Wer bei einem Erbe übergangen wird, muss nicht zwangsläufig leer ausgehen. Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass.

Wie hoch diese Zahlung ausfällt, hängt jedoch nicht nur von der Erbquote ab. Immobilienbewertungen, frühere Schenkungen und die Vollständigkeit der Nachlassauskunft können den Anspruch erheblich verändern. Wir zeigen Ihnen, welche Kanzleien die beste Unterstützung bieten und worauf Betroffene achten sollten.

Ein Testament kann Angehörige von der Erbfolge ausschließen. Doch einen bestehenden Pflichtteilsanspruch beseitigt es dadurch grundsätzlich nicht. Für Betroffene beginnen damit allerdings häufig schwierige Auseinandersetzungen:

  • nur die offiziellen Erben verfügen über die Unterlagen
  • der Vermögensbestand ist unklar und
  • ein Auszahlungsangebot lässt sich ohne zusätzliche Informationen kaum beurteilen

Wer nach dem besten Anwalt für Pflichtteilsrecht in Deutschland sucht, benötigt deshalb eine Vertretung, die den Anspruch vollständig ermittelt und wirtschaftlich sinnvoll verfolgt. Entscheidend sind Kenntnisse bei der Nachlassauskunft, Erfahrung mit Vermögensbewertungen und die Prüfung möglicher Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Lambrecht Rechtsanwälte unterstützt Pflichtteilsberechtigte bundesweit bei der Berechnung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei unter Leitung von Rechtsanwalt Andreas Lambrecht unterhält Büros in Berlin und Leipzig. rechtinberlin.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
  • Die Berechnungsgrundlage entscheidet über die Auszahlung. Fehlende Vermögenswerte oder unzutreffende Bewertungen können den Anspruch erheblich verringern.
  • Auskunft und Wertermittlung schaffen Klarheit. Pflichtteilsberechtigte, die selbst nicht Erben sind, können ein Nachlassverzeichnis und die Ermittlung der Werte von Nachlassgegenständen verlangen.
  • Frühere Schenkungen können relevant bleiben. Dafür gelten besondere Regeln zur zeitlichen Berücksichtigung.
  • Fristen müssen rechtzeitig geprüft werden. Ein einfaches Aufforderungsschreiben allein hemmt die Verjährung nicht. 

Warum die Anwaltswahl beim Pflichtteil wirtschaftlich wichtig ist

Die Pflichtteilsquote lässt sich bei überschaubaren Familienverhältnissen häufig schnell bestimmen. Schwieriger ist die Frage, auf welchen Nachlasswert sie angewendet werden muss. Gehören weitere Grundstücke zum Vermögen? Sind Unternehmensanteile zutreffend bewertet? Welche Verbindlichkeiten dürfen berücksichtigt werden?

Wie stark sich die Berechnungsgrundlage auswirkt, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Wird der maßgebliche Nachlasswert um 200.000 Euro zu niedrig angesetzt, fällt der Zahlungsanspruch bei einer Pflichtteilsquote von einem Achtel um 25.000 Euro geringer aus.

Eine sorgfältige anwaltliche Bearbeitung setzt daher vor der Zahlungsforderung an. Sie klärt den Vermögensbestand, prüft die Angaben der Erben und untersucht Hinweise auf frühere Übertragungen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob ein Vergleichsangebot angemessen ist oder weitere Auskünfte und Bewertungen erforderlich sind.

Was ist der Pflichtteil und wer kann ihn verlangen?

Nach § 2303 BGB beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er steht bestimmten nahen Angehörigen zu, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Zum geschützten Personenkreis gehören Abkömmlinge, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Verstorbenen. Für Eltern und entferntere Abkömmlinge, beispielsweise Enkel, gelten die Einschränkungen des § 2309 BGB. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. 

