ESG-Standards bei Immobilien – Nachhaltigkeit und die Einhaltung der ESG Kriterien sind auch auf dem Immobiliensektor wichtige Grundlagen geworden. Nicht zuletzt lässt die Orientierung an den ESG-Kriterien auch die Immobilienwerte steigen. Allerdings sind die Standards zur Beurteilung der Nachhaltigkeit noch nicht präzise genug. Daher besteht bei Immobilien im Moment immer auch die Versuchung des Greenwashings.

ESG-Standards bei Immobilien
ESG-Standards bei Immobilien

ESG-Standards – Regulierungsstandards

Investoren von Immobilien orientieren sich immer mehr an ESG-Standards und achten genau auf Nachhaltigkeit. Die Verabschiedung der technischen Regulierungsstandards, die die Offenlegungsverordnung präzisieren, wurden auf den 1. Juli kommenden Jahres verschoben. Viele Immobilieninvestoren und Projektentwickler halten sich bereits jetzt an aufgestellte ESG-Standards. Zukünftig bieten nachhaltig konzipierte Investments die besseren Chancen auf dem Immobilienmarkt.

Einhaltung von ESG-Kriterien

Environment (Umwelt) – Social (Soziales) – Governance (Aufsichtsstrukturen) – und nachhaltiges Investieren stehen ganz oben auf der Agenda der Immobilienbranche. Die Auswirkungen auf die Immobilienakteure sind erheblich und reichen von regulatorischen und rechtlichen Themen bis hin zur strategischen Planung und Unternehmenssteuerung.

Frank Schneider – Chief Executive Officer und Vorstandsvorsitzender der publity AG dazu:

Wir sehen Nachhaltigkeit als eine wichtige Voraussetzung für zukünftigen Erfolg, denn nachhaltiges Handeln bedeutet, sich auf die Bedürfnisse unserer Mieter, Stakeholder und Shareholder auszurichten. Die publity AG hat sich klare Ziele für das neue Jahr gesetzt und ihre Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit sollen noch weiter ausgebaut werden. Das Unternehmen hat seine Ziele auf der Basis der 17 Ziele der Agenda 2050 und des ESG Circle of Real Estate, kurz Ecore, gesetzt. (siehe Nachhaltigkeitsbericht / Seite 28 )

Jörn Reinecke – Vorstand der MAGNA Real Estate Group

Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und der Kampf gegen den Klimawandel sind zentrale gesellschaftliche Herausforderungen. MAGNA Real Estate stellt sich dieser Verantwortung und bezieht ESG-Kriterien, also die Bereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung), in ihre Entscheidungen mit ein. Es ist unsere Überzeugung, dass sich Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht ausschließen.

In unserem gesamten Leistungsspektrum schaffen wir ein Bewusstsein für ökologische Nachhaltigkeit und berücksichtigen dieses in unseren Entscheidungen – angefangen bei der Grundstückssuche und der späteren Projektentwicklung- und realisierung, während des Due Diligence Prozesses von Bestandshäusern bis hin zu unserem Asset- und Property Management. Unser Ziel ist es den ökologischen Fußabdruck von Neubau- und Sanierungsprojekten zu verbessern.

Michael Ries – Chief Executive Officer pantera AG – NACHHALTIGKEIT IM BAU

Der erste und vielleicht wichtigste Schritt beim Thema Nachhaltigkeit beim Bau ist die Nutzung bestehender Bausubstanz. Die Umwandlung historischer Gebäude und Denkmäler in Wohnraum bzw. die Sanierung dieses Wohnraums ist ein Schwerpunkt der Arbeit der pantera AG. So werden z. T. seit Jahren verlassene Areale wie z. B. Kasernen wieder zum Leben erweckt.

Das Beispiel der Neuen Hofgärten in Ludwigshafen macht deutlich, wie aus einer lang leer stehenden BASF-Mietskaserne ein Baudenkmal entsteht, das architektonisch wie auch energetisch Maßstäbe setzt.

