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Viele Lebens- und Rentenversicherungen halten heute nicht mehr, was sich Versicherte beim Abschluss erhofft hatten. Hohe Kosten, schwache Renditen, enttäuschende Rückkaufswerte und schwer verständliche Vertragsbedingungen sorgen dafür, dass viele Policen kritisch geprüft werden.
Doch eine vorschnelle Kündigung kann teuer werden. Denn aktuelle und grundlegende Gerichtsentscheidungen zeigen: Bei fehlerhaften Belehrungen können Rückforderungs- oder Rückabwicklungsansprüche bestehen.
Lebensversicherung kündigen? Warum Versicherte jetzt genauer hinschauen sollten
Genau hier setzt die Policen-Konzept24 GmbH an. Das Unternehmen aus Frankfurt am Main unterstützt Versicherte dabei, Lebens- und Rentenversicherungen vor Kündigung oder Verkauf auf mögliche Rückforderungs- und Rückabwicklungsansprüche prüfen zu lassen. Laut eigener Darstellung arbeitet Policen-Konzept24 dabei mit Fachexperten, Rechtsanwälten, Gutachtern und Vorfinanzierern zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der EuGH hat bereits 2013 entschieden, dass ein Widerspruchsrecht bei fehlerhafter Belehrung nicht einfach nach einem Jahr erlöschen darf.
- Der BGH bestätigte 2024 erneut Fälle zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebensversicherungen nach dem alten Policenmodell.
- Bei fehlerhaften Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen können Versicherte unter Umständen mehr verlangen als nur den Rückkaufswert.
- Policen-Konzept24 empfiehlt, Lebensversicherungen vor Kündigung oder Verkauf kostenfrei und unverbindlich prüfen zu lassen.
- Entscheidend bleibt immer der Einzelfall: Vertragsjahr, Belehrung, Versicherungsmodell, Auszahlung, Kündigung und Verjährung müssen konkret geprüft werden.
Gerichtsurteile: Der Hebel liegt oft in fehlerhaften Belehrungen
Besonders relevant sind Altverträge, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall Endress gegen Allianz, dass ein Widerspruchsrecht bei unzureichender Belehrung nicht automatisch nach einem Jahr erlischt. Der Bundesgerichtshof griff diese Linie später auf und konkretisierte in weiteren Entscheidungen, wann Versicherte Ansprüche aus einer Rückabwicklung geltend machen können. Entscheidend bleibt jedoch stets der Einzelfall.
Eine Schlüsselentscheidung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 in der Sache Endress gegen Allianz. Der EuGH stellte klar, dass ein Widerspruchsrecht nicht automatisch erlischt, wenn Versicherte nicht ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt wurden.
Der Bundesgerichtshof hat diese Linie in mehreren Entscheidungen aufgegriffen. Im Urteil vom 11. Oktober 2023 – IV ZR 41/22 stellte der BGH klar, dass eine fehlende oder unzureichende Information über mögliche Ansprüche nach einem Widerruf ein erhebliches Hindernis für Verbraucher darstellen kann. Gerade die finanziellen Folgen eines Widerrufs sind für Versicherte ein wesentlicher Punkt.
Auch das BGH-Urteil vom 19. Juni 2024 – IV ZR 401/22 zeigt: Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen nach dem alten Policenmodell ist weiterhin ein aktuelles Thema. In dem Verfahren ging es um bereicherungsrechtliche Ansprüche aus zwei Kapitallebensversicherungsverträgen.
Warum der Rückkaufswert nicht das letzte Wort sein muss
Wer eine Lebensversicherung kündigt, erhält in der Regel nur den aktuellen Rückkaufswert. Dieser kann deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Nach Auskunft von Policen-Konzept24 ist die Kündigung deshalb oft nicht die wirtschaftlich beste Lösung. Das Unternehmen verweist darauf, dass bei einer Rückforderung geprüft wird, ob fehlerhafte Klauseln oder formale Mängel vorliegen und ob sich daraus weitergehende Ansprüche ergeben können.
