Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen – Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das EU-Whistleblower-Gesetz umgesetzt und das Gesetz zum Hinweisgeberschutz verabschiedet. Kritiker sehen hier massive Eingriffe in vertragliche und in die bisher geltende gesetzliche berufliche Verschwiegenheitspflicht für viele Berufsgruppen. Daher wird auch Kritik laut – der Staat würde Denunzianten suchen.

Hinweisgeberschutzgesetz - EU-Whistleblower-Gesetz
Hinweisgeberschutzgesetz – EU-Whistleblower-Gesetz

Hinweisgeberschutzgesetz – EU-Whistleblower-Gesetz

Der Bundestag hat noch im Dezember 2022 das erwartete Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben.

Wann tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft?

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird drei Monate nach Verkündung und damit spätestens im April 2023 in Kraft treten. Für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Arbeitnehmende beschäftigen, wird noch eine „Schonfrist“ hinsichtlich der Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023 bestehen.

Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?

Sind Unternehmen verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzuführen? Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, fordert die Einführung von Hinweisgebersystemen für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.

Hinweisgeberschutzgesetz und die berufliche Verschwiegenheitspflicht
Hinweisgeberschutzgesetz und die berufliche Verschwiegenheitspflicht

Hinweisgeberschutzgesetz – Kritik am Gesetz

Scharfe Kritik am jetzt beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz kommt auch vom freien Journalisten – Boris Reitschuster, er schreibt in seinem Beitrag: „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das Kritiker auch als Stasi-Gesetz bezeichnen, hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für .. Berufsgruppen auf. In den Mainstream-Medien wird dies verschleiert“. Reitschuster verweist auf einen Artikel von Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof auf seinem Internetportal Achgut. Der Jurist hat das Gesetz fachmännisch unter die Lupe genommen „.. und dabei Unglaubliches zu Tage gefördert“.

Hinweisgeberschutzgesetz und die berufliche Verschwiegenheitspflicht

Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof wird deutlich und warnt: „Von kaum jemandem wirklich thematisiert, räumt das Hinweisgeberschutzgesetz eine tragende Säule des Rechtsstaats in weitem Umfang beiseite: nämlich die berufliche Verschwiegenheitspflicht. Wer künftig einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater aufsucht, muss Angst haben. Angst davor, dass diese Personen etwaige Gesetzesverstöße melden“. Bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes war alles eindeutig, so Neuhof: „Bisher verbot die Verschwiegenheitspflicht diesen Berufsgruppen, ihnen anvertraute oder bekanntgewordene Informationen an Dritte (egal ob z.B. an Verwandte oder Behörden) weiterzugeben. Ein Verstoß gegen diese Pflicht war bisher gemäß § 203 StGB strafbar und konnte zudem den Verlust der Berufszulassung bedeuten“.

Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ohne Strafe

Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof erklärt weiter: „In Zukunft erlaubt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ausdrücklich die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (siehe § 6), ohne dass Strafe und Verlust der Berufszulassung drohen. Voraussetzung für die Berechtigung des Berufsgeheimnisträgers und damit zur Denunziation ist lediglich ein hinreichender Grund .., dass die Weitergabe der Informationen an die Meldestellen notwendig ist, um einen Verstoß gegen Strafvorschriften, bestimmte Bußgeldvorschriften sowie einen umfangreichen Katalog weiterer Vorschriften aufzudecken. Es genügen hierfür bereits lediglich begründete Verdachtsmomente für Gesetzesverstöße“.

Beichtgeheimnis - Hinweisgeberschutzgesetz erlaubt Weitergabe von Informationen
Beichtgeheimnis – Hinweisgeberschutzgesetz erlaubt Weitergabe von Informationen

Beichtgeheimnis – Hinweisgeberschutzgesetz erlaubt Weitergabe von Informationen

Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof über das neue Gesetz: „Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in seiner konkreten Ausgestaltung ein wirklich perfides Gesetz“. Der Verrat des Beichtgeheimnisses ist dadurch möglich, denn „.. Sanktionen gegen Priester und Pfarrer sind mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht mehr vereinbar und daher unzulässig“. Das bedeut, auch im Beichtstuhl ist man vor Weitergabe von geheimnissen an den Staat nicht mehr sicher.

Der Staat will alles wissen – lässt den Bürger aber im Unklaren

Während der Staat alles wissen möchte, dazu entsprechende Gesetze auch für Whistlebloer ändert und anpasst, die Überwachung ausweitet, und mitunter auch ganz offen – z.B. während der Corona-Pandemie – Bürger dazu aufruft, mit Foto und allen Angaben auch den Nachbar bei Verstößen zu melden, mauert der Staat selbst – wenn es um berechtigte Auskünfte von wichtigen Dingen geht. Beispiele hier: Die Verträge mit den Impfstoffherstellern und die Ermittlungen im Fall der Zerstörung der Pipelines Nord Stream I und II – hier dürfen nicht einmal Bundestagsabgeordnete Einsicht in die Akten nehmen.

Europarecht - Transparenz und Geheimhaltung

Europarecht – Transparenz und Geheimhaltung

Whistleblower-Netzwerk e.V. ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Berlin, die 2006 gegründet wurde. Der überparteiliche und gemeinnützige Verein hat das Ziel, den rechtlichen Schutz und das gesellschaftliche Ansehen von Whistleblowern zu verbessern. Whistleblower-Netzwerk bietet Organisationen und Whistleblowern Beratung an und informiert über die deutsche Whistleblowing-Rechtslage, Veränderungen im Europarecht sowie über Transparenz und Geheimhaltung.

Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Auf dem Hinweisgeberportal der Bundesregierung wird der Begriff Whistleblowing wie folgt erklärt: “ .. beschreibt den Vorgang, wenn eine Information an die Öffentlichkeit gelangt, die bisher unter Verschluss gehalten wurde. Somit ist ein Whistleblower eine Person, die wichtige interne Informationen preisgibt, die der Allgemeinheit sonst nicht zur Verfügung stünden. Da das ‚leaken‘ von Informationen für Whistleblower nicht ganz ungefährlich ist, bleiben viele von ihnen lieber anonym. Das Hinweisgeberportal ist ein digitales System zur Meldung und Bearbeitung von Hinweisen und stellt rechtskonforme interne Meldekanäle zur Verfügung – Hinweisgeberportal vom Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Der bekannteste Whistleblower ist Edward Snowden. Der investigative Journalist und Politaktivist Julian Assange bietet Hinweisgebern / Whistleblower auf seiner Enthüllungsplattform WikiLeaks die Möglichkeit sensible Informationen der Öffentlichkeit preiszugeben.

Überblick – die wichtigsten Punkte im Hinweisgeberschutzgesetz

Dr. Thomas Altenbach, CEO von LegalTegrity und Compliance-Experte, fasst Ihnen die wichtigsten Learnings aus dem Hinweisgeberschutzgesetz zusammen und bietet einen kurzen und verständlichen Überblick. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Meibers informieren über den Hinweisgeberschutz: „Hinweisgeber und Whistleblower genießen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Whistleblower-Richtlinie einen besonderen Schutz. Dazu müssen Unternehmen ein Hinweisgebersystem (Meldestelle und -kanäle) einrichten, eingehende Meldungen ordnungsgemäß bearbeiten und dokumentieren und passende Folgemaßnahmen treffen“.

(AH)