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Alexander Egger verlangt einen offeneren Zugang zu den großen Oktoberfestzelten. Etablierte Wirte verteidigen ihre Tradition, Brauereien ihre besondere Rolle. Hinter dem Münchner Streit steht eine wirtschaftspolitische Frage: Wie viel Bestandsschutz verträgt ein Volksfest, dessen begehrte Standplätze die Stadt vergibt?
„Deshalb wäre ein offenes, transparentes und faires Ausschreibeverfahren aus meiner Sicht der richtige Weg.“
Alexander Egger gegenüber dem SPIEGEL.
- Alexander Egger fordert offene Vergabe.
- WE Gutshof GmbH führt Verfahren.
- Tradition bringt messbare Bewerbungsvorteile.
- Sechs Brauereien prägen das Angebot.
- Internationale Konzerne sind längst beteiligt.
- Widerspruch hat persönliche Folgen.
Alexander Egger: Ein Aufsteiger stellt die Zugangsregeln infrage
Alexander Egger will kein Oktoberfest abschaffen. Er möchte dort ein größeres Geschäft betreiben. Zusammen mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger führte er von 2022 bis 2025 die Münchner Stubn auf der Wiesn, ein kleines Festzelt mit 440 Plätzen. Um eine Zulassung hatte sich das Paar nach der Darstellung des SPIEGEL bereits seit 2010 bemüht. Der Gastronom, der über seine Frau in die Branche kam und zuvor in Großunternehmen arbeitete, ist damit weder ein Branchenfremder noch ein von außen anreisender Konzernstratege.
Seine bisherigen Bewerbungen um größere Zelte blieben erfolglos. Nun lässt er prüfen, ob die Stadt München die Standplätze der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts europaweit ausschreiben muss. Formelle Antragstellerin ist die WE Gutshof GmbH. Das Bayerische Oberste Landesgericht führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen Verg 5/26 e.
Dass Egger selbst wirtschaftlich profitieren möchte, gehört zu dieser Geschichte. Er ist kein uneigennütziger Wettbewerbshüter. Aber aus einem Eigeninteresse folgt noch nicht, dass die aufgeworfene Frage unberechtigt wäre. Neue Wettbewerber haben häufig den stärksten Anreiz, Regeln anzufechten, an denen die bisherigen Marktteilnehmer wenig auszusetzen finden.
Der entscheidende Gegensatz lautet deshalb nicht Heimat gegen Fremde. Er lautet zunächst: bewährte Betreiber gegen einen Bewerber, der nachvollziehbare Chancen auf unternehmerischen Aufstieg verlangt.
Was das Gericht tatsächlich entschieden hat – und was nicht
Die Unterscheidung ist für die gesamte Debatte wesentlich. Die Vergabekammer Südbayern wies den Nachprüfungsantrag am 21. Mai 2026 zurück. Dagegen ging am 3. Juni die sofortige Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein.
Am 18. Juni lehnte der Vergabesenat ab, deren aufschiebende Wirkung zu verlängern. Damit durften die beiden Zelte für 2026 wie vorgesehen zugeteilt werden. Das war jedoch keine abschließende Bestätigung des umstrittenen Vergabemodells. Nach der ausdrücklichen Gerichtsmitteilung blieb die Frage einer europaweiten Ausschreibung offen. Ausschlaggebend war die fehlende Zeit für eine Ausschreibung samt anschließendem Zeltaufbau vor dem Festbeginn am 19. September.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht hat am 11. September 2026 stattgefunden. Dabei zeichnete sich eine für Egger ungünstige Tendenz ab: Nach der Gerichtsberichterstattung von BR24 sieht der Senat nach vorläufiger Einschätzung keine Pflicht zur europaweiten Ausschreibung. Ein zentraler Grund ist die aus Sicht des Gerichts fehlende rechtlich durchsetzbare Verpflichtung der Wirte, ihre Zelte tatsächlich zu betreiben. Dies spreche gegen die Einordnung der Verträge als Dienstleistungskonzessionen.
Eggers Anwälte widersprachen dieser Auslegung ausdrücklich. Sie halten die Annahme, die Wirte könnten ohne Betriebspflicht über die Öffnung ihrer Zelte entscheiden, für realitätsfern. Der Vorsitzende Richter erkannte laut dpa zugleich an, dass der Antragsteller schwierige und berechtigte Rechtsfragen aufgeworfen habe.