Wichtig ist: Eine erfolgreiche Rückabwicklung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Versicherte sämtliche Beiträge vollständig zurückerhält. Häufig werden Risikoanteile, bereits erhaltene Auszahlungen oder der genossene Versicherungsschutz berücksichtigt. Dennoch kann eine Prüfung sinnvoll sein, wenn der Rückkaufswert enttäuschend niedrig ist oder der Vertrag aus einer rechtlich relevanten Abschlussphase stammt.
Policen-Konzept24: Erst prüfen, dann entscheiden
Die POLICENKONZEPT24 GmbH hat ihren Sitz am Opernplatz 14 in Frankfurt am Main. Als Geschäftsführer wird im Impressum Marko Jelusic genannt. Das Unternehmen positioniert sich als unabhängiger Dienstleister im Bereich Rückforderung und Schadensberechnung und betont, keine Anlageberatung zu leisten und keine Kundengelder zu verwalten.
Der Ansatz ist klar: Versicherte sollen nicht vorschnell kündigen oder verkaufen, sondern zunächst prüfen lassen, ob ihr Vertrag rechtlich und wirtschaftlich bessere Optionen bietet. Dafür stellt Policen-Konzept24 einen kostenlosen Vertragscheck bereit.
Für wen ist eine Prüfung besonders interessant?
Eine Prüfung kann vor allem für Versicherte sinnvoll sein, die:
- eine ältere Lebens- oder Rentenversicherung besitzen
- mit dem Rückkaufswert unzufrieden sind
- eine Kündigung oder einen Verkauf planen
- ihre Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung nie geprüft haben
- hohe Abschluss- oder Verwaltungskosten vermuten
- wissen möchten, ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich sinnvoll sein kann
Gerade bei Altverträgen lohnt sich ein genauer Blick. Denn die Rechtsprechung zeigt: Formale Fehler können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Fazit: Lebensversicherung nicht vorschnell kündigen
Die aktuellen und grundlegenden Gerichtsentscheidungen von EuGH und BGH zeigen: Bei Lebens- und Rentenversicherungen kann mehr möglich sein als nur Kündigung und Rückkaufswert. Fehlerhafte Belehrungen, unklare Verbraucherinformationen oder problematische Vertragsunterlagen können Ansprüche eröffnen, die viele Versicherte gar nicht kennen.
Policen-Konzept24 macht genau diese Prüfung zum Ausgangspunkt: Erst analysieren, dann entscheiden. Für Verbraucher kann das der Unterschied sein zwischen einem enttäuschenden Rückkaufswert und einer möglichen Rückforderung.
Sie besitzen eine Lebens- oder Rentenversicherung und überlegen zu kündigen?
Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen oder verkaufen möchte, sollte vorher prüfen lassen, ob der Rückkaufswert wirklich die beste Option ist. Policen-Konzept24 bietet dafür einen kostenfreien Vertragscheck an und unterstützt Versicherte dabei, mögliche Rückforderungs- und Rückabwicklungsansprüche einordnen zu lassen.
Wichtig: Die Erfolgsaussichten hängen immer vom konkreten Vertrag, der damaligen Belehrung, dem Versicherungsmodell, bereits erhaltenen Leistungen und möglichen Einwendungen des Versicherers ab. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern zeigt, warum eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein kann.
FAQ: Lebensversicherung zurückfordern
Policen-Konzept24 prüft nach eigener Darstellung Lebens- und Rentenversicherungen auf mögliche Rückforderungs- und Rückabwicklungsansprüche und vermittelt die weitere fachliche Prüfung über ein Expertennetzwerk.
Eine Rückforderung oder Rückabwicklung kann möglich sein, wenn bei Vertragsschluss Fehler in der Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung vorlagen. Entscheidend ist immer die Prüfung des konkreten Vertrags.
Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag älter ist, der Rückkaufswert enttäuschend niedrig ausfällt oder eine Kündigung beziehungsweise ein Verkauf geplant ist.
Nein. Der Rückkaufswert ist nur der Betrag, den Versicherte bei Kündigung erhalten. Bei bestimmten Fehlern im Vertrag können weitergehende Ansprüche geprüft werden.
Der EuGH stellte bereits 2013 klar, dass ein Widerspruchsrecht bei unzureichender Belehrung nicht automatisch nach einem Jahr erlischt. Das ist eine wichtige Grundlage für viele Altverträge.







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