. AGs müssen regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen, in denen sie ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt die Umsatzsteuererklärung, in der die unzähligen Zahlen zusammengefasst werden. Unternehmen können die Vorsteuer, die sie von Lieferanten gezahlt haben, geltend machen, um ihre Umsatzsteuerschuld zu reduzieren. Die Einhaltung der komplexen Umsatzsteuervorschriften erfordert die Unterstützung eines Steuerberaters.

 

Buchführung einer AG

Die Buchführung einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland ist strengen rechtlichen Vorgaben unterworfen. Hier sind einige spezifische Punkte zur Buchführung einer AG in Deutschland:

Handelsgesetzbuch (HGB): Die Buchführung einer AG richtet sich primär nach den Vorgaben des HGB, insbesondere den §§ 238-335 HGB.

Pflicht zur doppelten Buchführung: Jede AG ist verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen. Das bedeutet, dass für jeden Geschäftsvorfall mindestens zwei Buchungen (Soll und Haben) getätigt werden müssen.

Jahresabschluss: Die AG muss einen Jahresabschluss aufstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang besteht. Ab einer bestimmten Größe der Aktiengesellschaft muss zusätzlich ein Lagebericht erstellt werden.

Konzernabschluss: Wenn eine AG Muttergesellschaft eines Konzerns ist, muss sie neben dem Einzelabschluss auch einen Konzernabschluss erstellen.

Prüfungspflicht: Der Jahresabschluss und gegebenenfalls der Konzernabschluss müssen von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden.

Offenlegungspflicht: Die AG hat den festgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns oder den Beschluss über dessen Verwendung beim Bundesanzeiger einzureichen.

GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung): Bei der Buchführung sind die anerkannten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten.

Steuerrechtliche Vorgaben: Neben den handelsrechtlichen Vorschriften müssen auch steuerrechtliche Vorgaben, insbesondere aus der Abgabenordnung (AO) und dem Einkommensteuergesetz (EStG), beachtet werden.

Aufbewahrungspflicht: Geschäftliche Unterlagen, insbesondere Bücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und Handelsbriefe, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Elektronische Buchführung: Bei elektronischer Buchführung gelten besondere Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf das Steuerrecht (z. B. GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Internationale Rechnungslegung: Große, international agierende Aktiengesellschaften, die an einer Börse gelistet sind, können oder müssen ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen.

 

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Kapitalbeschaffung: Eine AG kann leicht Kapital von einer großen Anzahl von Investoren durch den Verkauf von Aktien an die Öffentlichkeit aufbringen. Dies ermöglicht es, erhebliche Mittel für Wachstum und Investitionen zu schaffen.

Haftungsbeschränkung: Aktionäre haften in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, was bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen vor Verlusten des Unternehmens geschützt ist.

Übertragbarkeit von Anteilen: Die Aktien einer AG können relativ einfach übertragen werden, wodurch die Liquidität für die Aktionäre erhöht wird.

Unternehmenskontinuität: Der Verkauf von Aktien durch einen Aktionär hat in der Regel keinen Einfluss auf die Kontinuität des Unternehmens.

Risikostreuung: Da viele Aktionäre beteiligt sind, wird das unternehmerische Risiko auf eine breite Basis verteilt.

 

Nachteile einer Aktiengesellschaft

Komplexität und Kosten: Die Gründung und Verwaltung einer AG kann aufgrund umfangreicher rechtlicher und administrativer Anforderungen komplex und kostspielig sein.

Öffentliche Offenlegung: Eine AG muss regelmäßig Berichte und Finanzinformationen veröffentlichen, was zu einer erhöhten Transparenz und Kontrolle führen kann, aber auch die Privatsphäre des Unternehmens verringert.

Einfluss der Aktionäre: Aktionäre haben das Recht, das Management und die Geschäftsführung des Unternehmens zu beeinflussen, was zu Konflikten und Unstimmigkeiten führen kann.

Dividendenzahlungen: Eine AG ist in der Regel dazu verpflichtet, Dividenden an die Aktionäre auszuschütten, was die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigen kann.

Kurzfristige Denkweise: Aufgrund des Drucks von Aktionären und des Fokus auf kurzfristige Gewinne könnten langfristige strategische Entscheidungen vernachlässigt werden.

Regulatorische Anforderungen: AGs unterliegen einer strengeren Regulierung, was die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften erfordert und die Kosten erhöhen kann.

Entdecken Sie hier den Finanzblog von SQUAREVEST
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Der steinige Weg zur AG-Gründung – Nur die Besten kommen in den Börsen-Himmel!

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland gleicht einer Odyssee! Ein komplexer und anspruchsvoller Prozess, den nur die Wagemutigsten überstehen. Doch Mut allein reicht nicht. Ein Börsengang erfordert nicht nur finanzielle und rechtliche Meisterleistungen, sondern auch die Kunst des überzeugenden Storytellings. Denn ohne die richtige Story über Ihr Geschäftsmodell, die Wachstumsaussichten und die gesellschaftliche Bedeutung des Unternehmens ist der Traum von der Börse schneller geplatzt, als man ‚Aktien‘ sagen kann.

Das ist noch nicht alles. In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und ESG-Faktoren das Tagesgeschäft bestimmen, müssen Unternehmen mit authentischer Nachhaltigkeit punkten. Denn Greenwashing, das heimliche Verschönen von Umwelt- und Sozialmaßnahmen, wird gnadenlos aufgedeckt und kann vernichtende Folgen haben. Um in diesem Spiel zu bestehen, braucht man nicht nur eine klare Vision, sondern auch ein unbeirrbares Engagement für Nachhaltigkeit.

Doch das ist noch nicht genug! Der Schlüssel zum Erfolg liegt auch im Aufbau eines funktionierenden Netzwerks von Unterstützern und Beratern. Denn diese Kontakte sind der Geheimschlüssel zur Börsenwelt. Wer hier schwächelt, der stürzt ab, bevor er überhaupt gestartet ist.

Zusammengefasst: Wer hier mitmischen will, braucht mehr als nur eine Idee. Ein Börsengang verlangt nach einer Vision, einem unerschütterlichen Nachhaltigkeitsbekenntnis und dem Können, diese Botschaften mit Überzeugungskraft zu verbreiten. Erfolg an der Börse ist kein Zufall, sondern das Ergebnis akribischer Vorbereitung und eines ganzheitlichen Ansatzes, bei dem sowohl das Finanzielle als auch das Gesellschaftliche Hand in Hand gehen müssen. Nur die Starken überleben in dieser Welt der Aktien und Anlegerträume!“