Eine abschließende Entscheidung liegt mit Stand vom 15. September 2026 noch nicht vor. Ihre Verkündung ist für den 16. Oktober 2026 angekündigt. Die vorläufige Einschätzung ist damit ein juristischer Rückschlag für Eggers Position, aber noch keine endgültige Entscheidung über seinen Antrag.
Juristisch geht es insbesondere um die Einordnung der Zulassungsverträge. Bei einer Dienstleistungskonzession erhält ein Unternehmen das Recht, eine ihm übertragene Dienstleistung wirtschaftlich zu verwerten, und übernimmt dabei das Betriebsrisiko. So beschreibt es § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ob die Oktoberfestverträge darunterfallen und welche vergaberechtlichen Folgen sich ergeben, ist gerade Gegenstand des Streits – nicht dessen bereits feststehendes Ergebnis.
14 große Zelte – aber nicht 14 gleichartige Vergaben
Wer das Oktoberfest wirtschaftlich verstehen will, muss mehrere Zugangswege auseinanderhalten. Nach der im SPIEGEL beschriebenen Struktur entfallen sieben der 14 großen Zelte auf die sechs traditionellen Wiesn-Brauereien; Hacker-Pschorr ist mit zwei Zelten vertreten. Zwei weitere Zelte stehen in Verbindung mit Schützenvereinigungen. Bei diesen Konstellationen schlagen Brauereien beziehungsweise Vereinigungen die Wirte vor. Fünf große Zelte vergibt die Stadt unmittelbar an Gastronomen.
Damit geht es um mehr als die Frage, welcher Wirt die bessere Speisekarte anbietet. Die Entscheidung über einen Standplatz, die Auswahl eines Betreibers und die Belieferung mit Bier greifen ineinander. Wer nur auf das sichtbare Festzelt schaut, übersieht die geschäftlichen Beziehungen dahinter.
Ein Wechsel ist auch innerhalb des bisherigen Systems möglich. Für 2026 nennt das offizielle Oktoberfestportal Lorenz und Christine Stiftl als neues Wirtepaar des Paulaner-Festzelts. Zuvor hatten sie die Schützenlisl auf der Oidn Wiesn betrieben. Das widerlegt die pauschale Vorstellung, es könnten grundsätzlich nur dieselben Personen zum Zug kommen. Es beantwortet aber noch nicht die Frage, wie offen und vergleichbar die Chancen anderer Bewerber sind.
Der amtliche Kriterienkatalog zeigt den Vorteil der Etablierten
Die Regeln sind nicht vollständig geheim. Die Stadt veröffentlicht einen Bewerbungsleitfaden mit 13 Bewertungskriterien. Dazu zählen unter anderem Sachkenntnis, Durchführung, Ausstattung, technischer Standard, Anziehungskraft, Tradition und Ökologie. Die Kriterien werden unterschiedlich gewichtet.
Besonders aufschlussreich ist das Kriterium „Stammbeschicker“: Für jeweils fünf beanstandungsfreie Oktoberfestzulassungen gibt es einen Punkt, anschließend greift der Gewichtungsfaktor zwei. Traditionspunkte erhalten historische, erhaltenswerte Gastronomiebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen erst dann, wenn sie seit mindestens 40 Jahren auf dem Oktoberfest stehen und ihr traditionelles Betriebskonzept bewahrt haben.
Darin liegt ein nachvollziehbares Anliegen: München möchte Verlässlichkeit und charakteristische Betriebe erhalten. Zugleich entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil, den ein neuer Anbieter nicht kurzfristig durch bessere Organisation, mehr Kapital oder ein überzeugenderes Konzept ausgleichen kann. Vergangenheitsbezogene Kriterien honorieren etwas, das ein Bewerber ohne bisherige Zulassung zunächst gar nicht erwerben konnte.
Das beweist weder Willkür noch Rechtswidrigkeit. Es macht aber Eggers Einwand verständlich. Eine veröffentlichte Regel kann transparent und dennoch für neue Wettbewerber schwer überwindbar sein. Transparenz beantwortet die Frage, welche Maßstäbe gelten. Wettbewerbspolitisch bleibt zusätzlich zu prüfen, ob diese Maßstäbe den Zugang angemessen offenhalten.