Peter Buhrmann – Chief Executive Officer der Alpha Real Estate Group

Die Alpha Real Estate Group #alphagoesgreen Kampagne.
Nachhaltigkeit gewinnt für uns alle immer mehr an Bedeutung. Unsere Wälder haben viele wichtige Aufgaben und sind unverzichtbare Helfer im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels: Sie binden das schädliche CO2. Und genau hier wollen wir unserem Planeten helfen!

Für jede verkaufte Wohneinheit pflanzen wir einen Baum und unterstützen so die Aufforstung in Deutschland in Kooperation mit der Organisation PLANT-MY-TREE®.

ESG-Standards: Eine aktuelle Umfrage der Ratingagentur Scope kommt zu dem Ergebnis, dass 80 Prozent der Asset Manager in den kommenden zwei Jahren die Auflage nachhaltiger Finanzprodukte in der Anlageklasse Immobilien plane. Etwa ein Drittel der offenen Immobilienfonds für Privatanleger, sagt Scope, stufen sich jetzt schon als sogenannte Artikel-8-Fonds ein.

Dabei sind die Standards, eine entsprechende Zertifizierung vornehmen zu können, noch nicht eindeutig. „Es mangelt an der Messbarkeit vieler Kriterien“, gibt Heid zu bedenken und nennt ein Beispiel: „Selbst CO2-Emissionen können nicht zuverlässig ermittelt werden, weil die Datenlage vieler Unternehmen dies nicht hergibt. Wie nachhaltig ein Unternehmen oder eine von diesem Unternehmen verwaltete Immobilie wirklich ist, lässt sich dann natürlich nur schwer feststellen.

EU-Offenlegungsverordnung

Informations- und Veröffentlichungspflichten über ESG-relevante Produkte. In der regelmäßigen Berichterstattung muss der Anteil ökologisch nachhaltiger Aktivitäten bei Investitionen, Betriebsausgaben und Umsatz offengelegt werden.

„Ein großer Kritikpunkt an der Regulierung war die unvollständige und wenig konkrete Formulierung. Das stellte die Immobilienwirtschaft vor die schwierige Situation, sich auf ESG-Anforderungen einzustellen, ohne zum Teil die Kriterien zu kennen, die an Gebäude künftig angelegt werden sollen“, erklärt Dr. Gunnar Gombert, Head of Sales & Business Development bei JLL Germany. Am 21. April 2021 hat die EU nun technische Evaluierungskriterien zur Taxonomie-Verordnung (TSC) vorgelegt, die zu Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten sollen.

1. Neubauten (errichtet ab 2021): Der Primärenergiebedarf muss zehn Prozent unter den nationalen Anforderungen für ein Niedrigstenergiegebäude liegen. Luftdichtheitsprüfung und in der Regel Thermografie für Gebäude mit einer Nutzfläche über 5.000 m2 je Nutzeinheit. Abweichungen von Planung oder Mängel in diesem Bereich müssen Investoren und Kunden mitgeteilt werden. Das gilt auf Anfrage auch für das Treibhauspotenzial der Gebäude.

2. Sanierung und grundlegende Renovierung: Sanierungen müssen eine Energieersparnis von mindestens 30 Prozent erreichen oder im Einklang stehen mit der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, in Deutschland also dem Gebäudeenergiegesetz.

3. Spezifische Einzelmaßnahmen: Taxonomiekonforme Maßnahmen laut Verordnung, darunter Photovoltaikanlagen, Windräder, Verbesserung der Außendämmung oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

4. Akquisition und Eigentümerschaft: Gebäude, die bis Ende 2020 errichtet wurden, müssen über ein EPC-Rating der Klasse A verfügen. Andernfalls muss eine Immobilie beim Primärenergiebedarf zu den nachweislich besten 15 Prozent eines Landes oder einer Region gehören. Zudem können für große Nichtwohngebäude Prüf- und Dokumentationspflichten von Heizungs-. Luft- und Klimatechnik hinzukommen.

Hier finden sie eine Liste der deutschen Unternehmen, die Nachhaltigkeitsstandards einhalten und diese auch veröffentlichen. (AH)