Der Pflichtteil verschafft grundsätzlich einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Er macht den enterbten Angehörigen weder zum Mitglied einer Erbengemeinschaft noch zum Miteigentümer einer Nachlassimmobilie.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Wie hoch der Pflichtteil beim Erbe ausfällt, hängt zunächst von der gesetzlichen Erbfolge ab. Ermittelt wird, welcher Erbteil dem Betroffenen ohne die ausschließende Verfügung zugestanden hätte. Die Hälfte dieser Quote ergibt grundsätzlich die Pflichtteilsquote. Familienverhältnisse und ehelicher Güterstand können deren Höhe beeinflussen.

Vereinfachtes Rechenbeispiel: Beträgt der maßgebliche Nachlasswert 800.000 Euro und der gesetzliche Erbteil ein Viertel, liegt die Pflichtteilsquote bei einem Achtel. Daraus ergibt sich ein Zahlungsanspruch von 100.000 Euro. Ergänzungsansprüche und mögliche Anrechnungen sind dabei nicht berücksichtigt. 

Für Bestand und Wert des Nachlasses ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Das bestimmt § 2311 BGB. 

Welche Ansprüche eine spezialisierte Vertretung prüfen sollte

Auskunft über den Nachlass

Ohne verlässliche Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten bleibt jede Berechnung vorläufig. Nach § 2314 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte, der selbst nicht Erbe ist, Auskunft über den Nachlassbestand verlangen.

Er kann außerdem verlangen, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses hinzugezogen zu werden und das Verzeichnis durch einen Notar aufnehmen zu lassen. Die notarielle Aufnahme und die Bewertung der aufgeführten Gegenstände erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben: Das Verzeichnis erfasst den Bestand; die Wertermittlung liefert die Grundlage für die Berechnung.

Die Kosten des gesetzlich geschuldeten Verzeichnisses und der Wertermittlung fallen grundsätzlich dem Nachlass zur Last. Davon zu unterscheiden sind die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung.

Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen

Bei einem Nachlass mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen können Bewertungsfragen den Streit prägen. Eine bloße Aufstellung der Kontoguthaben reicht dann nicht aus.

Zu prüfen ist beispielsweise, ob ein Immobiliengutachten den maßgeblichen Stichtag berücksichtigt und seine Annahmen nachvollziehbar begründet. Bei Unternehmensanteilen können zusätzliche betriebswirtschaftliche Fragen entstehen. Der gesetzliche Wertermittlungsanspruch ermöglicht, die relevanten Werte fachlich ermitteln zu lassen. 

Pflichtteilsergänzung wegen früherer Schenkungen

Vermögen kann für die Anspruchsberechnung relevant sein, obwohl es beim Tod nicht mehr zum Nachlass gehört. Unter den Voraussetzungen des § 2325 BGB werden frühere Schenkungen bei der Pflichtteilsergänzung berücksichtigt.

Grundsätzlich zählt eine Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall vollständig. Für jedes weitere Jahr vermindert sich der berücksichtigte Anteil um ein Zehntel. Nach Ablauf von zehn Jahren bleibt sie grundsätzlich außer Ansatz.

Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die Frist jedoch nicht vor der Auflösung der Ehe. Auch vorbehaltene Nutzungsrechte können den Fristbeginn beeinflussen. Deshalb genügt es nicht, ausschließlich das Datum des Übertragungsvertrags zu betrachten. 

Woran erkennt man den passenden Anwalt für Pflichtteilsrecht?

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ weist besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Erbrecht aus. Eine eigenständige Fachanwaltschaft für Pflichtteilsrecht gibt es nicht. Das ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer. 

Bei der Auswahl eines Anwalts für Erbrecht zählt darüber hinaus die Erfahrung mit vergleichbaren Sachverhalten. Ein Streit über ein einzelnes Bankguthaben stellt andere Anforderungen als ein Nachlass mit mehreren Immobilien, Unternehmensanteilen oder umfangreichen Schenkungen.

Im Erstgespräch sollten Betroffene klären, wer das Mandat bearbeitet, welche Unterlagen fehlen und wie Auskunfts- und Zahlungsansprüche verfolgt werden sollen. Ebenso wichtig sind die Fristenkontrolle und eine verständliche Erläuterung der Vergütung.