Der Preis des Widerspruchs: Rücktritte und ein unerwünschter Kollege
Wie empfindlich das Umfeld reagiert, zeigt nicht nur die öffentliche Auseinandersetzung. Die tz dokumentierte im Juni den Rückzug Eggers aus mehreren Vorstandsämtern: bei der Münchner Kreisstelle des DEHOGA Bayern, den Münchner Innenstadtwirten und der Tourismus-Initiative München, kurz TIM.
TIM-Geschäftsführer Michael Höflich bestätigte gegenüber der Zeitung vorausgegangene Gespräche ohne gemeinsame Lösung. Der TIM-Vorstand hielt einen aktiv gegen die Landeshauptstadt geführten Rechtsstreit für unvereinbar mit dem besonderen Mandat eines TIM-Vorstands. Tobias Ranzinger, Sprecher der Innenstadtwirte, bestätigte dagegen den Rücktritt, akzeptierte ihn und bedankte sich für die Zusammenarbeit. Diese unterschiedlichen Begründungen sollten nicht zu einer einzigen, vermeintlich einheitlichen Strafaktion zusammengezogen werden.
Noch deutlicher fiel die Reaktion der Arbeitsgemeinschaft der kleinen Wiesnzelte aus. Ihr Sprecher Otto Lindinger, Betreiber von Bodo’s Cafézelt, erklärte der tz, die Anwesenheit der Münchner Stubn, vertreten durch das Ehepaar Egger, sei nicht mehr erwünscht. Seine Begründung lautete unter anderem: „Wir möchten da auch die Wiesnfamilie zusammenhalten.“ Die Zeitung stellte zugleich klar: Die Arbeitsgemeinschaft ist kein Verein; es handelte sich deshalb nicht um einen förmlichen Vereinsausschluss.
Egger berichtet darüber hinaus von Anfeindungen gegen ihn, seine Familie und Geschäftspartner. Die für 2026 angebotene Zulassung seines kleinen Zelts nahm er nicht wahr. Das sind seine Schilderungen. Sie erlauben ohne zusätzliche Belege keine Zuordnung von Drohungen oder anderen rechtswidrigen Handlungen zu bestimmten Wirten, Brauereien oder Verbänden.
Die dokumentierten Vorgänge reichen dennoch für eine unbequeme Frage: Wie groß ist die Bereitschaft eines Unternehmers, seine Rechte prüfen zu lassen, wenn dadurch zugleich die Zusammenarbeit in wichtigen Branchennetzwerken belastet wird? Ein Verfahren kann formal zugänglich sein, während der soziale Preis seiner Nutzung hoch ausfällt.
Schottenhamel und Inselkammer: Die Verteidigung der Wiesn
Die etablierten Wirte führen keineswegs nur sentimentale Argumente an. Ein Großzelt ist ein anspruchsvoller Betrieb. Wer über die Vergabe diskutiert, muss Erfahrung, Personalführung, Versorgung und Sicherheit ernst nehmen. Michael F. Schottenhamel verweist im SPIEGEL auf die Komplexität des Geschäfts und auf den Erfolg des Festes. Sein zugespitztes Argument: „Sieben Millionen Leute irren nicht. Das sind keine Deppen. Die wissen, was sie tun.“
Darin steckt ein berechtigter Hinweis auf die Leistung der bisherigen Betreiber. Hohe Nachfrage ist allerdings nicht dasselbe wie ein Beleg für optimale Vergaberegeln. Gäste können ein Angebot schätzen und trotzdem von zusätzlichen Ideen oder nachvollziehbarerem Wettbewerb profitieren. Ein erfolgreiches Produkt und ein offenes Auswahlverfahren schließen sich nicht aus.
Die Vereinigung der Münchner Wiesn-Wirte hält dagegen, die Zulassung folge bekannten, vom Stadtrat beschlossenen und wiederholt gerichtlich überprüften Regeln. Abgelehnte Bewerber könnten die Auswahl gerichtlich kontrollieren lassen und innerhalb rechtlicher Grenzen Einblick in die Bewertung erfolgreicher Konkurrenten erhalten. BR24 dokumentierte diese Position im August.
Die Wirtesprecher Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel warnen zudem davor, den Charakter des Volksfestes zugunsten individueller Interessen aufs Spiel zu setzen. Paulaner äußerte gegenüber dpa Zuversicht, dass die Überprüfung die Rechtmäßigkeit des städtischen Vorgehens bestätigen werde. Die Brauerei betonte ihre enge historische Verbindung mit dem Oktoberfest. Das sind veröffentlichte Positionen der Betroffenen, keine bereits bestätigten rechtlichen Schlussfolgerungen.
