VSH-Deckungskonzepte: Professor Hans-Peter Schwintowski hat in seiner aktuellen Studie die gängigsten Deckungskonzepte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) von Versicherungsmaklern untersucht. Das Hauptresultat: Alle geprüften Tarife erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, aber nur der All-Risk-Tarif von CGPA Europe sticht mit einzigartigen Leistungen deutlich hervor.

VSH-Deckungskonzepte – Die 5 wichtigsten Punkte aus der Schwintowski-Studie:

  • Alle Tarife erfüllen Gesetzesvorgaben
    All-Risk-Deckung bietet Best-Leistungsgarantie
    Beweislastumkehr zugunsten des Maklers
    Wissentliche Pflichtverletzung ist ausgeschlossen
    Mindestdeckungssumme oft zu niedrig.

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VSH-Deckungskonzepte – Gesetzliche Anforderungen und Markttest

  • Die VSH muss für die gesamte EU und den EWR gelten, von inländischen Versicherern stammen und eine gesetzliche Mindestdeckungssumme bieten.

  • Erfasst werden müssen sämtliche Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, inklusive solcher, für die der Makler direkt haftet, selbst wenn Erfüllungsgehilfen keine eigene Versicherung haben.

  • Ausschlüsse, etwa wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung, sind marktkonform; weitergehende Ausschlüsse dürfen den Versicherungsschutz aber nicht aushöhlen.

VSH-Deckungskonzepte – Marktvergleich und Besonderheiten

  • Praktisch alle untersuchten Tarife erfüllen § 12 VersVermV und bieten teils darüber hinausgehende Bedingungen, z.B. Deckungserweiterung auf die Türkei oder sogar weltweit.

  • Die Tarife von CGPA Europe, Ergo, HDI, For Broker, AXA und R+V wurden exemplarisch betrachtet – Schwintowski betont zugleich, dass es viele weitere gibt und ein Detailvergleich kaum möglich ist.

Die VSH für Versicherungsmakler muss EU/EWR‑weit gelten. Das hat Professor Schwintowski in der aktuellen Studie bestätigt.

Highlight: All-Risk-Deckung von CGPA Europe

  • Die All-Risk-Deckung bietet eine umfassende Allgefahrendeckung mit Best-Leistungsgarantie, die am deutschen Markt einzigartig sei.

  • Wichtiger Vorteil: Beweislastumkehr! Im Schadensfall muss nicht der Makler belegen, dass ein Schaden vom Schutz gedeckt wird, sondern der Versicherer muss das Gegenteil beweisen.

  • Entwickelt wurde der Tarif gemeinsam mit der Kanzlei Michaelis.

Weitere relevante Ergebnisse

  • Alle Tarife schließen „wissentliche Pflichtverletzung“ kategorisch aus.

  • Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind laut Schwintowski oft zu knapp bemessen; Makler sollten über eine Anpassung nachdenken.

  • Schwintowski empfiehlt Versicherern, künftig unbegrenzte Deckungssummen anzubieten – solche Angebote gibt es derzeit noch nicht.

Die Schwintowski-Studie zu VSH-Deckungskonzepte zeigt: Während alle Marktangebote den gesetzlichen Rahmen erfüllen, bietet nur der All-Risk-Tarif von CGPA Europe eine Best-Leistungsgarantie mit beachtlichem Mehrwert für Makler. Kritik oder Rezensionen zu einzelnen Deckungskonzepten wurden in der Studie systematisch geprüft, bevor sie übernommen wurden.

Auswertung der Schwintowski-Untersuchung zu VSH-Deckungskonzepten

Hintergrund und gesetzliche Mindestanforderungen

  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) ist für Versicherungsmakler gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 34d Absatz 5 Nr. 3 GewO.

  • Mindestversicherungssummen betragen etwa 1,565 Mio. Euro je Schadenfall und 2,316 Mio. Euro für alle Schäden eines Jahres.

  • Die VSH schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Beratungsfehlern und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Diffizile Haftungssituation und Notwendigkeit umfassender Absicherung

  • Makler haften bereits für leichte Fahrlässigkeit und Informationspflichtverletzungen, auch nach Vertragsende.

  • Deshalb ist eine verlässliche und umfangreiche VSH besonders wichtig.

  • Haftungsbegrenzungen für Makler sind gesetzlich weitgehend ausgeschlossen, sodass umfassende Versicherung essenziell ist.

Untersuchung von sechs marktüblichen VSH-Deckungskonzepten

  • Getestet wurden Deckungskonzepte von CGPA Europe, Ergo, HDI, For Broker, AXA und R+V (Stand 2023–2025).

  • Die Studie zeigt, dass viele Anbieter deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen leisten.

  • Wesentliche Differenzen bestehen bei Geltungsbereich, Leistungserweiterungen, Kündigungsrechten und Mitversicherung von Gehilfen.

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All-Risk-Deckung als beste Absicherungsform

  • Ideal ist eine All-Risk-Deckung, bei der umfassender Schutz bei Haftungsansprüchen geboten wird.

  • Der Unterschied zur klassischen Police: Bei All-Risk muss der Versicherer beweisen, dass der Schaden nicht aus der Maklertätigkeit stammt.

  • CGPA Europe bietet mit dem „All Risk Cover“ die umfassendste Deckung inklusive einer Best-Leistungs-Garantie an.

  • Schwintowski betont, dass dieses Konzept das weiteste und beste am Markt ist, warnt aber auch vor den höheren Kosten.

Empfehlungen und Kritik

  • Makler sollten genau prüfen, welches Deckungskonzept ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

  • Die gesetzliche Mindestdeckungssumme wird oft als zu niedrig empfunden; eine Erhöhung ist zu empfehlen.

  • Schwintowski wünscht sich auch Angebote mit unbegrenzten Deckungssummen.

  • Die Studie weist darauf hin, dass Schwintowski als wissenschaftlicher Berater in das beste Deckungskonzept involviert ist, was ein gewisses Interessenkonfliktpotenzial schafft.

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VSH-Deckungskonzepte – Was ist ein All-Risk-VSH-Tarif?

Ein All-Risk-Tarif deckt alle Risiken ab, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Welche Risiken sind im VSH versichert?

Versichert sind Vermögensschäden aus Maklertätigkeit inklusive gesetzlicher Haftpflichtansprüche.

VSH-Deckungskonzepte – Welche Ausschlüsse gelten bei VSH-Tarifen?

Typische Ausschlüsse sind wissentliche Pflichtverletzungen, Krieg, Kernenergie und Erfüllungsschäden.

Wie funktioniert die Schadenbearbeitung im VSH?

Im Schadenfall prüft der Versicherer den Anspruch; bei All-Risk-Tarifen muss der Versicherer beweisen, dass ein Schaden ausgeschlossen ist.