Eine belastbare Strategie benennt die nächsten Schritte: Welche Informationen werden zunächst benötigt? Wann ist eine sachverständige Bewertung sinnvoll? Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Vergleich infrage?

Kanzleien für Pflichtteilsrecht in Deutschland im Überblick

Die folgende Auswahl stellt Kanzleien mit ausgewiesenen Angeboten im Pflichtteilsrecht vor. Sie dient der Orientierung und bildet keine Rangfolge nach Erfolgsquoten oder Mandatsqualität.

Lambrecht Rechtsanwälte Webseite

Lambrecht Rechtsanwälte – bundesweite Vertretung aus Berlin und Leipzig

Lambrecht Rechtsanwälte begleitet enterbte Angehörige von der Anspruchsprüfung bis zur außergerichtlichen Einigung oder gerichtlichen Durchsetzung.

Zum Leistungsangebot gehören:

  • Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
  • Anforderung und Prüfung des Nachlassverzeichnisses
  • Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Verhandlungen mit den Erben
  • Gerichtliche Vertretung einschließlich Stufenklage
  • Prüfung und Sicherung von Verjährungsfristen

Die Stufenklage ermöglicht, zunächst die notwendigen Auskünfte zu verfolgen und darauf aufbauend die Zahlungsforderung zu beziffern.

Für den Einstieg bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an. Die Beratung ist bundesweit auch telefonisch oder per Video möglich.

Büro Berlin: Charlottenstraße 17, 10117 Berlin
Telefon: 030 20 91 29 00
Büro Leipzig: Pauliner Palais, Klostergasse 5, 04109 Leipzig
Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung zum Pflichtteil 

ROSE & PARTNER – Pflichtteilsrecht und Nachfolgegestaltung

ROSE & PARTNER berät Pflichtteilsberechtigte, Erben und Erblasser. Das Leistungsspektrum umfasst die Durchsetzung von Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüchen sowie Pflichtteilsklagen.

Hinzu kommen die Gestaltung von Pflichtteilsverzichten und die Beratung zur rechtlichen Begrenzung von Pflichtteilsansprüchen. Das Angebot verbindet damit bestehende Erbstreitigkeiten mit der vorausschauenden Vermögensnachfolge.

Website: www.rosepartner.de

Thomas Maulbetsch – Fachanwalt für Erbrecht

Thomas Maulbetsch ist Fachanwalt für Erbrecht. Sein Angebot behandelt die Berechnung und Einforderung des Pflichtteils, Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie Nachlasswert und Nachlassverzeichnis.

Website: www.erbrechtexperte.de

BGH-Urteil: Warum ein Wohnungsrecht die Frist beeinflussen kann

Wie wichtig die Prüfung eines Übertragungsvertrags ist, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15.

Eltern hatten ein Hausgrundstück auf einen Sohn übertragen und sich ein Wohnungsrecht insbesondere an den Räumen im Erdgeschoss vorbehalten. Nach dem Tod des Vaters verlangte der andere Sohn, die Schenkung bei der Pflichtteilsergänzung zu berücksichtigen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte im konkreten Fall den Beginn der Zehnjahresfrist mit der Eigentumsumschreibung. Das vorbehaltene Wohnungsrecht hinderte den Fristbeginn hier nicht.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass ein Wohnungsrecht den Fristbeginn in Ausnahmefällen verhindern kann. Entscheidend ist, in welchem Umfang der Schenker die wirtschaftliche Nutzung tatsächlich aufgegeben hat. Ein uneingeschränkt vorbehaltener Nießbrauch kann deshalb anders zu beurteilen sein.

Für Betroffene bedeutet das: Auch ältere Übertragungen sollten anhand der vereinbarten Rechte geprüft werden. Das Alter der Schenkung allein beantwortet die Frage nach einem Ergänzungsanspruch nicht. 

Verjährung beim Pflichtteil: Welche Fristen zählen?

Pflichtteilsansprüche unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen dreijährigen Verjährung. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Voraussetzungen der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis vorliegen. Maßgeblich ist § 199 BGB. 