Augustiner, Paulaner, Spaten: Wer hinter dem Wiesn-Bier steht
Auf dem Oktoberfest vertreten sind weiterhin Augustiner, Hacker-Pschorr, Hofbräu München, Löwenbräu, Paulaner und Spaten. Das offizielle Portal nennt sie als die leistungsstarken und bewährten Münchner Traditionsbrauereien, deren Bier ausgeschenkt werden darf.
Diese sechs Namen stehen jedoch nicht für sechs voneinander unabhängige Eigentümerkreise. Löwenbräu und Spaten gehören zu AB InBev. Die Paulaner Brauerei Gruppe, zu der auch Hacker-Pschorr gehört, beschreibt ihre Eigentümerstruktur selbst als Gemeinschaftsunternehmen der Schörghuber Gruppe mit 70 Prozent und Heineken mit 30 Prozent.
Gerade die Heineken-Beteiligung macht die Debatte über Internationalität erklärungsbedürftig. Internationales Kapital ist innerhalb der bestehenden Struktur bereits vorhanden. Daraus folgt nicht, dass ausländische Eigentümer den Münchner Brauort oder die Qualität verändern. Es folgt lediglich: Die Herkunft des Bieres und die Herkunft seiner Eigentümer sind zwei verschiedene Fragen.
Hofbräu München wiederum ist eine Staatsbrauerei. Ihr Direktor Dr. Jörg Lehmann beschrieb das Oktoberfest in einem im Juni veröffentlichten Unternehmensinterview als wichtigen Teil der weltweiten Markenidentität und als Treffpunkt internationaler Geschäftspartner. Die Wiesn besitzt für Brauereien folglich nicht nur einen Ausschankwert, sondern auch Bedeutung für Markenpflege und Geschäftsbeziehungen.
Einen bemerkenswerten Satz liefert Lehmann im selben Interview: „Tradition darf für mich niemals Stillstand bedeuten.“ Er äußerte sich damit allgemein zur Unternehmensführung, nicht unterstützend zu Eggers Verfahren. Als unternehmerischer Maßstab ist der Gedanke dennoch relevant: Bewahren und Weiterentwickeln müssen kein Gegensatz sein.
Der Brauereiverein: Interessenvertretung, nicht Gerichtsinstanz
Eine wichtige gemeinsame Stimme ist der Verein Münchener Brauereien e. V. Sein Impressum nennt Dr. Martin Leibhard als Vorsitzenden und Andreas Maisberger als Geschäftsführer. Gegenüber dem SPIEGEL verteidigte der Verein die Tradition und die unverwechselbare Münchner Identität des Oktoberfestes.
Der Verein verweist außerdem auf den europäischen Herkunftsschutz für Oktoberfestbier. In seiner Darstellung zur Eintragung als geschützte geografische Angabe beschreibt er unter anderem die Bindung an Münchner Herstellung und Wasser aus eigenen Tiefbrunnen. Dieser Herkunftsschutz ist nicht gleichbedeutend mit der städtischen Entscheidung, welcher Unternehmer einen Festzeltstandplatz erhält.
Damit sind drei Fragen auseinanderzuhalten: Wer darf eine geschützte Produktbezeichnung verwenden? Welches Bier lässt die Stadt auf dem Fest zu? Und wer darf dort einen gastronomischen Betrieb führen? Sie hängen wirtschaftlich zusammen, sind aber nicht identisch. Eine Veränderung bei der Zeltvergabe bedeutet deshalb nicht schon von selbst, dass jede beliebige Biermarke ausgeschenkt werden dürfte.
Umgekehrt wäre die Zusicherung unseriös, eine europaweite Ausschreibung könnte an sämtlichen heutigen Liefer- und Herkunftsvorgaben sicher nichts ändern. Egger und die Wirtevereinigung bewerten gerade diese möglichen Folgen unterschiedlich. Welche Anforderungen in einem veränderten Verfahren Bestand hätten, müsste rechtlich gesondert geprüft werden.
