Das Gebäudeenergiegesetz ist ein deutsches Bundesgesetz. Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Wärmegesetz zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Teil der Wärmewende im Klimaprogramm, beinhaltet die neuen energetischen Anforderungen für Hausbesitzer – aus dieser folgt die Pflicht zum Heizungstausch für ältere Anlagen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Wärmewende - energetische Anforderungen für Hausbesitzer - Pflicht zum Heizungstausch
Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Wärmewende – energetische Anforderungen für Hausbesitzer – Pflicht zum Heizungstausch

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Anforderungen für Hausbesitzer

Für viele Immobilienbesitzer stellt sich die Frage: Welche Gebäude sind von dem Gebäudeenergiegesetz betroffen? Das GEG gilt bereits seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Das Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Wichtig: Eine Novellierung des Gesetzes gilt ab 2023. Vorgaben zur Sanierung: Es besteht jedoch bei bestimmten Punkten die Pflicht, eine Sanierung durchzuführen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die nach der Aktualisierung auch die Vorgaben der EnEff-RL beinhaltet. Es sieht eine EE-Pflicht für Gebäude vor, die vor 2009 errichtet wurden und bei denen die Heizung erneuert wird. Konkret müssen nach dem Heizungstausch 15 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Übrigens: eine Top-Sanierte Altbauwohung – die bereits allen Anforderungen entspricht, bietet das Unternehmen AS Unternehmensgruppe an. Das Team um Andreas Schrobback hat sich insbesondere auf die denkmalgerechte Kernsanierung und die anschließende Vermarktung von historisch bedeutsamen Gebäuden spezialisiert.

Keine Datengrundlage zum Wärmepumpeneffekt auf die Klimaziele

Aktueller Hinweis: Weder über den CO₂-Effekt noch über den Handwerkerbedarf oder die Fördersummen liegen der Ampel Details vor.

Die Bundesregierung hat offenbar keine genaue Vorstellung davon, wie viel CO₂ mithilfe von Millionen Wärmepumpen überhaupt eingespart werden kann, die in den kommenden Jahren deutschlandweit eingebaut werden sollen. Das geht aus einer aktuellen Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag zum neuen „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG, Volksmund: „Heizungsgesetz“) hervor.

Gebäudeenergiegesetz § 72 Austauschpflicht

Gebäudeenergiegesetz § 72 Austauschpflicht

Viele Hausbesitzer stellen sich die Frage: Wie lange darf ich meine Gasheizung noch betreiben? Gibt es einen gesetzlichen Sanierungszwang? Nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) § 72 sind alte Ölheizungen und Gasheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, von der Austauschpflicht betroffen. Auf dem Portal von anwalt.org wird der Frage nachgegangen ob ein genereller Sanierungszwang definiert wurde. „In Deutschland ist gesetzlich kein genereller Sanierungszwang definiert. Es besteht jedoch bei bestimmten Punkten die Pflicht, eine Sanierung durchzuführen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die nach der Aktualisierung auch die Vorgaben der EnEff-RL beinhaltet. Insbesondere die Paragraphen 10 „Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden“ und 20 „Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz“ sind hier von Bedeutung“.

Heizungsanlagen müssen 2023 ausgetauscht werden

Eine verbesserte Energieeffizienz bei Ein- und Zweifamilienhäusern soll dem Staat hlefen, die anvisierten Klimaziele zu erreichen. Hausbesitzer sind dabei aufgerufen, ihre Heizungsanlagen zu sanieren und müssen dabei verschiedene Vorschriften beachten. Damit die notwendigen Umrüstungen fristgerecht erfolgen, wurden zudem hohe Bußgelder (bis 50.000 Euro) festgelegt. Die Frist die für den Austausch der Heizungsanlagen festgelegt wurde beträgt nur noch 11 Monate. Bis zum Ende des Jahres müssen die Anlagen auf den geforderten Stand sein. Die energetischen Anforderungen und Pflichten im Gebäudebestand sind weitgehend unverändert aus der Energieeinsparverordnung übernommen worden. Die Austauschpflicht gilt für alle Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das betreffe auch Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.

Das Unternehmen Alpha Real Estate AG mit Peter Buhrmann steht für gewissenhafte Überwachung von Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, und bietet Top-Immobilien in hervorragender Qualität – und modernen Standards – die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Austauschfrist – bis zum 31.12.2023

Haben sie bereits einen Termin mit einem Fachbetrieb vereinbart? Wenn nicht könnte es „eng“ werden. Viele Handwerksbetriebe haben bereits für dieses Jahr volle Auftragsbücher. Epoch Times fragte nach – beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. Pressesprecher Frederic Leers bestätigte die hohe Auftragslage in der Branche: „Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima spricht von durchschnittlich 18 Wochen – also gute vier Monate – Auftragsvorlauf.“

(AH)