Vereinfachtes Beispiel: Entsteht der Anspruch 2026 und liegen die erforderlichen Kenntnisse ebenfalls 2026 vor, endet die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich am 31. Dezember 2029. Hemmung, Neubeginn und besondere Fallkonstellationen können die Berechnung verändern.

Ein einfaches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung für sich genommen nicht. Eine Hemmung kann jedoch durch Verhandlungen nach § 203 BGB oder geeignete Maßnahmen der gerichtlichen Rechtsverfolgung nach § 204 BGB eintreten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden. 

Für den Anspruch gegen einen Beschenkten nach § 2329 BGB gilt eine Besonderheit: Nach § 2332 BGB beginnt die Verjährungsfrist bereits mit dem Erbfall. Ansprüche gegen Erben und Beschenkte müssen deshalb getrennt betrachtet werden. 

Welche Kosten entstehen bei einem Pflichtteilsstreit?

Vor der Mandatserteilung sollten Umfang und Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit geklärt werden. Hinzukommen können Gerichtsgebühren und Ausgaben für sachverständige Bewertungen.

Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die notwendigen Kosten des Rechtsstreits. Bei teilweisem Erfolg oder einem Vergleich kann die Verteilung anders ausfallen. Ein bestehender Pflichtteilsanspruch bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche eigenen Anwaltskosten erstattet werden. 

Für die wirtschaftliche Entscheidung zählt das Verhältnis zwischen dem voraussichtlich durchsetzbaren Betrag, den offenen Bewertungsfragen und dem Kostenrisiko. Ein Vergleich lässt sich erst sinnvoll beurteilen, wenn diese Größen ausreichend geklärt sind.

Pflichtteil durchsetzen: Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

Für die erste Prüfung sind das Testament oder der Erbvertrag, die Mitteilung des Nachlassgerichts und der bisherige Schriftverkehr mit den Erben hilfreich. Hinzu kommen Angaben zu den Familienverhältnissen, bekannte Vermögenswerte und Hinweise auf frühere Schenkungen.

Ein bereits vorliegendes Nachlassverzeichnis, Gutachten oder Auszahlungsangebot sollte ebenfalls vorgelegt werden. Daraus lässt sich ableiten, welche Informationen fehlen und ob die angebotene Zahlung nachvollziehbar berechnet wurde.

Wer seine Ansprüche klären möchte, kann bei Lambrecht Rechtsanwälte eine kostenlose Ersteinschätzung zum Pflichtteil anfragen. 

Häufige Fragen zum Anwalt für Pflichtteilsrecht

Wie finde ich den besten Anwalt für meinen Pflichtteilsfall?

Entscheidend sind die Erfahrung mit vergleichbaren Nachlässen, die Qualifikation des zuständigen Bearbeiters und eine nachvollziehbare Strategie. Besonderes Gewicht haben Nachlassauskunft, Vermögensbewertung, Pflichtteilsergänzung und Fristenkontrolle.

Gibt es einen Fachanwalt für Pflichtteilsrecht?

Die offizielle Bezeichnung lautet „Fachanwalt für Erbrecht“. Eine gesonderte Fachanwaltschaft für Pflichtteilsrecht gibt es nicht.

Erhält ein enterbtes Kind die Hälfte des gesamten Nachlasses?

Nein. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes seines gesetzlichen Erbteils. Bei einem gesetzlichen Erbteil von einem Viertel ergibt sich daher eine Pflichtteilsquote von einem Achtel.

Können verschenkte Immobilien noch berücksichtigt werden?

Ja, unter den Voraussetzungen der Pflichtteilsergänzung. Neben dem zeitlichen Abstand zum Erbfall können vorbehaltene Nutzungsrechte und die Sonderregel für Ehegattenschenkungen ausschlaggebend sein.

Übernimmt Lambrecht Rechtsanwälte Mandate außerhalb Berlins?

Ja. Die Kanzlei vertritt Pflichtteilsberechtigte bundesweit und bietet Beratung telefonisch oder per Video an.

Stand: 18. Oktober 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.