Giesinger Bräu und Münchner Kindl: Konkurrenz aus der eigenen Stadt
Für die Erzählung vom bedrohten Münchner Charakter sind vor allem jene Bewerber unbequem, die ebenfalls aus München kommen. Steffen Marx, Gründer von Giesinger Bräu, hat ein Bürgerbegehren für eine Wiesn-Zulassung ab 2027 angestoßen. Er verweist auf den eigenen Tiefbrunnen, das Siegel „Münchner Bier“ und die lokale Verwurzelung seines Unternehmens.
Sein Anliegen betrifft den Brauereizugang, Eggers Verfahren die Zeltvergabe. Es sind keine identischen Rechtsstreitigkeiten. Wirtschaftlich berühren sie aber denselben Grundkonflikt: Unter welchen Voraussetzungen können neue Anbieter in einen begrenzten, attraktiven Markt eintreten?
Auch Münchner Kindl wird im SPIEGEL als weiterer Interessent genannt. Das Unternehmen nennt auf seiner Website Dietrich Sailer, Leo Sailer und Luis Sailer als Geschäftsführer. Dass zusätzliche Münchner Anbieter Interesse zeigen, widerlegt zwar nicht die Argumente der bisherigen Brauereien. Es erschwert aber die Gleichsetzung von Öffnung und Verlust lokaler Identität.
Die Debatte hat inzwischen internationale Aufmerksamkeit erreicht. Das Wall Street Journal berichtet über den Konflikt um Brauereien und Zeltzugang. Der Fall wird damit auch außerhalb Bayerns als Auseinandersetzung über Tradition, wirtschaftliche Chancen und den Zugang zu einem bekannten Markt wahrgenommen.
Tegernseer, Gaffel, Radeberger: Die Konkurrenz spricht nicht mit einer Stimme
Auch außerhalb Münchens fallen die Interessen unterschiedlich aus. Christian Wagner, Chef des Herzoglichen Brauhauses Tegernsee, erklärte dem Münchner Merkur, man würde bei passenden Rahmenbedingungen eine Bewerbung erwägen. Er plädierte dabei nicht für eine unbegrenzte Öffnung, sondern für eine Erweiterung zugunsten von Brauereien mit historischer Verbindung zum Fest.
Gaffel-Marketingchef Thomas Deloy formulierte gegenüber derselben Zeitung ein weitergehendes Interesse: Entscheidend sollten Qualität, Idee und Angebot sein, nicht nur der Brauereistandort. Die Radeberger Gruppe erklärte dagegen, sich mit keiner ihrer Marken einen eigenen Ausschank auf dem Oktoberfest vorstellen zu können, und verwies auf die Münchner Brautradition. Diese Äußerungen stammen aus April 2026; sie sind keine aktuelle Liste förmlicher Bewerber.
Gaffel beließ es nicht bei einem öffentlichen Gedankenspiel. Der EXPRESS berichtete im Mai über eine ihm vorliegende schriftliche Interessenbekundung bei der Stadt München. Die Kölner Brauerei verwies auf Erfahrungen mit Großveranstaltungen, Karneval und dem Festivalformat Jeck im Sunnesching. Eine solche Erklärung ist allerdings weder eine Zulassung noch ein Beleg dafür, dass Kölsch künftig auf der Wiesn ausgeschenkt werden darf.
Die viel beschworene Alternative „alles bleibt wie bisher oder internationale Konzerne übernehmen“ bildet die Interessenlage folglich nur unzureichend ab. Selbst die möglichen neuen Anbieter verfolgen unterschiedliche Vorstellungen von Öffnung.
Münchens Politik: Tradition bewahren, Nähe erklären
Die Stadt München weist den Vorwurf mangelnder Transparenz zurück. Ihr Wirtschaftsreferat erklärte dem SPIEGEL, die Praxis entspreche dem Transparenzniveau, das auch in europäischen Vergabeverfahren üblich sei. Wiesn-Stadträtin Anja Berger von den Grünen verteidigt eine behutsame Weiterentwicklung: mehr nachhaltige Angebote, Schutz für Besucherinnen und weiterhin nicht reservierbare Plätze, ohne das ganze System umzuwerfen.
Der ÖDP-Politiker Tobias Ruff beurteilt die Nähe zwischen einzelnen Stadtratsmitgliedern und Wirten kritischer. Im SPIEGEL spricht er von einer „unguten Nähe“ und problematisiert auch rechtlich erlaubte Einladungen. Das ist politische Kritik an möglichen Interessenkonflikten, kein Beleg für Bestechung oder eine rechtswidrige Begünstigung bestimmter Unternehmen.
Ein vollständig geschlossenes politisches Lager lässt sich daraus ohnehin nicht ableiten. Dominik Krause zeigte sich bereits als designierter Oberbürgermeister im April offen für weitere Münchner Brauereien, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Der damaligen dpa-Berichterstattung zufolge hielt Wiesn-Chef Christian Scharpf der Giesinger Brauerei zugleich entgegen, es fehle ein förmlicher Antrag, den die Stadt prüfen könne. Auch diese Aussage beschreibt den damaligen Stand, nicht automatisch den Bewerbungsstatus im September.
Der wirtschaftspolitische Auftrag wäre deshalb größer als die Verteidigung einzelner Traditionen: München müsste nachvollziehbar erklären, wie bewährte Qualität, fairer Zugang und der Schutz seiner besonderen Festkultur zusammenpassen.
Bierpreis 2026: Das Millionengeschäft ist real, die Gewinnmarge unbekannt
Die offizielle Preisliste nennt für die Maß Festbier 2026 eine Spanne von 14,80 bis 15,90 Euro und einen durchschnittlichen Anstieg von 2,38 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Paulaner-Festzelt und in der Schottenhamel-Festhalle werden jeweils 15,80 Euro verlangt. Bei durchschnittlich sechs bis sieben Millionen ausgeschenkten Maß pro Oktoberfest ist die wirtschaftliche Größenordnung offensichtlich.
Der Bierpreis wird nicht von der Stadt festgesetzt. Nach eigener Darstellung prüft München die von den Gastronomen genannten Preise auf Angemessenheit und vergleicht sie dazu mit gastronomischen Großbetrieben im Stadtgebiet.
Aus hohen Umsätzen lassen sich jedoch keine verlässlich bezifferbaren Gewinne einzelner Wirte ableiten. Belastbare betriebsbezogene Kalkulationen liegen diesem Beitrag nicht vor. Der SPIEGEL beschreibt die großen Zelte als äußerst lukrativ; entsprechende Gewinnannahmen sollten ohne Jahresabschlüsse oder vergleichbare Belege nicht als gesicherte Zahlen erscheinen. BR24 verweist zugleich auf erhebliche Kosten etwa für Aufbau, Personal und Sicherheit.
Mehr Wettbewerb könnte den Vergleich von Konzepten, Leistungen und Preisen erleichtern. Dass ein anderes Vergabeverfahren die Maß sicher billiger machen würde, ist damit nicht bewiesen. Ebenso wenig belegen ähnliche Preise allein eine verbotene Absprache.
Was eine glaubwürdige Öffnung leisten müsste
Eine Reform müsste nicht beim billigsten Angebot beginnen. Sie könnte zunächst sichtbar machen, wie die Stadt unterschiedliche Qualitätsmerkmale gegeneinander abwägt und welche Leistungen ein neuer Anbieter nachweisen muss. Erfahrung bliebe wichtig. Vergleichbare Erfahrung außerhalb des bisherigen Wiesn-Kreises müsste aber eine nachvollziehbare Bewertungschance erhalten.
Ebenso wichtig wäre ein ausreichend früher Zeitplan. Der Juni-Beschluss zeigt das praktische Problem: Für eine mögliche Ausschreibung samt Aufbau war es nach Auffassung des Gerichts bereits zu spät. Daraus ergibt sich eine organisatorische Aufgabe unabhängig vom endgültigen Verfahrensausgang: Überprüfbarkeit sollte möglichst nicht erst dann wirksam werden, wenn der nächste Festbeginn kaum noch Gestaltungsspielraum lässt.
Auch eine deutlichere Trennung zwischen städtischer Entscheidung, unternehmerischen Interessen und Branchenvertretung könnte Vertrauen stärken. Kooperation ist für eine Großveranstaltung unverzichtbar. Sie sollte jedoch nicht den Eindruck erzeugen, dass Kritik an Zugangsregeln zugleich ein Angriff auf die Zugehörigkeit zur Branche sei.
Alexander Egger muss deshalb nicht in jedem Punkt recht haben, damit seine Initiative einen öffentlichen Wert besitzt. Er verlangt eine Klärung darüber, wie unternehmerische Chancen auf einem städtisch organisierten Volksfest verteilt werden. Die bisherigen Betreiber dürfen ihre Leistungen und Interessen verteidigen. Der Bewerber darf die Regeln infrage stellen.
Tradition verdient Schutz. Die Auswahl ihrer wirtschaftlichen Nutznießer verdient eine nachvollziehbare Begründung.
Wer klagt gegen die Oktoberfest-Zeltvergabe?
Die WE Gutshof GmbH führt das Verfahren, das öffentlich mit dem Gastronomen Alexander Egger verbunden wird. Betroffen sind die Zuteilungen der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts für 2026.
Hat das Gericht eine europaweite Ausschreibung angeordnet?
Nein. In der Verhandlung vom 11. September 2026 ließ das Gericht eine vorläufige Einschätzung gegen eine Ausschreibungspflicht erkennen. Eine abschließende Entscheidung steht mit Stand vom 15. September 2026 noch aus. Als Verkündungstermin ist der 16. Oktober 2026 angekündigt.
Welche Brauereien schenken auf dem Oktoberfest aus?
Augustiner, Hacker-Pschorr, Hofbräu München, Löwenbräu, Paulaner und Spaten. Giesinger Bräu strebt eine zusätzliche Zulassung an.
Ist damit ein illegales „Wiesn-Kartell“ bewiesen?
Nein. Der hier behandelte Rechtsstreit betrifft Vergabefragen. Aus den ausgewerteten Quellen ergibt sich kein entsprechender Nachweis illegaler Preisabsprachen, von Korruption oder einer kriminellen Vereinigung.
Würde ein Erfolg Eggers automatisch Kölsch ermöglichen?
Nein. Die Auswahl eines Zeltbetreibers und die rechtlichen Vorgaben für das ausgeschenkte Bier sind zu unterscheiden. Über mögliche Auswirkungen eines anderen Vergabemodells bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag verbindet eine Auswertung veröffentlichter Berichte mit Gerichtsmitteilungen, städtischen Dokumenten und Unternehmensangaben. Wiedergegebene Positionen stammen aus den jeweils genannten Veröffentlichungen; eigene Interviews wurden nicht geführt. Vorwürfe und Einschätzungen werden ihren Urhebern zugeordnet. Die Berichterstattung enthält keine Feststellung strafbaren Verhaltens und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Verfahrensstand und neue Stellungnahmen sind vor Veröffentlichung erneut abzugleichen.
Quellennachweise:
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext); [2] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 8: Oktoberfest 2026, 05.06.2026.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext).
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext); [2] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 8: Oktoberfest 2026, 05.06.2026; [5] Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft: Oktoberfest 2026 – Leitfaden für die Bewerbung, Fassung für 2026; [11] Paulaner Brauerei Gruppe: Unternehmen.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext); [9] tz: „Ist nicht mehr erwünscht“: Oktoberfest-Wirte schmeißen Wiesn-Rebell aus Vereinigung, 23.06.2026, 18:02 Uhr.
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[2] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 8: Oktoberfest 2026, 05.06.2026.
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[2] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 8: Oktoberfest 2026, 05.06.2026.
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[4] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 10: Oktoberfest 2026 – Verhandlungstermin, 01.07.2026; [23] BR24: Münchner Fest oder EU-Sache? Prozess um Wiesnzelt-Vergabe, 11.09.2026, 05:13 Uhr.
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[6] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 105: Konzessionen; [23] BR24: Münchner Fest oder EU-Sache? Prozess um Wiesnzelt-Vergabe, 11.09.2026, 05:13 Uhr.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext).
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[7] Landeshauptstadt München / Oktoberfest.de: Paulaner Festzelt: Reservierung, Stimmung, Geschichte, Aktuelle Darstellung für 2026.
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[5] Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft: Oktoberfest 2026 – Leitfaden für die Bewerbung, Fassung für 2026.
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[5] Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft: Oktoberfest 2026 – Leitfaden für die Bewerbung, Fassung für 2026.
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[8] tz: Wiesn-Rebell tritt zurück: Egger verlässt Gastro-Verband – und gibt zwei weitere Vorstandsämter auf, 23.06.2026.
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[8] tz: Wiesn-Rebell tritt zurück: Egger verlässt Gastro-Verband – und gibt zwei weitere Vorstandsämter auf, 23.06.2026.
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[9] tz: „Ist nicht mehr erwünscht“: Oktoberfest-Wirte schmeißen Wiesn-Rebell aus Vereinigung, 23.06.2026, 18:02 Uhr.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext); [10] dpa, veröffentlicht bei WELT: Gastronom berichtet von Anfeindungen nach Wiesn-Klage, 01.08.2026.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext).
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[12] BR24: Wiesnwirte verteidigen Zeltvergabe-Verfahren, 16.08.2026.
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[13] dpa, veröffentlicht bei WELT: EU-Ausschreibung für Wiesn-Zelte? Wirt wagt Vorstoß, 22.04.2026.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext); [11] Paulaner Brauerei Gruppe: Unternehmen.
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[16] Verein Münchener Brauereien e. V.: Impressum; [1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext).
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[17] Verein Münchener Brauereien e. V.: Oktoberfestbier wird „geschützte geografische Angabe“, 28.10.2022; Aktualisierung 30.10.2022.
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[6] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 105: Konzessionen; [12] BR24: Wiesnwirte verteidigen Zeltvergabe-Verfahren, 16.08.2026; [17] Verein Münchener Brauereien e. V.: Oktoberfestbier wird „geschützte geografische Angabe“, 28.10.2022; Aktualisierung 30.10.2022.
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[12] BR24: Wiesnwirte verteidigen Zeltvergabe-Verfahren, 16.08.2026.
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[18] dpa, veröffentlicht bei WELT: Giesinger auf der Wiesn? – Brauerei startet Bürgerbegehren, 19.02.2026.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext); [19] Münchner Kindl Brauerei: Impressum auf der Unternehmenswebsite.
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[20] The Wall Street Journal: There’s a Legal Fight Brewing at Oktoberfest, September 2026.
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[21] Münchner Merkur: Kult-Brauerei aus dem Münchner Oberland drängt auf die Wiesn: „Würden Möglichkeit nutzen“, 25.04.2026.
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[21] Münchner Merkur: Kult-Brauerei aus dem Münchner Oberland drängt auf die Wiesn: „Würden Möglichkeit nutzen“, 25.04.2026.
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[22] EXPRESS: Gaffel plant Coup: Kölsch-Brauer wollen Festzelt auf Münchner Wiesn, 29.05.2026.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext).
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext).
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[24] dpa, veröffentlicht bei WELT: Münchens neuer OB offen für weitere Wiesn-Brauerei, 29.04.2026.
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[25] Landeshauptstadt München / Oktoberfest.de: Das kostet eine Maß Bier, Preisliste 2026.
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[25] Landeshauptstadt München / Oktoberfest.de: Das kostet eine Maß Bier, Preisliste 2026.
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[1] SPIEGEL: Zoff ums Oktoberfest – Wie ein Wirt das Wiesn-Kartell aufmischt (bereitgestellter Volltext); [23] BR24: Münchner Fest oder EU-Sache? Prozess um Wiesnzelt-Vergabe, 11.09.2026, 05:13 Uhr.
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[2] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 8: Oktoberfest 2026, 05.06.2026.
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[4] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 10: Oktoberfest 2026 – Verhandlungstermin, 01.07.2026; [23] BR24: Münchner Fest oder EU-Sache? Prozess um Wiesnzelt-Vergabe, 11.09.2026, 05:13 Uhr.
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[14] Landeshauptstadt München / Oktoberfest.de: Alle Infos über die offiziellen Oktoberfest-Brauereien; [18] dpa, veröffentlicht bei WELT: Giesinger auf der Wiesn? – Brauerei startet Bürgerbegehren, 19.02.2026.
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[2] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 8: Oktoberfest 2026, 05.06.2026; [3] Bayerisches Oberstes Landesgericht: Pressemitteilung 9: Oktoberfest 2026 – Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung, 18.06.2026.
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[12] BR24: Wiesnwirte verteidigen Zeltvergabe-Verfahren, 16.08.2026.
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BR24: Birgit Grundner und Moritz M. Steinbacher, „Prozess um Wiesnzelte: Gericht deutet mögliche Entscheidung an“, 11. September 2026, 17:40 Uhr. Abgerufen am 15. September 2026.
dpa / Der Tagesspiegel: „Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht prüft EU-Vergabe“, 11. September 2026, 15:40 Uhr. Abgerufen am 15. September 2026.








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